Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen am 28.09.2026


Anpassung der Friedhofssatzung

Am 27. September 2025 ist das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem die Möglichkeit vor, neue Bestattungsformen auf dem gemeindeeigenen Friedhof anzubieten. Eine rechtliche Verpflichtung, diese anzubieten, besteht nicht. In Rahmen der letzten Sitzung des Finanz- und Bauausschusses fand eine Begehung des Friedhofs statt, um die Möglichkeiten auszuloten und Einigkeit darüber herzustellen, welche Möglichkeiten der Beisetzung zukünftig angeboten werden sollen. Der Ausschuss einigte sich darauf, Baumurnengräber auf dem Friedhof einzurichten. Auch Sternenkinder sollen künftig in Baumurnengräbern beigesetzt werden können.

 Die neue Satzung trägt den gesetzlichen Anpassungen im Bestattungsgesetz Rechnung, die seit Jahren bewährten Grundsätze der bisherigen Friedhofssatzung bleiben aber weiterhin erhalten. Die neue Bestattungsform (Baumurnengrabstätten) wurde in § 18 der Satzung aufgenommen, die Möglichkeit der Beisetzung von Sternenkindern ist in Abs. 3 berücksichtigt. Ansonsten sind die Änderungen in der Satzung vor allem redaktioneller Natur. Beispielsweise ist seit der Gesetzesänderung die Aufnahme des Verbots von Grabmalen aus Kinderarbeit vorgeschrieben dieses wurde in § 25 der neuen Satzung entsprechend aufgeführt. Durch die Anpassung der Friedhofssatzung an das geltende Recht ergibt sich ein neuer Gebührentatbestand (Beisetzung in Baumurnengrabstätten). Dieser wird entsprechend in der aktualisierten Friedhofsgebührensatzung aufgenommen. Ansonsten sind keine zusätzlichen Belastungen oder Mehreinnahmen für den Haushalt der Ortsgemeinde zu erwarten. Der Ortsgemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung auf Empfehlung des Finanz- und Bauausschusses die neue Friedhofssatzung.

Anpassung der Friedhofsgebührensatzung

Auch für die Friedhofsgebührensatzung hat der Gemeinde- und Städtebund vor dem Hintergrund des neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ein neues Satzungsmuster erlassen. Hieraus ergibt sich redaktioneller Anpassungsbedarf für die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen. Die bisherige Satzung wird unter anderem um Gebührenarten erweitert, die sich aus der Einrichtung von Baumurnengrabstätten ergeben. Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung enthält zudem noch den Tatbestand der Sondergebühren. Hiernach werden Zuschläge für die Bestattung von Personen nach § 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung (u. a. Nichteinwohner) erhoben. Diese Zuschläge werden nach aktueller Rechtsprechung als sehr problematisch angesehen. Die Verwaltung hat daher empfohlen diese Sondergebühren nicht mehr in der aktualisierten Satzung aufzunehmen. Der Ortsgemeinderat beschloss die neue „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren und Kostenersatz (Friedhofsgebührensatzung)“. Aus den Reihen des Ortsgemeinderats kam der Vorschlag, die Pflanzung der Bäume nach Rücksprache mit der Verwaltung in Eigenleistung vorzunehmen.


(Foto: Marc Rosenkranz)

Sanierung der Friedhofshalle

Für die Sanierung der Friedhofshalle Emmerzhausen wurde der Ortsgemeinde eine Zuwendung aus dem Investitionsstock im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von 49.000 Euro bewilligt. Grundlage des Förderantrags war eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 mit Gesamtkosten von rund 163.100 Euro brutto. In dieser Kostenschätzung waren Planungsleistungen in Höhe von 23.845 Euro brutto enthalten. Da diese Leistungen durch eigenes Personal der Verbandsgemeindeverwaltung erbracht werden, können sie voraussichtlich nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Im Rahmen der Abrechnung war daher bereits mit einer Kürzung der bewilligten Zuwendung um rund 7.250 Euro zu rechnen.

 Für die Sanierungsmaßnahme wurden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 insgesamt 230.000 Euro bereitgestellt. Der ursprüngliche Förderantrag umfasste insbesondere folgende Arbeiten:

  • Sanierung der Dacheindeckung einschließlich Entwässerung,
  • Erneuerung der Fassadenbekleidung,
  • Austausch von Türen und Fenstern,
  • Erneuerung der Hallendecke zwischen den Holzbindern einschließlich LED-Beleuchtung,
  • Komplettsanierung der WC-Anlage im Untergeschoss,
  • Neuanstrich der inneren Wand- und Deckenflächen, sowie
  • Austausch der Türblätter im Untergeschoss.

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 3. Februar 2025 wurde beschlossen, weitere, im ursprünglichen Förderantrag nicht berücksichtigte Maßnahmen ausführen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere

  • die Aufarbeitung des Natursteinbodens,
  • die Erneuerung von Schaltern und Steckdosen,
  • die Ausbesserung der Fugen am äußeren Natursteinsockel sowie
  • die Erneuerung der Heizungsanlage und
  • die Erneuerung des Hauptverteilerkastens.

 

Darüber hinaus legte der Ortsgemeinderat folgende Ausführungsvarianten fest:

  • Dacheindeckung mit Aluminiumschindeln,
  • Fassadenbekleidung aus Faserzementplatten in Hellgrau mit glatter Oberfläche,
  • Ausführung der Hallendecke als Gipskarton-Akustiklochdecke,
  • Einbau von Standardfenstern mit der Möglichkeit einer späteren Folierung sowie
  • Standardverglasung der großen Fensterfront in der Trauerhalle.

 

Zudem fand zwischenzeitlich ein Bemusterungstermin mit dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten statt. Dabei wurden weitere Einzelheiten zur vorgesehenen Ausführung abschließend festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitete die Verwaltung über die Sommermonate die Leistungsverzeichnisse für die erforderlichen Ausschreibungen. Im Zuge der Ausschreibungsvorbereitung wurde auf Grundlage der konkretisierten Planung und der Leistungsverzeichnisse eine aktualisierte Kostenschätzung erstellt. Diese beläuft sich nunmehr auf 283.600 Euro netto beziehungsweise 337.484 Euro brutto. Gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 163.100 Euro brutto ergibt sich eine erhebliche Kostensteigerung um etwa das Doppelte.

 Ursächlich hierfür sind insbesondere:

  • die seit Erstellung des Förderantrags eingetretenen Baupreissteigerungen,
  • die zusätzlich in die Sanierungsmaßnahme aufgenommenen Arbeiten sowie
  • die zwischenzeitlich erfolgte detailliertere Planung, insbesondere hinsichtlich der Ertüchtigung des Daches und der Fassade.

 

Unmittelbar nach Feststellung der aktualisierten Kosten lud die Verwaltung den Ortsbürgermeister zu einem Gespräch ein. In diesem Termin wurden die aktuelle Kostenschätzung und die Gründe für die Kostensteigerung erläutert. Im Anschluss nahm die Verwaltung telefonisch Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf, um das weitere Vorgehen insbesondere im Hinblick auf die bereits erteilte Förderzusage aus dem Investitionsstock 2024 abzustimmen. Nach dortiger Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium wurde mitgeteilt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, auf die derzeitige Förderung zu verzichten und in der kommenden Förderperiode einen neuen Antrag auf Grundlage der aktualisierten Kostenberechnung einzureichen. Eine erneute Förderung steht unter dem Vorbehalt der im jeweiligen Förderzeitraum zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, der Anzahl und Priorisierung der eingereichten Förderanträge sowie der abschließenden Prüfung durch die zuständigen Bewilligungsstellen. Nach der unverbindlichen Auskunft der ADD könnten jedoch gute Aussichten bestehen, erneut eine Förderung in Höhe von etwa 30 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhalten. Eine verbindliche Förderzusage ist hiermit nicht verbunden. Die Ergebnisse des Telefonats wurden dem Ortsbürgermeister unmittelbar mitgeteilt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsstock grundsätzlich spätestens bis zum 15. Oktober eines Jahres bei der Kreisverwaltung Altenkirchen vorliegen müssen und die Verwaltung für die Zusammenstellung und Abstimmung der Antragsunterlagen einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf benötigt.

Nach Beratung mit den Beigeordneten teilte der Ortsbürgermeister der Verwaltung und den Mitgliedern des Ortsgemeinderats am 15. September 2026 per E-Mail mit, dass auf die bereits bewilligte Förderung verzichtet und auf Grundlage der aktualisierten Kostenschätzung ein neuer Förderantrag gestellt werden soll. Mit einer Entscheidung über den neu einzureichenden Förderantrag kann voraussichtlich im Frühjahr 2027 gerechnet werden. Bis zu einer erneuten Bewilligung besteht keine Sicherheit hinsichtlich der Gewährung oder der Höhe einer Förderung. Förderrechtlich relevante Auftragsvergaben beziehungsweise ein Beginn der Maßnahme sollen daher grundsätzlich erst erfolgen, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind oder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt.

Die aktualisierten voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 283.600 Euro netto /

337.484 Euro brutto. Bei einer Förderung von 30 Prozent ergäbe sich unter der Voraussetzung, dass sämtliche Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden, rechnerisch eine mögliche Zuwendung von rund 101.245 Euro. Der verbleibende Eigenanteil der Ortsgemeinde würde sich in diesem Fall auf rund 236.239 Euro belaufen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Prüfung und Anerkennung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die bisher bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 230.000 Euro reichen zur Finanzierung der aktualisierten Gesamtkosten nicht aus. Die haushaltsrechtliche Bereitstellung des zusätzlich erforderlichen Eigenanteils sowie gegebenenfalls eine Anpassung der Haushaltsplanung sind zu prüfen. Grundsätzlich stehen derzeit noch ausreichende allgemeine Finanzmittel (Rücklage) zur Verfügung. Eine Neueinstellung mit erhöhten Kosten sollte dann im neuen Doppelhaushalt 2027/2028 erfolgen.

Aufgrund der erheblichen Abweichung zwischen der ursprünglichen Kostenschätzung und den nun konkretisierten Gesamtkosten erscheint eine erneute Antragstellung auf Grundlage der aktuellen Planung sachgerecht. Dadurch kann erreicht werden, dass die zuständige Bewilligungsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem aktuellen und realistischen Kostenrahmen ausgeht. Mit dem Verzicht auf die bisherige Förderung ist jedoch das Risiko verbunden, dass der neue Antrag nicht, nicht in der erwarteten Höhe oder erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt wird. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann aber nach Antragseingang bei der ADD gestellt werden, wodurch der Baubeginn bei positiver Rückmeldung etwas beschleunigt wird. Die formelle Verzichtserklärung auf die Zuwendung aus den Investitionsstock 2024 an die ADD bereitet die Verwaltung derzeit vor; sie wird zeitnah versendet.

Der Ortsgemeinderat beschloss auf die mit Bescheid vom 18. Juni 2024 bewilligte Zuwendung aus dem Investitionsstock für die Sanierung der Friedhofshalle Emmerzhausen in Höhe von maximal 49.000 Euro zu verzichten und die Verwaltung mit der förmlichen Abwicklung gegenüber der Bewilligungsbehörde zu beauftragen. Er beschloss weiter, auf Grundlage der aktualisierten Kostenschätzung einen neuen Förderantrag aus dem Investitionsstock für die kommende Förderperiode zu stellen, die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen zusammenzustellen und den Antrag fristgerecht über die Kreisverwaltung einzureichen. Statt Anbringen von Fassadenplatten sollen die Außenwände verputzt werden. Dadurch sind deutliche Kosteneinsparungen möglich. Die erforderlichen Eigenmittel sind in der Haushaltsplanung der Ortsgemeinde zu berücksichtigen. Förderrelevante Aufträge sollen grundsätzlich erst nach Vorliegen eines neuen Zuwendungsbescheides oder einer förderrechtlich zulässigen Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vergeben. Sollte der Antrag nicht positiv beschieden werden, so ist eine erneute Beratung im Rat notwendig. Um die Durchführung der Maßnahme soweit wie möglich zu beschleunigen, beschloss der Ortsgemeinderat die Verwaltung zu beauftragen die genannten Leistungen auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote vorzunehmen. Soweit die Auftragssumme mehr als 15 v. H. über der Kostenschätzung liegt, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils beitragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Neuanschaffung einer Garderobe für die Kita

 Die Garderobensituation im Flur der Kita soll erneuert und zeitgemäß gestaltet werden. Die derzeitigen Garderoben bestehen aus älteren Bänken und umfunktionierten CD-Regalen, die als Fächer für die Kinder genutzt und nachträglich mit Haken versehen wurden. Diese Lösung ist inzwischen nicht mehr bedarfsgerecht und wirkt insgesamt unruhig und wenig einheitlich. Den Kindern steht an ihrem jeweiligen Platz nur begrenzt Raum zur Verfügung, um Kleidung, Schuhe und persönliche Gegenstände ordentlich unterzubringen. Durch größere, geschlossene Garderobenfächer mit ausreichend Stauraum könnte jedes Kind einen klar zugeordneten und übersichtlichen Platz erhalten. Gleichzeitig würde der Flur insgesamt deutlich ruhiger, ordentlicher und ansprechender wirken. Im Zuge der Erneuerung der Garderoben soll auch der Flur renoviert und neu gestrichen werden. Durch die tägliche Nutzung sind im Laufe der Zeit zahlreiche Gebrauchsspuren und Verschmutzungen an den Wänden entstanden. Eine Neugestaltung des Flurs würde daher dazu beitragen, den Eingangsbereich wieder gepflegt und freundlich erscheinen zu lassen. Mit der Erneuerung soll insgesamt eine übersichtliche, funktionale und kindgerechte Garderobensituation geschaffen werden, die den Bedürfnissen der Kinder und dem täglichen Ablauf in der Kita besser entspricht. Nach Begutachtung und Vermessung eines Schreiners teilte dieser mit, dass er selbst keine Garderoben günstiger bauen kann und man auch keine günstiger neu bekommen würde. Der Preis beläuft sich auf etwas über 3.200 Euro und ist somit in den letzten Monaten gestiegen. Der Preis wird voraussichtlich weiter steigen. Angedacht war, dass die Kita 1.000 aus dem Investitionsbudget übernimmt und der Förderverein die Garderobe mit 1.000 Euro bezuschusst. Der Ortsgemeinderat besprach den Sachverhalt und beschloss, die restlichen 1.200 Euro aus dem Haushalt zu übernehmen, sodass die Kita die gewünschte Garderobe bestellen kann, sofern die Spende und 1.000 Euro aus dem Investitionsbudget der Kita übernommen werden.

Mitteilungen

 Ortsbürgermeister Matthias Werther teilte mit, dass die nächste Sitzung des Ortsgemeinderats am 2. November 2026 stattfinden soll, eine Woche früher als ursprünglich geplant. Am 11. April 2027 findet die Wahl des Landrats statt, eine etwaige Stichwahl wäre am 2. Mai 2027. Vertreter von Landesforsten haben über eine Wald-App informiert, die zunächst nur den Staatswald umfasst. Darüber können beispielsweise Schäden und wilde Müllablagerungen gemeldet werden. Die Ortsgemeinde wird ihr Interesse bekunden, dass auch der Gemeindewald und genossenschaftliche Flächen mit aufgenommen werden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es um die aktuelle Entwicklung im Konversionsprojekt Stegskopf. Außerdem gab es Informationen der Verbandsgemeindewerke zum geplanten Straßenbauprogramm 2027 bis 2036.