Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nisterberg am 22.06.2026


Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Bauleitplanung; Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach" in der Ortsgemeinde Weitefeld; hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 31.03.2022 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld eingeleitet.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des Friedhofes in der Ortsgemeinde Weitefeld, Ortsteil Oberdreisbach. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „öffentlichen Grünfläche; Zweckbestimmung: Friedhof“ sowie einer „örtlichen Verkehrsfläche“ (Parkplatz), statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“.

Nach Durchführung des Verfahrens zur 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen.

Nach § 67 Abs. 2 S. 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden.

Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung sowie die Planzeichnung sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht, Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung, Biotop- u. Nutzungstypenplan sowie die Ergebnisse der Wiesenerfassungen, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Fachbereich 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat erteilte der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld seine Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO.

Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeingebiet

In einer der letzten Sitzungen wurde bereits über die Ausleuchtung der Straßen beraten. Um die Ausleuchtung zu verbessern wurde beschlossen die Schaltdauer um eine Stunde zu erhöhen.

Schaltzeiten (Aus) vorher: zwischen 23 und 5 Uhr

Schaltzeiten (Aus) aktuell: zwischen 24 und 5 Uhr

Herr Heinz (Firma Zoth) erklärte, dass aufgrund der örtlichen Begebenheiten (unterschiedliche Schaltphasen) eine Veränderung der Schaltzeiten nur im kompletten Beleuchtungsnetz der OG Nisterberg möglich ist, eine straßenweise Veränderung technisch ohne großen Kostenaufwand nicht realisierbar (800,-- bis 1000,-- € je Schaltphase, d.h. von Dachständer zu Dachständer). Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis.

Dazu kommt, dass keine neuen Beschwerden über zu kurze Schaltzeiten bei der Ortsgemeinde gemeldet wurden. Der Großteil der Anwohner in den betroffenen Straßen wünscht keine längere Ausleuchtung.

Nach eingehender Beratung beschloss der Rat, die aktuellen Schaltzeiten (Aus) von 24 bis 5 Uhr beizubehalten.

Friedhofssatzung; Anpassungen gemäß neuem Bestattungsgesetz

Am 27. September 2025 ist das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz (BestG) in Kraft getreten. Dieses versucht, individuellen Wünschen in Fragen der Bestattung mehr Gewicht zu verleihen und lockert daher an einigen Stellen die „althergebrachten“ Traditionen.

Gemäß § 28 BestG soll eine Anpassung der Friedhofssatzungen und Friedhofsordnungen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

Aus diesem Grunde hat in den vergangenen Wochen eine vertiefte Absprache zwischen Verwaltung und der Ortsbürgermeisterin stattgefunden, um die neue Friedhofssatzung für die Ortsgemeinde Nisterberg zu verfassen und formal beschließen zu können.

Die im Anhang beigefügte Satzung trägt den gesetzlichen Anpassungen im BestG Rechnung, die seit Jahren bewährten Grundsätze der Friedhofssatzung bleiben aber weiterhin erhalten.

Die wichtigsten Anpassungen stellen die folgenden Änderungen dar:

1. Einrichtung einer Baumurnengrabfläche

In der Friedhofssatzung wird die Möglichkeit der Bestattung in Baumurnengrabstätten eingeführt.

In seiner Sitzung am 22.09.2025 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, dass diese Möglichkeit der Beisetzung am Friedhof Nisterberg eingerichtet werden soll, da von dieser Bestattungsart in den umliegenden Gemeinden rege Gebrauch gemacht wird.

Entsprechende Vorbereitungen sind in den vergangenen Monaten bereits getroffen worden, sodass einer baldigen Umsetzung nichts im Wege stehen dürfte.

2. Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit

Gemäß § 9 BestG wurde der Grundsatz aufgenommen, dass Grabmale und Grabeinfassungen nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen dürfen.

Die Friedhofssatzung enthält entsprechende Regelungen in § 23 Abs. 2 zum Nachweis der Herkunft der verwendeten Materialien. Damit wird die gesetzliche Vorgabe umgesetzt und ein Beitrag zur Wahrung sozialer und menschenrechtlicher Standards geleistet.

3. Tuchbestattungen

Es wird keine Fläche für Tuchbestattungen ausgewiesen.

Nach Rückmeldung des Gemeinde- und Städtebundes ist die Regelung des neuen BestG eine sog. „Kann“-Vorschrift: Entsprechende Flächen können, müssen aber nicht ausgewiesen werden.

4. Ausweisung einer Fläche zum Verstreuen von Asche

Im vorliegenden Satzungsentwurf ist keine explizite Fläche zum Verstreuen von Asche auf dem Friedhof ausgewiesen.

Die Möglichkeit einer solchen Bestattungsform hat der Gesetzgeber im neuen BestG vorgesehen: Sofern der Ortsgemeinderat von der Möglichkeit Gebrauch machen und das Ausstreuen von Aschen auf einer gesondert ausgewiesenen Fläche anbieten möchte, kann in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung durch Änderungssatzung eine entsprechende Regelung eingefügt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anpassung der Friedhofssatzung an das geltende Recht entstehen zunächst keine wesentlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Gemeindehaushalt.

Als Gebührentatbestand kommt zukünftig die Bestattung in Baumurnengrabstätten hinzu. Dieser wird in der parallel neu gefassten Friedhofsgebührensatzung entsprechend berücksichtigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung und regte an, eine gesonderte Fläche zum Ausbringen von Asche nicht einzurichten.

Beratung und Beschluss zur Anpassung der Friedhofsgebührensatzung

Auch für die Friedhofsgebührensatzung hat der Gemeinde- und Städtebund vor dem Hintergrund des neuen Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz (BestG) ein neues Satzungsmuster erlassen.

Neben redaktionellem Anpassungsbedarf ist die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nisterberg aufgrund der Ergänzungen in der Friedhofssatzung auch um die mit der neuen Grabart Baumurnengräber einhergehenden Gebühren zu aktualisieren.

Der Ortsgemeinderat beschloss die als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren und Kostenersatz (Friedhofsgebührensatzung)“.

Hinweis: Die geänderte Satzung wird gesondert veröffentlicht.

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Grabplatten für die Baumurnengräber

Auf dem Friedhof werden Baumurnengräber als alternative Bestattungsform angeboten. Zur einheitlichen und würdevollen Kennzeichnung dieser Grabstätten ist die Anschaffung von Grabplatten vorgesehen.

Für die Lieferung der Grabplatten wurden vier Angebote eingeholt und geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf rund 100€ je Grabplatte in der Größe 40 x 40 x 6 cm.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung von Grabplatten für die Baumurnengräber auf Grundlage des wirtschaftlichsten vorliegenden Angebots. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Beschaffung und Umsetzung einzuleiten.

Erweiterung des Urnengrabfeldes durch den Bauhof der Verbandsgemeinde

Aufgrund der anhaltend steigenden Nachfrage nach Urnenbestattungen sowie der zunehmenden Auslastung des bestehenden Urnengrabfeldes auf dem Friedhof der Ortsgemeinde ist eine Erweiterung der vorhandenen Fläche erforderlich.

Die Erweiterung dient der langfristigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Bestattungsangebots. Der seit mehreren Jahren anhaltende Trend zur Urnenbestattung führt zu einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach entsprechenden Grabstätten. Um auch künftig ausreichend Bestattungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist eine Erweiterung des Urnengrabfeldes notwendig.

Ein erstes Angebot für die Anlage zusätzlicher Urnengrabstätten liegt bereits vor. Da die veranschlagten Kosten höher ausfallen als ursprünglich angenommen, wurden weitere Vergleichsangebote angefordert.

Der Ortsgemeinderat beschloss, vor einer Abstimmung über die Erweiterung von zwei Urnengrabfeldern zunächst die anfallenden Kosten genauer zu ermitteln und über den TOP in der nächsten Sitzung zu entscheiden.

Dorfbudget 2026

Im Oktober 2025 hat das damalige Ministerium des Inneren und für Sport (MdI) mitgeteilt, dass ein neues Förderprogramm „Dorfbudget“ eingeführt wurde. Damit soll das Engagement und Ehrenamt in kleineren Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern gefördert werden. Pro Jahr erhalten die Ortsgemeinden ohne vorherigen Antrag pauschal 1.500 Euro, die im laufenden Jahr ausgegeben werden müssen. Die Mittel entstammen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, es handelt sich um zweckgebundene Zuweisungen gem. § 25 Abs. 1 Nr. 10 LFAG. Für diese Zuweisung muss ein, wenn auch vereinfachter, Verwendungsnachweis geführt werden.

Die Mittel können verwendet werden für die

  • Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen,
  • Unterstützung von örtlichen Vereinen und Gruppierungen,
  • Förderung der dörflichen Gemeinschaft,
  • Schaffung, Verbesserung oder Verschönerung örtlicher Einrichtungen

 

Dazu zählen z. B. für die Anschaffung von neuen Spielgeräten auf Kinderspielplätze oder Ruhebänken, die Durchführung von Jugend- oder Seniorenfreizeiten, die Durchführung von Pflanzaktionen oder die Gestaltung von Dorfplätzen oder Vereinsheimen. Dabei wird die Anschaffung von Gegenständen gefördert, Kosten für eigenes Personal oder Kostenansätze für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal sind nicht zuwendungsfähig.

Das Budget für das Jahr 2025 wurde, auch vor dem Hintergrund, dass das Förderprogramm erst im Oktober 2025 veröffentlicht wurde, einmalig in das neue Jahr übertragen.

Zwischenzeitlich wurden vom Budget 1.168,10 Euro für Holz und Befestigungsmaterial für Tische und Bänke am Grillplatz der Grillhütte verausgabt. Somit stehen für dieses Jahr noch insgesamt Mittel in Höhe von 1.831,90 Euro zur Verfügung, die bis 31.12.2026 verausgabt werden müssen.

Ortsbürgermeisterin Kirstin Höfer hat zusammen mit den Beigeordneten folgende Ideen zusammengetragen:

  • Anschaffung eines Sonnensegels für den Kinderspielplatz
  • Anschaffung einer Aufbewahrungsbox für Spielgeräte am Kinderspielplatz
  • Anschaffung einer im Boden eingesetzten Feuerschale als Ersatz für die bisherige Feuerstelle an der Grillhütte

 

Der Ortsgemeinderat beschloss die Mittel des Dorfbudgets für folgende Maßnahmen zu verwenden:

  • Anschaffung eines Sonnensegels für den Kinderspielplatz (vorrangig)
  • Anschaffung einer Aufbewahrungsbox für Spielgeräte am Kinderspielplatz

Sollte danach noch Budget übrig sein, kann nach einer Feuerschale geschaut werden.

Mitteilungen

Die Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Am vergangenen Samstag konnte die Grundschule Friedewald ihr 100-jähriges Jubiläum feiern. Gleichzeitig wurde der Schulleitung eine Urkunde verliehen, die die gewünschte Namensänderung zur „Grundschule am Schloss Friedewald“ seitens der ADD besiegelt.

Für das Projekt „Sicherheitsberater*innen“ für Seniorinnen und Senioren werden ehrenamtliche „Helfer“ gesucht, die die Senioren über Risiken aufklären und ihnen praktische Hinweise geben, wie sie sich vor Kriminalität und Alltagsgefahren schützen können. Die notwendige Qualifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Der VG-Bauhof bemängelt die enge Einfahrt auf den Friedhof und hat die Ortsgemeinde gebeten, eine zusätzliche Einfahrt zu schaffen.

Dies ist nur im Bereich „Denkmal“ möglich, aber auch dort müsste die Hecke entfernt werden und Änderungsarbeiten am Zaun erfolgen.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ortsgemeinderat mit zwei Grundstücksangelegenheiten, sowie der Berichterstattung von Auftragsvergaben.