Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen vom 04. Mai 2026


Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Zunächst beschlossen die Ratsmitglieder die Annahme einer Zuwendung des Fördervereins in Höhe von 183,56 EUR für eine Anschaffung für die Kita. 

Baumkataster kommt

Danach ging es um das geplante Baumkataster. Die Ortsgemeinde ist für den Baumbestand auf ihren Grundstücken in unterschiedlichem Maße verkehrssicherungspflichtig. Bei gemeindlichen Bäumen im Wald ist eine Haftung der Ortsgemeinde für waldtypische Gefahren, also z. B. herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen ausgeschlossen. Typische Waldgefahren gehören zu dem vom Waldbesucher übernommenen Risiko, der Waldbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Mit natürlichen Gefahren muss derjenige, der sich in die Natur begibt, stets rechnen. Nur bei atypischen Gefahren, das sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung zwangsläufig vorgegebenen Zustände, kommt eine Haftung der Gemeinde in Betracht. Atypische Gefahren sind vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Zustände, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und auf die er sich nicht einrichten kann, weil er nicht mit ihnen rechnen musste. Anders ist es auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Waldes, insbesondere an Straßengrundstücken. Hier ist die Verkehrssicherungspflicht stärker ausgeprägt. Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Hieraus abgeleitet hat die Ortsgemeinde im Zusammenhang mit ihrem Baumbestand die Pflicht, zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die einerseits zum Schutz gegen Umstürzen, Totholzfall und Astbruch, also insbesondere Windwurf und Windbruch erforderlich, andererseits unter Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes zumutbar sind. Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene, äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und die Standsicherheit des Baumes aus. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten.

Nach der Rechtsprechung gibt es eine Pflicht jeder Kommune, ihre sämtlichen Bäume und deren Gefährdungspotenzial in einem Baumkataster zu erfassen, nach dem sich die Intervalle und die Intensität der Baumkontrollen ergibt. Ein solches Baumkataster sollte deshalb die Baumstandorte und das Kontrollerfordernis in Abhängigkeit vom Alter, Zustand und Standort angeben sowie die Durchführung der Kontrollen und das Prüfungsergebnis enthalten. Bisher haben die Ortsgemeinde Mauden und die Ortsgemeinde Weitefeld ein Baumkataster dieser Art. Die bisherigen Schadenfälle in der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit Bäumen sind selten. In den letzten zehn Jahren gab es nach der Ermittlung der Verwaltung insgesamt vier Meldungen mit einem Schadenumfang von knapp 14.000 EUR der von der Versicherung getragen wurde. Die kommunale Versicherung hat bisher ein solches Baumkataster auch nicht von der Verbandsgemeinde gefordert. Schon um die Gefahr von Personenschäden zu reduzieren, aber auch um sonst möglichen Schadenersatz-ansprüchen die Grundlage zu nehmen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung bestrebt, den Informationsstand und die Vorsorgechancen zu erhöhen und selbst aktiv die Einrichtung und dauerhafte Administration eines Baumkatasters vorzusehen. Das Konzept der Verwaltung sieht vor, dass der Verbandsgemeinde-Bauhof die notwendigen Leistungen künftig in einem überschaubaren sachlichen und zeitlichen Rahmen erbringt. Dazu wurden zwei Mitarbeiter mit den beruflichen Qualifikationen Forstwirt und Gärtner fachlich zusätzlich qualifiziert. Die Ersterfassung soll in digitaler Form durch eine Drohnenbefliegung einer Firma aus Koblenz und Vor-Ort-Kontrolle, deren Ergebnisse Standortkoordinaten, Baumhöhe, Kronenumfang und nach Verschneidung auch die Grundstücksidentifikation und damit die Eigentümereigenschaft umfassen, möglichst automatisiert erfolgen. Die weitere Bearbeitung und künftige Kontrollen werden dann unter Verwendung mobiler Endgeräte vorgenommen. Für jeden Baum wird ein separater Datensatz angelegt. Mit diesem Datenbestand kann dann weiter im Sinne der Baumzustandsüberwachung gearbeitet werden. Vor Ort wird die Vitalität überprüft und eine verkehrssicherungsbezogene Bewertung durch das Fachpersonal des Bauhofs unterzogen, wobei Bäume in höher frequentierten Zonen priorisiert werden sollten. Grüngürtel und zusammenhängende Baumbestände würden im Verbund erfasst und dokumentiert. Es muss sich dann eine Kontrollroutine anschließen. In einem gewissen zeitlichen Abstand wäre ggf. eine weitere Befliegung durchzuführen, um Veränderungen im Gesamtbestand zu zeigen und darauf reagieren zu können. Die ergänzende Datenerfassung durch mobile Endgeräte vor Ort erfolgt mittels einer App durch die Bauhofmitarbeiter. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Emmerzhausen die Beteiligung an einer gemeinsamen Lösung, weil sich der administrative Aufwand verringert, die Regelkontrollen und Dokumentationen einheitlich wären und es keine vereinzelten Dateninseln geben würde. Die voraussichtlichen Kosten einer Drohnenbefliegung und der anschließenden Beurteilung des Bestands durch den Bauhof stellen sich bei angenommenen 100 relevanten Bäumen wie folgt dar:

  1. Kosten aeroDCS, Koblenz für die Erstaufnahme von Bäumen gemäß Angebot vom 24.11.2025

geschätzte 100 Bäume zum Pauschalpreis von 6,50 EUR/pro Baum (brutto):650,00 EUR

  1. Der Aufwand für die Begutachtung durch den Bauhof wird wie folgt geschätzt:

  2. 100 Bäume Baumuntersuchung und -bewertung                                    ca. 750 EUR
    (ca. 8 Bäume/Stunde)
  3. Fahrzeugkosten (ca. 13 Stunden) geschätzt                                         ca. 250 EUR


Leistungen Bauhof der Verbandsgemeinde:                                        ca. 1.000 EUR

Somit ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten für die Ersterfassung und den Aufbau des Baumkatasters in der Ortsgemeinde Emmerzhausen bei 100 Bäumen in Höhe von ca. 1.650 EUR.

Die Anschaffungskosten der Software und der mobilen Endgeräte des Bauhofs werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern als Verwaltungskosten von der Verbandsgemeinde getragen.

Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen beschloss, dem Konzept der Verbandsgemeinde zu folgen und beauftragte diese, kurzfristig die Fachfirma mit der Befliegung der relevanten Flächen zu beauftragen sowie den Bauhof der Verbandsgemeinde, die aus der Befliegung resultierenden Maßnahmen abzuleiten.

Vorplatzgestaltung Mietwohnungen Dorfgemeinschaftshaus

Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Planung zur Neugestaltung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus auf Grundlage der Variante II (Stand 2022) in angepasster Form weiterzuverfolgen sowie verschiedene Maßgaben (u. a. Wegbreite, Verzicht auf Stellplatzmarkierungen, Aufenthaltsbereich, öffentliche Ausschreibung und detaillierte Kostendarstellung) festgelegt. In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung Kontakt mit einem Ingenieurbüro aufgenommen. Am 15.04.2026 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Ortsbürgermeister, einem Vertreter des Ingenieurbüros sowie der Verwaltung statt. Im Rahmen dieses Termins wurde die bisherige Planung erneut aufgegriffen und unter Berücksichtigung der gefassten Beschlusslage inhaltlich abgestimmt. Ziel ist eine überarbeitete, wirtschaftlich optimierte Planung auf Grundlage aktueller Kostenansätze. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte festgehalten:

  • Die Planung wird auf Basis der bisherigen Variante II weiterentwickelt und entsprechend den beschlossenen Anpassungen überarbeitet.
  • Die Fahr- bzw. Wegfläche soll durchgehend asphaltiert werden; eine gesonderte Ausweisung bzw. Abgrenzung von Stellplätzen erfolgt nicht.
  • Zusätzlich ist die Herstellung einer Pflasterfläche als Aufenthaltsbereich (z. B. Grill- oder Sitzplatz) mit einer Größe von ca. 4,0 x 4,0 m bis maximal 4,5 x 4,5 m vorgesehen.
  • Eine weitergehende Aufweitung des Anschlussbereichs an die Straße wurde geprüft, jedoch aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.
  • Die Ausschreibung sowie die Kostenschätzung sollen in sinnvolle Teilbereiche gegliedert werden, um im weiteren Entscheidungsprozess eine flexible Anpassung einzelner Maßnahmen zu ermöglichen.


Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vergleichsweisen geringen Größe der Maßnahme eine Abrechnung der Ingenieurleistungen nur auf Stundenbasis erfolgen wird. Zudem ist in der aktuell vorliegenden Variante im derzeitigen Regelprofil noch ein Gefällewechsel zwischen der Zuwegung und der ehemaligen Parkfläche enthalten ist. Sofern ein gleichmäßiges Gefälle gewünscht wird, wäre eine erneute detaillierte Betrachtung insbesondere des Anschlusses an die Straße „Weidenstrauch“ sowie der gesamten Höhenlage des Geländes erforderlich. Dies würde eine entsprechende Anpassung der Planung im weiteren Verfahren bedingen.

 

Für die ursprüngliche Planung (Stand 2022) waren für die Variante II Kosten in Höhe von rund 45.000,00 € brutto (reine Baukosten zzgl. 15 % Baunebenkosten) veranschlagt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung im Bauwesen ist aktuell von einem Kostenanstieg auf etwa 100 bis 110 % der damaligen Ansätze auszugehen, bemerkt das Büro Gewatec. Eine konkrete, aktualisierte Kostenschätzung wird durch das Ingenieurbüro jedoch erst erstellt, nachdem eine entsprechende Beauftragung durch den Ortsgemeinderat erfolgt ist. Der erste Planungsaufwand für die Überarbeitung der Unterlagen wird seitens des Ingenieurbüros auf etwa 3 bis 5 Arbeitstage geschätzt. Weitere Leistungen, insbesondere die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Bauleitung, würden im Anschluss gesondert beauftragt und vergütet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahme in der aktuell vorgesehenen Form vollständig ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt werden müsste. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Umsetzung zunächst ein paar Monate zurückzustellen und die Maßnahme gemeinsam mit der geplanten Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses sowie der Gestaltung des Vorplatzes auf der gegenüberliegenden Seite als Gesamtmaßnahme zu betrachten. In diesem Fall könnte auf Zuwendungen zurückgegriffen werden, welche das Land Rheinland-Pfalz aus dem Sondervermögen des Bundes und eigenen Mitteln innerhalb der Förderlinie Kommunen an den Kreis Altenkirchen verteilt. Das konkrete Verfahren zur Mittelvergabe sowie die Verteilung der Fördermittel sind derzeit jedoch noch nicht abschließend geklärt. Vor diesem Hintergrund bleiben die tatsächliche Inanspruchnahme und Ausgestaltung möglicher Förderungen zunächst abzuwarten. Der Ortsgemeinderat nahm die vorliegende Planung zur Kenntnis und möchte diese weiterverfolgen. Die vorliegende Grobplanung soll dabei als Grundlage für eine Preisanfrage bei drei örtlichen/regionalen Anbietern dienen. Danach wird über weitere Schritte entschieden.

Zustimmung zu Flächennutzungsplanänderung

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 31.03.2022 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld eingeleitet. Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des Friedhofs in der Ortsgemeinde Weitefeld, Ortsteil Oberdreisbach. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „öffentlichen Grünfläche; Zweckbestimmung: Friedhof“ sowie einer „örtlichen Verkehrsfläche“ (Parkplatz), statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“. Nach Durchführung des Verfahrens zur 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen. Die Entscheidung des  Verbandsgemeinderates bedarf der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden. Der Ortsgemeinderat erteilte der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld seine Zustimmung.

Neue Vorhänge für das Dorfgemeinschaftshaus

Der Saal im Dorfgemeinschaftshaus wird mit neuen Vorhängen ausgestattet, das teilte der Ortsbürgermeister am Ende des öffentlichen Sitzungsteils unter anderem mit. Die Kosten belaufen sich auf rund 715 EUR, davon werden dankenswerterweise 500 EUR vom Dorfcafé-Team übernommen. Vor einigen Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz den Rückbau von Wehranlagen im Rahmen der „Aktion Blau“ vorangetrieben. Auch der Ortsgemeinderat hat seinerzeit einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Projekt wird aber seitens des Landes nicht mehr weitergeführt. Eine weitere Mitteilung betraf eine mögliche Umzäunung des Sportplatzes aufgrund der wiederholt aufgetretenen Schäden durch Wildschweine. Der Ortsbürgermeister hat vorab Angebote für einen mobilen Elektrozaun (ca. 3.500 EUR) und einen festen Zaun mit zwei Toren (ca. 18.000 EUR) eingeholt. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats behandelt werden, auch was die künftige Nutzung des Platzes betrifft. Im Zuge des Ausbaus des Friedhofswegs wurden seinerzeit auch Leerrohre verlegt. Diese werden jetzt für Glasfaser genutzt. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen erhält dafür rund 2.400 EUR. Was die Glasfaserversorgung betrifft, zeichnet sich jetzt auch für die bisher unversorgten Bereiche im Waldweg eine Lösung ab. Aus dem Rat kamen Hinweise auf notwendige Nachbesserungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach Fertigstellung der Glasfaserverlegung. Mit dem beauftragten Unternehmen wird Kontakt aufgenommen. Ratsmitglied Marc Rosenkranz wies auf gefährliche Schäden im Asphaltbelag auf dem Friedhof hin. Außerdem wurde festgestellt, dass auf einer Grabstelle ein Buchsbaumzünsler-Befall vorliegt. Es muss verhindert werden, dass sich dieser Schädling dort weiter ausbreitet. Die kommende Sitzung des Bauausschusses soll vor Ort am Friedhof stattfinden. Der Ausschuss kann bei der Gelegenheit auch über die künftige Nutzung der eingeebneten Fläche auf dem oberen Friedhofsteil sprechen. Wegen der Pflege der Flächen um den Hochbehälter setzt sich der Ortsbürgermeister mit den Verbandsgemeindewerken in Verbindung. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es unter anderem um Grundstücksangelegenheiten.