Bebauungspläne
Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne, die grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Bebauungspläne werden von den jeweiligen Städten und Ortsgemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit in einem mehrstufigen Verfahren aufgestellt bzw. geändert. Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit als Rechtsnorm allgemein gültig und verbindlich.
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die bauliche oder sonstige Nutzung eines Grundstückes verbindlich festzusetzen. Sie sind das zentrale Instrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Ein Bebauungsplan regelt, soweit seine Festsetzungen reichen, die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich.
Bebauungspläne im Verfahren
1. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ der Stadt Herdorf im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes „Jungental“ der Stadt Daaden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und § 13b BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Silberberg“ der Stadt Daaden
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Bebauungspläne rechtsverbindlich
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie hier
Ihr Kontakt in der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf