Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es liegen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden wäre.
Nachwahl zum Rechnungsprüfungsausschuss
Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil; sein Stimmrecht ruht bei Wahlen.
Der Ortsgemeinderat Schutzbach bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss mit zwei Mitgliedern und für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. Aufgrund der Wahl von Bernd Langenbach zum Beigeordneten, wurde eine Nachwahl erforderlich.
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, diese Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Anschließend wählt der Ortsgemeinderat ebenfalls einstimmig das vorgeschlagene Ratsmitglied Simon Adler zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses.
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022-2023 und Beschlussfassung über die Entlastung
Ortsbürgermeister Detlef Faikus und der Beigeordnete Stephan Dicke sind von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Ratsmitglied Ralf Zöllner übernimmt den Vorsitz.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schutzbach hat in seiner Sitzung am 02.03.2026 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2022 - 2023 der Ortsgemeinde Schutzbach entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2022 - 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt die geprüften Jahresabschlüsse 2022 – 2023 fest.
Die Ergebnis- und Finanzrechnungen werden separat veröffentlicht.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Der Entwurf der Jahresabschlüsse ist in RIS unter „Jahresabschlüsse“ hinterlegt.
Bauleitplanung; Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach" in der Ortsgemeinde Weitefeld; hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO
Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 31.03.2022 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld eingeleitet.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des Friedhofes in der Ortsgemeinde Weitefeld, Ortsteil Oberdreisbach. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „öffentlichen Grünfläche; Zweckbestimmung: Friedhof“ sowie einer „örtlichen Verkehrsfläche“ (Parkplatz), statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“.
Nach Durchführung des Verfahrens zur 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen.
Nach § 67 Abs. 2 S. 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden.
Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht, Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung, Biotop- u. Nutzungstypenplan sowie die Ergebnisse der Wiesenerfassungen, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Fachbereich 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Zudem kamen in diesem Zuge Fragen zum Thema Friedhof bzgl. der Kapazität auf.
Bürgermeister Stühn erläutert entsprechendes zu der Neuerung der Bestattungssatzung und was damit zusammenhängt. Gespräche zu dem Thema laufen seitens der Verwaltung und Fachbereich 2 (Bürgerdienste) wendet sich dann an die Ortsgemeinden. Die Neuerung der Bestattungssatzung eröffnet neue Möglichkeiten und Optionen. Die Ortsgemeinde Schutzbach soll sich überlegen was sie anbieten kann und möchte.
Der Ortsgemeinderat erteilt einstimmig der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld seine Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO.
Erstaufbau Baumkataster Ortsgemeinde Schutzbach
Die Ortsgemeinde ist für den Baumbestand auf ihren Grundstücken in unterschiedlichem Maße verkehrssicherungspflichtig. Bei gemeindlichen Bäumen im Wald ist eine Haftung der Ortsgemeinde für waldtypische Gefahren, also z. B. herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen ausgeschlossen. Typische Waldgefahren gehören zu dem vom Waldbesucher übernommenen Risiko, der Waldbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Mit natürlichen Gefahren muss derjenige, der sich in die Natur begibt, stets rechnen. Nur bei atypischen Gefahren, das sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung zwangsläufig vorgegebenen Zustände, kommt eine Haftung der Gemeinde in Betracht. Atypische Gefahren sind vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Zustände, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und auf die er sich nicht einrichten kann, weil er nicht mit ihnen rechnen musste.
Anders ist es auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Waldes, insbesondere an Straßengrundstücken. Hier ist die Verkehrssicherungspflicht stärker ausgeprägt.
Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Hieraus abgeleitet hat die Ortsgemeinde im Zusammenhang mit ihrem Baumbestand die Pflicht, zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die einerseits zum Schutz gegen Umstürzen, Totholzfall und Astbruch, also insbesondere Windwurf und Windbruch erforderlich, andererseits unter Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes zumutbar sind.
Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene, äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und die Standsicherheit des Baumes aus. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten.
Das OLG Jena hält es für eine Pflicht jeder Kommune, ihre sämtlichen Bäume und deren Gefährdungspotenzial in einem Baumkataster zu erfassen, nach dem sich die Intervalle und die Intensität der Baumkontrollen ergibt. Ein solches Baumkataster sollte deshalb die Baumstandorte und das Kontrollerfordernis in Abhängigkeit vom Alter, Zustand und Standort angeben sowie die Durchführung der Kontrollen und das Prüfungsergebnis enthalten.
Bisher hat die Ortsgemeinde Mauden und die Ortsgemeinde Weitefeld in der Verbandsgemeinde ein Baumkataster dieser Art. Die bisherigen Schadenfälle in der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit Bäumen sind selten. In den letzten zehn Jahren gab es nach der Ermittlung der Verwaltung insgesamt vier Meldungen mit einem Schadenumfang von 13.960,56 €, der von der Versicherung getragen wurde. Die kommunale Versicherung hat bisher ein solches Baumkataster auch nicht von der Verbandsgemeinde gefordert.
Auch ohne Rücksicht auf die geringe Schadensintensität in der Vergangenheit, sondern schon um die Gefahr von Personenschäden zu reduzieren, aber auch um sonst möglichen Schadenersatz-ansprüchen die Grundlage zu nehmen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung bestrebt, den Informationsstand und die Vorsorgechancen zu erhöhen und selbst aktiv die Einrichtung und dauerhafte Administration eines Baumkatasters vorzusehen.
Das Konzept der Verwaltung sieht vor, dass der Verbandsgemeinde-Bauhof die notwendigen Leistungen künftig in einem überschaubaren sachlichen und zeitlichen Rahmen erbringt. Dazu wurden zwei Mitarbeiter mit den beruflichen Qualifikationen Forstwirt und Gärtner und damit exakt entsprechend der Forderung aus der Fachliteratur, fachlich zusätzlich qualifiziert (FLL-Richtlinie 2010).
Die Ersterfassung soll in digitaler Form durch eine Drohnenbefliegung der Firma aeroDCS, Koblenz und Vor-Ort-Kontrolle, deren Ergebnisse Standortkoordinaten, Baumhöhe, Kronenumfang und nach Verschneidung auch die Grundstücksidentifikation und damit die Eigentümereigenschaft umfassen, möglichst automatisiert erfolgen. Die weitere Bearbeitung und künftige Kontrollen werden dann unter Verwendung mobiler Endgeräte vorgenommen.
(beispielhaftes Orthophoto mit Darstellung der Bäume in der Ortsgemeinde Mauden)
Für jeden Baum wird ein separater Datensatz angelegt. Mit diesem Datenbestand kann dann weiter im Sinne der Baumzustandsüberwachung gearbeitet werden. Vor Ort wird die Vitalität überprüft und eine verkehrssicherungsbezogene Bewertung durch das Fachpersonal des VG-Bauhofes unterzogen, wobei Bäume in höher frequentierten Zonen (Schulhöfe, Spiel- und Sportstätten, Straßen und Plätze) priorisiert werden sollten. Grüngürtel und zusammenhängende Baumbestände würden im Verbund erfasst und dokumentiert.
Es muss sich dann eine Kontrollroutine, die im Datensatz jedes erfassten Baumes hinterlegt wird, anschließen. In einem gewissen zeitlichen Abstand wäre ggf. eine weitere Befliegung durchzuführen, um Veränderungen im Gesamtbestand zu zeigen und darauf reagieren zu können.
Die ergänzende Datenerfassung durch mobile Endgeräte vor Ort erfolgt mittels einer App durch die Bauhofmitarbeiter.
Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Schutzbach die Beteiligung an einer gemeinsamen Lösung, weil sich der administrative Aufwand verringert, die Regelkontrollen und Dokumentationen einheitlich wären und es keine vereinzelten Dateninseln geben würde.
Die voraussichtlichen Kosten einer Drohnenbefliegung gemäß dem v.g. Umfang und der anschließenden Beurteilung des Bestandes durch den Bauhof stellen sich bei angenommenen 250 relevanten Bäumen wie folgt dar:
- Kosten aeroDCS, Koblenz für die Erstaufnahme von Bäumen gemäß Angebot vom 24.11.2025
geschätzte 250 Bäume zum Pauschalpreis von 6,50 EUR/pro Baum (brutto):
1.625,00 EUR
2. Der Aufwand für die Begutachtung durch den Bauhof wird wie folgt geschätzt
a) 250 Bäume Baumuntersuchung und -bewertung ca. 1.800 EUR
(ca. 8 Bäume/Stunde)
b) Fahrzeugkosten (ca. 34 Stunden) geschätzt ca. 650 EUR
Leistungen Bauhof der Verbandsgemeinde: ca. 2.450 EUR
Somit ergeben sich folgende voraussichtliche Gesamtkosten für die Ersterfassung und den Aufbau des Baumkatasters in der Ortsgemeinde Schutzbach
bei 250 Bäumen in Höhe von: ca. 4.000 EUR
Die Anschaffungskosten der Software und der mobilen Endgeräte des Bauhofes werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern als Verwaltungskosten von der Verbandsgemeinde getragen.
Herr Friggen erläutert nochmal den genauen Sachverhalt und die damit zusammenhängende Verkehrsversicherungspflicht (bzgl. der Haftung etc.). Die Kollegen vom Bauhof werden sich entsprechend auch nochmal die Bäume anschauen und die Vitalität der Bäume prüfen (z.B. Wie häufig der Zustand kontrolliert werden muss). Zudem betrifft der Erstaufbau Baumkataster nur den Verkehrsraum und keine privaten Personen.
Der Ortsgemeinderat Schutzbach beschließt einstimmig, dem Konzept der Verbandsgemeinde zu folgen und beauftragt diese, kurzfristig die Firma aeroDCS, Koblenz mit der Befliegung der relevanten Flächen zu den in der Vorlage genannten Kosten zu beauftragen sowie den Bauhof der Verbandsgemeinde, die aus der Befliegung resultierenden Maßnahmen abzuleiten (Kontrolle sowie Dokumentation der erforderlichen Pflegemaßnahmen). Die Durchführung der Befliegung soll im Herbst stattfinden, wenn die Blätter gefallen sind.
Mitteilungen
Es liegen keine öffentlichen Mitteilungen vor.
Einwohnerfragen
Der Vorsitzende und der Rat beantworten Fragen der Einwohner-/innen zur Tagesordnung.
Alte Bahnhofsweg: Schlaglöcher
Es wurde der Alte Bahnhofsweg mit den Schlaglöchern angesprochen und darum gebeten diesen nochmal zuflicken.
Glasfaser
Zudem wurde die Frage gestellt wieso andere Ortsgemeinden Glasfaser bekommen und die Ortsgemeinde Schutzbach nicht.
Bürgermeister Stühn erklärte das aufgrund von bereits vorhandenen Fernsehkabeln die in der Ortsgemeinde Schutzbach und Nisterberg sind, diese als versorgt gelten und wegen dem geförderten Ausbau außen vor sind. Aktuell gibt es dafür keinen Zuschuss. Es kann aber noch ggf. eine Förderung kommen, bei der die liegengeblieben Ortsgemeinden berücksichtigt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit einer Bauangelegenheiten, sowie Berichterstattung zu Auftragsvergaben und den Mitteilungen.
