Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Anpassung der Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus und die Grillhütte; u.a. durch Investitionen, Buchungsverhalten
Das Dorfgemeinschaftshaus wird erfreulicherweise sehr gut genutzt. So war es in den letzten beiden Jahren jeweils für 43 bzw. 42 Veranstaltungen gebucht. Auffällig ist hierbei, dass vermehrt auch Auswärtige die Örtlichkeit für ihre Anlässe in Betracht ziehen.
Trotz der hohen Auslastung ist das Ergebnis der Aufgabe „Dorfgemeinschaftshaus“ im gemeindlichen Haushalt allerdings deutlich defizitär. Dies führt wie immer in der Ergebnisrechnung dazu, dass das Defizit an anderer Stelle von der örtlichen Gemeinschaft aufgefangen werden muss.
Hier wäre daher zu beraten, ob die Benutzungsgebühren, insbesondere für Nichteinwohner bzw. nichtortsansässige Vereine angepasst werden sollten.
Eine weitere Ursache für das negative Saldo in der Ergebnisrechnung liegt an den Reinigungskosten die jährlich anfallen. Auch hier sollte darüber nachgedacht werden, eine Endreinigungspauschale für den kleinen und den großen Saal sowie die Zapfanlage (wenn genutzt) festzulegen.
Bei der Grillhütte ist die Situation aus finanzieller Sicht ähnlich. Trotz guter Auslastung von durchschnittlich 20 Vermietungen in den letzten drei Jahren ist das Ergebnis der Aufgabe „Grillhütte“ im gemeindlichen Haushalt negativ.
Es wäre u. a. auch über eine separate Gebühr für die Nutzung des Grills zu beraten.
Letztlich ist es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt vorgekommen, dass Nutzer einer gemeindlichen Einrichtung wenige Tage vor der gebuchten Veranstaltung diese abgesagt haben und von der Nutzung der Einrichtung zurückgetreten sind. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es in solchen Fällen nahezu unmöglich das entsprechende Objekt neu zu vermieten, wodurch der Ortsgemeinde entsprechende Mieterträge verloren gehen.
Der Ortsbürgermeister regte daher an, eine Ausfallgebühr für solche vorgenannten Fälle in Höhe von 80 Prozent des entsprechenden Mietentgeltes einzuführen, wenn eine Absage der Veranstaltung ab 10 Tagen vor dem eigentlichen Anmietungstag erfolgt.
Der Ortsgemeinderat sah Anpassungsbedarf bei den Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Einrichtungen und beschloss, in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung sowie folgender Ratssitzung die Gebührenordnungen zu beraten und ggfs. anzupassen.
Friedhofsordnung; Anpassungen gemäß neuem Bestattungsgesetz
Am 27. September 2025 ist das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz (BestG) in Kraft getreten. Es bricht mit jahrzehntelangen Traditionen und versucht – so die politische Begründung - individuellen Wünschen und wahrgenommenen gesellschaftlichen Veränderungen (z. B. Selbstbestimmung, Nachhaltigkeit) gerecht zu werden.
Die wichtigsten Änderungen im BestG stellen die folgenden Anpassungen dar:
1. Lockerung des Friedhofszwangs
Bisher mussten Urnen zwingend auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald beigesetzt werden. Das neue Gesetz bietet nun mehr Flexibilität:
- Private Aufbewahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Urne nun mit nach
Hause genommen oder auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden.
- Verstreuen der Asche: Das Ausbringen der Asche auf privaten Grundstücken ist nun
zulässig, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt und eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen vorliegt.
- Bedingungen: Die Urne darf nicht vererbt oder an Dritte weitergegeben werden. Kann die benannte Person die Totenfürsorge nicht mehr leisten (z. B. Umzug ins Heim), muss die Asche auf einem Friedhof bestattet werden.
2. Einführung der Flussbestattung
Rheinland-Pfalz erlaubt nun unter bestimmten Voraussetzungen die Bestattung in den Binnengewässern Rhein, Mosel, Saar und Lahn.
3. Ende der allgemeinen Sargpflicht
Was bisher oft nur aus religiösen Gründen (z. B. im Islam) per Ausnahmegenehmigung möglich war, wird nun grundsätzlich erlaubt:
- Tuchbestattung: Verstorbene dürfen nun generell (auch ohne religiösen Hintergrund) auch nur in ein Leinentuch gehüllt beigesetzt werden, wenn dieser Wunsch von der verstorbenen Person schriftlich verfügt wurde.
- Logistik: Der Transport zum Grab muss aus hygienischen Gründen weiterhin in einem geschlossenen Sarg erfolgen; die Beisetzung selbst findet dann im Tuch statt.
4. Teilbarkeit der Asche und Erinnerungsstücke
Die strikte „Unteilbarkeit der Asche“ wurde aufgehoben:
- Erinnerungsobjekte: Ein kleiner Teil der Asche darf entnommen werden, um daraus beispielsweise Diamanten zu pressen oder sie in Medaillons aufzubewahren.
- Restasche: Die verbleibende Hauptmenge der Asche muss jedoch weiterhin regulär (Friedhof, Wald oder Fluss) bestattet werden.
5. Bestattung von „Sternenkindern“
Das Gesetz schafft mehr Würde für früh verstorbene Kinder:
- Definition: Der Begriff „Sternenkind“ wurde gesetzlich für Kinder unter 500 Gramm Körperge-
wicht und vor Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche verankert.
- Bestattungsmöglichkeit: Sternenkinder können auf Antrag eines Elternteils bestattet wer-
den. Möglich sind Erd- oder Feuerbestattung.
- Gemeinsame Bestattung: Sternenkinder können nun ausdrücklich zusammen mit einem
zeitnah verstorbenen Elternteil (z. B. nach einem Unfall) beigesetzt werden.
- Kinderschutz: Bei verstorbenen Kindern unter sechs Jahren ist nun grundsätzlich eine zweite
Leichenschau vorgeschrieben, sofern die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Hierdurch sollen unnatürliche Tode ausgeschlossen werden.
Formale Voraussetzung
Für fast alle neuen Bestattungsformen (insbesondere Flussbestattung und private Aufbewahrung) ist eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen zu Lebzeiten sowie die Benennung einer verantwortlichen Person für die Totenfürsorge zwingend erforderlich (sog. Totenfürsorgeverfügung).
Auch die Verantwortlichkeit für die Bestattung eines Verstorbenen hat sich geändert: Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 BestG ist die von der verstorbenen Person zur Totenfürsorge benannte Person (sofern eine solche Person bestimmt wurde) für die Erfüllung der Verpflichtungen verantwortlich.
Erst an zweiter Stelle folgt der Ehepartner des Verstorbenen, an dritter Stelle die Kinder des Verstorbenen usw.
Verfahren
In § 28 BestG hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Anpassung der Friedhofssatzungen und Friedhofsordnungen erfolgen soll.
Somit sollte bis Ende September 2026 eine Anpassung des jeweiligen Ortsrechts erfolgen.
Als Arbeitshilfe hat der Gemeinde- und Städtebund im März ein Satzungsmuster für neue Friedhofssatzungen erlassen (s. Anlage). Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen in Absprache mit dem Ortsbürgermeister einen Satzungsentwurf zur Beratung im Gremium vorbereiten.
Zur Vorbereitung auf die Ausformulierung des Entwurfs und als Bestandsaufnahme hält die Verwaltung einen Vor-Ort-Termin für sinnvoll und wird dazu eine Terminabsprache mit dem Ortsbürgermeister vereinbaren.
Ziel ist es, möglichst wenige Abweichungen in den Satzungstexten innerhalb der Verbandsgemeinde zu haben. Das vereinfacht und beschleunigt die Anwendung für alle Beteiligten in der Verbandsgemeinde.
Dirk Langenbach und weitere Ratsmitglieder sahen in einer kompletten Umsetzung der dargestellten Möglichkeiten des Gesetzes auf die Ortsgemeinde erhebliche Umstände zukommen.
Der Vorsitzende ging davon aus, dass eh nicht alle möglichen Vorgaben in den einzelnen Gemeinden umsetzbar sind und abgeklärt werden muss, welche Vorgaben bindend sind.
Generell ist die Öffnung für alternative Bestattungsformen aber sinnvoll.
Anja Röcher berichtete von einem Bestatter, der inzwischen auch Informationsveranstaltungen anbietet. Zu dem geplanten Vor-Ort-Termin mit der Verwaltung soll dieser mit hinzugezogen werden, damit offene Fragen direkt fachkundig geklärt werden können.
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Auf der Wacht"
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Offenlegungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat Weitefeld hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nun ging es darum, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beraten und abzuwägen.
Der Rat entschied in Einzelbeschlüssen, die Planunterlagen entsprechen der Stellungnahmen anzupassen bzw. zu ergänzen.
Der daraufhin angepasste/ergänzte Entwurf des Bauleitplans ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gem. § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen. Ebenso erfolgt eine Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf mit dem Verweis auf die Homepage sowie der Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung im Internet und eine öffentliche Auslegung (Offenlage) der Planunterlagen durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Aufgrund der umfangreichen Datenmenge sind sämtliche im Rahmen des Verfahrens eingereichten Stellungnahmen einschl. der entsprechenden Abwägungsergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf unter https://vgdaaden.gremien.info/ einsehbar.
Mitteilungen
- Solarpark „Auf der Wacht“ – mögliche Beteiligung der Mitbürger*innen:
Mit ein Grund für den positiven Beschluss des Rates zum Projekt war, dass die Mitbürger*innen eine Möglichkeit der Beteiligung erhalten.
Hierzu hat der Vorsitzende eine Anfrage an die „Wäller-Energiegenossenschaft e.G. gestellt, nachstehend die Antwort dazu:
Sehr geehrter Herr Kessler,
guten Tag Karl-Heinz,
sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,
zunächst möchten wir uns herzlich für Ihre Unterstützung bei dem Freiflächen PV-Projekt „Auf der Wacht“ bedanken.
Unsere Energiegenossenschaft hatte seit dem Windkraftprojekt in Oberdreisbach leider kein neues Projekt entwickeln können und daher konnten auch keine neuen Genossen aufgenommen werden.
Derzeit haben wir 319 Genossen und werden in Zukunft auf Grund der aufwändigen Verwaltungstätigkeiten, die Anzahl auf max. 500 begrenzen.
Sofern das Projekt „Auf der Wacht“ umgesetzt werden kann (Genehmigung, Netzanschluss, Rentabilität), bestätigen wir Ihnen hiermit, dass den Bürgern von Weitefeld zunächst der Vortritt bei der Aufnahme von neuen Genossen gewährt wird.
Wir gehen bei dem Projekt von einer Eigenkapitalverzinsung von 4-6 % aus. Ansonsten werden wir die Investition von ca. 3 Mio. € nicht starten können. Die genauen finanziellen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von neuen Genossen bzw. die Aufstockungsmöglichkeit für bestehende Mitglieder, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen können. Wir müssen erst verbindliche Angebote und Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorliegen haben.
Wir sagen Dank für Ihre Geduld und freuen uns auf weiterhin gute Nachbarschaft.
Markus Mann
Vorstandsvorsitzender
- Leider ist unser langjähriger Top-Grillhüttenwart Dieter Theis verstorben. Herr Volker Schmidt hat zwischenzeitlich diese Aufgabe übernommen.
- Bauhof: Ersatzbeschaffung motorbetriebene Handgeräte – Umstellung auf Akku-Betrieb:
Wir werden Versuche hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Kostenvergleiche durchführen. Ebenso stehen wir in Sachen Erfahrungswerte mit Fachunternehmen und dem Bauhof der Verbandsgemeinde in Kontakt.
- Jagdgenossenschaft: Die Jagdbezirke I (Weitefeld) und II (Oberdreisbach) wurden nach langer Zeit der Gesamtverpachtung nun wieder in die zwei ursprünglichen Jagdbögen aufgeteilt.
Alter und neuer Jagdpächter für den „JB I - Wei“ ist Herr Sebastian Niederer und neuer - Jagdpächter für den „JB II - Ob“ ist Herr Gerald Stühn.
- Dorfbrunnen: Die neue Brunnenpumpe in Weitefeld wurde eingebaut und die Brunnen laufen wieder.
- Wanderwege: Es gibt Fortschritte bezüglich Beschilderung des „Historischen Rundwanderweges“. Ich habe mehrere Vorlagen von Infoschildern erstellt und bin nunmehr an der Planung der großen Streckentafel mit entsprechenden Büros in Kontakt.
- Der diesjährige Seniorenausflug befindet sich in der Abstimmung mit dem hiesigen Busunternehmen KNAUTZ. Als Termin ist der 03. Juli vorgesehen und Ziel wird wohl der Drachenfels sein, näheres dann später.
- Mitteilung in Bezug auf die anstehende Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Weitefeld
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird voraussichtlich Ende des 2. Quartals/Anfang des 3. Quartals 2026 die Bescheide über die Erhebung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für Aufwendungen aus den Jahren 2023, 2024 und ggf. 2025 an die Eigentümer beitragspflichtiger Grundstücke verschicken. Die Aufwendungen betreffen überwiegend die Ausbaumaßnahme „Dorfmitte Weitefeld“. Jedoch wird nur ein sehr geringer Anteil der Gesamtaufwendungen der Maßnahme beitragsrechtlich berücksichtigt. Alle Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit der Erneuerung der beitragsfähigen Straßenachsen stehen, fließen somit nicht in die Beitragserhebung ein. Auch bleiben sämtliche Aufwendungen unberücksichtigt, die aufgrund einer höherwertigen Bauausführung entstanden sind (beispielsweise Verwendung von Natursteinpflaster anstelle von Standardpflaster).
Für die Jahre 2023 – 2025 beläuft sich der Anteil der beitragsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Maßnahme „Dorfmitte Weitefeld“ auf ca. 330.000,00 €, wovon die Ortsgemeinde wiederum einen Gemeindeanteil i. H. v. 30 % = ca. 100.000 € trägt.
Aufgrund weiterer Ausbaumaßnahmen kommen weitere Aufwendungen um bis zu 100.000 € hinzu.
Der Beitragssatz wird sich auf 25-40 Cent/m² beitragspflichtige Fläche belaufen. Das führt bei einem Grundstück mit z. B. 750 qm beitragspflichtiger Fläche zu einem zu zahlenden Beitrag i. H. v. 187,50 € - 300,00 €.
Details enthalten die entsprechenden Beitragsbescheide.
Anfragen
Ratsmitglied Thomas Pfeil fragte, ob man an der Ecke „Gasthof Gerhards“/ Schulstraße von der Volksbank kommend einen Spiegel aufhängen könnte.
Ortsbürgermeister Keßler verneinte. Wenn man dort einen Spiegel anbringen würde, müsste man nahezu an allen Kreuzungen und Abbiegungen welche Anbringen. Gerade die Begebenheit an dieser Stelle zwingt die Verkehrsteilnehmer zu vorausschauendem und vorsichtigem Fahren, mit und ohne Spiegel.
Dirk Langenbach wollte wissen, wie es um den Ausbau „Kirchweg“ steht. Nach letztem Kenntnisstand sollten im Frühjahr die Ausschreibungen starten und im Sommer mit den Arbeiten begonnen werden.
Karl-Heinz Keßler lagen dazu keine neuen Infos vor.
Weiter fragte er nach dem Stand der Dinge in Sachen Bebauungsplan „Steingarten/Sonnenweg“.
Hierzu folgen laut Vorsitzendem im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Informationen.
Herr Langenbach regte weiter an, das Verkehrsschild „30iger Zone“, Einmündung „Betzdorfer Straße“ in den „Hellweg“, niedriger zu hängen, damit auch Ortsfremde diesen Hinweis besser zur Kenntnis nehmen.
Der Ortsbürgermeister stimmte zu, dass diese Schilder generell leider etwas zu hoch hängen, dies allerdings die Vorgaben sind und man daran nichts ändern darf.
Zum Schluss fragte auch Dirk Langenbach nach einem Spiegel Höhe „Brunnenstraße 23/23a“.
Der Vorsitzende verwies auf seine Antwort in Bezug auf die Anfrage von Herrn Pfeil.
Ratsmitglied Karl-Heinz Wenzelmann wollte wissen, ob die Sanierung des Weges vom Friedhof Weitefeld runter ins „Schloßsteinchen“ noch in Planung ist.
Karl-Heinz Keßler bejahte.
Des Weiteren wollte er wissen, ob Herr Keßler bereits Infos in Sachen Brandschutz Jugendraum eingeholt hat. Auch diese Frage wurde bejaht. Ortsbürgermeister Keßler ist dran. So kommt nun als nächstes ein neuer Feuerlöscher für das Gebäude.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Bauangelegenheit, sowie eine Grundstücksangelegenheit.
Hinweis: Alle öffentlichen Anlangen zur Sitzung sind über das Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen (https://www.daaden-herdorf.de/buergerservice/kommunalpolitik/ratsinformations
