Zusätzlicher Beigeordneter
Weiterer Beigeordneter gewählt
Nach der Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 26. Februar 2026 stand die Wahl eines weiteren Beigeordneten auf der Tagesordnung. In der vorangegangenen Sitzung hat der Ortsgemeinderat eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Danach hat die Ortsgemeinde künftig bis zu zwei Beigeordnete. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Die Beigeordneten werden durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Für die Wahl des weiteren Beigeordneten wurde Rouven Möller vorgeschlagen. Die anschließende Wahl erfolgte einstimmig. Rouven Möller wurde von Ortsbürgermeister Achim Reeh nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Mauden ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Sanierung des Gemeindehauses
Im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts der Ortsgemeinde Mauden ist die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit Glockenturm vorgesehen. Die Beantragung von Fördermitteln ist derzeit für das Jahr 2026 geplant; die Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2027 erfolgen. Die im Rahmen der bisherigen Beratungen festgelegten Sanierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich weiter konkretisiert. Darüber hinaus liegt mittlerweile ein Angebot der Firma Ewald Sahm zur Sanierung des Glockenturms vor. Auf Grundlage der bisherigen Planungen und Abstimmungen wurde durch die Verwaltung eine erste überschlägige Kostenschätzung erstellt. Diese stellt sich derzeit wie folgt dar:
Umbau / Sanierung Dorfgemeinschaftshaus ca. 106.500 € brutto
geplanter Anbau ca. 20.000 € brutto
Außenanlagen / Stützmauern ca. 20.000 € brutto
Fachwerkturm – sichtbares Fachwerk ca. 33.300 € bis 41.400 € brutto
Fachwerkturm – Verschieferung ca. 22.000 € brutto
- Gesamtkosten ca. 168.500 € brutto (Verschieferung)
- Gesamtkosten ca. 179.800 € brutto (alte Gefache bleiben)
- Gesamtkosten ca. 187.900 € brutto (neue Gefache)
Die Kosten für die Sanierung des Fachwerkturms mit sichtbarer Fachwerkausführung variieren je nach Umfang der Arbeiten, insbesondere abhängig davon, ob zusätzlich eine vollständige Erneuerung der Gefache vorgenommen wird. Die Kostenansätze für die Außenanlagen und Stützmauern können sich insbesondere durch mögliche Eigenleistungen noch verändern.
Im Rahmen der weiteren Planung ist die zukünftige gestalterische Ausführung des Glockenturms zu beraten. Hierbei steht insbesondere die Frage im Raum, ob der Turm künftig in sichtbarer Fachwerkausführung erhalten oder verschiefert werden soll. Am 15. Juni 2026 findet hierzu eine Ortsbesichtigung mit dem Vorsitzenden, der Verwaltung und Vertretern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) statt. Im Rahmen dieses Termins sollen die geplanten Maßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus sowie vorbereitend für die Antragstellung 2027 auch die Maßnahmen am Backes vorgestellt werden. Da im Rahmen der Dorferneuerung auch baukulturelle Aspekte berücksichtigt werden, wird seitens der ADD eine fachliche Einschätzung zur Ausführungsart des Glockenturms erwartet. Ob beide Varianten gleichermaßen förderfähig sind oder eine Förderung nur bei einer bestimmten Ausführungsform erfolgen kann ist derzeit noch offen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine abschließende Entscheidung über die Ausführungsart des Glockenturms erst nach dem Ortstermin mit der ADD. Der Ortsgemeinderat nahm die von Birthe Thomas (Verbandsgemeindeverwaltung) vorgestellte Kostenschätzung für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses einschließlich Glockenturm und Außenanlagen zur Kenntnis. Die Entscheidung über die zukünftige Ausführungsart des Glockenturms (sichtbares Fachwerk oder Verschieferung) wird bis nach der Ortsbesichtigung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zurückgestellt. Der Ortsgemeinderat wird über den Ortstermin mit der ADD in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ergebnisse des Ortstermins in die weitere Planung sowie in die Vorbereitung der Förderantragstellung einzubeziehen.
Zustimmung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde
Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 31. März 2022 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld eingeleitet. Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des Friedhofs im Ortsteil Oberdreisbach. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „öffentlichen Grünfläche; Zweckbestimmung: Friedhof“ sowie einer „örtlichen Verkehrsfläche“ (Parkplatz), statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“. Nach Durchführung des Verfahrens zur 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19. März 2026 den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 S. 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen. Die Entscheidung des Verbandsgemeinderats bedarf der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden weswegen das Thema auch im Ortsgemeinderat Mauden zu behandeln war. Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung sowie die Planzeichnung lag den Ratsmitgliedern vor. Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht, Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung, Biotop- u. Nutzungstypenplan sowie die Ergebnisse der Wiesenerfassungen, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Sie stehen darüber hinaus auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zur Einsichtnahme zur Verfügung. Der Ortsgemeinderat erteilte der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ in der Ortsgemeinde Weitefeld seine. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es unter anderem um eine Grundstücks- und eine Bauangelegenheit.
