Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Niederdreisbach vom 13. Oktober 2026


Nach den üblichen Formalitäten wurden die Bestattungsformen auf dem Friedhof besprochen. 

Am 27. September 2025 ist das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz (BestG) in Kraft getreten. Es bricht mit jahrzehntelangen Traditionen und versucht – so die politische Begründung – individuellen Wünschen und wahrgenommenen gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Selbstbestimmung, Nachhaltigkeit) gerecht zu werden.

In § 28 BestG hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Anpassung der bestehenden Friedhofssatzungen und Friedhofsordnungen erfolgen soll.

Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, hat sich die Ortsbürgermeisterin kürzlich mit der Verwaltung an dem gemeindeeigenen Friedhof getroffen.

Bei diesem Treffen wurde als Vorschlag festgehalten, dass im Zuge der Anpassung der Friedhofssatzung an das neue Recht folgende Bestattungsformen eingeführt werden könnten:

  • Bestattung in Baumurnengrabflächen,
  • Sternenkindergräber,
  • Tuchbestattungen und
  • Ausbringung von Asche auf einer festgelegten Fläche auf dem Friedhof.

Eine rechtliche Verpflichtung, diese besonderen Bestattungsformen vorzuhalten, besteht ausdrücklich nicht.

Bevor die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederdreisbach abschließend geändert wird, diskutierte der Rat in der Sitzung, welche Anpassungen für die zu aktualisierende Satzung gewünscht sind und ggf. welche neue Bestattungsformen auf dem Friedhof angeboten werden sollen.

Der Rat beschloss einstimmig, in der neuen Friedhofssatzung die Möglichkeit der Bestattung in Baumurnengrabflächen (separate Fläche auf der obersten Ebene), das Ausweisen von Sternenkindergräbern (bei den Kindergräbern) sowie das Ausbringen von Asche auf festgelegter Fläche (wahrsch. ebenfalls auf der bergseitigen Ebene) vorzusehen. Tuchbestattungen werden ermöglicht, wobei hier keine separate Fläche ausgewiesen werden soll (Bestattungen in den bestehenden Grabreihen). Zugleich beauftragte der Rat die Verwaltung, für die nächste Sitzung einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzubereiten.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18.08.2026 wurde über die Errichtung eines Kleinspielfeldes beraten. Dabei wurde angeregt, die Maßnahme nicht isoliert zu betrachten, sondern die Freizeitangebote am Standort Freibad zu einem zusammenhängenden Areal weiterzuentwickeln.

Der Rat hat sich in der Folge grundsätzlich auf die Schaffung eines solchen Areals verständigt. Dieses soll sich aus drei Bausteinen zusammensetzen: dem bereits bestehenden Volleyballfeld, einem daran anschließenden Kleinspielfeld (respektive Bolzplatz) sowie einer Calisthenics-Fläche. Gegenstand der heutigen Sitzung war die Konkretisierung dieses Vorhabens. Hierbei sind insbesondere Fragen zur Dimensionierung des Spielfeldes, Zuschnitt des Geländes, die Einfriedung sowie weitere Detailplanungen beraten und festgelegt worden.

Beigeordneter Hartmut Lenz stellte den Ratsmitgliedern Möglichkeiten der Einfriedung (Umzäunung mit Türen und Toren) vor.  

Nach ausführlicher Beratung einigte sich der Rat wie folgt: die Zaunanlage soll eine Höhe von 3,00 m erreichen und lediglich das Kleinspielfeld und den Calisthenics-Bereich umschließen. Die Verwaltung soll von 3 Anbietern Preisanfragen einholen.

Das Fußball- bzw. Kleinspielfeld wird hergerichtet, indem die betreffende Fläche planiert und eingesät wird, wobei eine möglichst große Feldbreite geschaffen werden soll.  

Der 1. Beigeordnete Jörg Fries informierte den Rat über den aktuellen Sachstand zum Thema Wohnmobilstellplätze:

Bei der Stellplatzplanung muss berücksichtigt werden, dass die angedachte Fläche im „Außenbereich“ liegt.

Hier wird wahrscheinlich die Bauaufsicht, also der Kreis einzubinden sein. Jörg Fries wird mit dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung besprechen, wie weiter zu verfahren ist. Das Planieren des Bereichs als Stellplatzvorbereitung wird daher zurückgestellt, bis baurechtliche Klarheit geschaffen ist.    

Der Niederdreisbacher Dorfbrunnen (Laufbrunnen) in der Brunnenstraße wird aus einer Zuleitung im Bereich Klinglers Bach gespeist (vgl. Mitteilung im OGR am 13.12.2022). Im diesjährigen trockenen Sommer war die zulaufende Wassermenge sehr stark reduziert. Entsprechend dem allgemeinen Gebot zum Wassersparen und dem Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der Kreisverwaltung von Ende Juli bis Ende September 2026 wurden die Anwohner, die das Wasser üblicherweise zum Blumengießen u. ä. Zwecke verwenden, dazu angehalten, kein Wasser mehr zu entnehmen.

Entgegen dieser grundsätzlichen Vorgabe hat die Ortsbürgermeisterin einer Schafhalterin erlaubt, Tränkwasser für ihre Tiere in Eimern zu entnehmen und entsprechend zu verwenden. Dagegen haben sich Anwohner gewandt und kritisiert, dass diese Entnahme zugelassen wurde. Für den Brunnen gilt das Wasserentnahmeverbot grundsätzlich nicht, weil es sich nicht um ein Oberflächengewässer handelt. Die Ortsgemeinde kann als Eigentümerin des Brunnens den Zugang dazu und seine Nutzung regeln.

Der Ortsgemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, die Entnahme von Wasser aus dem Dorfbrunnen Niederdreisbach mit dem deutlichen Hinweis, dass es sich nicht um Trinkwasser handelt, ab sofort wie folgt zu regeln:

Bei normaler Zulaufmenge ist die unentgeltliche Entnahme von Wasser durch Schöpfen oder Einlauf in Eimern, Handgefäßen, Gießkannen o. ä. allgemein zugelassen.

Pumpen dürfen nicht verwendet werden. Verboten ist insbesondere das Befüllen von privaten Schwimmbecken (Pools), Zisternen, Großgebinden oder Wassertanks für die private Gartenbewässerung, das Waschen von Fahrzeugen, Maschinen oder Gegenständen am Brunnen und das Einbringen von Reinigungsmitteln, Chemikalien oder sonstigen verunreinigenden Stoffen in das Brunnenbecken oder den unmittelbaren Brunnenbereich.

Sinkt die Zuflussmenge aus den Wasserschächten so weit ab, dass der kontinuierliche Überlauf des Brunnenbeckens zum Erliegen kommt oder der Brunnenstrahl sichtlich nachlässt (Niedrigwasser), ist jegliche Wasserentnahme für private Zwecke (einschließlich der Bewässerung) untersagt.
Die verbleibende Wassermenge ist ausschließlich der Tiertränke von Weide- und Nutztieren vorbehalten. Die Entnahme hierfür darf nur in kleineren tragbaren Transportbehältnissen erfolgen.

Ortsbürgermeisterin Andrea Morche informierte die Anwesenden über folgende örtliche Angelegenheiten (Mitteilungen):

Glasfaserausbau:

Die Arbeiten der Deutschen Glasfaser haben begonnen und sollen bis zum 28.11.2026 abgeschlossen sein.

Termine:

13.11.2026:       Martinsumzug

05.12.2026:       Advent am Brunnen (ab 14:00 Uhr)

Beim Punkt Einwohnerfragen meldete sich ein Zuhörer zu Wort. Der Anwohner der Brunnenstraße informierte den Rat über den defekten Dorfbrunnen. Das Becken ist korrodiert und mittlerweile undicht.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden neben den Mitteilungen der Vorsitzenden noch eine Personalangelegenheit und eine Grundstücksangelegenheit besprochen.