Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Emmerzhausen vom 10.08.2026


Nach Begrüßung aller Anwesenden befasste sich der Rat mit den folgenden Angelegenheiten:

Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 22.06.2026 (öffentlicher Teil)

Der Ortsgemeinderat genehmigte die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.06.2026.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Beratung zur Anpassung der Friedhofssatzung aufgrund neuer Bestattungsformen

Am 27. September 2025 ist das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz (BestG) in Kraft getreten. Es bricht mit jahrzehntelangen Traditionen und versucht – so die politische Begründung – individuellen Wünschen und wahrgenommenen gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Selbstbestimmung, Nachhaltigkeit) gerecht zu werden.

In § 28 BestG hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Anpassung der bestehenden Friedhofssatzungen und Friedhofsordnungen erfolgen soll.

Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, hat sich der Ortsbürgermeister kürzlich mit der Verwaltung am Friedhof Emmerzhausen getroffen.

Bei diesem Treffen wurde als Vorschlag festgehalten, dass im Zuge der Anpassung der Friedhofssatzung an das neue Recht folgende Bestattungsformen eingeführt werden könnten:

-           Bestattung in Baumurnengrabflächen

-           Bestattung in einer sog. Urnenwand.

Das BestG sieht einige weitere, neue Bestattungsmöglichkeiten vor (z.B. Tuchbestattungen, Ausbringung von Asche auf einer festgelegten Fläche auf dem Friedhof, Bestattung von Sternenkindern…), die seitens der Gemeinde angeboten werden können: Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht ausdrücklich nicht.

Bevor die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen abschließend geändert wird, diskutierte der Ortsgemeinderat in der Sitzung, welche Anpassungen für die zu aktualisierende Satzung gewünscht sind und ggf. welche neue Bestattungsformen auf dem Friedhof angeboten werden sollen.

Fachbereichsleiter Daniel Bitzhöfer erläuterte dem Rat hierzu die neuen Bestattungsmöglichkeiten.

Der Rat äußerte sich grundsätzlich positiv zur Einrichtung von Baumurnengrabflächen und wollte sich ebenso wie zu den Möglichkeiten der Einrichtung von Kindergräbern und Tuchbestattungen zunächst vor Ort hierüber austauschen. Nach eingehender Beratung einigte sich der Rat darauf, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Finanz- und Bauausschusses am 24.08.2026 um 17.00 Uhr vor Ort auf dem Friedhof zu beraten. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass alle Interessierten hierzu eingeladen sind.

Bauleitplanung; Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Im weißen Stück" der Ortsgemeinde Friedewald; hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 12.12.2024 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald eingeleitet.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Errichtung eines Wohnhauses in Friedewald. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist neben der Neudarstellung einer „Wohnbaufläche“ in unmittelbarer räumlicher Umgebung eine derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellte Fläche in eine „Fläche für Landwirtschaft“ umzuwandeln.

Nach Durchführung des Verfahrens zur 7. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen.

Nach § 67 Abs. 2 S. 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden.

Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung sowie die Planzeichnung war der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Fachbereich 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat erteilte der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich des Bebauungsplanes „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald seine Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete den Rat über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen

Verwaltung:

1. Sanierung Friedhofshalle

Im Rahmen der Sanierung der Friedhofshalle müssen für die Aufstellung des Gerüsts einige Bäume gefällt werden. Die Kosten für die Fällarbeiten belaufen sich auf ca. 800,00 €. Die anfallenden Baumstämme werden zunächst auf der Wiese oberhalb der Friedhofshalle gelagert. Interessierte, die die Baumstämme übernehmen möchten, können sich beim Ortsbürgermeister melden. Die Baumstämme sollen denjenigen überlassen werden, die sich zuerst melden. Zu gegebener Zeit wird dies im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

2. Gemeindearbeiter

Auf die ausgeschriebene Stelle als Gemeindearbeiter sind keine ernstzunehmenden Bewerbungen eingegangen. Der Vorsitzende erläuterte daher, dass eine kurzfristige Beschäftigung vorgesehen sei. Diese ermögliche es, die erforderlichen Arbeitseinsätze flexibel sowie ohne Abschluss eines festen und dauerhaften Arbeitsvertrages zu organisieren. Pro Person können dabei bis zu 70 Arbeitseinsätze im Jahr erfolgen. Eine entsprechende Anzeige wurde bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

3. Dorfstammtisch

Der Vorsitzende informierte den Rat über die nächsten Termine des Dorfstammtisches und erkundigte sich, wer jeweils bei der Vor- und Nachbereitung (inkl. abschließen) hilft. Für die nächsten Termine wurden diese Aufgabe wie folgt verteilt:

-     21.08.2026: Beigeordneter Stefan Bertram und Ratsmitglied Andrea Gladrow

-     18.09.2026: Ortsbürgermeister Matthias Werther und Ratsmitglied Timo Heidrich

-     16.10.2026: noch offen

-     20.11.2026: noch offen

Verschiedenes

Ratsmitglied Marc Rosenkranz informierte den Rat darüber, dass die nächste historische Wanderung am 03.10.2026 stattfinden werde. Treffpunkt sei um 13.30 Uhr am Sportplatz. Dies werde zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt angekündigt.

Einwohnerfragen

Eine Einwohnerin regte im Hinblick auf die geplante Anpassung der Friedhofssatzung an, nicht alle der neuen Bestattungsformen zuzulassen. Nach einem Austausch mit einem Bestatter sei ihr mitgeteilt worden, dass es in der Praxis hierbei oftmals zu einem Durcheinander komme. Zudem würden einige Angehörige ihre Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsform im Nachhinein bereuen. Einer Baumurnengrabfläche stand die Einwohnerin positiv gegenüber. Im Hinblick auf den Altersbestand sei in den kommenden 5 bis 10 Jahren mit einer steigenden Zahl an Bestattungen zu rechnen. Die Einwohnerin brachte daher ihre Zweifel zum Ausdruck, ob auf dem Friedhof genügend Platz sei, wenn mehrere der neuen Bestattungsformen zugelassen würden. Ihrer Einschätzung nach sei davon auszugehen, dass ein Großteil der Personen, die in den kommenden 5 bis 10 Jahren versterben, eine Erdbestattung wählen werden. Sie bat den Rat daher darum, ihre Ausführungen bei der Entscheidung über die neue Friedhofssatzung zu berücksichtigen.

Aus den Reihen des Rates wurde angeregt, zu prüfen, wie viele Grabstellen bei Reihenurnengräbern und wie viele bei Baumurnengrabflächen geschaffen werden könnten, um die jeweilige Flächeninanspruchnahme und Kapazität der verschiedenen Bestattungsformen miteinander vergleichen zu können.

Weiterhin wurde aus den Reihen des Rates darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche neuen Bestattungsformen zugelassen werden sollten, da andernfalls möglicherweise nicht ausreichend Fläche für die herkömmlichen Wiesen- und Urnengräber zur Verfügung stehe.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit einem Sachstandsbericht sowie weiteren Mitteilungen.