Der Landkreis Altenkirchen hat aufgrund eines bestätigten Falls der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im benachbarten Nordrhein-Westfalen eine sogenannte Sperrzone I (Pufferzone) eingerichtet. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit dem 22.05.2026.
Betroffen sind:
• die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
• die Ortsgemeinde Grünebach
• die Städte Daaden und Herdorf
• die Ortsgemeinde Emmerzhausen
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine befällt und für diese nahezu immer tödlich verläuft. Für Menschen besteht keine Gefahr. Das Virus kann jedoch bereits durch kleinste Mengen infizierten Materials, beispielsweise Blutreste, Fleischreste oder verunreinigte Gegenstände, weiterverbreitet werden. Daher kommt der Eindämmung der Tierseuche eine besondere Bedeutung zu.
Die Maßnahmen dienen dazu, eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und insbesondere Wild- und Hausschweinbestände sowie landwirtschaftliche Betriebe zu schützen. Nach Einschätzung der Fachbehörden handelt es sich bei der eingerichteten Sperrzone um eine notwendige Vorsichtsmaßnahme aufgrund der aktuellen Seuchenlage in Nordrhein-Westfalen.
Für Bürgerinnen und Bürger bestehen derzeit keine allgemeinen Einschränkungen beim Betreten von Wald- und Freiflächen. Dennoch wird um besondere Vorsicht gebeten:
- Hunde sollten insbesondere in Waldnähe möglichst angeleint werden
- Essensreste dürfen nicht in der Natur entsorgt werden
- Kontakt mit Wildschweinen oder Tierkadavern ist zu vermeiden
- Nach möglichem Kontakt sollten Schuhe und Gegenstände gründlich gereinigt werden
- Beim Auffinden eines toten Wildschweins sollten umgehend das Veterinäramt, die Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden
Besonders betroffen ist die Jägerschaft. In der Sperrzone sind Bewegungs-, Treib- und Drückjagden untersagt, um eine Beunruhigung und Verlagerung der Wildschweinbestände zu vermeiden. Die Jagd ist nur in eingeschränkter Form zulässig. Jedes erlegte oder tot aufgefundene Wildschwein muss unverzüglich gemeldet und auf ASP untersucht werden. Darüber hinaus gelten strenge Hygiene- und Desinfektionsvorgaben, insbesondere für Kleidung, Fahrzeuge, Hunde und Jagdausrüstung.
Auch Schweinehalter müssen besondere Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Hausschweine sind konsequent vor Kontakt mit Wildschweinen zu schützen. Krankheits- oder Todesfälle bei Schweinen müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. Zusätzlich gelten erhöhte Anforderungen an Reinigung, Desinfektion und den Zugang zu Stallanlagen.
Zur Bekämpfung der Tierseuche können Behörden Grundstücke betreten, Kadaversuchen durchführen sowie Drohnen einsetzen. Zudem können Schutz- und Sperrzäune errichtet werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche einzudämmen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Die vollständige Verfügung kann auf der Website des Kreises aufgerufen werden.
