Heizkostenhilfe

Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Anträge online

Wir erhalten immer häufiger Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, wie und wann sie den schon im Dezember 2022 angekündigten Zuschuss des Bundes für Heizöl, Pellets und Flüssiggas bekommen können. Seit 30.3.2023 sind die Rahmenbedingungen geklärt.

In Rheinland-Pfalz ist das Sozialministerium zuständig!

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Antragstellung erfolgt über Heizkostenhilfe RLP

Hotline: (0800) 5758100

Erreichbar montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr