Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

    • nicht bereits verheiratet sind,
    • geschäftsfähig sind,
    • volljährig sind.

    Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

    Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
      • Pass oder ID-Card (EU)
      • Passersatzdokument
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 48,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 59,00 bis 118,00 Euro.

    Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 104,00 Euro.

    Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche

    Gebühr: 52,00 €

    Art der Gebühr: Abgabe

    Gebührenspanne, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Monate

  • Rechtsgrundlage