Sitzungsbericht

Sitzungsbericht  Stadtrat Daaden 

Bericht zur Sitzung des Stadtrates Daaden vom 20. Juni 2023

Unter Vorsitz von Stadtbürgermeister Walter Strunk fand am 20. Juni 2023 im Bürgerhaus Daaden eine Sitzung des Stadtrates Daaden statt.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                  Sparkasse Westerwald-Sieg, Bismarckstr. 16, 56470 Bad Marienberg

Eingangsdatum:                       01.06.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   150,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Sonnenstrahl“, Daaden-Biersdorf                

 

Zuwendungsgeber:                   Martina Best f. Verschiedene (anl. Dorfcafe Biersdorf)              

Eingangsdatum:                       07.06.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   840,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Sonnenstrahl“, Daaden-Biersdorf                

 

Zuwendungsgeber:                   REWE Christian Schuster OGH, 57567Daaden                         

Eingangsdatum:                       12.06.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   250,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Sonnenstrahl“, Daaden-Biersdorf     

 

Zuwendungsgeber:                   Volksbank Daaden eG, Lamprechtstraße 54, 57567 Daaden     

Eingangsdatum:                       14.06.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   5.000,00 / Geldspende             

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Sonnenstrahl“, Daaden-Biersdorf                

Stadtbürgermeister Strunk bedankte sich für die großzügigen Spenden; die Mittel werden für die am 07.05.2023 vom Starkregenereignis betroffenen Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“ in Daaden-Biersdorf zur Beschaffung von Spielzeug etc. verwendet werden.            

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Bebauungsplan „In der Grummetwies“ – 1. Änderung

Die Stadt hat Kenntnis davon erlangt, dass das derzeit von Fa. KANN genutzte Areal aufgegeben und ggf. veräußert werden soll. Das Betriebsgelände von KANN liegt – soweit es sich auf der Gemarkung der Stadt Daaden befindet – überwiegend im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Grummetwies“, der als bauliche Nutzung ein Industriegebiet (GI) festsetzt und aus dem Jahr 1963 stammt. Das Bebauungsplangebiet dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben bzw. Industriegebieten und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unerwünscht, bzw. unzulässig sind. Genutzt wird dieses Areal derzeit überwiegend als Lagerfläche.

Es handelt sich um eine der letzten gewerblichen Bauflächen, die aufgrund ihrer Größe und Lage für eine städtebauliche Neuordnung im Sinne einer gewerblichen Nutzung in Frage kommt. Die mögliche Betriebsaufgabe von Fa. KANN und die sich damit möglicherweise ergebende in die Zukunft gerichtete Steuerungsmöglichkeit der Stadt Daaden erfordern eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans.

Vorgesehen ist, die Fläche städtebaulich neu zu ordnen und eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, die auch in die Umgebung vorhandenen störungsempfindlichen Nutzung berücksichtigt und insbesondere auch solchen Gewerbebetrieben eine Ansiedlungsmöglichkeit eröffnet, deren Flächennachfrage bislang in der Stadt Daaden nicht befriedigt werden konnte. Hiermit soll auch eine Weiterentwicklung der Stadt Daaden als Wirtschaftsstandort verbunden sein, die neue Arbeitsplätze, schaffen soll. Vorgesehen ist, ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) festzusetzen, in dem Lagerplätze und Lagerhallen ausgeschlossen werden, damit sich dort keine gewerbliche Betriebe ansiedeln können, die dem störungserheblichen Bereich des produzierenden Gewerbes zugehörig sind und der Schwerpunkt der Ansiedlung so gesteuert werden kann, dass störungsempfindlicheren Dienstleistungs- und Technikunternehmen eine gewerbliche Ansiedlung ermöglicht wird. Auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom 14.12.2022 zur vorgesehenen Entwicklung wird insoweit Bezug genommen. Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Zudem verläuft der „Daadenbach“ durch das Gebiet. In südlicher Richtung wird das Gebiet durch eine dort verlaufende gewidmete Bahntrasse begrenzt, so dass im Zuge der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans auch die Erschließung der gewerblichen Flächen und die Anbindung an die L280 neu geordnet werden kann. Bereits im Zuge der gewerblich-industriellen Nutzung durch die Fa. KANN erwies sich die Erschließung als defizitär, weil die Bahntrasse insoweit das weiträumige Umfahren erforderlich machte.

Aus dem Entwurf der Potenzialanalyse „Gewerbe- und Industrieflächenpotenziale für die Wirtschaftsregion Westerwald“, die durch eine Kooperation der Wirtschaftsförderungen der Landkreise Neuwied, Westerwald und Altenkirchen in Auftrag gegeben wurde, geht hervor, dass im Landkreis Altenkirchen ein Gewerbeflächenbedarf bis 2035 von 55 bis 83 ha besteht. Dieser Bedarf kann langfristig nicht aus den bestehenden Flächenpotenzialen im Kreisgebiet gedeckt werden. Daher ist die Sicherung und Weiterentwicklung von bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen und deren bedarfsangepasste Entwicklung wesentlich für die Stadt Daaden, zumal das in Daaden zur Verfügung stehende Flächenpotential durch naturschutzrechtliche Restriktionen ohnehin sehr begrenzt ist.

Die Grenzen des zukünftigen Plangebiets ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.

Der Stadtrat traf einstimmig folgende Beschlüsse.

  1. Der Stadtrat beschließt nach §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans „In der Grummetwies, 1. Änderung“.

  2. Die Verwaltung soll den Aufstellungsbeschuss für die Änderung ortsüblich bekanntmachen.      

Bebauungsplan „In der Grummetwies“ – Erlass einer Veränderungssperre

Das Areal des Bebauungsplans liegt im Geltungsbereich einer Vorkaufssatzung, die der Stadt Daaden ein besonderes Vorkaufsrecht gewährt. Dieses Sicherungsinstrument ermöglicht der Stadt Daaden, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen und im Vorkaufsfall einen Erwerb der im Plangebiet liegenden Grundstücksflächen.

Die derzeitige industrielle Nutzung der Flächen durch die Fa. KANN erfolgt auf baugenehmigter Grundlage. Der Stadt sind die Veräußerungsabsichten der Fa. KANN für dieses Gelände bekannt. Für den Fall, dass das Gelände einer Nachfolgenutzung zugeführt wird, die nicht vom Vorkaufsrecht der Stadt Daaden erfasst wird bedarf die vorgesehene Bauleitplanung einer weiteren Sicherung, die geeignet ist, nicht plankonforme Vorhaben und Änderungen zu unterbinden, die zu einer Erschwerung der gewollten städtebaulichen Weiterentwicklung des Gewerbestandortes beitragen können. Zwar kann die Stadt Daaden Nutzungen auf der Grundlage von bestandskräftigen Baugenehmigungen nicht im Wege planerischer Mittel unterbinden, indes eröffnet ihr das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre die Möglichkeit, künftige Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB, die geeignet sind, das vorgesehene planerische Konzept der Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets zu erschweren, zu verhindern.

Zur Sicherung des vorgesehenen Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „In der Grummetwies, 1. Änderung“ soll daher die in der Anlage befindliche Satzung zur Veränderungssperre beschlossen werden.

Der Stadtrat beschloss die Veränderungssperre nach §§ 14, 16 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veränderungssperre öffentlich bekanntzumachen.

Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

Instandsetzung Wirtschaftswege

Die im Zuge des Starkregenereignisses am 07.05.2023 in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaftswege werden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht derzeit wiederhergestellt:

  • Weg „Zu den Fichten“
  • Panoramaweg (Richtung Hof Silberberg)

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Stadtrat mit mehreren Bau- und Grundstücksangelegenheiten.