Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.Gebühr: 59,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 JahrenGebühr: 37,50 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.Gebühr: 82,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 JahreGebühr: 32,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für Passanträge im ExpressverfahrenGebühr: 60,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 JahreGebühr: 22,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 SeitenGebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 JahrenGebühr: 31,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragenGebühr: 6,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr bei Versand an Ihre inländische WohnadresseWelche Fristen muss ich beachten?
Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Frist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erforderlich.