Sichtungsbericht

Sitzungsbericht Stadtrat Daaden

Aus der jüngsten Sitzung des Stadtrates Daaden

Neubau Kindertagesstätte Biersdorf, Vorstellung des Sachstandes

Seit der letzten, das Kita-Projekt betreffenden Sitzung am 27.09.2022 wurden die Statischen Leistungen und die ENEV-Berechnung, die Ingenieurleistungen TGA und die Bemessung der Rigole an das Büro an Ingenieurbüros vergeben. Mit Datum vom 13.03.2023 wurde der Bauantrag für das Vorhaben gestellt, und am 14.07.2023 positiv beschieden. Am 31.03.2023 wurde der Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten gestellt, eine Antwort des Fördermittelgebers steht noch aus. Auch der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde noch nicht beschieden.

Durch das beauftragte Planungsbüro wurden die Ausführungspläne erstellt und die Ergebnisse der übrigen Ingenieurleistungen eingearbeitet.

Ein bisher nicht geplanter Dachüberstand wurde auf Bauherrenwunsch eingebracht.

Auf Basis der Statik wurde die Gründung gemeinsam mit einem Bodengutachter erarbeitet. Ein entsprechend lastabtragendes Schotterpolster wurde als günstigste, aber dennoch kostenerhöhende Lösung erarbeitet.

Die Ausführungsplanung wurde für die Rohbaugewerke in fertige Ausschreibungen umgesetzt und die angepasste Kostenberechnung durch interne Verpreisung bestätigt.

Die TGA-Fachplanung befindet sich bei der Erstellung der Ausschreibungen.

Die Kostenberechnung beläuft sich aktuell auf 2,72 € Mio. brutto und beinhaltet alle Bauherrenforderungen zur ökologisch nachhaltigen Errichtung der KITA mit partiellen Gründächern, einer Photovoltaikanlage und einer Beheizung mittels Luftwärmepumpe.

Die Gründungsmehrkosten in Höhe von ca. 40.000 € brutto, die Kosten für die Rigole als Auflage der Baugenehmigung von ca. 35.000 € brutto, die Küchenertüchtigung auf eine Vollküche von ca. 15.000 € brutto und die umlaufenden Dachüberstände von ca. ebenfalls 15.000 € brutto sind beinhaltet.

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschloss der Stadtrat das Vorhaben wie dargestellt weiter voranzutreiben, und die Verwaltung zu beauftragen, die verschiedenen Leistungen (Gewerke), sobald die Genehmigung des Fördermittelgebers vorliegt, auszuschreiben und den Bürgermeister zu ermächtigen die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Angebotssummen mehr als 15 v.H. über der Kostenschätzung liegen, soll eine erneute Beratung im jeweils betragsmäßig zuständigen Gremium erfolgen. Der Ausschuss bzw. Rat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendung erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Arbeitskreis Kultur, z. H. Frau Erika Tielmann, Daaden             

Eingangsdatum:                       06.09.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   980,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Biersdorf                                         


Zuwendungsgeber:                   Sparkasse Westerwald-Sieg                 

Eingangsdatum:                       19.09.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   300,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Biersdorf                                                    


Zuwendungsgeber:                   Sparkasse Westerwald-Sieg                 

Eingangsdatum:                       22.09.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kindertheater 2023

Der Stadtrat beschloss die Annahme der Zuwendungen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft

Die in kommunaler Hand befindliche EAM GmbH & Co. KG hat zur Erschließung regenerativer Energien im Jahr 2007 die EAM Natur GmbH gegründet. Dieses Unternehmen soll nach einem Vorschlag der EAM-Gruppe an einem neu von den Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zu bildenden Energieerzeugungsunternehmen als gemeinsame Gesellschaft „Westerwald Sieg Energie GmbH“ beteiligt werden. An dieser neuen Gesellschaft würden die Verbandsgemeinden 60 Prozent, die EAM Natur GmbH 30 Prozent und die Bürgerschaft (z. B. in Genossenschaftsform) 10 Prozent der Anteile halten. Eine direkte Beteiligung der Ortsgemeinden ist aufgrund der Kleingliedrigkeit und damit einer geringeren unternehmerischen Flexibilität nicht vorgesehen.

Gesellschaftszweck ist die Planung und Umsetzung von Projekten zur gemeinsamen Nutzung und Erschließung regenerativer Energie (z. B. Windpark, Photovoltaikflächen). Ziel ist es, die bei der Projektierung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehenden wirtschaftlichen Vorteile wenigstens zum Teil als Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben.

Eine gemeinsame Gesellschaftsgründung mit der EAM Natur GmbH hätte den Vorteil, dass dort auf ausreichende Erfahrung mit Energieprojekten und auf entsprechende Referenzobjekte zurückgegriffen werden könnte. Außerdem würde die EAM Natur GmbH die Planungsleistungen und Projektrisiken in der Vorprojektierung übernehmen. Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der „Westerwald Sieg Energie GmbH“ positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene kommunale Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe „Nutzung und Erschließung von regenerativen Energien“ um eine originäre Aufgabe der Ortsgemeinden. Eine direkte Zuständigkeit der Verbandsgemeinde ergibt sicher daher nicht und es müsste zunächst eine Grundlage für eine Betätigung auf diesem Aufgabengebiet geschaffen werden.

Neben der Möglichkeit der formellen Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 4 GemO kommt aus Sicht der Verwaltung aber auch die Bildung einer AöR in Betracht. Darin könnten die Interessen der Ortsgemeinden stärker als durch eine Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde repräsentiert werden, weil sie im Entscheidungsgremium der Anstalt unmittelbar durch ihren Repräsentanten vertreten sind.

Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2022 beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde an der noch zu gründenden kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beteiligt. In Ergänzung zu dem Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat am 16.03.2023 der Gründung einer Gemeinsamen kommunalen Anstalt auf Ebene der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für die Zwecke der kommunalen Energieerzeugung als geeignete Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der Beteiligung an einer kreisweiten Gesellschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der EAM Naturenergie GmbH hat inzwischen signalisiert, dass die Beteiligung der AöR Daaden-Herdorf anstatt der Verbandsgemeinde dort als gleichwertig und zulässig akzeptiert wird. Hierzu steht allerdings eine schriftliche Bestätigung durch den Konzern noch aus.

Eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) entsteht durch eine entsprechende Vereinbarung. Nach innen ist die Beteiligung der Ortsgemeinden durch einen Verwaltungsrat gesichert und nach außen, also in der Gesellschafterversammlung der kreisweiten GmbH, würde die Anstalt durch den Vorstand der AöR vertreten. Die Erträge kämen der AöR zugute und würden im vereinbarten Umfang an die Trägerkörperschaften (VG und OGs) ausgeschüttet.

Die entsprechenden Grundlagen liegen im Entwurf mittlerweile vor und die Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung und Vertretung in der Westerwald Sieg Energie GmbH und die Satzung der AöR wurden mit den Stadt- und Ortsbürgermeistern bereits besprochen. Sie stimmten grundsätzlich der Gründung einer gemeinsamen AöR, vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien, zu.

Das Stammkapital der Anstalt „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ soll 20.000 € betragen. Für den Fall, dass nicht alle 10 Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Stammkapitalanteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden soll.

Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas- und Geothermieanlagen sowie die Beteiligung an Projekten der Westerwald-Sieg Energie GmbH oder sonstige Einzelprojekte. Schwerpunkt der Aufgaben wird die Beteiligung an der kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft sein. Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- oder Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gebildet, über deren Finanzierung im Einzelfall zu entscheiden ist.

Der Entwurf der Vereinbarung und Satzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Derzeit ist geplant, die Westerwald Sieg Energie GmbH bis zum Ende dieses Jahres zu gründen. Eine Arbeitsgruppe aus den Verbandsgemeinden beschäftigt sich derzeit mit der Ausarbeitung der Gründungsdetails.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, die Vereinbarung mit den Städten und Ortsgemeinden, die sich an der AöR beteiligen möchten, abzuschließen und hat der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zugestimmt.

Der Stadtrat entschied sich an der AöR zu beteiligen und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung und der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR auf der Grundlage der Satzung zu.

Nachwahl zu Ausschüssen

Ausschussmitglied Matthias Scheel hat mit Schreiben vom 26.07.2023 seine Mandate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen der Stadt Daaden sowie im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Daaden (Vertreter von Manfred Weber) niedergelegt.

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden folgende Nachbesetzungen vorgenommen:

Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen:    Lindinger, Timo
                                                                                     Stein, Ingird (als Stellvertreterin)                      

Bau- und Umweltausschuss:              Klaas, Michaela (Stellvertreterin für Weber, Manfred)

Bebauungsplan „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“

In seiner Sitzung am 25.05.2022 hatte der Stadtrat Daaden dem Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biesdorf“ vorbehaltlich der Erteilung einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Diese Freistellung seitens des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz wurde mit Bescheid vom 15.02.2023 erteilt.

Durch das mit der Planung beauftragte Büro Planeo Ingenieure GmbH mit Sitz in Hachenburg wurden zwischenzeitlich umfangreiche Planunterlagen erstellt, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sind.

Die Zufahrt soll als private Erschließungsstraße festgesetzt werden.

Der Stadtrat stimmte dem Planentwurf zu und beschloss die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“

Die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“ der Stadt Daaden haben gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Montag, 06.03.2023, bis einschließlich Mittwoch, 05.04.2023, zu jedermanns Einsicht beim Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“ der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am 24.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 28.02.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die nachfolgenden Stellungnahmen wurden erörtert:

  1. Kreisverwaltung Altenkirchen
  2. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie
  3. Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf
  4. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
  5. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
  6. EAM Netz GmbH
  7. Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg
  8. IHK Koblenz
  9. Forstamt Altenkirchen
  10. LBM – Landesbetrieb Mobilität Diez
  11. Westerwald Verein
  12. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

Der Stadtrat nahm die Anregungen und Bedenken entsprechend den Ausführungen in der Würdigung zur Kenntnis. Die öffentlichen und privaten Belange sind bei der Aufstellung der Bauleitplanung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden. In Abwägung hält die Stadt an der Plankonzeption fest.

Erneute Beteiligung von Behörden gem. §4a Abs. 3 BauGB

Bei einer Änderung des Entwurfes des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen

Aufgrund der Stellungnahme der Verbandsgewerke Daaden vom 14.03.2023, in der darauf hingewiesen wurde, dass es sich mit der Ausgleichsfläche in der Gemarkung Derschen, Flur 16, Flurstück Nr. 29/2, um eine bereits rechtsgültig überplante und nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ausgewiesene öffentliche Grünfläche handelt, mit der Zweckbestimmung „Fläche für die Wasserwirtschaft“, ist es für den Vorhabenträger unvermeidbar, auf eine andere Ausgleichsfläche auszuweichen.

Die Stadt hat dem Vorhabenträger daraufhin angeboten, auf eine andere, verfügbare Ausgleichsfläche auszuweichen, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Es handelt sich um das Flurstück 119/49 der Flur 2, Gemarkung Daaden „Beim Steinchen“. Auf der Grünfläche wird eine Extensivierungsmaßnahme durchgeführt werden.

Da vorliegend eine Fläche in die Planung einbezogen wird, die bisher nicht Bestandteil des Verfahrens war, werden an dieser Stelle Belange erstmalig berührt, sodass grundsätzlich eine erneute Veröffentlichung sowie eine erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden (§ 4a Abs. 3 S. 4 BauGB). In Anwendung der Vorschrift sollte die Veröffentlichungsfrist sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt werden. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sodass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf den von der Änderung berührten Kreis beschränkt werden kann.

Straßenbauprogramm 2023 und Folgejahre; Wiederkehrender Beitrag vorerst unverändert

Der Stadtrat Daaden beschäftigte sich in einer ausführlichen Diskussion mit dem kommunalen Straßenbauprogramm.

Fraktionssprecher Rainer Gerhardus (SPD) stellte klar, dass auch die SPD im Stadtrat die Straßen in einem guten Zustand haben will. Man wolle die Bürgerinnen und Bürger, in einer für alle schwierigen Zeit, nicht noch mehr belasten. Er stellte fest, dass seit 2020 keine Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge (WKB) mehr erfolgt ist. Eine zeitnahe Abrechnung wäre Voraussetzung für das Weiterkommen des Ausbauprogrammes. Zu prüfen wäre, wo an Stellen der aufwendigen und teuren Ausbaumaßnahmen, eine Deckensanierung ausreichend ist. Unterhaltungsmaßnahmen finden sich nicht in den wiederkehrenden Beiträgen wieder. Zur Beschleunigung von Maßnahmen muss frühzeitig mit der Planung und evtl. notwendigen Grundstücksangelegenheiten begonnen werden. Außerdem, so Gerhardus, muss die Erschließung von nicht erschlossenen Ortsstraßen zügig erfolgen. Künftig müssen dann mehr Bürger in den Topf der WKB einzahlen.

Ratsmitglied Harald Hees (FWG) bestätigte die Feststellung, dass der wiederkehrende Beitrag seit 2020 nicht mehr erhoben wurde und daher die Einnahmemöglichkeiten der Stadt Daaden nicht ausgeschöpft wurden. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass ein umfangreiches Straßenbauprogramm auch zu höheren Kosten führen würde, welche Mehraufwendungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge hätten. Bereits jetzt wäre absehbar, dass die Maßnahmen durch den wiederkehrenden Beitrag in der jetzigen Form nicht gedeckt werden können. Daher bestünde die Prämisse, dass keine zeitlichen Verschiebungen von Maßnahmen erfolgen sollten, welche zu Nachteilen und Altlasten für die kommende Generationen führen würden.

Ratsmitglied Hans Niemüller (SPD) verwies darauf, dass nach der vorliegenden Darstellung der Verwaltung ein Defizit von 1 Mio. Euro entstehen würde. Zudem würden keine verbindlichen Aussagen zur Durchführung von wichtigen Maßnahmen (z. B. Ausbau „Am Glaskopf“ als Erschließung für die anschließende Wohnbebauung „Am Glaskopf“/“Am Steinbaum“/“In der Grünebach“/“Birkenweg“ im Straßenbauprogramm genannt.

Fraktionssprecher Martin Haubrich (CDU) führte aus, dass die wirtschaftliche Gesamtlage in Form einer aktuellen Rezession berücksichtigt werden müsste. Den Bürgerinnen und Bürgern wären nur moderate Mehrbelastungen zuzumuten.

Ratsmitglied Michael Ebener (FWG) wies darauf hin, dass eine Bautätigkeit in Form von Ausbaumaßnahmen zu erhöhten Beiträgen führen wird, da eine gesetzliche Verpflichtung zur Umlegung der entstandenen Kosten besteht. Ein Versäumnis würde einen Rechtsbruch darstellen.

Stadtbürgermeister Walter Strunk bilanzierte aufgrund der vorhergehenden Diskussionsbeiträge, dass die Abrechnung von wiederkehrenden Beiträgen letztmalig im Jahr 2020 erfolgte und die Maßnahmen nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Erhebung von Beiträgen müsse künftig zeitnaher erfolgen. Allerdings wäre der festgelegte Beitrag von 18 Cent/m² in den zurückliegenden Jahren nur einmal überschritten worden. Inwiefern die vorgesehenen Maßnahmen eine Erhöhung notwendig machen würden, müsste zunächst abgewartet werden. Die Notwendigkeit von kostenintensiven Ausbaumaßnahmen müsse im Einzelfall geprüft werden, da man mit Deckensanierungen im Bereich „Im Kirdorf“ gute Erfahrungen gesammelt habe. Die Rückstellung des Straßenbauprogrammes wäre

u. a. aufgrund der zeitlichen Verzögerungen (bedingt durch langwierige Grundstücksverhandlungen) bei der Ausbaumaßnahme „Im Hilgerseifen“ wäre unumgänglich.

Der Stadtrat beschloss einstimmig,

a)       die Rückstellung des Straßenbauprogrammes um 1 Jahr

b)       die Beauftragung der VG-Werke mit der Prüfung der Möglichkeit der alternativen Ausführung als Deckensanierungen. Die Ergebnisse sollen in den Gremien der Stadt Daaden erläutert werden.

Städtebauliche Erneuerung/Städtebauförderung; Beratung und Beschluss zur Teilnahme am Landesprogramm Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ 2024

Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ 2023 in Rheinland-Pfalz gegeben. Nachdem das Modellvorhaben bereits in den vergangenen Jahren in den Ober-/Mittelzentren sowie mittelzentralen Verbünden erprobt wurde, konnte das Modellvorhaben nun auf alle Kommunen mit zentralörtlicher Funktion in Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden, um auch diesen eine Unterstützung zu bieten, sich zukunftssicher aufzustellen.

Die Zielsetzung des Programmes besteht darin, den Strukturwandel in den Innenstädten im Allgemeinen und im Einzelhandel im Besonderen aufzuhalten, welcher sich hauptsächlich durch leerstehende Ladenlokale vor allem in weniger attraktiven Einzelhandelslagen zeigt. Als Folge dieser Entwicklung stehen die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen, da nicht zuletzt die Innenstädte maßgeblich die Identität eines Ortes prägen und Zentren des Miteinanders sind.

Mögliche Fördergegenstände nach Maßgabe der zugrundeliegenden Fördergrundsätze sind daher:

  • Entwicklung einer Innenstadtvision bzw. eines Zukunftskonzepts Innenstadt
  • Innenstadtmarketing
  • Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt
  • Innenstadtfonds/Immobilieninnovationen (befristete Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen)
  • Leerstandskataster und -management
  • Aktionstage zur Belebung der Innenstadt
  • öffentlichkeitswirksame Zwischennutzungen
  • Entwicklung von langfristigen Nutzungskonzepten für Leerstände oder Brachen
  • Kooperationen und Beteiligungen
  • Anlage und Aufwertung von Stadtgrünelementen
  • Strategien zur Verbesserung der Mobilität
  • Konzepte für eine barrierearme und kindgerechte Ausstattung von Außen- und Innenräumen und
  • Konzepte zur Schaffung zentrums-/wohnungsnaher Arbeitsplätze.

Die Mittel können für Beratungs-, Moderations- oder Konzeptleistungen, Sachausgaben sowie kleinere investive Maßnahmen wie beispielsweise Möblierungen, Bepflanzungen und Lichtinstallationen, sofern sie einen untergeordneten Bestandteil darstellen, verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die geplanten Maßnahmen innerhalb eines räumlich und funktional abgegrenzten, noch zu definierenden Förderbereichs liegen. Diese Förderbereiche können Innenstädte, Stadt- oder Ortsteile mit nachvollziehbar begründeter Zentrumsqualität sein.

Im Rahmen des Förderprogrammes wurden im Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zusätzlich jeweils 5 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Modellvorhaben ist auf eine Förderung i. H. v. 250.000 Euro pro Förderantrag begrenzt. Es gilt eine Mindestfördersumme in Höhe von insgesamt 50.000 Euro pro Antrag. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Bundes- oder Landesprogramme oder Mitteln der EU für dieselben Maßnahmen ist ausgeschlossen. Eine rein räumliche Überschneidung mit einem Städtebauförderungsgebiet ist jedoch kein Ausschlussgrund. Die Förderung von Maßnahmen, die bereits in den Kosten- und Finanzierungsübersicht einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme enthalten sind, wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Modellvorhaben versteht sich als Ergänzung zu den bewährten baulich-investiv orientierten Städtebauförderprogrammen.

Nach Informationen, die dem Stadtbürgermeister vorliegen, soll das Programm in 2024 fortgeschrieben werden. Fördermittel im Innenstadtbereich Daaden könnten beispielsweise für eine Verbesserung der Barrierefreiheit durch Absenkung von Bordsteinen und andere Fördergegenstände verwendet werden.

Der Stadtrat Daaden beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Petitionen, sich für das Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zu bewerben sobald dies für 2024 möglich ist und das Büro Stadt-Land-Plus mit den Beratungsleistungen sowie der Erstellung eines Zukunftskonzeptes Innenstadt zu beauftragen.

Gestattungsvertrag „Daadetal-Rundweg“

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.05.2019 hat die Verbandsgemeinde rückwirkend ab 01.01.2019 die Zuständigkeit für überörtliche Radwege von den Ortsgemeinden übernommen. Daran anschließend hat der Verbandsgemeinderat den Daadetal-Radweg am 22.06.2023 als Radwegroute entsprechend diesem Aufgabenübergang festgelegt. Er verläuft von Emmerzhausen bis Schutzbach weitgehend auf bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Wegen und Ortsstraßen. Weil die Verbandsgemeinde nicht selbst Eigentümerin der Wege ist, für ihre Aufgabenerfüllung allerdings eine rechtliche Grundlage benötigt, schlägt sie den betroffenen Ortsgemeinden den Abschluss eines gemeinsamen Gestattungsvertrages für die Radwegetrasse vor.

In diesem Gestattungsvertrag sollen die Rechtsbeziehungen aus der Mitbenutzung für Zwecke des Radverkehrs geregelt werden. Dabei wird keine eigentumsrechtliche Veränderung herbeigeführt, sondern der Verbandsgemeinde wird das Recht zur Mitbenutzung für Radfahrzwecke lediglich vertraglich zugestanden.

Der Entwurf des Gestattungsvertrages sieht eine Geltungsdauer rückwirkend ab 01.01.2022 auf unbestimmte Zeit vor. Er kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Petitionen vom 25.09.2023 beschloss der Stadtrat, dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Emmerzhausen, Niederdreisbach und Schutzbach in der beschriebenen Form zuzustimmen.

Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

a) Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Antrag auf Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wurde mit Schreiben vom 04.10.2023 positiv beschieden. Laut Bewilligungsbescheid erhält die Stadt (noch in diesem Jahr) eine jährliche Zuwendung
von 6.550 Euro.

b) Umzug der Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“

Die vorm Starkregenereignis am 07.05.2023 betroffenen Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“ musste aufgrund der verursachten Schäden in der Folge in Räumlichkeiten des Bürgersaals und der Grundschule Biersdorf umziehen. Nach Abschluss der Arbeiten kann das im Eigentum der ev. Kirchengemeinde befindliche Gebäude wieder bezogen werden. Ein Dankeschön gilt allen Unterstützern, der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf und der ev. Kirchengemeinde hinsichtlich der Bemühungen zur Behebung der Schäden.

c) Erweiterung „Waldkindertagesstätte“

Der Bau der zusätzlichen Schutzhütte beim Waldkindergarten ist abgeschlossen; die Inbetriebnahme erfolgte am 01.09.2023. Derzeit besuchen 40 Kinder aufgeteilt in 2 Gruppen die Wald-KITA.

Im nichtöffentlichen Teil waren einige Grundstücks- und Finanzangelegenheiten Gegenstand der Beratungen.