Wichtiger Hinweis zu Änderungen im Zahlungsverkehr ab dem 09.10.2025
Die Verbandsgemeindekasse weist daher darauf hin, dass bei sämtlichen Zahlungen an die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zwingend folgender Kontoinhabernamen verwendet werden muss: Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf.
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