Eigentumswechsel bebauter und unbebauter Grundstücke
Leistungsbeschreibung
Wenn bebaute oder unbebaute Grundstücke den Eigentümer wechseln, muss dies angezeigt werden. Bis zum Übergang haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einem Eigentumswechsel muss eine Abschrift des Kaufvertrages (Notarvertrag), ein Grundbuchauszug oder eine Erbschaftsurkunde sowie ein aktueller Zählerstand mit einem von allen Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare