Erschließungsbeitrag zahlen
- Teaser
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?
- Kurztext
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfEs ergeht ein Bescheid aufgrund dessen der Beitrag zu zahlen ist.
Zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfVoraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Ausbau- bzw. Erschließungsbeitragssatzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfDer Ausbau- bzw. Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfDer Ausbau- bzw. Erschließungsbeitrag wird innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf§ 127 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 2, 10 KAG
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfDer Ausbau- bzw. Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-HerdorfDie von den Gemeinden erhobenen Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge werden nach Abschluss der Ausbau- bzw. Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.