Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB u. Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
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