Sitzungsbericht

Bericht zur Sitzung des Ortsgemeinderates Nisterberg am 16.03.2026


Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendung erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Fa. Jaroslaw Dobroniak, Hauptstr. 6, 56472 Nisterberg             

Eingangsdatum:                       02.01.2026                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Sanierung Sportanlagen Nisterberg                  

Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Vorstellung der Gemeindeschwester Plus – Bärbel Hellinghausen

Frau Bärbel Hellinghausen hat zum 1. Oktober 2025 ihre Stelle als Gemeindeschwester Plus angetreten. Als examinierte Altenpflegerin verfügt sie über reichhaltige Erfahrungen im ambulanten und stationären Pflegebereich sowie der Tagespflege.

Das Angebot der Gemeindeschwester richtet sich an Senioren ab 70 Jahren, die noch keinen Pflegegrad besitzen. Die professionelle Beratung soll dazu beitragen, dass ältere Menschen länger zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld selbstbestimmt leben können. Die Gemeindeschwestern Plus nehmen bei ihren präventiven Hausbesuchen den Gesundheitszustand und die Mobilität ebenso in den Blick wie die soziale Situation und die hauswirtschaftliche Versorgung. Auf Wunsch vermitteln sie außerdem wohnortnahe Teilhabeangebote wie beispielsweise Seniorentreffen, gesellige Nachmittage oder Bewegungsangebote. Die Beratung ist kostenlos und wird individuell angepasst, wobei Hausbesuche grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Gerne kann Frau Hellinghausen per Mail über gemeindeschwester@kirchen-sieg.de oder per Telefon 0151-15858496 kontaktiert werden.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan

Revierförster Matthias Grohs begrüßte den Gemeinderat und die anwesenden Gäste und gab einen kurzen Rückblick über den gemeinsam durchgeführten Waldbegang. Dieser kann gerne in 2-3 Jahren, um die Veränderung des Waldes in diesem Zeitraum aufzuzeigen, wiederholt werden.

Sodann erläutert er die wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen des abgelaufenen Haushaltsjahres 2025. Dieses stellt sich mit einem Einschlag von 172 fm im Rahmen der vom Forsteinrichtungswerk vorgesehenen Menge dar (165 fm). Hierbei ist positiv zu erwähnen, dass beim Verkauf des Holzes teilweise über 100 EUR pro Festmeter auf dem Markt erzielt werden konnten. Das positive Gesamtergebnis beläuft sich im Haushaltsjahr 2025 auf rd. 4.500 EUR.

Herr Grohs weißt darauf hin, dass in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk auf die Kulturpflege zu legen ist. Der hohe Rotwildbestand führt u.a. bei den Jungbäumen (bspw. Bergahorn) zu beträchtlichen Schäden. In diesem Zusammenhang ist die gute Zusammenarbeit mit der Jägerschaft positiv hervorzuheben, so dass großflächige Einzäunungen zum jetzigen Zeitpunkt seitens Herrn Grohs noch nicht erforderlich sind.

Aus dem Gemeinderat ergibt sich die Frage zum Zustand der „Zwillings-Linden“ im Bereich der Grillhütte. Bei den Anfang des 20. Jahrhunderts gepflanzten Linden handelt es sich um Weichholz. Dieses neigt zur Fäulnis, welche von außen nicht zwingend zu erkennen ist. Eine Ernte bzw. Fällung der Bäume wird jedoch zum jetzigen Zeitpunkt seitens Herr Grohs nicht empfohlen. Es handelt sich um ein ökologisch wertvolles Baumpaar, welches auch als ortsbildprägend einzustufen ist und aktuell keine akute Gefährdung darstellt.

Der Gemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Nach dem einleitenden Überblick wurde der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für das Haushaltsjahr 2026 von Revierförster Matthias Grohs detailliert vorgetragen.

Der Plan geht im Jahr 2026 von einem Verkauf von 100 fm Holz aus.

Der Plan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 7.888 Euro aus Holzverkäufen vor.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 5.398 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2026 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 2.490 Euro zu rechnen.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Forstwirtschaftsplan 2026 einstimmig zu.

Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022-2023 und Beschlussfassung über die Entlastung

Ortsbürgermeisterin Kirstin Höfer und die Beigeordneten Christian Hornickel und Peer Zoellner sind gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begeben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes. Ratsmitglied Martin Keßler übernimmt den Vorsitz.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Nisterberg hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2022 - 2023 der Ortsgemeinde Nisterberg entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2022 - 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt die geprüften Jahresabschlüsse 2022 - 2023 fest. Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, der Ortsbürgermeisterin, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Hinweis: Das Zahlenwerk des Jahresabschlusses wird gesondert durch die Verbandsgemeinde im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Bauangelegenheit; Dorfgemeinschaftshaus

Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme sollen insbesondere folgende Arbeiten umgesetzt werden:

  • Herstellen eines zweiten Flucht- & Rettungswegs aus dem Saal
  • Erschließung des neuen zweiten Flucht- & Rettungswegs durch eine barrierearme Rampe
  • Sanierung der Treppenanlage zum Haupteingang
  • Herstellen einer barrierefreien Zuwegung zum Untergeschoss
  • Einbau einer neuen Küchenzeile im Untergeschoss
  • Einbau einer neuen Akustikdecke im Foyer des Untergeschosses
  • Anstrich der Wandflächen
  • Deckenanstrich in den Nebenräumen
  • Überholungsanstrich der Türzargen sowie Austausch der Türblätter
  • Einbau neuer Waschtische im Herren-WC
  • Modernisierung der Schalter und Steckdosen
  • Einbau von funkvernetzten Rauchwarnmeldern

In Abstimmung der Ortsbürgermeisterin mit den Beigeordneten wurde nach Erstellung entsprechender Planunterlagen und einer ergänzten Kostenschätzung im Wege einer Eilentscheidung beschlossen, die Errichtung eines Behinderten-WCs sowie die damit verbundene vollständige Sanierung des Damen-WCs im Maßnahmenkatalog mit aufzunehmen. Weiterhin war in diesem Zusammenhang der gestellte Förderantrag zu aktualisieren. Dies führte zu einer Anpassung der Gesamtkostenschätzung auf 168.563,50 € brutto. Die Ortsgemeinde hat für die Maßnahme zwischenzeitlich eine Förderzusage erhalten. Bei einem Zuwendungssatz von 70 % der zuwendungsfähigen Bruttogesamtausgaben ergibt sich eine bewilligte Zuwendung in Höhe von 117.994,45 €.

Um die Durchführung der Maßnahme soweit als möglich zu beschleunigen, beschließt der Ortsgemeinderat die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Auftragssummen die aktuelle Kostenschätzung in Höhe von 168.563,50 € brutto mehr als 15 v. H. überschreiten, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils beitragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat wird nach Auftragsvergabe informiert.

Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen

Die (Benutzungs-)Gebührenordnungen für die öffentlichen, gemeindlichen Einrichtungen, wie das Dorfgemeinschaftshaus, die Grillhütte und die Sporthalle/Kegelbahn, wurden letztmalig mit Ratsbeschluss vom 08.11.2021 neu festgesetzt.

In Anbetracht allgemeiner Kostensteigerungen und teilweise auch im Hinblick auf Vergleichspreise von benachbarten ähnlichen Einrichtungen sollten die gemeindlichen Gebührenordnungen aktualisiert werden. Denn jede defizitäre Einrichtung der Ortsgemeinde muss durch Mehreinnahmen im gemeindlichen Haushalt an anderer Stelle aufgefangen werden.

Die Ortsbürgermeisterin regt daher an, die Benutzungsgebühren für die öffentlichen Einrichtungen wie folgt zu aktualisieren:

Grillhütte

Betrag (in Euro)

Betrag (in Euro)

Betrag (in Euro)

Betrag (in Euro)

Einwohner

Einwohner

Auswärtige

Auswärtige

Alt

Neu

Alt

Neu

Benutzungsgebühren

30,00

45,00

85,00

100,00

Stromkosten (pro kW/h)

0,50

0,50

0,50

0,50

Wasserkosten (pro cbm)

5,00

5,00

5,00

5,00

Geschirrverleih

10,00

10,00

10,00

10,00

Gebührenzuschlag für den Einsatz gemeindl.
Personals je Std. (z. B. Reinigung)

-

29,00

-

29,00

Kaution

75,00

75,00

75,00

75,00

Sporthalle / Kegelbahn

Für die Sporthalle werden keine Benutzungsgebühren erhoben. Für Vereine werden Kostenpauschalen (z. B. Reinigung) nach Nutzungsintensität gesondert festgelegt.

Die Kegelbahngebühr beträgt neu 10,00 Euro / Stunde (bisher 8,00 Euro / Stunde).

Die Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus sollten nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme neu beraten werden, da aktuell keine Vermietungen stattfinden können.

In der jüngeren Vergangenheit ist es zudem vermehrt vorgekommen, dass Nutzer einer gemeindlichen Einrichtung wenige Tage vor der gebuchten Veranstaltung diese abgesagt haben und von der Nutzung der Einrichtung zurückgetreten sind. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es in solchen Fällen nahezu unmöglich das entsprechende Objekt neu zu vermieten, wodurch der Ortsgemeinde entsprechende Mieterträge verloren gehen.

Die Ortsbürgermeisterin regt daher zusätzlich an, eine Ausfallgebühr für solche vorgenannten Fälle (außer bei der Kegelbahn) in Höhe von 80 Prozent des entsprechenden Mietentgeltes einzuführen, wenn eine Absage der Veranstaltung ab 10 Tagen vor dem eigentlichen Anmietungstag erfolgt.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Benutzungsgebühren und Kostenerstattungen wie in den Spalten „Betrag Neu“ dargestellt, ab dem 01.04.2026 neu festzulegen. Zusätzlich beschließt der Ortsgemeinderat die Einführung der Ausfallgebühr.

Einführung Baumkataster für gemeindeeigene in der Ortsgemeinde Nisterberg

Auch ohne Rücksicht auf die geringe Schadensintensität in der Vergangenheit, sondern schon um die Gefahr von Personenschäden zu reduzieren, aber auch um sonst möglichen Schadenersatzansprüchen die Grundlage zu nehmen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung bestrebt, den Informationsstand und die Vorsorgechancen zu erhöhen und selbst aktiv die Einrichtung und dauerhafte Administration eines Baumkatasters vorzusehen.

Die Ersterfassung soll in digitaler Form durch eine Drohnenbefliegung der Firma aeroDCS, Koblenz und Vor-Ort-Kontrolle, deren Ergebnisse Standortkoordinaten, Baumhöhe, Kronenumfang und nach Verschneidung auch die Grundstücksidentifikation und damit die Eigentümereigenschaft umfassen, möglichst automatisiert erfolgen. Die weitere Bearbeitung und künftige Kontrollen werden dann unter Verwendung mobiler Endgeräte durch den Bauhof der Verbandsgemeinde vorgenommen.

Der Ortsgemeinderat Nisterberg beschließt, dem Konzept der Verbandsgemeinde zu folgen und beauftragt diese, kurzfristig die Firma aeroDCS, Koblenz mit der Befliegung der relevanten Flächen zu den in der Vorlage genannten Kosten zu beauftragen sowie den Bauhof der Verbandsgemeinde, die aus der Befliegung resultierenden Maßnahmen abzuleiten (Kontrolle sowie Dokumentation der erforderlichen Pflegemaßnahmen). Sobald eine Terminierung der Befliegung mit Drohnen erfolgt ist, wird im Mitteilungsblatt darüber informiert.

Mitteilungen

1. Jahreshauptinspektion des Spielplatzes

Am 29.01.2026 wurde bei geschlossener Schneedecke (20 cm) die jährliche Hauptinspektion des gemeindeeigenen Spielplatzes durchgeführt. Begründet durch den Umstand der Witterung ergab die Begutachtung mehrfach das Ergebnis: „Durch witterungsbedingte Verhältnisse keine Überprüfung der letzten Mängel möglich.“ Hierbei bezieht man sich auf den Fallschutz im Bereich der einzelnen Spielgeräte. Die Mängel wurden seitens der Ortsgemeinde bereits im vergangenen Frühjahr behoben. Generell sollte zukünftig die Terminierung der Hauptinspektion des Spielplatzes so geplant werden, dass eine vollumfängliche Begutachtung stattfinden kann.

2. Urnenbaumbestattungen

Nachdem der Baum für die Urnenbestattungen noch im vergangenen Jahr von der Firma Hebel Baumschule gesetzt wurde, werden nach Aussage des Bauhofes in den nächsten zwei Wochen die Urnenerdröhren gesetzt, so dass in der nächsten Sitzung die Urnenbaumbestattungen in der neuen Friedhofssatzung aufgenommen werden können.

3. Mitteilung des Forstamtes Altenkirchen

In einer Mitteilung des Forstamtes Altenkirchen wurde die Ortsgemeinde darauf hingewiesen, dass im Bereich Olpe / Siegerland weitere Fälle der „Afrikanischen Schweinepest – ASP“ aufgetreten sind.

4. Fernwanderweg „Druidensteig“

Der Fernwanderweg „Druidensteig“ ist offiziell nominiert „Deutschlands schönster Wanderweg 2026“ zu werden. Ab sofort und noch bis Ende Juni läuft die Abstimmung unter: https://www.westerwald.info/druidensteig-waehlen-2026/ oder per klassischer Stimmkarte –welche bei der Ortsgemeinde oder an der Infozentrale im Rathaus Daaden erhältlich sind. Die Rückgabe der Stimmkarten kann ebenfalls bei der Ortsbürgermeisterin oder im Rathaus Daaden erfolgen.

5. Aktion „Saubere Landschaft“

Die Beteiligung an der Aktion „Saubere Landschaft“ wird in der Ortsgemeinde Nisterberg am 11.04.2026 erfolgen. Die Veröffentlichung hierzu erfolgt frühzeitig im Mitteilungsblatt.

6. Lichterfest 2025

Der Erlös beim Lichterfest am 06.12.2025 ergab erfreulicherweise einen Betrag von 400 EUR. Dieser Betrag konnten bei einem Termin im Kinderhospizdienst in Hachenburg am 08.12.2025 bereits übergeben werden.

7. Treffen Adventssonntage 2025

Der Erlös, der bei den Treffen an den Adventssonntagen am Buswendeplatz belief sich auf insgesamt 820 EUR. Dieser Betrag wird für die gemeindeeigene Jugendarbeit im Ort verwendet.

Einwohnerfragen

  1. Straßenbeleuchtung im Bereich Schulstraße/Wiesenstraße

Eine Anwohnerin bemängelt die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung sowie die Ausleuchtung im Bereich der Schulstraße und Wiesenstraße. Die Ortsbürgermeisterin erläutert, dass ebenfalls im Lindenweg die Ausleuchtung in den Nachtstunden eingeschränkt ist. Einzellampen können gemäß den vorliegenden Informationen der Ortsbürgermeisterin nicht geschaltet werden. Hierfür wäre eine kostenintensive Anpassung der Schalteinheiten erforderlich. Die Beleuchtungszeiten in diversen Straßen wurden bereits in Absprache mit dem Gemeinderat verlängert. Ursprünglich war die Teilnahme eines Vertreters der Fa. Zoth an der heutigen Gemeinderatssitzung vorgesehen. Krankheitsbedingt musste die Teilnahme jedoch leider abgesagt werden. In der kommenden Gemeinderatssitzung wird die Fa. Zoth vertreten sein, um die Gesamtproblematik gemeinsam mit dem Gemeinderat nochmals ausführlich zu erörtern.

2. Winterdienst innerhalb der Ortsgemeinde durch den Bauhof der Verbandsgemeinde

Ein Anwohner bemängelt, dass der durchgeführte Winterdienst nicht zufriedenstellend durchgeführt wurde. Diverse Straßen seien noch nie so schlecht wie in diesem Jahr geräumt gewesen. Er regt an, vor der kommenden Wintersaison einen Termin mit den Verantwortlichen des Bauhofes der Verbandsgemeinde zu vereinbaren und bei einem Ortstermin gemeinsam die Problemstellen im Räumplan bzw. in der Durchführung des Winterdienstes zu besprechen. Die Ortsbürgermeisterin bestätigt die Vorgehensweise und wird mit dem Vorarbeiter des Bauhofes einen Termin zur Abstimmung vereinbaren. Der Gemeinderat unterstützt diese Vorgehensweise.