Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Die Ortsgemeinde hatte folgende Zuwendungen erhalten:
Zuwendungsgeber: Schacht & Brederlow GmbH, Betzdorfer Str. 179, 57567 Daaden
Eingangsdatum: 12.12.2025
Umfang der Zuwendung: € 750,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Kommunale KITA Derschen
Zuwendungsgeber: SV Adler e. V., Derschen
Eingangsdatum: 23.01.2026
Umfang der Zuwendung: € 500,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Bolzplatz Derschen
Zuwendungsgeber: Heimatverein Derschen e. V.
Eingangsdatum: 04.03.2026
Umfang der Zuwendung: € 250,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Bolzplatz Derschen
Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.
Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.
Forstwirtschaftsplan 2026 für das Forstrevier Gebhardshain
Revierleiter Ralf Hoss gab den Ratsmitgliedern einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2025.
Anschließend trug er den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für das Haushaltsjahr 2026 vor. Der Plan geht von einem Verkauf von 120 fm Holz aus. Der Entwurf sieht Einnahmen in Höhe von 12.570 Euro vor. Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 15.337 Euro gegenüber. Der angegebene Betriebskostenbeitrag basiert auf Vorgaben des Haushaltsjahres 2025 und ist somit unter Vorbehalt zu betrachten. Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2026 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 2.767 Euro zu rechnen.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten Fassung. Die letzte Anpassung des Verkaufspreises von Brennholz erfolgte im Jahr 2022. Aufgrund der großen zeitlichen Spanne schlug der Vorsitzende vor, den Verkaufspreis für Brennholz auf 70,00 Euro pro Festmeter in den Forstrevieren Gebhardshain und Daaden zu erhöhen. Der Ortsgemeinderat beschloss die Erhöhung des Brennholzpreises in beiden Forstrevieren auf 70,00 Euro/fm.
Forstwirtschaftsplan 2026 für das Forstrevier Derschen
Revierleiter Matthias Grohs gab den Ratsmitgliedern einen kurzen Rückblock auf das Jahr 2025. Anschließend trug er den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2024 für das Haushaltsjahr 2024 vor. Der Plan geht von einem Verkauf von 65 fm Holz aus. Der Entwurf sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 11.424 Euro vor. Daraus sind Einnahmen in Höhe von 2.564 Euro aus Holzverkäufen berücksichtigt. Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 13.643 Euro gegenüber. Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2026 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 2.219 Euro zu rechnen.
Aus den Reihen des Rates kamen diverse Fragen in Bezug auf Bepflanzungen im Forstbereich auf, die jedoch entsprechend von Revierleiter Matthias Grohs beantwortet wurden.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten Fassung.
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022-2023 und Beschlussfassung über die Entlastung
Ortsbürgermeister Peter Blaes und die Beigeordneten Anneliese Heß und Tobias Glatzel waren gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begaben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes. Ratsmitglied Joel Wisser übernahm den Vorsitz.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Derschen hatte in seiner Sitzung am 24.02.2026 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2022 - 2023 der Ortsgemeinde Derschen entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2022 - 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellte die geprüften Jahresabschlüsse 2022 - 2023 mit dem vorgetragenen Inhalt fest.
Der Ortsgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Gebührenanpassungen für gemeindliche Einrichtungen
In der jüngeren Vergangenheit war es vermehrt vorgekommen, dass Nutzer einer gemeindlichen Einrichtung wenige Tage vor der gebuchten Veranstaltung diese abgesagt haben und von der Nutzung der Einrichtung zurückgetreten waren. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es in solchen Fällen nahezu unmöglich das entsprechende Objekt neu zu vermieten, wodurch der Ortsgemeinde entsprechende Mieterträge verloren gehen.
Der Ortsbürgermeister regte daher an, eine Ausfallgebühr für solche vorgenannten Fälle in Höhe von 80 Prozent des entsprechenden Mietentgeltes einzuführen, wenn eine Absage der Veranstaltung ab 10 Tagen vor dem eigentlichen Anmietungstag erfolgt.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Erweiterung der Gebührenordnung für gemeindliche Einrichtungen um folgende Gebühr:
Ausfallgebühr
Bei einer Stornierung/Absage der Nutzung innerhalb von 10 Tagen vor dem gebuchten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 Prozent der entsprechenden Nutzungsgebühr erhoben.
Antrag auf Austritt der Ortsgemeinde Derschen aus dem Zweckverband Stegskopf
Mit elektronischer Nachricht vom 26.02.2026 an Ortsbürgermeister Peter Blaes stellte Ratsmitglied Johannes Rosenkranz u. a. folgenden Antrag:
„1. Antrag: Derschen aus dem Zweckverband Stegskopf auszutreten.
Grund: Kein effektives Durchsetzungsvermögen gegenüber des Bundes. Der Stegskopf kann nicht in Private Hand veräußert werden da die Liegenschaften dem Bund weiterhin gehören. Stand: Oktober 2025 Lager Stegskopf fällt auch unter die 187 Liegenschaften die im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist und laut der Weltpolitische Situation in Zukunft nicht geändert würd.
Ortsgemeinde Derschen hat am Zweckverband 21,4% Anteile und muss jedes Jahr der Verwaltung Daaden nur für Verwaltungskosten 1733,40 € zahlen.
13 Jahre ca. 1600 € = 20800 € nur für Verwaltungskosten hat die Ortsgemeinde Derschen bezahlt.“
Ortsbürgermeister Peter Blaes teilte dem Rat die tatsächlichen jährlichen Kosten der Ortsgemeinde für die vergangenen Jahre mit. Die genannten 1.600 Euro sind der Anteil die alle 7 Ortsgemeinden insgesamt zahlen müssen.
Der Zweckverband Stegskopf wurde durch Errichtungsverfügung der ADD vom 11.03.2013 förmlich gebildet. Ihm gehören 7 von 8 Ortsgemeinden an, deren Hoheitsgebiet vom früheren Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf betroffen war. Die Ortsgemeinde Derschen hat entsprechend ihrem Flächenanteil von rd. 384 ha 21 Stimmen in der Verbandsversammlung. Sie ist damit nach der Ortsgemeinde Stein-Neukirch die zweitgrößte Ortsgemeinde im Zweckverband Stegskopf.
Der Verband wurde mit dem Zweck gegründet, bei der Umwandlung der Fläche des Truppenübungsplatzes von der militärischen in die zivile Nutzung hinsichtlich Planung, Erschließung und Vermarktung mitzuwirken und dabei die ökonomische, ökologische, soziale und technologische Entwicklung durch geeignete Maßnahmen, vor allem durch die Ansiedlung von Unternehmen, die Nutzung regenerativer Energiequellen und sonstige, arbeitsplatz- und wertschöpfende Folgenutzungen und -einrichtungen zu fördern.
Nie vom Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes waren die Liegenschaften Truppenlager Stegskopf und Mob-Stützpunkt umfasst, weil diese Objekte beide vollständig innerhalb der Gemarkung Emmerzhausen liegen. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen wurde nicht Mitglied des Zweckverbandes. Eine Relevanz für den Zweckverband aus der Konversion dieser beiden Liegenschaften ergibt sich für den Zweckverband und damit auch für die Ortsgemeinde Derschen lediglich aus einem kleinen Teil der Nordzufahrt zum Lager Stegskopf, weil sich der Kurvenradius mit ca. 1.600 qm auf der Gemarkung Derschen befindet. Insoweit betrifft ein Gesichtspunkt des Antrags („Lager Stegskopf“) den Verband nicht.
Bei Gründung des Zweckverbandes gab es noch eine breit angelegte öffentliche Debatte über die Zukunft der Fläche, den möglichen Bau von Windkraftanlagen und die Verteilung der Erträge aus dieser Nutzung. Diese Ausgangslage änderte sich Anfang 2014 schlagartig durch den Stopp aller Überlegungen und die Entscheidung des Bundes, nahezu die gesamte Fläche des Truppenübungsplatzes an die DBU Naturerbe GmbH und damit in das Nationale Naturerbe zu übertragen.
Der ursprüngliche Zweck des Verbandes ist damit zunächst in den Hintergrund getreten. Deshalb hatte die Ortsgemeinde Stein-Neukirch bereits mit Schreiben vom 06.05.2019 seine Auflösung gefordert. Die Verbandsversammlung hat es jedoch am 05.09.2019 mit einer Mehrheit von 72 zu 28 Stimmen abgelehnt, diesem Antrag zu folgen.
Die Versammlung stellte seinerzeit fest, dass es Aufgabe des Zweckverbandes bleibt, die koordinierte und gebündelte Sicht der Ortsgemeinden, zu denen der frühere Truppenübungsplatz gehörte, gegenüber den übrigen kommunalen Gebietskörperschaften, den Fachbehörden, der Eigentümerin und nicht zuletzt der Öffentlichkeit zu artikulieren und zu vertreten. Man war seinerzeit der Auffassung, dass die rein tatsächliche Existenz des Verbandes als Ansprechpartner der DBU Naturerbe GmbH wichtig sei. Die Verbandsversammlung war sich bewusst, dass insbesondere die Bemühungen zur weiteren Wegefreigabe nicht so erfolgreich waren wie angestrebt, sah aber im Zusammenhang mit der Besucherlenkung und der Umweltbildung weiterhin Steuerungs- und Unterhaltungsbedarf, bei dem der Zweckverband die Interessen der Ortsgemeinden und der Bevölkerung vorbringen und betonen kann.
Er erkannte an, dass die Kosten des Zweckverbandes von der Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden und – bei gewissen Schwankungen nach Aufgabenanfall – sehr überschaubar waren.
Der Zweckverband setzt sich weiterhin für die Freigabe von Wegen im Naturerbegebiet ein, wird bei den Fragen der Jagdpraxis und ihren Auswirkungen auf die kommunalen und genossenschaftlichen Forstbetriebe in Nachbarschaft zum Eigenjagdbezirk der DBU beteiligt, ist als Planungsverband in der Lage, eine gebündelte und koordinierte Reaktion auf mögliche Maßnahmen zu generieren und wird zur Wahrung gemeinsamer Interessen der Ortsgemeinden mit Naturerbebetroffenheit aktiv. Eine rechtliche Durchsetzungsmacht hat sie derzeit nahezu nicht, weil die Eigentümerin des Naturerbegebietes keine planerischen oder unternehmerischen Absichten hat, die über Instrumente der Bauleitplanung gesteuert werden könnten.
Die hierfür über mehr als ein Jahrzehnt aufgebrachten Verwaltungskosten sind nicht geringfügig, aber auch nicht überzogen hoch. Bei der Zuordnung von Verwaltungskosten an den Zweckverband wurde sorgfältig und im einzelnen Zusammenhang Art und Umfang der Verursachung berücksichtigt.
Der Austritt einer einzelnen Ortsgemeinde ist weder im KomZG noch in der Satzung des Zweckverbandes vorgesehen. In Betracht käme allenfalls eine Auflösung des Zweckverbandes. Nach § 11 Abs. 1 KomZG bedarf der Beschluss der Verbandsversammlung über die Auflösung der Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder und der Bestätigung durch die Errichtungsbehörde.
Der Zweckverband ist kein Selbstzweck. Er existiert nur so lange, wie die kommunalen Entscheidungsträger in den Trägergemeinden ihn noch für zweckdienlich erachten. Sobald die erforderliche Mehrheit in der Verbandsversammlung aufgrund entsprechender Beschlusslagen in den Ortsgemeinderäten die Auflösung will, wird an ihm nicht mehr festgehalten.
Anschließend beantwortete Bürgermeister Helmut Stühn die entstanden Fragen aus den Reihen des Rates.
Der Ortsgemeinderat beschloss, derzeit keinen Antrag auf Auflösung des Zweckverbandes Stegskopf zu stellen, weil er noch einen hinreichenden Zweck in den Funktionen des Verbandes sieht.
Antrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPVA) auf gemeindlichen Grundstücken
Mit elektronischer Nachricht vom 26.02.2026 an Ortsbürgermeister Peter Blaes stellte Ratsmitglied Johannes Rosenkranz u.a. folgenden Antrag:
„2. Antrag: Neues Industriegebiet eine Investor suchen für eine Photovoltaikanlage gibt es viele Firmen wie die Firma die auch in Daaden den Solarpark errichtet hat.
Die Sonne scheint in Derschen ca. 2000 h im Jahr.
Grund: in geraumer Zeit ist das neue Industrie Gebiet nicht an einzelne Firmen zu vermitteln.
Im Ganze für ein Projekt Photovoltaikanlage wäre dies möglich.“
Nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage im Gewerbegebiet in Derschen konnte nachfolgendes festgestellt werden:
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Altenkirchen sind die Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Anlage durch die Festsetzung der gewerblichen Fläche im Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung“ grundsätzlich gegeben.
Auch der Flächennutzungsplan der VG Daaden-Herdorf sieht dort eine gewerbliche Flächennutzung vor, sodass aus bauleitplanerischer Sicht die Voraussetzungen grundsätzlich gegeben wären. Im Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung“ ist eine gewerbliche Fläche von ca. 3,2 ha vorgesehen. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsstraßen kann diese Fläche jedoch nicht vollständig und zusammenhängend bebaut werden, da diese Straßen nicht mit überplant werden dürfen. Eine Überplanung dieser Straßen wäre mit einem erheblich zeitlichen Bebauungsplanänderungsverfahren verbunden. Aufgrund dessen ergibt sich lediglich eine tatsächlich bebaubare Fläche von ca. 2,6 ha.
Die Flächen liegen allerdings auf einem Ostnordost geneigten Hang. Dadurch würde die Anlage lediglich in den Morgenstunden von der Sonne beschienen werden. Insbesondere teilte uns auf Nachfrage die Firma, die den Solarpark in Daaden betreibt, mit, dass sie an der Errichtung einer PV-Anlage im Gewerbegebiet in Derschen nicht interessiert ist.
Ortsbürgermeister Peter Blaes teilte dem Rat mit, dass laut seinen Recherchen im Sommer Temperaturen von bis zu 80 Grad über Photovoltaikanlagen herrschen können.
Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass die angesprochenen Grundstücke ebenfalls Bewerbern angeboten werden, die sich auf die Gewerbefläche des ehem. KANN-Geländes in Daaden beworben haben.
Ratsmitglied Johannes Rosenkranz teilte mit, dass er hier ohne den Bau von Photovoltaikanlagen kein Weiterkommen sieht. Aufgrund dessen stellte Ratsmitglied Mirko Muhl die Frage, ob es aktuell bereits eine Firma geben würde, die Interesse hat dort Photovoltaikanlagen zu bauen. Dies wurde durch den Vorsitzenden verneint.
Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Antrag des Ratsmitglieds Johannes Rosenkranz zur Errichtung einer PV-Anlage nicht zu entsprechen.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
- Die Feuerwehr plant am 28.03.2026 ein Eintopfmittagessen.
- Das Osterfeuer findet am 04.04.2026 statt.
- Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet am 18.04.2026 statt.
- Am 01.05.2026 wird der Maibaum aufgestellt.
- Das KiTa-Fest anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Kindertagesstätte Derschen findet am 13.06.2026 statt.
Einwohnerfragen
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Pachtangelegenheit, einer Finanzangelegenheit, einer Bauangelegenheit und der Berichterstattung zu Auftragsvergaben. Zum Ende der Sitzung informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.
