Verhaltensweisen beim Zusammentreffen
In den letzten Wochen und insbesondere in der Zeit um den Jahreswechsel haben Wolfssichtungen, direkte Begegnungen zwischen Mensch und Wolf und tatsächliche Angriffe von Wölfen auf Nutztiere in Weidehaltung an verschiedenen Orten im Bereich der Verbandsgemeinde und den Nachbarregionen stattgefunden. Das hat zu schlimmen Folgen, Aufregung und Kosten geführt. Die betroffenen Tierhalter mussten neben den wirtschaftlichen Verlusten vor allem auch schreckliche Bilder ihrer toten und verletzten Tieren ertragen und verarbeiten.
Unter diesen Umständen stellt sich selbstverständlich die Frage, wie man sich bei der Konfrontation mit einem Wolf verhält. In den letzten Jahren sind unmittelbare Begegnungen zwischen Mensch und Wolf nach Darstellung der Experten bis auf seltene Einzelfälle glimpflich verlaufen. Das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Das Verhalten im Streifgebiet der Tiere und bei Sichtkontakt sollte aufmerksam und vorsichtig, aber ohne Panik und Überreaktion sein.
Die Fachleute des Koordinationszentrums Luchs und Wolf KLUWO empfehlen, bei dem Zusammentreffen mit einem Wolf so zu reagieren:
- Ruhig verhalten und stehen bleiben.
- Nicht auf den Wolf zugehen.
- Auf keinen Fall einen Wolf füttern.
- Um den Abstand zu vergrößern, können Sie sich langsam zurückziehen.
- Im Normalfall zieht sich der Wolf von selbst zurück, falls nicht machen Sie sich durch, z. B. Rufe, starkes Gestikulieren und klatschen, bemerkbar. Bei weiterer Annäherung des Tieres mit Gegenständen werfen.
- Hundehalter sollten in Wolfsgebieten ihren Hund an der Leine halten. Bei einem Zusammentreffen mit dem Wolf die Leine möglichst kurz halten.
- Wenn Sie einen Wolf gesehen haben, bitte melden Sie die Sichtung mit möglichst genauer Ortsangabe an die Hotline Telefon (06306) 911-199 oder (06131) 884 268-199, E-Mail: kluwo@wald-rlp.de.
- Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.wolf.rlp.de
Das Risiko für Menschen steigt bei angefütterten oder an Menschen gewöhnten Wölfen sowie bei freilaufenden Hunden.
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Örtliche Ordnungsbehörde
