Wachsende Schülerzahlen
Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendungen erhalten:
Zuwendungsgeber: Mareike Niederer f. Verschiedene/Elternausschuss KITA
Eingangsdatum: 19.12.2025
Umfang der Zuwendung: € 252,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Kommunale KITA Weitefeld
Zuwendungsgeber: Kay Kirchhöfer f. Verschiedene („Aktion Deckels Plätze“)
Eingangsdatum: 21.01.2026
Umfang der Zuwendung: € 1.700,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Grundschule Weitefeld
Zuwendungsgeber: Julia Schneider f. Verschiedene (anl. Kindersachenbasar)
Eingangsdatum: 29.01.2026
Umfang der Zuwendung: € 400,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Kommunal KITA Weitefeld
Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.
Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abr. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.
Erweiterung der Grundschule
Nach der Erweiterung der Grundschule Weitefeld im Jahr 1996 verfügt das Schulgebäude über 7 an sich als Klassenzimmer nutzbare Räume. Einer davon ist der Mehrzweckraum im EG mit einer mobilen Trennwand zur Aufteilung in zwei Räume (Raumgröße insgesamt 70 qm).
Derzeit werden in dem Schulgebäude
2 Klassen in der Klassenstufe 1 und
jeweils 1 Klasse in den Stufen 2 bis 4,
also insgesamt 5 Klassen
unterrichtet. Dafür werden 4 Klassenräume im Obergeschoss und der Mehrzweckraum im Erdgeschoss genutzt. Die zwei weiteren Klassenräume im Erdgeschoss dienen derzeit nicht Unterrichtszwecken, sondern der Nachmittagsbetreuung.
Bei der Bildung von Grundschulklassen sind bestimmte Messzahlen von Bedeutung. Nach der VV Unterrichtsorganisation in der Grundschule des Bildungsministeriums sind Grundschulklassen bis zu 24 Schulkindern (Klassenmesszahl) möglich. Ab einer Anzahl von 25 Kindern ist die Klassenstufe grundsätzlich zu teilen, jedoch sind aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Abweichungen von der Klassenmesszahl nach unten oder oben zulässig. Durch diese Teilung ab einer bestimmten Messzahl entsteht zwar die Notwendigkeit einer Klassenbildung, allerdings sind diese Klassen dann in der Regel auch sehr viel kleiner (ca. 12 oder 13 Kinder bei gleichmäßiger Aufteilung).
Im Sommer zum kommenden Schuljahresbeginn 2026/27 werden nach dem jüngsten Informationsstand 27 Kinder eingeschult. Demnach sind 2 Klassen neu zu bilden. Nach Auskunft durch die ADD (Herr Kötting, Referat Grundschulen) wird von der Möglichkeit einer Ausnahme nach der VV kein Gebrauch gemacht. Es gibt nach dieser Mitteilung einen mit der Schulleitung abgestimmten organisatorischen Lösungsvorschlag, wonach die Betreuung (Hausaufgabenraum und Mensa) in den Mehrzweckraum umzieht und der dadurch freiwerdende Klassenraum für den Unterricht genutzt werden kann.
Bereits im Oktober 2025 hatte Schulleiterin Zimmermann dem Schulträger mitgeteilt, dass im Schuljahr 2027/28 mit der Einschulung von 31 Kinder zu rechnen ist. Dies wird dann zur erneuten Teilung der dann anstehenden ersten Klassenstufe in 2 Klassen führen. Hierfür muss ein weiterer zusätzlicher Raum bereitgestellt werden.
Nach der Einwohnerstatistik vom 15.01.2026 werden im dann darauffolgenden Schuljahr 2028/2029 voraussichtlich 28 Kinder eingeschult.
In den danach folgenden Schuljahren 2029/30 gehen die voraussichtlichen Einschulungszahlen auf zunächst 23, dann 14 und wieder 15 Schulkinder zurück. Diese weit in die Zukunft reichenden Werte unterliegen einem stärkeren Schwankungsrisiko durch Zu- und Wegzüge.
Die folgende Tabelle zeigt auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Einwohnerdaten die voraussichtliche Entwicklung der Klassenzahlen in den nächsten Jahren bei Berücksichtigung der Klassenmesszahl von 24 etwas übersichtlicher:
Schuljahr | Klassenstufe 1 | Klassenstufe 2 | Klassenstufe 3 | Klassenstufe 4 | benötigte Klassenräume gesamt | ||||
Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | ||
2025/ | 30 | 2 | 23 | 1 | 23 | 1 | 16 | 1 | 5 |
2026/27 | 26 | 2 | 30 | 2 | 23 | 1 | 23 | 1 | 6 |
2027/28 | 31 | 2 | 26 | 2 | 30 | 2 | 23 | 1 | 7 |
2028/29 | 28 | 2 | 31 | 2 | 26 | 2 | 30 | 2 | 8 |
2029/30 | 22 | 1 | 28 | 2 | 31 | 2 | 26 | 2 | 7 |
2030/31 | 15 | 1 | 22 | 1 | 28 | 2 | 31 | 2 | 6 |
2031/32 | 15 | 1 | 14 | 1 | 22 | 1 | 28 | 2 | 5 |
Grundlage Schülerzahlen 2025-29: Einwohnerstatistik Stand 15.01.2026
Grundlage Schülerzahlen 2030-31: KomWis Stand 31.12.2025
Stand 03.02.2026
Lediglich im Schuljahr 2028/29 würde eine vollständige Zweizügigkeit der Schule erreicht (4 Klassen-stufen a 2 Klassen = 8 Klassenräume erforderlich). Ab dem Schuljahr 2029/2030 sinkt der Bedarf demnach wieder.
Zusätzlich zu den Klassenräumen benötigt die Schule Platz für die Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung von aktuell maximal 30 Kindern, wobei diese nicht alle gleichzeitig betreut werden. Im Mittel kann durchschnittlich von etwa 10 bis 15 Kinder in der Betreuung ausgegangen werden.
Geht man von diesem Szenario einer vorübergehenden Bedarfsspitze über 3 bis 4 Jahre aus, ist eine nach Bau- und Kostenintensität abgestufte Lösung denkbar, die allerdings nicht ohne vorübergehende Einschränkung des bisherigen Raumangebotes und damit raumorganisatorischer Schwierigkeiten bleibt. Es kann auch notwendig sein, eine etwas ungleichmäßige Klassengröße zu wählen, um dem vorhandenen Raumangebot Rechnung zu tragen.
Vorschlag 1 (innerschulische Lösung):
- Die Mittagsverpflegung findet spätestens ab Sommer 2027, ggf. aber auch bereits am Sommer 2026 im Raum der derzeitigen Bücherei statt. Dazu wird die Küchenzeile in diesen Raum verlegt. Soweit das Platzangebot reicht, werden dort auch Tische und Stühle für die Essenseinnahme aufgestellt.
- Der Mehrzweckraum wird dauerhaft in 2 Klassenräume geteilt. Dazu wird die vorhandene mobile Trennwand genutzt und ein separater Zugang vom Flur aus geschaffen. Der Sanitätsraum (Erste-Hilfe-Liege) wird leicht verschoben und in Leichtbauweise ausgeführt.
- Die Bücherei wird in den Material- und Kopierraum im Dachgeschoss verlegt.
- Die Betreuung findet im Erdgeschoss in den Klassenräumen der jeweils 1. Klassen oder im Materialraum im Dachgeschoss statt.
Vorschlag 2 (Lösung außerhalb des Schulgebäudes)
Ein Anbau an das vorhandene Schulgebäude durch Erweiterung auf dem Schulhof würde die Schulhoffläche weiter einschränken, die Platzierung wäre nur mit einer grundlegenden architektonischen Neubewertung (Belichtung, Raumkonzept, Gebäudezuschnitt) denkbar und der neu gestaltete Platz verlöre seine bisherige Mittelpunktbedeutung. Zudem wären Mittel der Städtebauförderung zurückzuzahlen, weil der neu gestaltete Platz nach den Förderrichtlinien dauerhaft, mindestens jedoch 25 Jahre lang nach der Inbetriebnahme bzw. nach Nutzungsbeginn, zweckentsprechend zu nutzen ist.
Die vorübergehende Aufstellung von Containern wäre ebenfalls wegen der erheblichen Einschränkungen auf dem Schulhof äußerst problematisch. Ausreichender Platz ist hierfür nicht ersichtlich ohne Rückbau oder Beseitigung der vorhandenen Einrichtungen auf dem Platz. Die gerade erst geschaffene bzw. optimierte Nutzungskonzeption, der in einem langen Planungsprozess genau auf die Bedürfnisse der Ortsgemeinde (Weihnachtsmarkt, Brunnenfest usw.) abgestimmt wurde, wäre durch eine zusätzliche bauliche Nutzung vorübergehend oder dauerhaft stark eingeschränkt.
Deshalb ist beim Verzicht auf eine vorübergehende innergebäudliche Lösung nur die Bereitstellung notwendiger Zusatzräume in einem neuen Gebäude oder in einer Containerlösung außerhalb des Schulhofes denkbar. Dazu könnte die gemeindeeigene Fläche Bahnhofstraße 2 (Kreuzung Mittelstraße/Schulstraße/Bahnhofstraße) in Anspruch genommen werden. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Schulgrundstück. Ein errichtetes Gebäude könnte bei entsprechender Konzeption nach Wegfall des Bedarfs anders genutzt oder bei einer Containerlösung die Fläche wieder vollständig geräumt werden.
Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, in Gesprächen mit der Schulleitung und der Verwaltung eine vorübergehende raumorganisatorische Lösung der unter Vorschlag 1 beschriebenen Art innerhalb des Schulgebäudes für den beschriebenen zusätzlichen Raumbedarf und Zeitraum zu finden.
Sollte eine solche Lösung nicht erreichbar sein, beauftragt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, eine Containerlösung für die Betreuungsaufgaben (Essensausgabe, Küche und Betreuungsraum) auf dem Grundstück Bahnhofstraße 1 vorzubereiten.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, für den Fall nicht zurückgehender Schülerzahlen das Grundschulgebäude insgesamt einer Bedarfs- und Optimierungsanalyse zu unterziehen um Optionen einer Erweiterung zu erzielen.
Um alle Beteiligten für künftige Planungen/Überlegungen mit ins Boot zu holen, soll im März eine gemeinsame Bau- und Umweltausschuss, sowie Schulträgerausschusssitzung stattfinden.
Hinweis: Die geänderte und aktuellste Fassung der Schülerzahlen ist im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen.
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Weitefeld Ortskern"
Am 14.06.2016 hat der Ortsgemeinderat die Sanierungssatzung „Weitefeld Ortskern“ mit entsprechender Flächenabgrenzung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Sanierung wurde im sog. „Vereinfachten Verfahren“ nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Der Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sah einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Jahren vor.
Nach § 162 BauGB ist eine Sanierungssatzung u. a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist oder die für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. Dabei ergeht der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets aufgehoben wird, als Satzung.
Das hat zur Folge, dass die Besonderheiten der Sanierungsbestimmungen für die betroffenen Grundstücke enden. Die sanierungsbezogene Genehmigungspflicht für bauliche Änderungen entfällt. Der sogenannte Sanierungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht.
Mit dem Ministerium des Innern und für Sport sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Arbeitssitz Koblenz, war einvernehmlich abgestimmt, dass die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Weitefeld Ortskern“ nach Durchführung zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen und zum 31.03.2026 gegenüber dem Land abgerechnet werden soll.
Die seinerzeit zu Grunde gelegten Sanierungsziele:
- Städtebauliche Erneuerung des Bereichs „Weitefeld Ortskern“
- Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Entgegenwirken funktionaler Missstände
- Durchgreifende, erhaltende Sanierung von privaten Objekten
konnten weitestgehend erreicht werden.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Weitefeld Ortskern“ vom 14.06.2016 wird aufgehoben. Der Satzungsentwurf ist in den Anlagen im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen.
Information zu einer Orts-App für die Ortsgemeinde
Die Einführung einer Orts-App war in den letzten Jahren immer wieder einmal Thema.
Eine erste Info kann der der Broschüre im Anhang entnommen werden.
Der Rat diskutierte ausgiebig über die Notwendigkeit einer weiteren App. Argumentiert wird, dass es beispielsweise bereits die App „Mein Ort“ (Linus Wittich Verlag) gibt, die über wichtiges Ortsgeschehen informiert.
Man kam jedoch überein, dass diese Orts-App vor einer endgültigen Abstimmung durch den Anbieter in einem Termin vorgestellt werden soll.
Der Vorsitzende wird sich um die Terminvereinbarung kümmern.
Ersthelfer-App für die Ortsgemeinde; Sachstand
Die Fraktionen hatten folgende Nachfrage zum Thema „Ersthelfer-App“ gestellt:
„Anbei unsere fraktionsübergreifende Anfrage zum aktuellem Sachstand „Einführung einer Ersthelfer-App zur Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung“ vom 20.05.2025 in der 7. Sitzung des Ortsgemeindesrates Weitefeld.
Der unter TOP 9 behandelte Antrag wurde in der Sitzung damals einstimmig angenommen.
U.a. sollte in einem ersten Schritt die Machbarkeit und Umsetzung durch den zuständigen Fachbereich der Verbandsgemeinde bewertet werden.
Bis heute, 02.02.2026, liegt noch keine Rückmeldung bzgl. der gestellten Anfrage vor. Damit sind über 8 Monate verstrichen.
Zur Klarstellung noch einmal einige Punkte die zeitnah vor einer Einführung zu klären sind bzw. die für eine Bewertung hilfreich sein können:
- Eine Umsetzung eines First Responder-Einsatzes ist aufgrund der etablierten Rahmenbedingungen sinnvoll
- Aus technischer Sicht ist die Nutzung einer kostenlos vorhandenen „Rescue“-App sinnvoll und direkt möglich.
- Die Leitstelle in Montabaur hat hierzu bereits Schnittstellen u.a. zu der RescueGroup Westerwald e.V.
- Der Aufbau eines eigenen, örtlichen Rescue-Teams für die Ortsgemeinde Weitefeld wird als nicht zielführend angesehen. Besser ist da entweder der Anschluss an ein existierendes Rescue-Team (z.B. RescueGroup Westerwald e.V.) oder der zeitnahe Aufbau eines überörtlichen Teams für das Gebiet der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf.
- Ein Anschluss an RescueGroup Westerwald e.V. würde aufgrund der Nähe zu den Ortschaften Langenbach und Neunkhausen sehr großen Sinn ergeben, da eine gegenseitige Unterstützung für beiden Seiten zielführend wäre.
- Der Aufbau einer neuen VB-weiten Gruppe würde wieder zu weiteren Verzögerungen führen.
- Ggf. notwendige medizinische Ausrüstung könnte über Spenden oder über den Haushalt der Ortsgemeinde erfolgen.
- Die Abfrage nach weiteren Kräften aus der Ortsgemeinde macht erst Sinn, wenn der organisatorische Weg grundlegend festgelegt wurde.
Wir benötigen für die Abklärung bezüglich des weiteren Vorgehens eine belastbare Aussage inkl. Zeitplan durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
Noch ein paar Fakten zu:
- Rescue Group Bad Marienberg
- In der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für 19.334 Einwohner:innen verantwortlich!
- tätig auf einer Fläche von 216 Quadratkilometern
- Seit 2022 knapp 1.900 Einsätze unterschiedlichster Szenarien
Im Falle eines Herz- Kreislaufstillstandes, auf Grundlage eines Herzinfarktes oder eines schweren Verkehrsunfalles zum Beispiel, schwindet die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Menschen pro Minute, in welcher keine adäquate Hilfe geleistet wird, um 10%! Der Faktor Zeit stellt in der Notfallmedizin somit das höchste Gut für Sie und Ihre Lieben dar! Nun greift die Hoffnung, dass ein nahegelegener Rettungswagen oder gar ein Notarzt verfügbar ist. Ein Wunschdenken, was in der Wirklichkeit jedoch leider häufig nicht der Fall ist; Denn was viele nicht wissen - Wenn ein Rettungswagen einmal bei einem anderen Patienten gebunden ist, muss eine andere Rettungswache ihr Notfallgebiet abdecken. Damit sind somit auch längere Anfahrtswege verbunden - kostbare Zeit, die einem meistens nicht bleibt. In Rheinland- Pfalz darf dies bis zu 15 Minuten dauern.
Dirk Langenbach, Fraktionssprecher“
Zwischenzeitlich gab es seitens Ortsgemeinde ein Info-Gespräch mit der Ersten Beigeordneten Anja Röcher, den weiteren Beigeordneten, den Fraktionssprechern und dem Ratsmitglied und Arzt Mathis Steup.
Nach aktuellem Kenntnisstand wäre ein grenzübergreifender Anschluss an die Rescue Group Westerwald ohne Weiteres nicht möglich.
Das würde bedeuten, die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf müsse eigenständig eine Rescue Group aufbauen. Das Verfahren würde allerding sehr lange dauern (zum Vergleich: Bad Marienberg hat zwei Jahre daran gearbeitet).
Die Verbindung mit einer bereits existierenden First-Responder-Einheit würde aber erhebliche organisatorische und praktische Vorteile mit sich bringen und sollte deshalb nicht vorschnell ausgeschlossen werden.
Bürgermeister Helmut Stühn bot an, eventuell doch bestehende Kooperationsmöglichkeiten mit dem Bürgermeister der VG Bad Marienberg in Kürze persönlich zu erörtern.
Die Verbandsgemeindefeuerwehr steht für ein solches Angebot nicht zur Verfügung, weil sie bereits ehrenamtlich mit Aufgaben vollständig ausgelastet ist.
Ratsmitglied Mathis Steup schätzte die Bereitschaft im Ort allerdings so ein, dass ein gut funktionierendes und personell gut aufgestelltes Team zu finden sein sollte.
Im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde soll daher vorab eine Interessenabfrage geschaltet werden.
Aufstellung Altkleidercontainer; Ersatz für ehemalige DRK-Sammelcontainer
Wie bekannt, stellt der DRK-Kreisverband Altenkirchen die Altkleidersammlung per Container ein.
Probleme gab es die letzten Jahre wegen der fehlenden Leerungen sehr oft.
Aber auch die falsche Befüllung, u.a. mit Müll bei Abgabe durch Mitbürger, führten mit zu diesem Entschluss.
Gemäß telefonischer Rückfrage beim DRK wegen eines Termins der Abholung der Container, aber auch der gefüllten Säcke daneben, ergab eine vage Aussage zu Ende Februar.
Der Ortsbürgermeister hatte sich zeitnah bei anderen Firmen nach der Möglichkeit der Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern erkundigt.
Angebote sind angefordert. Jedoch wird dieses aus ähnlichen Gründen eher schwierig und eine Zahlung wie vor Jahren noch eher ausgeschlossen.
Der Ortsgemeinderat beauftragte den Ortsbürgermeister, bei entsprechendem Angebot, einer Firma die Zusage zur Aufstellung zu erteilen.
Mitteilungen
Schriftliche Anfrage der WfW-Fraktion zur Neufestlegung der Essenbeiträge in der kommunalen Kita „Sonnenwiese“ und Grundschule
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
in der Ratssitzung vom 11.02.2025 wurde der Tagesordnungspunkt „Neufestlegung des Essengeldes für die Grundschule und die Kindertagesstätte“ zurückgestellt; da aus den Reihen des Ortsgemeinderates rechtliche Bedenken gegenüber der Essensgeldberechnung geäußert wurden.
In der Ratssitzung am 20.05.2025 wurde von der WfW-Fraktion ein schriftlicher Antrag auf Erlass einer Satzung bzgl. der gemeindeeigenen Einrichtungen Grundschule und Kindertagesstätte gestellt, in welcher auch die Kostenbeteiligung über die Mittagsverpflegung geregelt werden sollte.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollte hier zunächst abgewartet werden, da die Verbandsgemeindeverwaltung ohnehin (auch aufgrund eines Widerspruchverfahrens gegen die Gebührenerhebung in der kommunalen Kita Weitefeld) geplant hat, die gebührenrechtlichen Fragen aber auch die betreuungsrechtlichen Regelungen und Fragestellungen mit den Trägern der Kitas zu beraten und abzustimmen.
Dazu sollte die Angelegenheit in nächster Zeit im Rahmen einer Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung Vorberaten werden.
Hier ist jetzt schon über ein halbes Jahr vergangen, ohne bisherige Sachstandsmitteilung. In der Zwischenzeit haben vier Bürgermeisterdienstbesprechungen stattgefunden.
Wir gehen daher davon aus, dass die Thematik besprochen wurde und bitten um aktuelle Sachstandsmitteilung, sowie um Mitteilung wie hier zukünftig Verfahren werden soll.
Die ursprüngliche Änderung des Essengeldes, welche schon längst hätte angepasst werden müssen, aufgrund des Catererwechsels und des damit einhergehenden niedrigeren Preises pro Mahlzeit, steht nun schon seit einem Jahr aus.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung äußerte sich der Vorsitzende wie folgt:
Bekannt ist, dass die Verwaltung zu dem Sachverhalt eine Rechtsauffassung hat, die sich darauf stützt, dass das Essensgeld alle Selbstkosten (auch den verbleibenden 10 %igen Anteil der Personalkosten für die Küchenkräfte) berücksichtigen muss. Diese Rechtsauffassung wurde in einer Abhandlung des Rechnungshofes RLP im Jahr 2025 noch mal bestätigt.
Die bekannten Widerspruchsführer haben dieser Auffassung widersprochen und gefordert, ihren Widerspruch dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Dem wurde Ende Oktober 2025 nachgekommen. Seitdem ist das Verfahren beim KRA anhängig. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Verwaltung von dort noch nicht erhalten.
Ebenfalls wurde das Thema im letzten Jahr in einer Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung behandelt. Man war sich einig, zum einen eine gemeinsame Grundlage für die Kalkulation des Essensgeldes zu finden, zum anderen war aber auch einhellige Meinung, sofern die Rechtslage es zulässt, die Kalkulation auf der Grundlage der Selbstkosten durchzuführen.
Wegen des laufenden Widerspruchsfalls macht es aber Sinn, die Entscheidung des KRA abzuwarten, bevor den Gremien eine Vorlage zur Entscheidung vorgelegt wird.
Zum Hinweis der WfW-Fraktion, dass eine Anpassung des Essensgeldes schon auf Grund des Catererwechsels hätte durchgeführt werden müssen, bleibt zu sagen, dass bereits in der Sitzung im Mai letzten Jahres vorgeschlagen wurde, diese preisliche Veränderung im Vorfeld schon mal umzusetzen. Diese wurde aber vom Rat nicht gewünscht.
Bericht des Grillhüttenwarts – Grillhüttenjahr 2025
Grillhüttenwart Dieter Theis hatte folgenden Bericht übermittelt:
„Hüttenjahr 2025
Das Hüttenjahr begann am 22.03.2025 mit einer privaten Veranstaltung und endete bereits am 13.09.2025 mit einer privaten Veranstaltung.
Es wurden mehrere Mietanfragen an mich herangetragen zur Nutzung der Hütte zu Silvester.
Diese Nutzung musste ich allerdings ablehnen da zwar die WC-Anlage frostsicher ist, allerdings die Wasserzuleitung nicht.
Angaben zur Nutzung im Einzelnen
Mietverträge
Die Grillhütte wurde zu insgesamt 21 Nutzungstagen vermietet. Hierzu wurden 12 Mietverträge
mit Einheimischen Nutzern und 6 Mietverträge mit auswärtigen Nutzern geschlossen.
Die geringen Nutzungstage sind mit einer Nutzungsabsage von insgesamt 19 Nutzungstagen die sich aufteilen auf 7 Nutzungszusagen davon 5 Einheimische und 2 Auswärtige.
Gäste
In 2025 haben insgesamt 797 Gäste, davon 79 Kinder unter 14 Jahren die Grillhütte besucht.
Zu Besondern Vorkommnissen, negativer Art ist es während der Hütten-Nutzungen zwischen Hüttenwart und den Gästen nicht gekommen.
Unsere Gäste lobten die WC-Container in Sachen Geräumigkeit, Sauberkeit und Heizbarkeit.
Der neue Grillrost mit Handkurbelbetrieb fand bei den Nutzern einen sehr guten Anklang.
Hüttenwart
Im Hüttenjahr wurden 56 Einsatzstunden durch den Hüttenwart aufgewendet die sich in Tätigkeiten wie Hüttenpflege, Hüttenübergabe/-Hüttenrücknahme, Hüttenkontrollen, Verträge/-Abrechnungen Teilnahme an der DEGU V3 Prüfung aufteilen. Vom Hüttenwart wurden insgesamt 296 km mit privatem PKW in seinem Aufgabenbereich gefahren.
Technische Sicherheit/-Brandschutz in der Grillhütte
Der vorhandene Feuerlöscher ist durch die Firma Giebler geprüft.
Die beiden Flaschenkühlschränke wurden nach DEGUV-V3, ortsveränderliche elektrische Betriebs-mittel auf elektrische Sicherheit geprüft.
Der EH-Koffer ist vorhanden und vollständig.
Besonderes / Naturschutz
Von den Siebenschläfer ist noch einer da und befindet sich z. Zt. im Winterschlaf.
Hütten/-Toilettenanlagen/-Grillstellenzustand/-Parkfläche an der Hütte
Die Grillhütte selbst ist im Innenbereich sowie im Außenbereich in einen sauberen Zustand. Die Hütte wurde letztmalig im Jahr 2018 innen und an der Außenseite gestrichen. Der äußere Anstrich mit einer Holzlasur sollte nach fünf Jahren wieder durchgeführt werden.
Dachrinnen an beiden Traufseiten.
Dachrinnen wurden erneuert.
Grillstelle.
Die Grillstellenüberdachung wurde neu gestaltet und professionell aufgebaut.
Parkfläche an der Grillhütte
Die Parkfläche ist neu geschottert worden.
Zuwegung zur Grillhütte
Die Zuwegung zur Grillhütte wurde im Hüttenbereich neu geschottert und mit einem Gefälle zu Waldseite hin angelegt, sodass bei starkem Regen kein Wasser mehr auf den Hüttenvorplatz fließen kann.
Nutzungsübersicht 2025
| Ortsgemeinde Weitefeld | Peter Lücker - Grillhütte | Nutzungsübersicht 2025 |
| Mietverträge | ||
| Einheimische Nutzer | 12 | |
| Auswärtige Nutzer | 7 | |
| Mietverträge | 19 | |
| Miettage | 21 | |
| Zählerstand Hütte | ||
| Ende Jahr/Aktuell | 4996,00 | kwh |
| Anfang Jahr | 3435,40 | kwh |
| Verbrauch Gesamt | 1560,60 | kwh |
| Verbrauch Gäste | 155,59 | kwh |
| Verbrauch Hüttenw./WC-Heizung | 1405,01 | kwh |
| Stunden Hüttenwart | 56 | Std |
| Gefahrene KM Hüttenwart | 296 | Km |
| Hüttensicherheit | ||
| Feuerlöscher ist geprüft. | ja | |
| Kühlschränke geprüft. DEGUV V3 | ja | |
| EH-Kasten vorhanden | voll | |
| Besonderheiten | Siebenschläfer ist noch da | ein Tier |
Zusammenfassung und Ausblick
Die Grillhütte hat einen hohen Beliebtheitsgrad bei einheimischen und auswärtigen Hüttennutzern.
Auch das Jugendamt Altenkirchen, Kita und GS nutzen die Hütte gerne. Sie liegt einmal mitten im Wald, doch nah am Ort und ist gut erreichbar. Viele Familien gehen mit den Kindern zur Hütte spazieren. Die Kinder nutzen die Möglichkeit im Wald zu spielen. Ich werde immer wieder gefragt ist die Hütte im Spätherbst, Winter und frühem Frühjahr zu mieten. Das Heizen ist wohl nicht das Problem bei den Nutzern, aber die Frostsicherheit Wasserzuleitung der WC-Container. Werde immer wieder angesprochen:“ In der Zeitung/-Blättchen hat doch gestanden…! Ich informiere die Fragensteller darüber, dass eine Genehmigung zum Bau vorliege und Angebote eingeholt wurden.
Wie die Nutzung der Grillhütte sich entwickelt muss abwartend beobachtet werden, nachdem der Wolf auch in heimischen Gefilden wieder unterwegs ist.“
Anfragen
Ratsmitglied Dirk Langenbach stellte folgende Anfragen:
Sachstand Kirchweg
Im Laufe des Jahres 2025 wurden von der VG verschiedene Aussagen zum Sachstand getätigt.
In der Sitzung am 11.02.2025 hieß es, dass die Ausschreibung läuft und eine Vergabe im Frühjahr/Sommer 25 erfolgen soll.
In der Sitzung am 29.07.2025 wurden wir auf Nachfrage vertröstet, dass die Ausschreibung im August erfolgen soll.
In der Sitzung am 14.10.2025 gab es auf Nachfrage die Antwort, dass noch keine Ausschreibung erfolgt sei.
Letztmalig wurde dann in der Sitzung am 09.12. nach dem aktuellen Sachstand gefragt, mit der klaren Erwartungshaltung, dass bis zur nächsten Sitzung eine belastbare Aussage durch die VG Werke vorliegt.
Da bisher noch keine Antwort vorliegt muss (leider) erneut nach dem Sachstand gefragt werden.
Karl-Heinz Keßler gab dazu an, dass die Maßnahme im Haushaltsplan hinterlegt wurde. Ausschreibung und Vergabe sollen im Frühjahr 2026 erfolgen. Im Sommer 2026 ist dann mit dem Baubeginn zu rechnen.
Nutzungsordnung Kleinspielfeld
In der Sitzung am 14.10.2025 wurde im Rat über eine mögliche neue Nutzungsordnung und ggfs. auch über mögliche weitere Maßnahmen gesprochen, da es bei der Nutzung des Kleinspielfeldes vermehrt zu Beschädigungen und unsachgemäße Nutzung gekommen ist.
Die Frage: Gibt es schon Gespräche mit dem TuS und wie ist der aktuelle Stand? Es wäre zu begrüßen, wenn vor der „neuen Saison“ eine Grundlage für die Nutzung abgestimmt wäre.
Darauf antwortete der Vorsitzende, dass bis dato nichts weiter passiert ist. Gespräche mit den Verantwortlichen des TUS Weitefeld-Langenbach stehen noch aus.
KITA-Heizung
In den vergangenen Wochen konnte die KITA, aufgrund nicht ausreichend geheizter Räume, nicht immer öffnen.
Sind die Probleme mit der Heizung mittlerweile bekannt und behoben?
Kann davon ausgegangen werden, dass die installierte Heizleistung ausreichend dimensioniert ist und welche Möglichkeiten gibt es, wenn diese nicht ausreicht?
Der Ortsbürgermeister erläuterte den Anwesenden ausführlich die vergangene Problematik.
Zu den technischen Fakten: Ein Ventil war defekt, wodurch ein Stillstand der Heizung ausgelöst wurde. Da die Vernetzung der Sensoren der neuen Heizung noch nicht geschaltet waren und Fehlermeldungen nicht an den zuständigen Heizungsbauer weitergeleitet werden konnten, kühlten die Räume stark aus.
Mit Hochdruck und unter Einsatz des Ortsbürgermeisters, sowie der Kita-Leitung wurden tagelang Messungen aufgenommen und zusammen mit dem Heizungsbauer nach Lösungen gesucht.
Der Träger hat dann zusammen mit der Kitaleitung, indem mit Heizlüftern zugeheizt wurde, eine Notbetreuung möglich gemacht.
Sollten die Außentemperaturen erneut so stark abfallen, gibt es an den Zusagen der Fachplaner zum jetzigen Stand noch Zweifel, ob die Heizleistung wirklich ausreichend ist.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit eine Auftragsvergabe von Bauleistungen, einer Investitionsmaßnahme, zwei Bauangelegenheiten, sowie weiteren Auftragsvergaben von Ingenieurleistungen.
Hinweis: Alle öffentlichen Anlangen zur Sitzung sind über das Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen.
