Ordnungsamt

Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern

Nehmen Sie Rücksicht - für eine gute Nachbarschaft

Um unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir folgende Hinweise:

Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20 Uhr mäht.
Es ist verboten, Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor

  •  an Sonn- und Feiertagen
  •  sowie an Werktagen zwischen 13 bis 15 Uhr 
  •  und 20 und 7 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.
Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

Darüber hinaus gelten für das Betreiben von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern zusätzliche Ruhezeiten:

  •  an Sonn- und Feiertagen sowie
  •  an Werktagen zwischen 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und 17 bis 7 Uhr.