Richtlinien für das Abbrennen von Feuerwerk
Für viele Menschen gehört das selbstgezündete Feuerwerk an Silvester traditionell zum Brauchtum, um den Jahreswechsel zu feiern. Dieser Brauch bringt aber auch Gefahren mit sich, wenn der Umgang mit dem Feuerwerk nicht sachgemäß, zur Unzeit oder rücksichtslos geschieht.
An Silvester nimmt der Gesetzgeber bewusst eine begrenzte Restgefahr in Kauf. Um diese Gefahr zu begrenzen, darf allerdings
- nur bestimmtes Feuerwerk,
- nur von Volljährigen und
- nur am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden.
Die Personen, die Feuerwerk abbrennen, treffen klare Pflichten: Sie dürfen nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk der Kategorie F2 verwenden, müssen die Gebrauchsanweisung, Altersgrenzen und zulässigen Zeiten einhalten, einen sicheren Abstand zu Menschen, Gebäuden und insbesondere zu Krankenhäusern, Heimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wahren, dürfen Feuerwerk nicht alkoholbedingt sorglos oder aus Menschenmengen heraus zünden und keine illegalen oder selbst importierten Böller verwenden.
Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden – die in Kauf genommene Gefahr entbindet also nicht von der Pflicht zur Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit.
Der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf liegt der Antrag eines bundesweit tätigen Vereins und einer Einwohnerin von Daaden zum Erlass eines Feuerwerkverbots zum Schutz brandempfindlicher Bauwerke vor. Die Verwaltung hält die Voraussetzungen für den Erlass einer flächendeckenden Verbotszone für nicht gegeben, insbesondere lassen die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre einen Gefahrenschwerpunkt nicht erkennen. Bürgermeister und Wehrleiter stimmen darin überein, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die zweifellos zusätzlich entstehenden Gefahren beherrschbar sind, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr an Silvester und Neujahr gewährleistet ist und dass die Einsatzhistorie keine besondere Risikoausprägung für die Silvesternacht zeigt.
Der Antrag gibt aber Anlass, deutlich auf folgende gesetzliche Regelungen hinweisen:
Das Abbrennen von Feuerwerk (pyrotechnische Gegenstände, z. B. Raketen, Böller u. a.) in der unmittelbaren Nähe der nachstehenden Objekte und Einrichtungen ist verboten:
1. Kirchen
2. Krankenhäuser
3. Kinder- und Altersheime
4. besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen
Wir fordern alle Personen, die Feuerwerk abbrennen auf, einen Abstand von mindestens 200 m um diese Objekte sowohl für das Abbrennen als auch das Auftreffen von Feuerwerkskörpern einzuhalten.
Nehmen Sie Rücksicht und handeln Sie vorsichtig!
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Örtliche Ordnungsbehörde
