Leinenpflicht
Eigentlich sollte in einer Gesellschaft die gegenseitige Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein – dies schließt auch Hundehalter ein. Leider entwickelt sich die Liebe zum „besten Freund des Menschen“ immer wieder zu einem Ärgernis für andere. Aufgrund regelmäßig wiederkehrender Beschwerden wird auf folgende Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung der VG hingewiesen:
- Alle Hunde sind auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen jederzeit anzuleinen.
- Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
- Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsflächen nicht verunreinigt werden und haben unverzüglich
für die Beseitigung von Hundekot zu sorgen.
Bei Beachtung dieser Hinweise lassen sich viele Konflikte vermeiden und so wird für ein einvernehmliches Miteinander gesorgt. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Örtliche Ordnungsbehörde