Führerschein

Pflicht zum Führerscheinumtausch

Führerscheintausch

Der Pflichttausch betrifft nun auch die Führerscheine, die bereits das Scheckkarten-Format haben und von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies nach einem zeitlichen Stufenplan.

Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Jan. 2033

Scheckkarten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Jan. 2026

2002 – 2004

19. Jan. 2027

2005 – 2007

19. Jan. 2028

2008

19. Jan. 2029

2009

19. Jan. 2030

2010

19. Jan. 2031

2011

19. Jan. 2032

Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden oder der Außenstelle Herdorf zu den Öffnungszeiten beantragen.

Wichtiger Hinweis: Das biometrische Lichtbild kann nicht wie beim Personalausweis im Bürgerbüro gemacht werden. Es muss ein bereits ausgedrucktes mitgebracht werden.

Ihr Kontakt in der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf

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