Sitzungsbericht

Sitzungsbericht Verbandgemeinderat

Aus der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates 

Berichte von Berufscoach und Jugendpflegerin

Nach Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschrift informierten Berufscoach Christine Schlosser und Jugendpflegerin Christine Kurt über ihre Tätigkeiten im ablaufenden Jahr.

Berufscoach Christine Schlosser ist an der Hermann-Gmeiner-Realschule plus tätig und begleitet die Schüler während der Bewerbungsphase, indem sie bei der Praktikums- und Ausbildungssuche, dem Erstellen der Bewerbungsunterlagen sowie der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen und Einstellungstests unterstützt. Darüber hinaus bietet sie Informationen zu weiterführenden Schulen, Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern sowie Bewerbertrainings an. Sie wies mit deutlichen Worten aus der eigenen Erfahrung und Alltagsarbeit auf die immer schwieriger werdende Ausgangslage beim Bildungsstand und der Bildungsmotivation beim Übergang in die Berufs- oder weitere schulische Ausbildung hin.

Jugendpflegerin Christine Kurt informierte über den Aufbau der Jugendtreffs in Daaden, Herdorf und Weitefeld und wie diese von den Jugendlichen angenommen wurden. Sie berichtete darüber hinaus über die Aktivitäten mit den Jugendlichen während der Öffnungszeiten der Jugendtreffs, über durchgeführte Tagesfahrten sowie die in den Sommerferien angebotene Ferienbetreuung.

Schiedsamtsbezirk Daaden wird weiterhin von Susanne Heun betreut

Die Amtszeit der für den Bezirk Daaden zuständigen Schiedsfrau Susanne Heun endete im Oktober. Sie hatte kürzlich mitgeteilt, dass sie für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Verfügung steht. Der Rat wählte Frau Heun einstimmig bei einer Enthaltung zum Vorschlag für eine Wiederberufung durch das zuständige Amtsgericht Betzdorf.

Feststellung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Daaden und Herdorf

Unter Vorsitz der Beigeordneten Roswitha Denker stellte der Verbandsgemeinderat die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Daaden und Herdorf mit den folgenden Ergebnissen einstimmig fest und erteilte Bürgermeister, Beigeordneten und Werkleitung die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022.

 

Verbandsgemeindewerke Daaden

 

Betriebszweig Wasserversorgung

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Betriebszweig Bauhof

Bilanzsumme

11.501.273,92 Euro

23.238.816,01 Euro

1.309.913,95 Euro

Jahresgewinn/-verlust

44.842,81 Euro

83.675,24 Euro

- 19.890,33 Euro

 

Verbandsgemeindewerke Herdorf

 

Betriebszweig Wasserversorgung

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme

4.430.362,47 Euro

11.626.145,68 Euro

Jahresgewinn/-verlust

44.842,81 Euro

83.675,24 Euro

Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf und Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Daaden und Herdorf einstimmig beschlossen

Haushaltsplan der Verbandsgemeinde

Regelmäßig ist ein Schwerpunkt in der letzten Sitzung des Jahres die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das kommende Jahr.

Bürgermeister Helmut Stühn eröffnete seine Ausführungen zum Haushaltsplan mit einem Zitat des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg vom 26.10.2023: 

„Die heute veröffentlichten Zahlen der Steuerschätzung sind ein Vorbote einer zunehmend kritischen öffentlichen Finanzlage. Vor allem die kommunale Ebene ist strukturell unterfinanziert. Die weiter massiv steigenden Ausgaben können nicht mehr durch ebenfalls dynamisch steigende Steuereinnahmen kompensiert werden. Wir befinden uns in einer wirklich kritischen Situation, zumal gerade jetzt Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung notwendig wären.“

Für die Verbandsgemeinde oder auch den Landkreis ist es formal sehr leicht, sich zu finanzieren, da die Umlage das hauptsächliche Finanzierungsinstrument ist. Aber die Finanzierung ist in Wirklichkeit sehr viel schwieriger, weil auch die Verbandsgemeinde immer die Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinden, von denen die Umlage gehoben wird, im Blick behalten muss. Den Ortsgemeinden hilft da die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das den Umlagesatz einer Nachweispflicht hinsichtlich des verbleibenden Finanzspielraumes unterwirft.

Die Verwaltung kann auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit den Ratsfraktionen einen Haushaltsentwurf präsentieren, der den Städten Herdorf und Daaden und den übrigen Ortsgemeinden eine verlässliche Grundlage für die eigene Haushaltswirtschaft mit entsprechenden Handlungsspielräumen bietet.

Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten erarbeitet:

1. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Verbandsgemeinde:

Steuerzahlende Bürger und Unternehmen haben für die Ortsgemeinden im relevanten Berechnungszeitraum Oktober 2022 bis September 2023 ein Steueraufkommen von 22,3 Mio. € und damit 5,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum erwirtschaftet und entrichtet. Pro Einwohner sind das 1.257 € und damit 69 € mehr als vorher, die für die Gesamtheit der örtlichen Aufgaben auf dem kommunalen Konto landet. Teilen müssen sich das allerdings die Ebenen Kreis, Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde. Die Steigerung stärkt die Umlagegrundlagen und verhilft der Verbandsgemeinde auch ohne Anpassung des Umlagesatzes zu Mehreinnahmen. Diese benötigt sie auch, damit unvermeidliche Ausgabesteigerungen zumindest teilweise abgedeckt werden können. Wie lange der positive Trend bei den Steuereinnahmen angesichts von Energiepreissteigerungen, Fachkräftemangel und Nachfragerückgang noch anhält, ist fraglich.

2. Die Unterbringung von Flüchtlingen:

Die Zuweisung von Asylsuchenden hält unvermindert an. In den letzten Wochen hat die Kreisverwaltung nochmals eindringlich auf die angespannte Unterbringungssituation hingewiesen und zusätzliche Beschaffungsmaßnahmen gefordert. Im Laufe des Jahres 2023 ist es gelungen, durch die Anmietung von Räumen den Zuweisungen weitgehend zu entsprechen. Auch bis in das 1. Quartal 2024 hinein sind Unterbringungskapazitäten noch in Aussicht. Eine dauerhafte Beibehaltung dieser Zuwachsrate ist allerdings weder raumbezogen oder personell leistbar, von einer wirksamen Integration der Ankommenden ganz zu schweigen. Die eigenen Gebäude stehen inzwischen wieder für eine Belegung zur Verfügung bzw. werden im Laufe des nächsten Jahres wieder in Gänze nutzbar gemacht.

3. Der haushaltsrechtliche Abschluss der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde

Der Verwaltung war es im Jahr 2023 möglich, die systembedingt schwierigen buchhalterischen und haushalterischen Aufgaben, die sich aus der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zum 01.07.2014 und die tatsächliche Überführung der Haushaltswirtschaft der Stadt in das gemeinsame elektronische Haushalts- und Kassensystem ergeben haben, abzuarbeiten. Dazu waren weitreichende und intensive Problemstellungen zu lösen, die so zu Beginn des Eingliederungsprozesses nicht erwartet worden waren. Inzwischen sind die Jahresabschlussarbeiten und Bilanzierungen abgeschlossen, so dass die formelle Feststellung der Jahresergebnisse in den Gremien erfolgt.

Der Haushalt der Verbandsgemeinde für das Jahr 2024 ist insofern davon berührt, als die endgültige Größenordnung der aus der Interims- und Vorläufigkeitsphase stammende Zahllast zwischen Stadt Herdorf und Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ermittelt ist und auch liquiditätsbezogen beziffert werden kann. Die vorläufigen Zahlen wurden dabei weitgehend bestätigt.

Übersicht über die einzelnen Veranschlagungen

Im Ergebnishaushalt wird mit einem negativen Jahresergebnis von 1,7 Mio. € gerechnet, den Aufwendungen 9,6 Mio. € stehen Erträge von 7,3 Mio. € gegenüber. Die Ergebnisverschlechterung ist in erster Linie auf erhebliche Mehraufwendungen von fast 770.000 € zurückzuführen, denen nur Mehrerträge von 410.000 € gegenüberstehen.

Die wichtigste Ertragsposition ist die Verbandsgemeinde-Umlage. Hier schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionen die Beibehaltung des Umlagesatzes von 18 % vor. Auch ohne Anhebung des Satzes nimmt die Verbandsgemeinde rd. 140.000 € mehr ein, weil sich die Umlagegrundlagen verbessert haben. Das ist ein sehr günstiger Umlagesatz für die Ortsgemeinden, der nicht mehr so belassen werden kann, wenn die Rücklagenmittel der Verbandsgemeinde aufgebraucht sein werden. Die Grundschulumlage steigt gegenüber dem Jahr 2023 um 85.000 Euro an. Knapp die Hälfte der Gesamtaufwendungen der Verbandsgemeinde wird damit durch die Umlagezahlungen gedeckt. Weitere Erträge erhält die Verbandsgemeinde aus den Schlüsselzuweisungen, die sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 189.000 Euro reduzieren.

Größte Aufwandsposition sind die Personalaufwendungen, die sich auf insgesamt 4,8 Mio. € belaufen. Hier sind tarifliche Steigerungen und sonstige personelle Veränderungen, u. a. die Neueinstellung einer Bauingenieurin, berücksichtigt. Der Stellenplan weist 2024 insgesamt 54,25 Stellen aus. Mit Blick auf die zunehmenden Besetzungsprobleme von freien Stellen wird die Verbandsgemeinde auch im Jahr 2024 wieder intensiv ausbilden. Im Jahr 2024 kommen zu den laufenden Ausbildungsverhältnissen wieder zwei Verwaltungsfachangestellte und ein Fachinformatiker für Systemintegration hinzu. Die Verwaltung versucht, bei der Gewinnung und Bindung von Personal die geringen Spielräume, die innerhalb der tarifvertraglichen Regelungen bestehen, zu nutzen.

Weitere wichtige Aufwendungen finden bei den Sach- und Dienstleistungen und den Abschreibungen.

Nach der abschließenden Bilanzierung auch der eingliederungsbezogenen Geschäftsvorfälle sind erstmals die Abschreibungen nach der neuen Zuordnung der Wirtschaftsgüter im Verbandsgemeindehaushalt vollständig dargestellt. Zusammen mit dem Investitionsverlauf der Vorjahre ergibt sich dadurch ein neues Abschreibungsvolumen von 630.000 € und damit 120.000 € mehr als im Ansatz 2023.

Die Aufwendungen für die Soziale Sicherung werden mit 922.000 € veranschlagt. Hier stehen jedoch auch entsprechende Erstattungen gegenüber, sodass sich eine relativ geringe Nettobelastung von 50.000 €.

Bei den laufenden Aufwendungen bilden Planungskosten insbesondere für das Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept (120.000 €) und für die Kommunale Wärmeplanung (100.000 €) den Schwerpunkt. Für beide Positionen wird mit Fördermitteln gerechnet.

Investitionen

Insgesamt plant die Verbandsgemeinde Investitionen im Jahr 2024 in Höhe von 3,6 Mio. €. Wesentliche Maßnahmen sind:

  • der Daadetal-Radweg mit 1,4 Mio. €,
  • die Beschaffung eines MZF 3 für die Feuerwehr mit 320.000 €,
  • die Grundsanierung des Unterbringungsgebäudes in Herdorf, Hollertszug 24 mit 200.000 €,
  • Ein- und Umbauten im Rathaus Daaden in Höhe von 190.000 €,
  • die Erweiterung der Feuerwehrräume in Sassenroth mit voraussichtlich ca. 184.000 €,
  • Investitionen an Gewässern III. Ordnung von 155.000 € und
  • eine Bedarfsposition für den Erwerb eines Unterbringungsgebäudes von 150.000 €.

Darüber hinaus enthält der Plan eine Vielzahl von Einzelinvestitionen von unter 100.000 €, darunter den Beginn der Generalsanierung des Hallenbades, die insgesamt 3,2 Mio. € kosten kann.

Kassenstand und Finanzierung des Haushaltes

Der Kassenstand der Verbandsgemeinde beläuft sich auf 6,2 Mio. €. Davon werden voraussichtlich 3,3 Mio € für die Finanzierung des Haushalts benötigt. Die dann noch verbleibende Rücklage, so sieht es der Plan vor, wird dann in den kommenden Jahren aufgebraucht. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Daaden und Herdorf

Die Verbandsgemeinde betreibt mit ihren beiden Eigenbetrieben für den Bereich der Stadt Herdorf und das Daadener Land kritische Infrastruktur. Mit „Priorität 1“ stellt die Wasserversorgung und wegen ihrer für die Gesundheit wesentlichen Hygienebedeutung nicht weit dahinter die Abwasserbeseitigung den für die Grundbedürfnisse der Bevölkerung in unserer Verbandsgemeinde wichtigsten Aufgabenbereich dar.

Die Wirtschaftspläne sind mit einem geringen laufenden Defizit kalkuliert. Die vorgeschlagenen Entgelte, die etwas ansteigen, gewährleisten die Finanzierung einschließlich des notwendigen Substanzerhalts.

Die dazu notwendigen Investitionen bei der Wasserversorgung und der Abwassertechnik müssen zum Teil mit Krediten finanziert werden. Dies stellt jedoch kein grundsätzliches Problem dar, weil damit  langlebige Investitionsgüter gebaut und vorgehalten werden und die Kreditsummen nicht einfach konsumiert werden.

Diese Investitionstätigkeit wird wegen der Baupreise und der gestiegenen Zinsen künftig wieder stärkeren laufenden Aufwand mit sich bringen. Dies lässt einen entsprechenden laufenden Anpassungsbedarf bei den Entgelten erwarten, wobei es Ziel ist, den Anstieg so moderat wie möglich zu halten, weil die allgemein hohe allgemeine Preissteigerung für viele private Haushalte und auch Unternehmen schwer zu verkraften ist.

Die Salden der einzelnen Betriebszweige, die Übersicht der Entgelterhöhung sowie eine Aufstellung der wesentlichen Investitionen werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

Verbandsgemeindewerke Daaden

Betriebszweig

Wasser

Abwasser

Bauhof

Gesamt

Ertrag

1.674

3.220

990

5.884

Aufwand

1.735

3.294

991

6.015

Ergebnis

-61

-74

-1

-131

Entgelte

wkB W + 0,01 €/qm

wkB NW + 0,05 €/qm

div. Std.sätze

Musterhaushalt + 24,49 €

Investition

1.720

2.910

120

4.750

Baukostenzuschuss

165

1.250

 

1.415

Daaden, Hilgerss. BA1

350

450

 

800

Derschen, Gew.geb. Erweiterung BA1

200

370

 

570

Derschen, Zur Burg

100

 

 

100

Niederdreisbach, Am Koppelberg, Bergstraße, Hohe Str.

 

230

 

230

Hausanschlüsse

120

300

 

420

Fuhrpark/Maschinen

 

 

100

100

Verbandsgemeindewerke Herdorf

Betriebszweig

Wasser

Abwasser

Gesamt

 

Ertrag

894

2.047

2.941

 

Aufwand

934

2.061

2.995

 

Ergebnis

-40

-14

-54

 

Entgelte

wkB W + 0,02 €/qm

wkB NW + 0,01 €/qm

Musterhaushalt + 23,77 €

 

Investition

400

805

1.205

 

über 100 T€ BKZ

127

120

247

 

Kredite

314

643

957

 

Der Verbandsgemeinderat beschloss nach den z. T. kritischen Stellungnahmen der Fraktionen hinsichtlich der Personalausstattung der Verwaltung und der Umsetzungsquoten von bisherigen Maßnahmen im Haushaltsplan einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für das Jahr 2024.

Ausführungsbeschluss zur Generalsanierung des Hallenbads Daaden

Der Verbandsgemeinderat hatte im März 2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass das Hallenbad mit den Zweckbestimmungen als Lehrschwimmbad für Kinder und Jugendliche, dem Schwimmsport und dem Freizeitschwimmen generalsaniert werden soll. Dabei ging man noch davon aus, dass die Kosten für diese Generalsanierung bei rund 2,3 Mio. Euro liegen.

Nach Konkretisierung der Planungsaufgabe, Ortsterminen mit Fachbetrieben und Einholung von

diversen Richtpreisangeboten wurde die Kostenschätzung durch ein externes Planungsbüro neu erstellt. Sie unterteilt sich in folgende Maßnahmenbereiche:

  • Sportbetrieb (Hubboden, Sprungturm, Beckenrinne, etc.)                                              360.000 €
  • Energetische Sanierung (Dach, Innendämmung, Fenster, Klimatechnik
    mit Wärmerückgewinnung etc.)                                                                                         1.530.000 €
  • Solarthermie                                                                                                                           40.000 €
  • Barrierefreier Umbau (Anbau Treppenhaus mit Aufzug, innere Umbauten)                   620.000 €
  • Hygiene/DIN (Umbau Kinderbecken, Wassertechnik, Blitzschutz)                                  300.000 €
  • Architektur/Sanierung (Vorhangfassade, Attraktionen)                                                    350.000 €

Nettogesamtkosten inkl. Baunebenkosten                                                                               3.200.000 €

Die Verwaltung hat im Oktober 2023 vorsorglich den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Sportanlagen-Förderung gestellt. Dabei wird von Gesamtkosten in Höhe von 3.808.000,00 € brutto (davon USt. 608.000,00 € = netto: 3.200.000,00 €) aus und zielt auf eine Förderung in Höhe von 40% der Nettokosten ab.

Darüber hinaus sollen Fördermittel von rd. 500.000 € aus dem Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (kurz: KIPKI) verwendet werden. Diese Verwendung ist derzeit noch fraglich, das endgültige Ergebnis wird die Antragstellung zeigen.

Außerdem wurde die Else-Schütz-Stiftung über die Maßnahmen und das Kostenvolumen informiert. Die Geschäftsführung der Stiftung hat die bereits 2022 geäußerte grundsätzliche Förderbereitschaft in einer erneuten Kontaktaufnahme bestätigt, eine Erklärung über den Maßnahmenbezug und den Umfang einer Förderung steht aber noch aus.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dem genannten Maßnahmenpaket und dem vorliegenden Kostenrahmen in Höhe von 3.200.000 € netto zzgl. USt. grundsätzlich zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsleistungen auszuschreiben und im Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben.

Die Vorbereitung und Entscheidung über die eigentlichen baulichen und technischen Maßnahmen bleibt weiteren Beratungen und Entscheidungen der Gremien vorbehalten.

Benutzungsgebühren für das Hallenbad Daaden werden moderat erhöht

Die Benutzungsgebühren des Daadener Hallenbads wurden zuletzt im Jahr 2017 angepasst.

Die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bades entstehenden Kosten sind der allgemeinen Preissteigerung unterworfen. Insbesondere sind die Personal- und Energiekosten in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Ein Vergleich mit den Hallenbädern der näheren Umgebung zeigt, dass die Eintrittsgebühren im Hallenbad Daaden deutlich unterdurchschnittlich sind.

Der Rat hat daher einstimmig beschlossen, die derzeitigen Gebühren wie folgt anzupassen:

Preisgruppe

Derzeitige Gebührenhöhe lt. Satzung

Gebührenhöhe neu

Einzelbenutzungen

 

 

Erwachsene

 

3,00 €

4,00 €

Erwachsene in Begleitung von Kindern bis 1 Meter Körpergröße

3,00 €

4,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsen

1,50 €

2,00 €

Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 50

1,50 €

2,00 €

Familieneinzelkarte (Väter und/oder Mütter und alle minderjährigen Kinder

7,00 €

10,00 €

Zehnerkarten (gültig 12 Monate)

 

 

Erwachsene

 

27,00 €

36,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

12,50 €

16,00 €

Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 50

12,50 €

16,00 €

Familienkarten (gültig 24 Monate)

Bestehend aus 60 Abschnitten

Erwachsene = 2 Abschnitte pro Badbenutzung

Kinder u. Jugendl. = 1 Abschnitt pro Badbenutzung)

66,00 €

 

2,20 € / Pers.

1,10 € / Pers.

90,00 €

 

3,00 € / Pers.

1,50 € / Pers.

Sonstige Anpassungen

 

 

Gruppentarif TSG und Bundesw. Behinderte

(orientiert am Zehnerkartenpreis)

1,25 €

1,60 €

Gruppentarif TSG und Bundeswehr pro Erw.

(orientiert am Zehnerkartenpreis)

2,70 €

3,20 €

Kindergartenschwimmkurse (Kursleitung)

32,00 €

38,00 €

Schwimmkurse

64,00 €

(zuzüglich Eintritt)

80,00 €

(zuzüglich Eintritt)

Infrarotkabine Einzel

4,80 €

5,50 €

Infrarotkabine Elferkarte

48,00 €

55,00 €

Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm „Kommunales Investionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI)

Der Verbandsgemeinderat hatte sich am im März 2023 dafür ausgesprochen, die Mittel aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) grundsätzlich für energetische Maßnahmen im Rahmen der vorgesehenen Generalsanierung des Hallenbades zu nutzen. Die Kommunikation mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem Klimaschutzministerium zur Vorbereitung des entsprechenden Antrags eröffnete dann aber Zweifel, ob die Maßnahme tatsächlich gefördert wird. Deshalb hatte sich Bürgermeister Stühn im Oktober zur Klärung dieser Frage an die zuständige Ministerin gewandt. Dort wurde die Frage vorgeprüft, mit dem Ergebnis, dass die Förderung aus dem KIPKI-Programm wohl doch möglich ist. Trotzdem schlägt die Verwaltung sicherheitshalber vor, für eine Ausweichmaßnahme einen Förderantrag zu stellen, weil bei einer Ablehnung ein Mittelverfall nur vermieden werden kann, wenn der KIPKI-Förderantrag bis zum 31.01.2024 eingereicht wird.

Eine solche Ausweichmaßnahme könnte die energetische Sanierung des Rathauses in Daaden sein. Das Rathaus wurde Anfang der 90er Jahre errichtet und hat noch keine Sanierung erfahren. Aus energetischer Sicht wäre es gut, alle Fenster, Fassadenelemente und Außentüren auszutauschen und das Dach in einigen Bereichen zu dämmen. Inwieweit die zusätzliche Dämmung der Fassade sinnvoll und notwendig ist, muss noch ermittelt werden.

Aufgrund des durch diese Maßnahmen herabgesetzten Heizenergiebedarf könnte die vorhandene Heizanlage mit einer Pelletanlage ergänzt werden, sodass die Gasheizung nur noch in einem begrenzten Zeitraum bei sehr kalten Außentemperaturen zur Spitzenlastabdeckung genutzt werden müsste. Zudem könnte das Gebäude mit einem digitalen Wärmemanagement ausgestattet werden, das eine bedarfsgerechte und vollautomatisierte Einzelraumregelung mit digitalen Thermostaten beinhaltet. Alternativ könnte auch die Ausstattung mit einer Wärmepumpenanlage kombiniert mit der Ergänzung der vorhandenen Fotovoltaikanlage mit einer Speichermöglichkeit untersucht werden.

Um die Beantragung der Fördermittel aus KIPKI für diese Ausweichmaßnahme im Januar ggf. kurzfristig auf den Weg bringen zu können, was eine realistische und belastbare Kalkulation der Maßnahmenkosten voraussetzt, werden vorbereitende Untersuchungen und damit die Beauftragung eines Fachplaners notwendig. Die Beauftragung sollte kurzfristig erfolgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Verbandsgemeinderat empfohlen, für den Fall eines negativen Bescheides zur Förderung der Maßnahme „Generalsanierung Hallenbad“ die Verwaltung zu beauftragen einen Förderantrag für die Maßnahme „Energetische Sanierung des Rathauses“ zu stellen.

Abweichend davon beantragte ein Ratsmitglied, dass der Verbandsgemeinderat beschließen möge, die Verwaltung zu beauftragen, beide Anträge parallel zu stellen, um das Risiko eines Fördermittelverfalls zu minimieren. Dieser Antrag fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Der Verbandsgemeinderat folgte schließlich dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses, dass erst wenn ein negativer Förderbescheid zur Maßnahme „Generalsanierung Hallenbad“ vorliegt ein Förderantrag für die Energetische Sanierung des Rathauses gestellt werden soll. Vorbereitende Planungsleistungen sollen umgehend in Auftrag gegeben werden.

Erweiterung der Räume der Feuerwehreinheit Sassenroth

Nach der Risiko-Einstufung der einzelnen Feuerwehr-Standorte in der Verbandsgemeinde muss auch für die Feuerwehr in Sassenroth eine bestimmte Ausstattung am Ort vorgehalten werden. Die Einheit dort benötigt zusätzliche Umkleide- und Sanitärräume sowie Unterstellmöglichkeiten. Ein MTF ist lediglich in einem offenen Carport untergestellt.

Im Haushalt 2023 waren für diese Maßnahme bereits 105.000 € eingestellt, basierend auf der ursprünglichen Annahme, dass die Umkleideräume mit Sanitärbereich für Damen und Herren in Form von zwei Containern angebaut werden können. Nach einem Ortstermin im Sommer mit Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung hat sich darüber hinaus noch ein weiterer Bedarf an Räumlichkeiten herausgestellt. Es fehlt generell an geschlossener Unterstell- bzw. Lagerfläche für das MTF (Mannschaftstransportfahrzeug), einen Anhänger mit Hochwasserschutzkomponenten, drei Rollwagen mit Löschwasserrückhaltesystem und Sandsäcken. Daher wurde der Haushaltsansatz für die Erweiterung im Entwurf des Haushaltsplans 2024 entsprechend erhöht.

Die Verwaltung hat auf der Basis der Gespräche und örtlicher Aufmaße die Entwurfsplanung erstellt und in Zusammenarbeit mit dem Wehrführer der Löscheinheit Sassenroth mehrere Angebote für eine mögliche Unterstellhalle eingeholt. 

Aus Sicht der Verwaltung bietet eine Großraumgarage aus Betonfertigteilen das beste Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Eine Großraumgarage von ca. 6,00 m x 9,00 m kostet rd. 34.000 €. Der große Vorteil ist, dass diese Garagen bereits eine versiegelte Bodenplatte haben und damit keine zusätzlichen Kosten anfallen wie beispielsweise bei einer Leichtbauhalle.

Bei den Umkleide- und Sanitärräume soll noch versucht werden gebrauchte Module zu erwerben. Nach ersten Anfragen ist der Erfolg aber eher unwahrscheinlich. Insgesamt geht die Verwaltung daher von Gesamtkosten in Höhe von 184.000 Euro aus.

Löschzug und Förderverein haben angeboten, Vorarbeiten in Eigenleistung zu erbringen (z.B. Rückbau Carport, Umsetzung Container Förderverein, etc.) und sich im Rahmen der Möglichkeiten an den Kosten zu beteiligen.

Da das Bauvorhaben auf Eigentumsflächen der Stadt Herdorf vorgesehen ist, muss die Maßnahme mit der Stadt Herdorf abgestimmt werden.

Weiter befindet sich das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Heller. Der Anbau rückt dabei nicht näher an das Gewässer als die vorhandene Bebauung (Carport, Container und Pavillon). Die Genehmigungsfähigkeit muss auf Basis der nun vorliegenden Planung im weiteren Verfahren geprüft werden.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Zustimmung der Stadt Herdorf als Grundstückseigentümerin einzuholen, und den vorliegenden Entwurf grundsätzlich umzusetzen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergaben auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Gesamtsumme mehr als 15 v. H. über der o. a. Kostenschätzung liegt, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils betragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ausschuss bzw. der Rat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Darüber hinaus soll die Verwaltung einen Förderantrag für die Kosten der Erweiterung mit Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen.

Barrierefreiheit im Rathaus Daaden

Der Altbau (Ober- und Dachgeschoss) des Rathauses sollen barrierefrei erschlossen werden, damit gehbehinderten und älteren Menschen oder Familien mit kleinen Kindern den Zugang in diese Geschosse zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dieses Erfordernis betrifft nicht nur Betroffene von außen, sondern auch Beschäftigte der Verbandsgemeinde mit entsprechenden Beeinträchtigungen haben.

Durch eine barrierefreie Erschließung der Geschosse ergibt sich außerdem eine Chance, der immer stärker eingeschränkten Raumknappheit im Rathaus Daaden zu begegnen.

Die Verwaltung beabsichtigt, die geplante Maßnahme im kommenden Jahr zu realisieren. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, den Einbau eines Aufzugs in den Altbau des Rathauses Daaden vornehmen zu lassen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, alle dazu notwendigen entsprechenden Anträge zu stellen und Aufträge auf die jeweils wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen.

Mitteilungen

Zum Ende des öffentlichen Teils informierte Bürgermeister Stühn den Rat über Zuwendungen im Feuerwehrbereich.

Fraktionsvorsitzender Uwe Geisinger hatte in der Sitzung im September darum gebeten, dass beim Land Rheinland-Pfalz eine Anpassung der Festbetragsübersicht – angepasst an die Preissteigerungen – erfolgen sollte.

Diese Thematik wurde beim zuständigen Ministerium vorgetragen, von dort wurde mitgeteilt, dass die Preissteigerungen durchaus bekannt sind und die für die Förderung von Fahrzeugen maßgebende „Festbetragsübersicht Fahrzeuge“ (FBÜF) in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst wird. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2021. Derzeit ist eine weitere Anpassung nicht vorgesehen ist, da dies bei annähernd gleichbleibendem jährlichen Fördervolumen zu einer geringeren Anzahl von Aufgabenträgern führen würde, die einen Zuwendungsbescheid erhielten.

Ergänzend wurden die Sachstände der noch nicht beschiedenen Förderanträge im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes angefragt. Zwischenzeitlich sind folgende Förderbescheide eingegangen:

  • Drehleiterfahrzeug (DLK 18-12)

Standort: Löscheinheit Herdorf
Bescheid vom 27.11.2023
Förderbetrag: 95.000 Euro

  • Tanklöschfahrzeug (TLF 4000)

Standort: Löscheinheit Herdorf
Bescheid vom 27.11.2023
Förderbetrag: 93.000 Euro

  • Einsatzleitwagen (ELW 1)

Standort: Löscheinheit Herdorf
Bescheid vom 27.11.2023
Förderbetrag: 39.000 Euro

NICHTÖFFENTLICHER TEIL

Im nichtöffentlichen Teil wurde über Auftragsvergaben berichtet. Außerdem befasste sich der Rat mit einer Personalangelegenheit.