Sitzungsbericht

Sitzungsbericht Stadtrat Daaden

Aus der jüngsten Stadtratssitzung

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Volksbank Daaden eG, Lamprechtstr. 54, 57567 Daaden          

Eingangsdatum:                       12.10.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   1.000,00 / Geldspende                                                

Verwendungszweck:                 Kindertheater 2023

 

Zuwendungsgeber:                   Thomas Magnete GmbH, Innomotion Park 3, 57562 Herdorf     

Eingangsdatum:                       24.10.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Daaden        

 

Zuwendungsgeber:                   Firma Kilian + Kilian GbR Verbrauchermärkte    

Eingangsdatum:                       02.11.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   100,00 / Geldspende                                                   

Verwendungszweck:                 Kindertheater 2023

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Forstwirtschaftsplan 2024

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2024 für das Haushaltsjahr 2024 wird vorgetragen.

Der Plan geht von einem Verkauf von 200 fm Holz aus.

Der Entwurf sieht einen Gesamtertrag in Höhe von 28.911 Euro vor, der sich aus Erträgen aus Holzverkäufen zusammensetzt.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 21.732 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2024 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 7.179 Euro zu rechnen.

Der Stadtrat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung.

Jahresabschlüsse für die Zeiträume 2013-2018 und 2019-2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Daaden hatte in seiner Sitzung am 30.10.2023 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2013 – 2018 bzw. 2019-2021 der Stadt Daaden entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2013 - 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Der Stadtrat folgte den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt die geprüften Jahresabschlüsse 2013 - 2018 und 2019-2021 fest.

Der Stadtrat beschloss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Stadt, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“

Die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“ der Stadt Daaden haben gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Montag, 06.11.2023, bis einschließlich Montag, 20.11.2023, zu jedermanns Einsicht beim Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“ der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf öffentlich ausgelegen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen Weitere abwägungserhebliche Stellungnahmen sind nicht vorgetragen worden. Auch unter Würdigung der vorangegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der ersten förmlichen Beteiligungsverfahren (Beschlussfassungen des Stadtrates vom 06.10.2021 sowie vom 11.10.2023) wird festgestellt, dass sich zum Zeitpunkt des nun maßgeblichen Satzungsbeschlusses kein weiterer bzw. darüberhinausgehender Abwägungsbedarf ergibt, insbesondere da keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vorliegen.  

Da sich aus den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen keine materielle Änderung an der Planung ergibt, kann der Stadtrat den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschließen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde wurde im Parallelverfahren durch-geführt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wurde mit Schreiben vom 21.09.2023 durch die Kreisverwaltung Altenkirchen erteilt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 13.10.2023 wurde die Flächennutzungsplanänderung wirksam, sodass dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB bereits entsprochen wird.

Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“, bestehend aus dem Satzungstext nebst Übersichtsplan zum Geltungsbereich und Übersichtsplänen zur Lage der externen Ausgleichsflächen, der Planurkunde nebst Textlichen Festsetzungen und den Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die beigefügte Begründung mit Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (einschließlich Integrierter landschaftspflegerischer Planungsbeitrag, Bestands- und Konfliktplan, Maßnahmenplan, Natura 2000-Vorprüfung, Faunistische Untersuchungen und Fachbeitrag Artenschutz) wird ebenfalls beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 wurde am 03.11.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 24.10.2023 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme zu den geänderten Planinhalten abzugeben.

Im Rahmen der Abwägung befasst sich der Stadtrat mit folgenden Stellungnahmen:

  1. Kreisverwaltung Altenkirchen
  2. Landesamt für Geologie und Bergbau
  3. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Weitere abwägungserhebliche Stellungnahmen sind nicht vorgetragen worden. Auch unter Würdigung der vorangegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der ersten förmlichen Beteiligungsverfahren (Beschlussfassungen des Stadtrates vom 06.10.2021 sowie vom 11.10.2023) wurde festgestellt, dass sich zum Zeitpunkt des nun maßgeblichen Satzungsbeschlusses kein weiterer bzw. darüberhinausgehender Abwägungsbedarf ergibt, insbesondere da keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vorliegen.  

Da sich aus den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen keine materielle Änderung an der Planung ergibt, konnte der Stadtrat den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschließen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde wurde im Parallelverfahren durch-geführt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wurde mit Schreiben vom 21.09.2023 durch die Kreisverwaltung Altenkirchen erteilt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 13.10.2023 wurde die Flächennutzungsplanänderung wirksam, sodass dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB bereits entsprochen wird.

Der Stadtrat beschloss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“, bestehend aus dem Satzungstext nebst Übersichtsplan zum Geltungsbereich und Übersichtsplänen zur Lage der externen Ausgleichsflächen, der Planurkunde nebst Textlichen Festsetzungen und den Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Bebauungsplan „Jungental“ - Erneute Durchführung der Beteiligungsverfahren beschlossen

Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Jungental" haben in der Zeit von Montag, 06.03.2023, bis einschließlich Mittwoch, 05.04.2023, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht beim Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt - der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 27.02.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Im Rahmen der Verfahren sind einige Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen. Größtenteils wurden die Inhalte bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragen. Die abschließende Abwägung über alle abwägungsrelevanten Stellungsnahmen erfolgt vorliegend zu dem allein maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses.

Neben den eingegangenen Stellungnahmen, die im weiteren Bebauungsplanverfahren zu beachten sind, ist auch der neusten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) Rechnung zu tragen. Das BVerwG hat am 18. Juli 2023 einen nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 4 CN 3.22). Die Unwirksamkeit wurde damit begründet, dass § 13b BauGB mit der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist. Nach dem Gericht ist es nach den Vorgaben der SUP-Richtlinie ausgeschlossen, Planungen zur baulichen Entwicklung des vormaligen Außenbereichs (§ 35 BauGB) von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung vollständig auszunehmen (Rn. 15 des Urteils). Wegen des dem Europarecht zukommenden Anwendungsvorranges hat das Urteil des BVerwG, über den entschiedenen Fall hinaus, zur Folge, dass § 13b BauGB nicht angewendet werden darf.

Der Bebauungsplan „Jungental“ wurde in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a und § 13b BauGB aufgestellt. Die Abgrenzung der Verfahrensgrundlage ergibt sich aus der bereits bestehenden Innenbereichssatzung der Stadt. Das heißt, der größtenteils bereits bebaute Bereich unterliegt derzeit der Reglementierung des § 13a BauGB, die neu zu erschließenden Bauflächen im planungsrechtlichen Außenbereich unterliegen derzeit der Anwendung des § 13b BauGB. Unter Beachtung der oben ausgeführten Rechtsprechung des BVerwG ist eine Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des § 13b BauGB somit nicht möglich.

Bewertung:

Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jungental“ zunächst in einem regulären Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen.

Aufgrund verschiedener Faktoren (Biotopschutz, Erforderlichkeit einer umfassenden Schwellenwertberechnung etc.) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.10.2022 eine Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschlossen. Da die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorlagen und die Stadt auf die Anwendbarkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauen musste, wurde darüber hinaus die Fortführung des Verfahrens in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a und § 13b BauGB beschlossen.

Ziel der vorliegenden Planung ist es, die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen und das Plangebiet insgesamt einer bestandsangepassten Nachverdichtung zuzuführen. Darüber hinaus wird mit der Erweiterung des Plangebietes über die Bestandsbebauung hinaus, dem Bedarf an weiteren Wohnbauflächen in der Stadt Daaden, im unmittelbaren Anschluss an den Ortskern, Rechnung getragen.

Um diese städtebaulichen Ziele weiterzuverfolgen und das Verfahren zum Abschluss zu bringen, bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten:

  1. Umstellung des Verfahrens zurück in ein reguläres Bebauungsplanaufstellungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
  2. Verkleinerung des Geltungsbereiches und Fortführung des beschleunigten Verfahrens ausschließlich gem. § 13a BauGB 

Zu Variante 1:

Mit einer Umstellung in ein reguläres Bebauungsplanverfahren könnte der Bebauungsplan in der derzeitigen Planfassung aufgestellt werden. An der Planzeichnung würden sich insofern keine wesentlichen Änderungen ergeben und die Stadt könnte weiterhin an dem Ziel festhalten, weitere zusätzliche Wohnbauflächen zu schaffen.

Mit einer Verfahrensumstellung ergeben sich u.a. nachfolgende Konsequenzen:

  • Fortführung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Durchführung einer vollständigen Schwellenwertberechnung (Verfahrensdauer mindestens ein Jahr)
  • Erstellung einer vollständigen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung unter Beachtung der aktuellen Vorschriften mit Festlegung entsprechender Ausgleichsflächen
  • Anpassung des Umweltberichtes und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Insgesamt ist mit einer deutlich längeren Verfahrensdauer zu rechnen

Zu Variante 2:

Mit einer weiteren Reduzierung des Geltungsbereiches (Anlage 3) auf den zunächst als dringender einzustufenden planungsbedürftigen Bereich, unterliegt der Bebauungsplan vollständig den Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB, d.h.:

  • Die Verfahrensschritte des Baugesetzbuches könnten weiterhin vereinfacht gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
  • Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanung zu erwarten sind, gelten „als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig“
  • Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
  • Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist bei der Durchführung eines Verfahrens gem. § 13a BauGB die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung zulässig. Die Berichtigung könnte vorliegend im Rahmen einer künftigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgen, d.h. es ist kein eigenständiges Verfahren erforderlich.

Insgesamt könnte das Bebauungsplanverfahren nach Durchführung von erneuten vollumfänglichen Beteiligungsverfahren zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Das primäre städtebaulichen Ziel, die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen, kann schnellstmöglich erreicht werden. Hinzu kommt, dass den zahlreichen Anregungen aus der Öffentlichkeit verstärkt Rechnung getragen wird. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Jungental“ hat die Stadt auch weiterhin die Möglichkeit, die wegfallenden Flächen im südöstlichen Bereich mit einem weiteren Bebauungsplan städtebaulich zu ordnen.

Weitere Vorgehensweise:

Die Verwaltung empfiehlt, die Variante 2 weiterzuverfolgen und damit das Bebauungsplanverfahren, unter Berücksichtigung des primären städtebaulichen Planungsziels, zeitnah zum Abschluss zu bringen. Die Planunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten und die vorgetragenen Belange aus den Beteiligungsverfahren in gebotenem Maße zu berücksichtigen. Nach Fertigstellung der Bebauungsplanunterlagen können eine erneute vollumfängliche Veröffentlichung der Planunterlagen sowie die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Der Stadtrat erkennt die beschriebene Variante 2 zum Zwecke der Durchführung des weiteren Verfahrens an. Der Geltungsbereich wird, wie in der Anlage 3 dargestellt, verkleinert und das Verfahren in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB fortgeführt.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf „Jungental“ ist erneut zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind erneut einzuholen. Es wird eine erneute vollumfängliche Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute vollumfängliche Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Verfahren mit den geänderten Bebauungsplanunterlagen durchzuführen.

Sanierung Freibad Daaden: Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe

Mit E-Mail vom 24.11.2023 teilt die ADD mit, dass die Maßnahme bewilligungsreif ist und der Zuwendungsbescheid in Kürze der Stadt Daaden zugestellt wird. Die Bauverwaltung terminiert aktuell die Ausschreibungen, sodass mit der Baumaßnahme voraussichtlich im Februar begonnen werden kann und das Freibad zur nächsten Saison - ab Juni 2024 - wieder planmäßig öffnet.

Aufgrund des sehr engen Zeitplans soll daher auch ein Globalbeschluss über die Auftragsvergaben erfolgen, damit keine zeitlichen Verzögerungen entstehen.

Die Kostenschätzung (Stand: 25.07.2023) für die Maßnahme beläuft sich auf rd. 233.500,00 € brutto. Das Vorhaben wird zudem mit einem Betrag in Höhe von 9.202,00 € durch den Landkreis Altenkirchen gefördert.

Der Stadtrat ermächtigte den Stadtbürgermeister, die Auftragsvergaben auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Gesamtsumme mehr als 15 v. H. über der o. a. Kostenschätzung liegt, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils betragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ausschuss bzw. der Rat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Unterhaltungsmaßnahme Gemeindestraße „Oberste Ströthe“

Die Problematik wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Daaden am 13.11.2023 beraten. Aufgrund der auftretenden Setzungen im Straßenabschnitt „Oberste Ströthe“ haben die Verbandsgemeindewerke Daaden am 12.05.2021 eine Kanalbefahrung in Auftrag gegeben um einen aktuellen Zustand des Kanalbestandes zu erlangen.

Bei der Kanalbefahrung wurden starke Schäden an vier Anschlussleitungen der Regeneinläufe im betroffenen Bereich vorgefunden. Ein entsprechender Lageplan ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Durch die beschädigten Leitungen dringt Grund- bzw. Hangwasser ein, welches Sedimente und die anstehende Frostschutzschicht aus dem Kanalgraben mit in den Kanal spülen. Dies könnte eine mögliche Erklärung für die entstandenen Setzungen im Straßenkörper sein.

Aufgrund der Beschädigungsart können die betroffenen Leitungen nicht im „Inlinerverfahren“ (Einzug eines neuen Rohres ohne Aufbruch der Straßenoberfläche) repariert werden, sondern müssen in offener Bauweise erneuert werden.

Die Rohrsohlentiefe des Regenwasserkanals beträgt im betroffenen Bereich bis zu 4,0m, dies hat einen erhöhten Aushub- und Absicherungsaufwand für die Erneuerung zur Folge. Die Bereiche müssen zur Herstellung der Baugrube großflächig ausgehoben und mit einem Verbau abgesichert werden.

Aufgrund der hohen Kostenschätzung in Höhe von ca. 65.000€ brutto müsste die Leistung ausgeschrieben werden.

Eine Ausschreibung könnte durch die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf im Frühjahr 2024 erfolgen, die Ausführung der Arbeiten könnte somit im Sommer / Herbst 2024 erfolgen.

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss beschloss der Rat der Stadt Daaden:

  1. die Unterhaltungsmaßnahme für das Jahr 2024 vorzusehen
  2. die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen

Mitteilungen

Sanierung Freibad Daaden

Das Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 30.11.2023 mitgeteilt, dass die Sanierung des Freibades im Rahmen der Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz mit Landesmitteln in Höhe von 74.000 Euro gefördert wird.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Stadtrat mit mehreren Grundstücks- und Finanzangelegenheiten.