Sichtungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 12.09.2023

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Erweiterung Kita; Vorstellung der Entwurfsplanung mit aktueller Kostenschätzung durch das Planungsbüro Schmidt

Am 11.07.2023 hat der Ortsgemeinderat die Vorentwurfsplanung des beauftragten Architekturbüro

Oliver Schmidt, Betzdorf zur Erweiterung der Kita in eingeschossiger Bauweise beschlossen.

Nach der Weiterentwicklung des Entwurfes im Austausch mit der Kitaleitung fand am 01.08.2023 ein Abstimmungsgespräch mit der Kreisverwaltung in den Räumen der Kita statt. Bei diesem Termin wurde der Planungsstand präsentiert und traf auch dort auf sehr positive Resonanz. Die aus diesem Gespräch entstandenen Anregungen sind nun alle in die Entwurfsplanung und Kostenschätzung eingeflossen und wurden dem Ortsgemeinderat von Architekt Oliver Schmidt vorgestellt.

 

Fördermittel:

Das Land Rheinland-Pfalz fördert jeden neu geschaffenen Kitaplatz pauschal mit 8.000,00 € für Kinder ab zwei Jahre und pauschal 12.000,00 € für Kinder unter zwei Jahren. Bei den 20 neu zu schaffenden Plätzen ergibt sich daraus eine Landesförderung in Höhe zwischen 160.000,00 und 240.000,00 €. Da noch nicht genau feststeht wie sich die Plätze auf U2/Ü2 verteilen, können heute noch keine genaueren Zahlen genannt werden.

Der Kreis fördert - nach Abzug der Landesmittel - das Bauvorhaben mit 40% der förderfähigen Kosten!

Laut aktueller Kostenschätzung liegen die Gesamtkosten für die Maßnahme bei 1.735.000,00 €.

Der zuwendungsfähige Anteil (ohne bewegliches Mobiliar) beträgt etwa 1.650.000,00 €.

Die Kosten müssen nach den noch zu erfolgenden Fachingenieurleistungen (Statik, Technischer Ausbau) ggfls. angepasst werden, bevor die Fördermittelanträge gestellt werden. 

Unter Berücksichtigung der Fördermittelsätze wird der Eigenanteil der Ortsgemeinde nach derzeitigem Planungsstand zwischen 846.000,00 € und 894.000,00 € liegen. 

Die Entwurfsunterlagen sind dem Anhang zu entnehmen.

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass die Ortsgemeinde sicherlich einen Kredit aufnehmen müsse, nach Absprache mit Sascha Starosta und Michael Runkel.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem aktuellen Kostenstand zu und beschloss einstimmig die Baugenehmigung für den vorgestellten Entwurf zu beantragen.

Weiter beschloss der Ortsgemeinderat die Fördermittel zu beantragen, sobald die Kostenberechnung - nach erfolgter Planung von Statik und technischem Ausbau - vorliege und nicht mehr als >/= 5% von der Kostenschätzung abweicht. Andernfalls ist der Ortsgemeinderat erneut über die Kostenentwicklung zu informieren.

Erstmaßnahmen FH Oberdreisbach; Sachstandsbericht

Für die Umbauarbeiten auf dem alten Bereich des Friedhofs bereiten die Verbandsgemeindewerke Daaden derzeit die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen vor.

Im Zuge der Herstellung der Urnengräber durch den Bauhof der VG Daaden wurden am 12.09.2023 Bodenproben für die Wegeverbreiterung entnommen. Das Büro HäbelGEO erstellt derzeit das für die Ausschreibung der Wege notwendige Bodengutachten.

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung zur Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 BauGB

In der Satzung zur Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Weitefeld gemäß § 34 Abs. 4 Ziffern 1 und 3 des BauGB vom 15.10.2014 ist der Verlauf der Innerortsgrenze im Plan anders dargestellt, als es dem Willen der Ortsgemeinde entspricht. Dieser Grenzverlauf sollte über die westliche Grundstücksgrenze der Parzelle 73/3 in Flur 6 der Gemarkung Weitefeld verlaufen, war jedoch in der Planzeichnung fehlerhafter Weise parallel dazu auf dem Grundstück, entlang der Gebäudeseite, eingezeichnet (siehe Planausschnitt Anlage).

Diese fehlerhafte Darstellung ist jetzt aufgefallen. Zur Behebung dieses Darstellungsfehlers wird eine Änderung der Satzung vorgenommen.

Der Ortsgemeinderat Weitefeld beschloss einstimmig folgende 1. Änderungssatzung:

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung zur Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Weitefeld gemäß § 34 Abs. 4 Ziffern 1 und 3 Baugesetzbuches (BauGB)

§ 1 Rechtsgrundlagen

Aufgrund von § 34 Abs. 4 Ziffern 1 + 3 des Baugesetzbuches (BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. S. 2808) und von § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), hat der Ortsgemeinderat von Weitefeld in der Sitzung am _____________ folgende 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Weitefeld beschlossen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist im Plan durch schwarz gestrichelte Linien dargestellt.

§ 3 Bestandteile der Satzung

Der anliegende Planausschnitt ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt gemäß § 10 (3) BauGB rückwirkend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung vom 17.10.2014 in Kraft.

Weitefeld, den ______________

Ortsgemeinde Weitefeld

(Karl-Heinz Keßler)
Ortsbürgermeister         Siegel

ISEK Dorfgemeinschaftshaus; Sachstand Raumakustik

Anliegende Vergabeempfehlung wurde der Verwaltung von der Planerin zur Verfügung gestellt. Die Planerin nahm an der Sitzung teil und informierte den Rat über die beschriebenen Varianten.

Der Ortsgemeinderat berat über die Ausgestaltung der akustischen Maßnahmen im DGH.

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag und die Ausführungsvariante in der nächsten Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

  • Ortsbürgermeister Keßler las folgende E-Mail dem Rat von Fachbereichsleiter Michael Runkel vor.

Hallo Karl-Heinz,

wie besprochen und abgestimmt, nachstehend die Mitteilung zur Erhöhung des Essensgeldes

Festlegung Essensgeld Kita Weitefeld

Das den Eltern zu berechnende Essensgeld wird auf der Grundlage der Selbstkosten, die der Ortsgemeinde entstehen, festgelegt. Dabei sind die Sachkosten (Rechnungen der Lebenshilfe und sonstige Einkäufe) sowie den Personalkosten für die Küchenkräfte, nach Abzug des Landeszuschusses, zu berücksichtigen.

Die Essen wurden bisher mit 3,80 Euro berechnet. Letztmalig, mit der von der Verwaltung erstellten Nachkalkulation für das Jahr 2022, war erkennbar, dass pro Essen ein Fehlbetrag zu Lasten der Ortsgemeinde in Höhe von rd. 1,14 Euro entstanden ist. Das ist auch nachvollziehbar, weil der zu zahlende Preis an die Lebenshilfe bei 4,19 Euro lag und die anteiligen Personalkosten noch hinzuzurechnen waren. Demnach hätte eigentlich schon ab Januar d. J. mindestens ein Preis von 4,90 Euro abgerechnet werden müssen. Auch in den Vorjahren sind Fehlbeträge entstanden.

Jetzt hat die Lebenshilfe den Essenspreis von 4,19 auf 4,50 Euro ab September erhöht. Mit Blick auf die Nachkalkulation für 2022 wären dann ab dem neuen Kindergartenjahr 5,20 Euro zu berechnen, damit die Ortsgemeinde nicht auf einem Teil der Selbstkosten hängen bleibt bzw. die Fehlbeträge von der „Allgemeinheit“ getragen werden müssen.

Der Ortsbürgermeister hat deshalb, in Abstimmung mit den Beigeordneten, den Preis pro Essen auf 5,20 Euro ab September festgelegt. Dieses war auch mit Blick auf die Haushaltssituation und die verschärfte Finanzaufsicht notwendig.

Freundliche Grüße

Michael Runkel
Fachbereichsleiter
Fachbereich Finanzwesen
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden
Telefon-Durchwahl: (02743) 929-144
Telefon-Zentrale: (02743) 929-0
Telefax-Zentrale: (02743) 929-410         
Email: michael.runkel@daaden-herdorf.de
Internet: www.daaden-herdorf.de

  • Die geplante Seniorenfahrt ins Ahrtal soll am 20.10.2023 stattfinden. Näheres per Anschreiben an die Senioren/innen.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach (FWG-Fraktion) erzählte, dass er von mehreren Einwohnern angesprochen wurde, wann es einen Tag der offenen Stunde/Tür im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) gäbe.

Der Vorsitzende antwortete, dass bevor das DGH nicht richtig fertig wäre keine Eröffnungsfeier angedacht sei.

Als nächstes fragte er nach dem Sportplatz. Wie bereits am 09.05.2023 besprochen, sieht dieser optisch fast fertig aus und es liegt noch keine Nutzungsordnung vor.

Ortsbürgermeister Keßler erwiderte, dass sobald eine Nutzungsordnung vorlege, diese dem Rat vorgestellt würde.

Vorher passiert nichts auf dem Sportplatz, fragte Ratsmitglied Langenbach.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass bestimmt das ein oder andere Spiel dort auch ohne Nutzungsordnung schon stattfinden könnte.

Einwohnerfragen

Ein Einwohner stellte die Frage, ob man sich aufgrund der Erweiterung der Kita nicht auch Gedanken um die Grundschule machen müsste.

Der Vorsitzende antwortete, dass man Konzepte zur räumlichen Erweiterung nutzen könnte, wie bspw. die Variante Klassen ab einer bestimmten Kinderzahl zu teilen.

Der Einwohner erwiderte, dass in der Grundschule bereits der Mehrzweckraum mitbenutzt würde.

Ortsbürgermeister Keßler erklärte, dass dieser nicht mitgenutzt werden müsste, da für die Hausaufgabenbetreuung Klassenräume vormittags leer ständen.

Eine weitere Einwohnerin fragte nach, warum die Akustikmessungen im Dorfgemeinschaftshaus im leeren Raum vorgenommen wurden. Müssten diese nicht in einem vollen Raum mit laufender Musik gemacht werden.

Der Vorsitzende bemerkte, dass die Messungen von einer Fachfirma durchgeführt wurden und Sascha Starosta erklärte, dass es dafür extra Softwareprogramme der Fachfirmen gäbe und diese das umrechnen könnten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Einführung eines Baumkatasters, dem Kauf von Grabplatten für Baumbestattungen, der Auftragsvergabe TGA – Planer für die Erweiterung der Kita, dem ISEK Dorfgemeinschaftshaus, diversen Vergaben, Sachstandsberichten und Verkehrsregelungen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (ISEK) „Dorfmitte Weitefeld“, sowie einer Bauangelegenheit, der Sanierung des Sportplatzes, den Mitteilungen und den Anfragen.