Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 11.07.2023

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Kita Anbau; Vorstellung der Entwurfsvarianten durch das Planungsbüro Schmidt

Am 13.06.2023 hatte der Ortsgemeinderat den Auftrag - auf Basis einer Honoraranfrage - für die Planung der Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte „Sonnenwiese“ an das Architekturbüro Oliver Schmidt aus Betzdorf vergeben.

Architekt Oliver Schmidt stellte dem Ortsgemeinderat in der vergangenen Sitzung persönlich sein Büro und die ersten Entwurfsvarianten vor. 

Nach Vorstellung durch den Architekten wurden die beiden Entwürfe eingehend, auch mit der anwesenden Kita-Leitung, beraten und diskutiert.

Am Ende der Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, von einer Planung die einen zweistöckigen Anbau vorsieht, Abstand zu nehmen. Das Architekturbüro wird nun in die tatsächliche Planung, in enger Zusammenarbeit mit dem Kindergarten, einsteigen.

Einführung eines Baumkatasters

A. Verkehrssicherungspflicht für Bäume im Wald

Die Ortsgemeinde ist für den Baumbestand auf ihren Grundstücken in unterschiedlichem Maße verkehrssicherungspflichtig. Bei gemeindlichen Bäumen im Wald ist eine Haftung der Ortsgemeinde für waldtypische Gefahren, also z. B. herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen ausgeschlossen. Typische Waldgefahren gehören zu dem vom Waldbesucher übernommenen Risiko, der Waldbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Mit natürlichen Gefahren muss derjenige, der sich in die Natur begibt, stets rechnen. Nur bei atypischen Gefahren, das sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung zwangsläufig vorgegebenen Zustände, kommt eine Haftung der Gemeinde in Betracht. Atypische Gefahren sind vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Zustände, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und auf die er sich nicht einrichten kann, weil er nicht mit ihnen rechnen musste. Dazu können etwa nicht waldtypische Hindernisse, Waldmöbel, Schilder, Spiel- und Sporteinrichtungen oder nicht gesicherte Holzstapel gehören.

B. Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf sonstigen Grundstücken

Anders ist es auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Waldes, insbesondere an Straßengrundstücken. Hier ist die Verkehrssicherungspflicht stärker ausgeprägt.

Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Hieraus abgeleitet hat die Ortsgemeinde im Zusammenhang mit ihrem Baumbestand die Pflicht, zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die einerseits zum Schutz gegen Umstürzen, Totholzfall und Astbruch, also insbesondere Windwurf und Windbruch erforderlich, andererseits unter Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes zumutbar sind.

Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene, äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und die Standsicherheit des Baumes aus. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten. Die Regelkontrolle untersucht, ob besondere Verdachtsmomente (Wachstumsstörungen, äußere Verletzungen, hohes, Alter, Totholz, etc.) erkennbar sind.

Das OLG Jena hält es für eine Pflicht jeder Kommune, ihre sämtlichen Bäume und deren Gefährdungspotenzial in einem Baumkataster zu erfassen, nach dem sich die Intervalle und die Intensität der Baumkontrollen ergibt. Ein solches Baumkataster sollte deshalb die Baumstandorte und das Kontrollerfordernis in Abhängigkeit vom Alter, Zustand und Standort angeben sowie die Durchführung der Kontrollen und das Prüfungsergebnis enthalten.

C. Baumkataster in der Verbandsgemeinde

Bisher hat keine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde ein Baumkataster dieser Art. Die bisherigen Schadenfälle in der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit Bäumen sind selten. In den letzten zehn Jahren gab es nach der Ermittlung der Verwaltung insgesamt vier Meldungen mit einem Schadenumfang von 13.960,56 €, der von der Versicherung getragen wurde. Die kommunale Versicherung hat bisher ein solches Baumkataster auch nicht von der Verbandsgemeinde gefordert.

D. Baumkataster in Weitefeld (extern)

Ortsbürgermeister Karl-Heinz-Keßler ist der Auffassung, dass die Ortsgemeinde aufgrund der Windwurf und -bruchvorgänge bei den letzten Unwettern nun mit einem professionellen Fachbetrieb tätig werden müsse. Wegen der Schäden durch umgestürzte Bäume, die ggf. nur durch erfahrene Profis in Sachen Baumbewertung hätten erkannt werden können, hätte die Chance bestanden, Schäden zu verhindern. Vor allem der Baumbestand in der Nähe von Wohnhäusern (Grünflächen, Grüngürtel) und bei der Kita rufe eine besondere Sicherungspflicht hervor. Auch ein Baumpflegeunternehmen und die Untere Naturschutzbehörde begrüßten die Erstellung eines Baumkatasters ausdrücklich.

Der Ortsbürgermeister hat bereits im Vorfeld ein Angebot zur Ersterfassung und Sichtbegutachtung des Baumbestandes der Ortsgemeinde durch einen externen Dienstleister eingeholt. Dieses Angebot umfasst die Aufnahme von 250 kommunalen Bäume in ein digitales Baumkataster, das Einpflegen der Einzelbäume mit Baumdaten und Standort sowie das Markieren mit Zahlen. Bäume in waldähnlichem Verband würden als Bestand kontrolliert. Das Angebot schließt mit Kosten von rd. 5.100,00 EUR ab.

Bei diesem Angebot ist für die Verwaltung nicht klar, wie die Abgrenzung des Baumbestandes auf gemeindeeigenen Grundstücken von dem Bestand auf Privatgrundstücken erfolgen kann, außer die Angabe wird jeweils von einem Verantwortlichen der Ortsgemeinde individuell nach eigenem Wissen gemacht. Eine kartenmäßige Darstellung aller gemeindeeigenen Grundstücke auf Papier (Katasterplan oder Luftbild) macht eine Zuordnung vor Ort aufgrund der Maßstabsproblematik und der Bildauflösung sehr schwierig. Außerdem ist nicht klar, wie die Einbindung der Arbeitsergebnisse in ein künftiges Baumkataster für den Bereich der übrigen Verbandsgemeinde und damit eine gleichartige Administrationsmöglichkeit erfolgen soll. Eine Schnittstelle ist dafür nicht definiert. Deshalb befürwortet die Verwaltung diese Auftragsvergabe ausdrücklich nicht, zumal die Vergabe freihändig ohne Ausschreibung und Wettbewerb erfolgen soll.

E. Konzept der Verbandsgemeindeverwaltung

Auch ohne Rücksicht auf die geringe Schadensintensität in der Vergangenheit, sondern schon um die Gefahr von Personenschäden zu reduzieren, aber auch um sonst möglichen Schadenersatzansprüchen die Grundlage zu nehmen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung bestrebt, den Informationsstand und die Vorsorgechancen zu erhöhen und selbst aktiv die Einrichtung und dauerhafte Administration eines Baumkatasters vorzusehen.

Das in Vorbereitung befindliche Konzept der Verwaltung sieht vor, dass der Verbandsgemeinde-Bauhof die notwendigen Leistungen künftig in einem überschaubaren sachlichen und zeitlichen Rahmen erbringt. Dazu wurden zwei Mitarbeiter mit den beruflichen Qualifikationen Forstwirt und Gärtner und damit exakt entsprechend der Forderung aus der Fachliteratur, fachlich zusätzlich qualifiziert (FLL-Richtlinie 2010).

Die Ersterfassung soll in digitaler Form durch eine Drohnenbefliegung, deren Ergebnisse Standortkoordinaten, Baumhöhe, Kronenumfang, Vitalitätsindikator und nach Verschneidung auch die Grundstücksidentifikation und damit die Eigentümereigenschaft umfassen, möglichst automatisiert erfolgen. Die weitere Bearbeitung und künftige Kontrollen werden dann unter Verwendung mobiler Endgeräte vorgenommen. Eine kurzfristige probeweise Befliegung der Ortsgemeinde Mauden ist mit einem Fachunternehmen vertraglich fixiert.

Die Dokumentation erfolgt in digitaler Form innerhalb einer Fachschale der bei der Verwaltung im Einsatz befindlichen Software KIS – Kommunales Integriertes System des Anbieters Orgasoft Kommunal.

Eine exakte Angabe der entstehenden Kosten bei einem Bauhofeinsatz lässt sich derzeit noch nicht abschließend benennen. Allerdings wäre bei der Inanspruchnahme dieser Leistung gewährleistet, dass ein gemeinsames System zur Baumerfassung sowie Zustandsanalyse verwendet wird.

Nach Ausführung der Thematik durch Ortsbürgermeister Keßler, stellte Bürgermeister Helmut Stühn den „Fahrplan“ der Verbandsgemeinde vor und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder.

Beigeordneter Sven Stühn stellte anschließend den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Drohnenbefliegung in Mauden abzuwarten und anschließend erneut darüber zu beraten, ob die Ortsgemeinde den Weg eines internen Baumkatasters gehen möchte oder dem Konzept der Verbandsgemeinde folgt.

Erstmaßnahmen Friedhof Oberdreisbach Wege; Sachstandsbericht

Für die Umbauarbeiten auf dem alten Bereich des Friedhofs wurde durch die Verbandsgemeindewerke Daaden ein Honorarangebot beim Büro Weiher angefordert.

Das Angebot vom 26.04.2023 ist der Sitzungsvorlage angehängt, nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister wurde sich darauf verständigt, dass die für die Realisierung der Maßnahme zugehörigen Ingenieurleistungen durch die VGW Daaden ausgeführt werden.

Die derzeitigen ca. 1,5m bis 2,0m breiten Wege sollen auf 2,5m bis 3,0m verbreitert und eine weitere Zufahrt erstellt werden.

Dabei müssen ca. 350m Randsteine und 450m² Pflaster erneuert werden, die Kostenschätzung beläuft aufgrund der aktuellen Marktlage bei rd. 120.000€ brutto.

Die Verbandsgemeindewerke Daaden bereiten derzeit die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen vor, ein erforderliches Bodengutachten soll zeitnah ausgeführt werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verbandsgemeindewerke entsprechend zu beauftragen.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Dorfmitte Weitefeld"                                     Gestaltung Grünes Klassenzimmer

In der vergangenen Sitzung wurden grundlegende gestalterische Festlegungen zum Grünen Klassenzimmer wie folgt getroffen:

Der Rat berät bzgl. der Gestaltung und beschließt, dass das Dach als Gründach vorgesehen wird. Die Sparren- und Deckenkonstruktion wird als sichtbare Holzkonstruktion hergestellt. Stahlträger und -stützen sollen verzinkt werden, eine weitere Oberflächenbehandlung findet nicht statt. Der geschlossene Lagerraum wird innen umlaufend mit OSB-Platten verkleidet. Für die Fassade werden die Holzdekorplatten NW 26, NW 28 und NW 29 aus der Meteon-Reihe des Herstellers Trespa bemustert. Eine Verschalung mit Holz kommt nicht in Betracht, da sich von der Oberfläche Verschmutzungen (bspw. Graffiti) nicht entfernen lassen. Die Innenwände im offenen Bereich sollen ebenfalls mit Trespa-Platten in einem hellen Ton (weiß) verkleidet werden. Zudem sollen an der Rückwand des Innenraums beschreibbare Tafelflächen vorgesehen werden.

Aufgrund der Bemusterung wurde die Zeichnung überarbeitet, und um die Gestaltung mit drei verschiedenen Holzdekoren (horizontal angebracht) ergänzt. Zur Entscheidungsfindung wurde zusätzlich eine weitere Gestaltungsmöglichkeit erarbeitet, die eine vertikale Anbringung der Platten und eine einfarbige Fassade darstellt. Siehe Anlage.

Wie anhand der Zeichnungen erkennbar wird, könnte die Ausführung mit drei unterschiedlichen Dekoren sehr unruhig wirken. Daher berät der Rat erneut darüber, ob die Entscheidung beibehalten wird, oder die Fassade mit nur einem Holzton oder einfarbig ausgeführt wird, sowie ob das Plattenbild vertikal oder horizontal ausgeführt werden soll.

Die Muster der verschiedenen Oberflächen lagen in der Sitzung aus.

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Fassade wie in der Sitzung am 13.6. bemustert in den drei gewählten Holztönen in horizontaler Anordnung auszuführen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Einen Terminvorschlag zur Begehung der Dorfmitte wird der Ortsbürgermeister dem Rat demnächst zuschicken.

Anfragen

Beigeordneter Sven Stühn sprach den zugewachsenen Fußgängerweg Voba-Waldweg an. Ortsbürgermeister Keßler weiß Bescheid und hat die entsprechenden Privateigentümer bereits informiert.

Ratsmitglied Florian Gränz gab eine Anfrage eines Anwohners der Talstraße weiter. Es geht um die Beschneidung eines Baumes. Karl-Heinz Keßler war vor kurzem erst vor Ort und weiß, um welchen Baum es sich handelt.

Ratsmitglied Dirk Langenbach sprach eine Situation an, bei der der Unimog des Bauhofes bereits auf dem Parkplatz parat stand, während die Trauernden noch anwesend waren. Er fragte, ob man das in Zukunft nicht vermeiden könnte. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das schwierig werden wird, da jede Beerdigung in einem anderen zeitlichen Rahmen stattfindet.

Weiter fragte Herr Langenbach nach, ob man das Mulchen an Feld- und Waldwegen zeitlich nicht weiter nach hinten schieben kann, um den Schmetterlingsraupen den Lebensraum nicht zu nehmen.

Karl-Heinz Keßler stimmte dem grundsätzlich zu, gab aber auch zu bedenken, dass daraufhin Beschwerden kommen werden, warum die Wege nicht freigeschnitten werden.

Die Frage, ob die Arbeiten am Sportplatz im Zeit- und Kostenplan liegen, bejahte der Ortsbürgermeister.

Abschließend erwähnte Dirk Langenbach die Aktion des Fördervereins zur Gestaltung an der Grundschule sehr positiv.

Zum Thema Sportplatz hakte Florina Gränz nach, ob es passieren könnte, dass auf Grund von extremer Hitze der Kunstrasen nicht wie geplant verlegt werden kann.

Beigeordneter Sven Stühn gab an, dass das durchaus passieren könnte.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Auftragsvergabe, einer Bauvoranfrage und einer Finanzangelegenheit.