SitzungsBericht

Sitzungsbericht Verbandsgemeinderat
Daaden-Herdorf vom 31.03.2022

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates

Am Donnerstag, 31.03.2022 fand ab 18:30 Uhr eine Sitzung des Verbandsgemeinderates im Bürgerhaus Daaden statt. Der Rat tagte in Präsenz unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Schneider bis 21:10 Uhr.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters gedachte der Verbandsgemeinderat vor Eintritt in die Beratung in einer Schweigeminute den Opfern des seit 24.02.2022 andauernden Ukraine-Krieges.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Nachwahl zum Werkausschuss (Beschäftigtenvertreter)

Im Werkausschuss sind vom Personalrat der Verbandsgemeinde vorgeschlagene Vertreter der Bediensteten der Werke mit beratender Stimme vertreten. Sie werden vom Verbandsgemeinderat dazu gewählt.

Beschäftigtenvertreter Kris Hackbeil hatte im Februar 2022 und der Stellvertretende Beschäftigtenvertreter Rainer Haubrich im März 2022 sein Mandat im Werkausschuss niedergelegt.

Der Personalrat hat für die Nachwahl Herrn Max Stühn (Ersatz für Herrn Hackbeil) und Frau Sarah Wolff (Ersatz für Herrn Haubrich) von den Verbandsgemeindewerken Daaden vorgeschlagen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Nachwahlen im Block und in offener Abstimmung ohne Stimmzettel durchzuführen und wählte anschließend die genannten Personen einstimmig in die jeweilige Funktion.

Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde neu gefasst

Zuletzt hatte die Verbandsgemeinde ihre Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2012 angepasst. Da-mals war wegen gesetzlichen Änderungen die Besteuerung auf den Stückzahlmaßstab für Gewinn-spielautomaten aufgehoben worden. Die Grundlage für die Besteuerung bildete ab dann das Einspiel-ergebnis.

Nach der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage ist es jetzt möglich, die Vergnügungssteuer nach dem Spieleinsatz zu bemessen. Davon machen bundesweit die meisten Kommunen Gebrauch. Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) hat deshalb, in Abstimmung mit dem Innenministerium, eine neue Mustersatzung erstellt und eine Empfehlung für einen Steuersatz von 4 bis 5 Prozent auf den Spieleinsatz ausgesprochen.

Automatenbetreiber hatten bereits im Vorfeld die geplanten Satzungsänderungen moniert und u. a. auf eine Erdrosselungswirkung und somit Rechtswidrigkeit hingewiesen. Der GStB hat daraufhin nochmal klargestellt, dass nach aktueller Rechtsprechung ein Steuersatz von 5 Prozent und teilweise auch darüber hinaus keine überhöhte und erdrosselnde Wirkung hat.

Für die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf würden Mehreinnahmen von 50 bis 60.000 Euro pro Jahr durch die Maßstabs- und Steuersatzänderung entstehen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die neue Vergnügungssteuersatzung mit einem Steuersatz von 5 Prozent auf den Spieleinsatz.

Verbandsgemeinde beteiligt sich wieder am LEADER-Programm

Im vergangenen Jahr wurde die Förderperiode des LEADER-Programmes von 2021/2027 verändert auf 2023/2029. Bereits im Dezember 2020 hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Absichtserklärung (Letter of Intent) für die Neubewerbung und Teilnahme an der neuen Förderperiode abzugeben.

Für die Teilnahme der Verbandsgemeinde an der neuen Förderperiode ist aber – über die Absichtserklärung hinaus – auch der formelle Ratsbeschluss über die tatsächliche Teilnahme erforderlich. Deshalb hat die Kreisverwaltung zur Ergänzung der Bewerbungsunterlagen für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einen Nachweis über die entsprechende Beschlussfassung für diese neue Förderperiode angefordert.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, sich entsprechend der Absichtserklärung an der neuen Förderperiode 2023/2029 zu beteiligen.

Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Solarpark Silberberg" in Daaden

Die Planunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes haben in der Zeit vom 03.01.2022 bis 14.01.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen. Außerdem wurden Anfang Januar 2022 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Über die dabei vorgetragenen Punkte musste der Verbandsgemeinderat in vielen Einzelabstimmungen nach entsprechender Kenntnisnahme und Würdigung entscheiden. Es handelte sich um Anregungen der Kreisverwaltung Altenkirchen, des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus, der Generaldirektion Kulturelles Erbe, des Forstamtes Altenkirchen, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Naturschutzinitiative e.V., des Westerwald-Vereins e.V., der EAM Netz GmbH, der Amprion GmbH, Dortmund, der PLEdoc GmbH, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, der Verbandsgemeindewerke Daaden, sowie weiterer Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.

Der Rat stimmte jeweils einstimmig über die Behandlung des Vorbringens ab. Der Inhalt der Beschlussfassung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde dem Bürgerinformationssystem entnommen werden, wesentliche Änderungen der Plankonzeption ergeben sich aus den Beschlüssen nicht.

Die Planunterlagen werden nun entsprechend den Einzelbeschlüssen überarbeitet. Außerdem wurde bei der Unteren Landesplanungsbehörde in Altenkirchen eine landesplanerische Stellungnahme beantragt, die ebenfalls für das weitere Verfahren und in den Planunterlagen berücksichtigt werden muss.

Die Verwaltung wurde vom Rat einstimmig beauftragt, die Offenlage durchzuführen und die entsprechenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger einzuholen.

Dritte Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Waldkindergarten" in Daaden

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt standen Verfahrensschritte zur Debatte. Die Planunterlagen hatten vom 17.01.2022 bis 28.01.2022 bei der Verwaltung öffentlich ausgelegen. Innerhalb dieser Frist wurden keine Anregungen vorgetragen.

Anfang Januar wurden außerdem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Änderungsplänen abzugeben.

Folgende Stellen haben eine Einschätzung vorgetragen, über die der Verbandsgemeinderat nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss zu beraten und entscheiden hatte:

Kreisverwaltung Altenkirchen, Referat Bauleitplanung und Umweltschutz, Forstamt Altenkirchen, Deutscher Wetterdienst, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, EAM Netz GmbH, Amprion GmbH, PLEdoc GmbH und Deutsche Telekom Technik GmbH,

Der Rat stimmte jeweils einstimmig über die Behandlung des Vorbringens ab. Der Inhalt der Beschlussfassung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde dem Bürgerinformationssystem entnommen werden, wesentliche Änderungen der Plankonzeption ergeben sich aus den Beschlüssen nicht.

Der Verbandsgemeinderat erkannte anschließend die Planunterlagen an und beauftragte die Verwaltung, die Offenlage durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Vierte Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gemeinbedarfszentrum Biersdorf" der Stadt Daaden

Der Verbandsgemeinderat hatte am 08.12.2021 den Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der geplanten Kindertagesstätte in der Gemarkung Biersdorf gefasst. Parallel zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird derzeit der Bebauungsplan „Gemeinbedarfszentrum Biersdorf“ der Stadt Daaden aufgestellt.

Auf der Grundlage des aktuellen Bebauungsplanentwurfes wurde ein Entwurf der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung erstellt. Inhalt der Änderung ist die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung Kindertagesstätte“, einer „gemischten Baufläche“ im Bereich der örtlichen Straßenverkehrs- und Parkplatzflächen sowie einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Regenrückhaltebecken) statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für die Landwirtschaft“.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2022 einstimmig, den Planentwurf anzunehmen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Vorlage der vollständigen Planänderungsunterlagen die nächsten Schritte im Verfahren zur  Flächennutzungsplanänderung zu veranlassen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

Die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme bei der Unteren Landesplanungsbehörde soll zeitgleich mit dem Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach"

Die Ortsgemeinde Weitefeld möchte den Friedhof Oberdreisbach erweitern und langfristig als Ersatz für den auslaufenden Friedhof Weitefeld entwickeln und damit den Bedarf an Bestattungsplätzen in der Ortsgemeinde Weitefeld abdecken.

Bei einer bodenkundlichen Untersuchung hat sich herausgestellt, dass der Standort zwar einige baugrundtechnische Anforderungen mit sich bringt (teilweise vernässte Bereiche, teilweise hoch-stehender Basalt), er ist jedoch aufgrund seiner ebenen Lage, der guten verkehrlichen Anbindung und der Eigentumsverhältnisse (Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde Weitefeld) trotzdem geeignet für die geplante Erweiterung des Friedhofs. 

Auf Grundlage der baugrundtechnischen Ergebnisse wurde das Fachbüro für Friedhofsplanung WEIHER GmbH  mit der Erstellung einer „Friedhofskonzeption zur Entwicklung des Friedhofs Oberdreisbach“ beauftragt.

Auf Grundlage eines ersten Konzeptentwurfes hat der Ortsgemeinderat Weitefeld am 22.02.2022 den grundsätzlichen Beschluss gefasst, den Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach zu erweitern. Die Friedhofserweiterung soll sich mindestens auf die Grundstücke Gemarkung Oberdreisbach, Flur 3, Flurstück-Nrn. 18/1, 20/1 und 21 (Parkplatzfläche) beziehen. Etwaige Erweiterungsmöglichkeiten in nördliche Richtung (Flurstück-Nrn. 14, 15, 16 und 17) werden ebenfalls in Betracht gezogen und sollen bei Bedarf mit in die Planungen einbezogen werden.

Der Bereich des bestehenden Friedhofes in der Flur 3, Flurstück-Nr. 18/1 sowie die geplanten Erweiterungsflächen (Flurstück-Nrn. 18/1, 20/1, 21 sowie ggf. 14, 15, 16 und 17), sind dem planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des bestehenden Friedhofes als „Grünfläche, Zweckbestimmung: Friedhof“, die geplanten Erweiterungsflächen als „Fläche für Landwirtschaft“ ausgewiesen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2022, den Flächennutzungsplan in einem 5. Änderungsverfahren zu überarbeiten. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Oberdreisbach, Flur 3, Flurstück-Nrn. 18/1, 20/1 und 21 (Parkplatz) sowie die weiteren erforderlichen Erweiterungsflächen in der Flur 3, Flurstück-Nrn. 14, 15, 16 und 17.

Inhalt der Änderung ist die Darstellung einer „öffentlichen Grünfläche; Zweckbestimmung: Friedhof“ sowie einer „örtlichen Verkehrsfläche“ (Parkplatz) statt der derzeit ausgewiesenen „Fläche für Land-wirtschaft“.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros für die Erstellung der erforderlichen Planunterlagen einzuholen.

Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften der Verbandsgemeinde;
Vorstellung der Ergebnisse und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Grundlage für die Beratung des Themas der Photovoltaikanlagen auf verbandsgemeindeeigenen Dächern in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30.09.2021 war die Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, eine Ausstattung der Dächer von verbandsgemeindeeigenen Objekten mit Photovoltaikanlagen vorzusehen, bei denen eine wirtschaftliche Lösung, d. h. eine Amortisation innerhalb eines überschaubaren, noch zu definierenden Zeitraums kalkuliert werden kann. Weiterhin sollte die Verwaltung beauftragt werden, innerhalb dieser grundsätzlichen Vorgabe, eine Priorisierung nach der zeitlichen Verfügbarkeit vorzunehmen, d. h. die am schnellsten umsetzbare Maßnahme sollte Vorrang in der Realisierungsstaffelung erhalten, und es sollte geprüft werden, ob es für die Installation dieser Anlagen Fördermöglichkeiten gäbe.

Neben dieser Empfehlung lag ein Antrag der FDP-Fraktion zur Erweiterung der Beschlussfassung vor, der zusätzlich vorsah die vorliegenden Solarpotentialanalysen sowie die Wirtschaftlichkeits-berechnungen noch einmal zu überarbeiten, und im Haushaltsentwurf für das kommende Haushaltsjahr 150.000 € einzuplanen. Dies alles unter der grundsätzlichen Vorgabe, entsprechende Anlagen nur dort zu installieren, wo durch den Anlagenbetrieb eine interne Verzinsung von mind. 4 % erreicht würde.

Der Verbandsgemeinderat beschloss seinerzeit nach entsprechender Beratung, als Beitrag zum praktizierten Klimaschutz Photovoltaikanlagen auf den verbandsgemeindeeigenen Liegenschaften Daadetal-Grundschule, Grundschule Biersdorf, Grundschule Friedewald, Feuerwehrhaus Daaden, Feuerwehrhaus Derschen, Feuerwehrhaus Friedewald, Feuerwehrhaus Herdorf und dem Feuerwehrhaus Weitefeld zu installieren. Die Installation einer PV-Anlage auf dem Hallenbaddach sollte im Rahmen der beabsichtigten Generalsanierung erfolgen.

Die Finanzierung der Investitionen soll sich nach den Haushaltserfordernissen des betroffenen Haushaltsjahres richten.

Aufgrund der geänderten Beschlusslage, bei der nicht mehr die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, sondern die möglichst zeitnahe Errichtung im Fokus stand, wurden in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Gebäudetechnik alle Gebäude hinsichtlich ihrer baulich-technischen Eignung begutachtet. Unter anderem wurden folgende Punkte geprüft: Leistungsfähigkeit der Leitungswege im Gebäude, Einspeisemöglichkeit, Zustand der Elektroverteilungen, Möglichkeit der Installation des sog. Feuerwehrschalters der im Gefahrenfall die Trennung der Anlage vom Hausnetz ermöglicht usw.

Um eine umfangreiche statische Prüfung zu vermeiden und eine zeitnahe Installation von Anlagen zu ermöglichen, wurde im ersten Schritt davon ausgegangen, alle Dächer jeweils mit einer Anlage, die den Eigenstrombedarf deckt, auszustatten. Dementsprechend wurde der Bau- und Umweltausschuss am 16.03.2022 informiert. Der Ausschuss entschied, die Verwaltung mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, welche Objekte vollumfänglich mit einer PV-Anlage ausgestattet werden können und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen erneut zu beraten.

Um diesen Auftrag zu erfüllen sind detaillierte Prüfungen unter Zuhilfenahme eines Fachingenieurs (Statiker) notwendig, da im ersten Schritt alle Dachkonstruktionen auf der Grundlage der heute gelten-den Vorschriften bezüglich der möglichen Lastabtragung (Lastreserven) und der Standsicherheit neu berechnet und geprüft werden müssen. Bei der momentanen Auftragslage im Bausektor ist davon auszugehen, dass ein noch zu beauftragendes Büro frühestens im Herbst 2022 mit diesen Arbeiten beginnen kann.

Neben der statischen Prüfung ist aus Sicht der Verwaltung (Hochbau) allerdings auch kritisch zu hinterfragen, ob eine (Voll-)Belegung aller Dächer aus Klimaschutzsicht wirklich sinnvoll ist. Wenn eine funktionierende Dacheindeckung (z. B. Schiefer), die noch viele Jahre unverändert auf dem Gebäude verblieben wäre, durch die Errichtung einer PV-Anlage bzw. die Anbringung der dafür notwendigen Halterungen nachhaltig zerstört werden muss, oder Dacheindeckungen komplett ausgetauscht werden müssen, müsste der dadurch entstehende Abfall und seine Entsorgung, bzw. die durch ein mögliches Recycling entstehenden Emissionen sowie die Herstellung der neuen Materialien, auch bei der Berechnung der CO2-Einsparung angesetzt werden.

Zusätzlich wird eine erneute Untersuchung der technischen Gegebenheiten eines jeden Gebäudes notwendig, um die maximale Einspeisemöglichkeit bzw. die notwendigen Änderungen an den technischen Einrichtungen festlegen zu können.

Die Dächer von Feuerwehrhäusern können, aufgrund der vorhandenen technischen Einrichtungen und notwendigen Abständen hierzu, nicht vollflächig belegt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen keine Förderprogramme von Land, Bund oder EU für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude zur Verfügung. Die KFW bietet lediglich zins-günstige Kredite zur Realisierung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien.

Die Bauverwaltung steht allerdings mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kontakt und erhält auch entsprechende Informationen per Newsletter sobald neue Förderprogramme aufgelegt werden.

Nach eingehender Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für jedes Gebäude zu prüfen, welche PV-Anlagengröße aufgrund der baukonstruktiven Eigenschaften (Dachkonstruktion, Dacheindeckung, haustechnische Gegebenheiten) technisch realisierbar ist. Ausgangswert ist die Maximalbelastung der bestehenden Dachkonstruktion, ergänzend findet der Aufwand für eine Anpassung der statischen Erfordernisse im vertretbaren Umfang Berücksichtigung.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenschätzung für eine Vollbelegung der Dachflächen einschließlich der Kosten für die notwendigen baukonstruktiven und haustechnischen Ertüchtigungen vorzunehmen.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten für die Aufgaben 1 und 2 notwendige Planungsleistungen an Fachplaner und Handwerksfirmen (bspw. Aufmaß der Dachflächen) zu vergeben.

4. Sollten neue Förderprogramme aufgelegt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, Anträge für entsprechende Maßnahmen zu stellen.

5. Um die zeitnahe Errichtung von PV-Anlagen zu erreichen, sollen das Feuerwehrhaus in Herdorf, das zu den jüngeren Gebäuden zählt und mit Betondachsteinen belegt ist, sowie die Grundschule Biersdorf in einem ersten Schritt kurzfristig mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Dazu ist die Errichtung der PV-Anlagen kurzfristig von der Bauabteilung auszuschreiben. Der Rat ist fortlaufend zu unterrichten.

Feuerwehrhaus Weitefeld; Planung zur Erweiterung von Umkleide- und Schulungsraum

Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung der Zahl der Feuerwehrkräfte am Standort Weitefeld sowie der sich aus dem Brandschutzbedarfsplan der Verbandsgemeindefeuerwehr ableitenden Sollstärke des Löschzuges ist eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der Umkleiden notwendig. Da der Förderverein, der bekanntermaßen stets konstruktiv mit der Verbandsgemeinde zusammenarbeitet, die Entwicklung am Standort Weitefeld unterstützen möchte, wird er für das Projekt finanzielle Mittel sowie “Manpower“ zur Verfügung stellen.

Die aktuelle Kapazität (Sollstärke lt. Brandschutzbedarfsplan) des Schulungsraumes im Feuerwehrhaus Weitefeld reicht nicht mehr aus, um Aus- und Fortbildung für die Gesamtwehr durchzuführen. Daher ist hier eine Erweiterung notwendig. Darüber hinaus ist das Feuerwehrhaus Weitefeld neben Daaden und Herdorf ein zentraler Ausbildungsstandort für die gesamte Verbandsgemeindefeuerwehr sowie die Kreisausbildung. Um hier auch zukünftig entsprechende Angebote machen zu können, ist ebenfalls eine Erweiterung des Schulungsraumes notwendig.

Für die Erweiterung ist das Versetzen der beiden Fertiggaragen auf dem Gelände erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahmen sind von der Verbandsgemeinde aufzubringen. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind noch abzufragen.

Löschzug und Förderverein wünschen sich einen Ausführungsbeginn im Herbst 2022. Hier kann seitens der Verwaltung noch keine Zusage getroffen werden, da Baugenehmigungsverfahren, Prüfung Förderfähigkeit, etc. noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden.

Die Planungskosten nach HOAI, § 35 Abs. 1 Gebäude, für die Leistungsphasen 1-9 in Höhe von rd. 25.000,00 € werden von der Bauverwaltung erbracht. Dipl.-Ing. Sascha Starosta hat hierzu einen Ent-wurf auf Basis der von der Feuerwehr beschriebenen Erfordernisse erstellt. Eine genaue Kostenschätzung ist noch nicht erfolgt, im HHP wurden vorsorglich 100.000 € für die Erweiterung eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat begrüßte die große Einsatzbereitschaft des Fördervereins und Löschzuges Weitefeld und beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zur Anpassung des Standortes Weitefeld an die Brandschutzbedarfsplanung.

Haushalt der Verbandsgemeinde für das Jahr 2022 einstimmig verabschiedet

Bürgermeister Wolfgang Schneider legte dem Rat den Entwurf des diesjährigen Haushalts mit folgenden Einschätzungen zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Tenor: Haushalt in bewegenden, ja dramatischen Zeiten!

Die momentane weltweite Lage ist gekennzeichnet durch

  • Krieg durch den Einmarsch der Truppen Putins in der Ukraine mitten in Europa. Damit ist eine Zeitenwende in der Politik angebrochen, die sich auch auf die Gemeinden und Städte auswirken wird. Die deutsche Regierung hat eine 180-Grad-Wende in der Sicherheitspolitik vollzogen.
  • Solidarität in der Bevölkerung zur Aufnahme der vielen Flüchtlinge ist groß, aber diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss von Bund und Ländern dauerhaft finanziert werden – dazu gehören die Bereiche Schule, Kita und auch Arbeitsvermittlung und insbes. die Unterbringungsmöglichkeiten.
  • Sicherstellung der Energieversorgung auch mit Blick auf die Energiewende mit allen vage er-kennbaren und bereits spürbaren Folgen und Konsequenzen.
  • Wird der Bund ein Klimabeschleunigungsgesetz mit schnelleren und digitalen Genehmigungs-verfahren auf den Weg bringen?
  • Und die Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe aufnehmend die Schaffung eines anderen und den neuen Herausforderungen gewachsenen Katastrophenschutzes.

Nun zum örtlichen Geschehen auf unserer Ebene der Verbandsgemeinde mit ihren 10 Gemeinden und Städten und damit zu den Eckpunkten zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für das Jahr 2022:

Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Ab dem Jahr 2017 wurden, nach der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde, die Haushaltspläne mit den übergegangenen Aufgaben erstellt. Sie beinhalteten aber in einigen Bereichen noch Annahmen und Schätzungen. Die Zusammenführung erforderte umfangreiche Nacharbeiten, die inzwischen weitgehend abgeschlossen werden konnten. Die ermittelten Ausgleichszahlungen zwischen der Stadt Herdorf und der Verbandsgemeinde stehen aber noch unter dem Vorbehalt der Prüfung beider Seiten. Es ergibt sich aus der intensiven und sehr aufwendigen Recherchearbeit aber schon ein genaueres Bild über die Entwicklung der Finanzmittel, was dazu führt, dass der neue Haushalt zu einem großen Teil aus Eigenmitteln finanziert werden kann.

Abschluss des Haushaltsjahres 2021

Die endgültigen Zahlen des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2021 liegen zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht vor. Es wird aber mit einem Überschuss gerechnet.

Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2021 nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.

Gesamthaushalt 2022

Im Ergebnishaushalt ist durch die deutlich reduzierten Erträge aus der Verbandsgemeindeumlage, die sich als Einmaleffekt aus der Abrechnung der Ausgleichzahlungen zwischen der Stadt Herdorf und der Verbandsgemeinde für die Jahre 2014 bis 2021 ergeben, ein Fehlbetrag in Höhe von 1.001.290 Euro darzustellen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist in den Folgejahren weiter mit Überschüssen zu rechnen.

Im Finanzhaushalt entsteht bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen, ein-schließlich Berücksichtigung der Tilgung für bestehende Kredite, ein Fehlbetrag in Höhe von 499.160 Euro.

Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -1.388.760 Euro sowie der Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit können durch vorhandene, allgemeine Finanzmittel (Rücklage) gedeckt werden. Der dann noch voraussichtlich verbleibende Bestand an Finanzmitteln in Höhe von knapp rd. 690 TEuro soll als „Sockelbetrag“ bzw. als „Sicherheit“ für finanzielle Unwägbarkeiten dienen, die sich im Laufe des Jahres noch ergeben könnten oder zur Mitfinanzierung des Folgehaushaltes zur Verfügung stehen.

Fazit dazu:

1.)        Fehlbeträge werden durch Eigenmittel auf VG-Ebene finanziert.

2.)        Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

Finanzausgleich

Das Aufkommen an Realsteuern und Steuerbeteiligungen insgesamt hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um etwas mehr als 3,824 Mio. Euro erhöht. In diesem Zeitraum waren eventuelle negative Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht zu erkennen. Bund und Land haben durch eine weitere, letzte Gewerbesteuerkompensationszahlung möglichen Einnahmeverlusten der Gemeinden entgegengewirkt. Diese zweite „Tranche“ beläuft sich insgesamt auf 364.546 Euro. Die Steuerkraftmesszahl, als Grundlage für die Berechnung von Zuweisungen und Teil der Umlagegrundlagen, erhöht sich um 849.978 Euro gegenüber dem Vorjahreswert.

Die Verbandsgemeinde hat in der Vergangenheit ihren Umlagesatz weitestgehend auf der Grundlage des Finanzierungsbedarfes im Finanzhaushalt, auch mit Blick auf den Investitionsumfang, festgelegt und dabei die Veränderungen bei den Umlagegrundlagen der Ortsgemeinden berücksichtigt. Damit wurden Zusatzbelastungen der Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeindeumlage verstetigt, um sie auf einem finanziell erträglichen Niveau zu halten. Ebenso sollten Investitionen – zumindest teilweise – durch die Umlage finanziert werden, um dadurch Neuverschuldungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Es war auch immer das Ziel, gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben der Solidität und Nachhaltigkeit sowie der Generationengerechtigkeit den Schuldendienst für bestehende Investitionskredite aus laufender Verwaltungstätigkeit, somit auch über die Umlage, sicherzustellen.

Diesem Prinzip in der fachlichen Konsequenz folgend und auf Grund der wieder gestiegenen Umlagegrundlagen, des Finanzierungsbedarfes und der ausreichend vorhandener Finanzmittel, sieht der Haushaltsplan, eine Absenkung des Umlagesatzes von 21 v. H. auf 15 v. H. im Haushaltsjahr 2022 für die Verbandsgemeindeumlage vor! Dieser „Einmal-Effekt“ bedeutet eine deutliche Umlagereduzierung zum finanziellen Nutzen unserer 10 Kommunen.

Die mittlerweile ermittelten Ausgleichszahlungen zwischen der Stadt Herdorf und der Verbandsgemeinde für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2021, die sich aus der Interims- und Eingliederungsvereinbarung ergeben, führen zu einer weiteren Genauigkeit in der Abschätzung der Finanzmittelentwicklung. Diese Berechnungen stehen aber noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die zuständigen Gremien der beiden beteiligten Kommunen. Trotzdem kann zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes ein hoher Betrag an eigenen Mittel einfließen, der es ermöglicht, den Umlagesatz einmalig deutlich zu senken.

Personalkosten

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2022 insgesamt auf 4.048.760 Euro. Das sind 439.850 Euro mehr als im Vorjahr. Die eingestellten Mittel sind auf der Grundlage der tariflichen Veränderungen und des aktualisierten Stellenplanes berechnet.

Unterhaltungsmaßnahmen

Größere Unterhaltungsmaßnahmen an den verbandsgemeindeeigenen Objekten und sonstige Maß-nahmen sind in Höhe von knapp 400 TEuro vorgesehen, die sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche aufteilen:

Feuerwehr: 73.500 Euro

Schulen: 88.000 Euro

Obdachlosenunterkünfte: 60.000 Euro

Flächennutzungsplanung, Klimaschutz: 45.000 Euro

Gewässer III. Ordnung: 50.000 Euro

Radwegekonzeption: 45.000 Euro   

Investitionsmaßnahmen

Der Haushaltsplan sieht Investitionen von insgesamt rd. 2,5 Mio. Euro vor, denen Einnahmen von etwa 1,15 Mio Euro (hauptsächlich Fördermittel) entgegenstehen.

Rathaus und Gremien (IT): 312.000 Euro

Feuerwehr: 944.000 Euro (davon allein 516 TEuro für Fahrzeuge)

Schulen: 145.000 Euro

Obdachlosenunterkünfte: 90.000 Euro

Klimaschutz/Photovoltaikanlagen: 150.000 Euro

Gewässer III. Ordnung: 140.000 Euro

Radewegeausbau: 732.000 Euro

Verschuldung

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wird zum Jahresende unter Berücksichtigung der anteiligen Schuldenübernahme aus der Eingliederung der Stadt Herdorf noch einen Restschuldenstand von 1,2 Mio. Euro haben.

Zum Abschluss:

Wegweisende Aussage des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds Dr. Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund in Berlin im Rahmen einer Sitzung des rh.-pf. Gemeinde- und Städtebundes vor wenigen Wochen:

Ich zitiere: „Mit Sorge sei festzustellen, dass in Deutschland eine Mentalität Fuß gefasst hat, nach der für jedes Thema, welches mit guten Gründen vorgetragen wird, immer eine Lösung gefunden werden könne, nämlich mehr Geld und mehr Personal. Dabei müsste eigentlich allen bewusst sein, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, was er zuvor über Steuern eingenommen hat. Auch sei die Konsequenz aus der demografischen Entwicklung nicht neu: Personal in großem Umfang werde es zusätzlich kaum geben. Es gehöre daher auch zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden, ihren Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass nicht alles, was wünschenswert ist, auch bezahlbar und kurzfristig umsetzbar ist“.

Nach den einführenden Worten folgten die Statements der einzelnen Fraktionen, die im Ergebnis Zustimmung zu dem Haushaltsentwurf signalisierten.

Der Verbandsgemeinderat folgte anschließend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan und den übrigen Anlagen einstimmig.

Die Haushaltssatzung wird gesondert veröffentlicht.

Festsetzungsbefugnis für besoldungsrechtliche Vorgänge wird an die PPA übertragen

Seit Jahrzehnten hat die Verbandsgemeinde die öffentlich-rechtliche Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim (PPA) mit der Abrechnung und Zahlbarmachung der Entgelte ihrer Bediensteten beauftragt. Diese Dienstleistungen waren bislang immer umsatzsteuerfrei, weil es sich um sogenannte Beistandsleistungen und damit nicht um die Aufgabenwahrnehmung durch einen Betrieb gewerblicher Art handelte.

Durch die Neuregelung des § 2b UStG ist diese Rechtslage überholt. Jetzt erfolgt eine Besteuerung der Dienstleistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie marktrelevante Leis-tungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, den Vertrag mit der PPA in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter Einschluss der Übertragung der Festsetzungsbefugnis für besoldungsrechtliche Tatbestände umwidmen zu lassen. Damit entfällt auch in Zukunft eine Umsatzsteuerpflicht für diese Leistungen.

Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters gem. § 119 Abs. 3 LBG

Gemäß § 119 LBG sind Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 1. April eines jeden Kalender-jahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr Auskunft zu geben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Unterrichtung ist in die Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen und dieser Teil des Protokolls muss unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft veröffentlicht werden.

Der Verbandsgemeinderat nahm die Unterrichtung nach § 119 Abs. 3 LBG durch den Bürgermeister entsprechend der beigefügten Anlage zur Kenntnis.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtet den Rat über folgende Punkte:

a) Sachstand Radwege

Radverkehrskonzept Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Wie in der letzten Sitzung berichtet, wurde am 29.11.2021 ein weiterer Förderantrag für den Ausbau des Radverkehrs in der Verbandsgemeinde durch eingereicht. Am 16.02.2022 ging die Förderzusage in Höhe von 75 % der Maßnahmensumme (entspricht 26.600 €) für die Erstellung eines Radwegekonzeptes für die Verbandsgemeinde ein. Da zeitgleich auch der vorzeitige Planungsbeginn genehmigt wurde, werden momentan Angebote von drei Büros zur Erbringung der Planungsleistung eingeholt.

Daadetal-Radweg

Am 10.02.2022 fand ein Treffen mit Vertretern des beauftragten Planungsbüros sowie dem zu-ständigen Mitarbeiter des LBM statt. In diesem Rahmen wurden drei verschiedene Querungsmöglichkeiten der Landesstraße im Bereich der „weißen Brücke“ bzw. am Ortseingang Emmerzhausen entwickelt. Das Planungsbüro wird jetzt für alle Varianten Durchführungsmöglichkeiten und Kosten zusammenstellen.

Zeitgleich läuft die Abstimmung mit Fachbehörden, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des kurzfristig möglichen Radwegeausbaus im Verlauf der Daadetal-Strecke, und hierfür ggf. notwendiger naturschutzrechtlicher Voruntersuchungen. Da die ersten Mittel in diesem Jahr zur Verfügung stehen, soll möglichst zeitnah mit ersten Umsetzungen begonnen werden.

b) Personalangelegenheit

Nach einer internen Stellenausschreibung hat der Bürgermeister mit Schreiben vom 08.03.2022 Herrn Verbandsgemeinde-Amtmann Pascal Weyand aus Nisterberg zum Büroleitenden Beamten und Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienst der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf für die Zeit ab 01.06.2022 bestellt.

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG (Bekanntgabe gem. § 35 Abs. 1 S. 3 GemO)

In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst.

Auftragsvergabe im Rahmen der Digitalisierung der Funktechnik Feuerwehr

Die Digitalisierung der bei den Feuerwehren eingesetzten Funktechnik ist bereits seit längerem Thema seitens des Landes Rheinland-Pfalz. In einem ersten Schritt der Umsetzung hat die Verbandsgemein-de Daaden-Herdorf im vergangenen Jahr die Umrüstung bei 7 Feuerwehrfahrzeugen – bei Neu und Ersatzbeschaffungen wurde dies bereits berücksichtigt – vorgenommen.

Aktuell besteht die Notwendigkeit zum Austausch aller Handfunkgeräte HRT Light. Das ist zeitlich dringend, weil vom Land im April 2022 ein Digitalfunkupdate erfolgt und danach die vorhandenen Geräte nicht mehr funktionieren.

Der Verbandsgemeinderat genehmigte die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Vorgehensweise zur Auftragsvergabe an das mindestfordernde Unternehmen.

Auftragsvergabe; Ersatzbeschaffung Atemschutztechnik für die Freiwillige Feuerwehr

Die von der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzte Atemschutztechnik – Normaldrucktechnik – wird seit rd. 80 Jahren bei ständigen Modifizierungen verwendet. Bereits seit den 1990-er Jahren  erfolgte die Weiterentwicklung zur Überdrucktechnik, welche mittlerweile überwiegend bei den Feuerwehren zum Einsatz kommt. Im Kreis Altenkirchen verwendet neben uns nur noch die Verbandsgemeinde Kirchen Normaldrucktechnik.

In der Industrie und im Feuerwehrwesen wird inzwischen überwiegend Überdrucktechnik verwendet. Daher ist die Umrüstung bzw. Ersatzbeschaffung vorgesehen. Im Haushaltsplan 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 60.000 Euro vorgesehen.

Der Verbandsgemeinderat genehmigte die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2022 beschlossene Vorgehensweise zur Auftragsvergabe an das mindestfordernde Unternehmen.

Zustimmung zu einer Personalentscheidung des Bürgermeisters gem. § 47 Abs. 2 GemO

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.03.2022 stimmte der Verbandsgemeinderat der Höhergruppierung einer Mitarbeiterin des Fachbereichs Bauen- und Umwelt der Verbandsgemeindeverwaltung zu.