Fühererschein

Pflicht zum Führerscheinaustausch

Führerscheintausch

Die rosafarbenen oder grauen Papierdokumente werden mit Ablauf des 19.01.2024 ungültig, wenn der Inhaber in den Jahren von 1965 bis 1970 geboren wurde. Der Pflichttausch betrifft die Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, ist davon zunächst ausgenommen. Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies nach einem zeitlichen Stufenplan.

Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Jan. 2033

1953 – 1958

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Jan. 2023

1965 – 1970

19. Jan. 2024

1971 oder später

19. Jan. 2025

Scheckkarten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Jan. 2026

2002 – 2004

19. Jan. 2027

2005 – 2007

19. Jan. 2028

2008

19. Jan. 2029

2009

19. Jan. 2030

2010

19. Jan. 2031

2011

19. Jan. 2032

Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden oder der Außenstelle Herdorf zu den Öffnungszeiten beantragen.

Ihr Kontakt in der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf

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