Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates

Der Rat hatte sich mir den folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft

Fachbereichsleiter Michael Runkel stellte dem Rat folgenden Sachverhalt vor:

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beraten. Diese hätte den Vorteil, dass in dieser Gesellschaft ausreichend Erfahrung mit Energieprojekten vorhanden sein würde sowie Planungsleistungen und Projektrisiken dort zunächst übernommen werden könnten.
Eine Gemeinde allein wird solche Projekte aus verschiedenen Gründen nicht selbst umsetzen können, weil das notwendige Know-How und in den meisten Fällen auch die Finanzkraft fehlt. Hinzu kommt, dass das unternehmerische Risiko zu hoch sein würde und diese wirtschaftliche Betätigung nicht genehmigungsfähig sein dürfte. Bei dem angedachten Zusammenschluss innerhalb der Verbandsgemeinde (AöR) und im Landkreis (Kreis-GmbH) wären diese Problemfelder größtenteils relativiert.

Das Ratsmitglied Dirk Langenbach von der FWG-Fraktion hatte während der Sitzung Fragen aufgeworfen, die teilweise schon vom anwesenden Bürgermeister Helmut Stühn beantwortet wurden. Der Rat hatte beschlossen, die Entscheidung über den Beitritt zur AöR zu verschieben und gebeten, den Fragenkatalog bis zur kommenden Sitzung zu beantworten.

Die Verwaltung beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:

Ist die geplante AöR ein Alleinstellungsmerkmal unserer Verbandsgemeinde oder wie ist die Handhabung in den anderen Verbandsgemeinden?
Die anderen Verbandsgemeinden werden sich voraussichtlich selbst an der kreisweiten Gesellschaft beteiligen, nachdem sie von der Möglichkeit der Aufgabenübertragung gemäß § 67 Abs. 4 GemO Gebrauch gemacht haben. Diese Variante ist aus Sicht der Verwaltung für unsere Verbandsgemeinde nicht die zu favorisierende Umsetzungsform, weil alternativ in einer AöR die Interessen der teilnehmenden Ortsgemeinden stärker repräsentiert werden können.
Zitat: „Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas-……..“. Damit tritt die AöR als Unternehmer in unserer Verbandsgemeinde auf. Richtig? Bisher war eher die Richtung vorgegeben, das wir als Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde nicht als Unternehmer auftreten können/wollen.
Eine wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden ist grundsätzlich, aber eingeschränkt mit strengen Reglement möglich. Die AöR wird auch wirtschaftlich tätig sein, die beteiligten Gemeinden dann nur indirekt. Dieses ist gemäß § 85 GemO möglich, wenn u. a. der öffentliche Zweck gerechtfertigt ist und Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinden und dem voraussichtlichen Bedarf stehen. Dieses ist bei der zu gründenden AöR und der kreisweiten Gesellschaft gegeben. Darüber hinaus bedarf die Gründung der AöR und der Gesellschaft der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese hat bereits dazu eine positive Haltung signalisiert.
Weiter problematisch: die Stimmenverteilung in der AöR. Durch die vorgeschlagene Stimmenverteilung innerhalb der AöR ist der Einfluss der einzelnen Ortsgemeinden nahezu null. Man könnte auch von einer „Entmachtung“ der einzelnen Gemeinderäte sprechen. Daher die Frage: Wieso beteiligt sich die Verbandsgemeinde mit 49%? Die Verbandsgemeinde hat weder eigene Flächen, die eingebracht werden können, noch eigenes Kapital. Das Kapital der Verbandsgemeinde kommt von den Umlagen der Ortsgemeinden. Trotzdem soll die Verbandsgemeinde nahezu alles bestimmen/entscheiden. Mit den Stimmen der Verbandsgemeinde und einer Kommune mit mind. 3 Stimmen ergibt sich automatisch eine einfache Mehrheit und kann damit alles entscheiden. Kann der Anteil nicht auf bescheidene 10 % runtergefahren werden bzw. was spricht dagegen? Dann wären die einzelnen Gemeinden besser abgebildet.
Die Anteilsverteilung resp. Stimmenverteilung wurde bewusst so gewählt, damit insgesamt die Mehrheit bei der Ortsgemeinden liegt. Dadurch wird auch kleineren, nicht finanzstarken Gemeinde die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet und somit eine bessere Risikoverteilung erreicht.
Laut einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums können Verbandsgemeinden und Landkreise ebenfalls in dieser Aufgabe tätig werden, sofern von Seiten der Ortsgemeinden nichts entgegensteht. Sie bringt dabei zusätzlich Kapital mit ein. Davon hat der Verbandsgemeinderat Gebrauch gemacht und beschlossen, sich ebenfalls an der AöR zu beteiligen. Aus Sicht der Verwaltung kann das, wegen der Risikostreuung und Durchführung gemeinsamer Energieprojekte, im Gebiet der Verbandsgemeinde, in der Sache und für die Ortsgemeinden, nur von Vorteil sein.
Wie erfolgt die Besetzung der 6 Stimmen für die Ortsgemeinde? Automatisch durch den jeweiligen Ortsbürgermeister? Wie werden der Vorstand (Vorsitz: Helmut Stühn als Bürgermeister) und der Verwaltungsrat der AöR gebildet? Sind die ganzen neuen Posten reines Ehrenamt oder wie gestalten sich die Verwaltungskosten?
Die Bildung und Besetzung von Vorstand und Verwaltungsrat regelt die Satzung. Nach dem vorliegenden Entwurf wird die teilnehmende Ortsgemeinde durch den gesetzlichen Vertreter, also dem Ortsbürgermeister und im Verhinderungsfall durch einen Beigeordneten, vertreten. Dieser stimmt mit der Anzahl der jeweiligen Ortsgemeinde zugeteilten Stimmen, im Fall Weitefeld, mit 6 von 51 Stimmen ab, dabei ist er naturgemäß an Entscheidungen seines Rates gebunden. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung ist weder für den Vorstand noch für den Verwaltungsrat vorgesehen.
Was würde passieren, wenn sich eine oder mehrere Ortsgemeinden nicht der AöR anschließen würden?
Das Stammkapital der AöR soll 20 TEuro betragen. Für den Fall, dass nicht alle 10 Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Anteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent der Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden sollen.
Zur geplanten „Westerwald Sieg Energie GmbH“:
Aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen in der Vorlage: Sind die EAM Natur GmbH und die EAM Naturenergie GmbH die gleiche Firma, handelt es sich also um einen Fehler in der Vorlage oder sind hier zwei unterschiedliche Firmen involviert?

Es handelt sich um ein und dieselbe Firma. Die richtige Bezeichnung ist „EAM Natur GmbH“
Schwieriger Passus im Vertragstext: „Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der Westerwald Sieg Energie GmbH positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.“
Damit hätten wir aufgrund der Stimmverteilung keine Möglichkeit unsere ggfs. abweichende Meinung einzubringen und ein Vorhaben zu stoppen.
Gemäß § 8 der AöR-Satzung hat bei der Entscheidung über die Durchführung von Projekten auf Grundstücken der Trägerkommune die Grundstückseigentümerin ein Vetorecht.
Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- und Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gegründet. Was sind größere Projekte? Woran werden diese festgemacht? Hier müsste zumindest in den Vertrag eine Beschreibung/Definition rein.
Diese Festlegung obliegt der Kreisgesellschaft. Eine genaue Vorgabe besteht derzeit noch nicht. Der Gründung der Projektgesellschaften liegen weitere, insbesondere wirtschaftliche und steuerliche Kriterien zu Grunde. Derzeit werden der Gesellschafts- und Konsortialvertrag ausgearbeitet. Eine abschließende Fassung liegt noch nicht vor.
Festgelegt wurde allerdings, dass Projekte erst ab einer Investitionssumme von 100 TEuro in der Kreisgesellschaft platziert werden sollen.
Welche Flächen im Kreis kommen aktuell überhaupt in Frage? Gibt es hier eine Übersicht? Der Aufwand würde ja nur Sinn machen, wenn es schon angedachte, vorgesehene Projekte/Vorhaben gibt.
Grundsätzlich sind geeignete Projekte im ganzen Kreisgebiet denkbar. In einzelnen Verbandsgemeinden liegen bereits Ideen und teilweise auch schon Vorplanungen vor. Eine Übersicht dazu gibt es nicht.
Sind alle Verbandsgemeinden in dem Konstrukt gleichberechtigt? Je nach Fläche/Anzahl Einwohner ggfs. unterschiedlich große Beteiligungen?
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Kreis-GmbH sieht eine Beteiligung der Verbandsgemeinden mit 60 Prozent vor. Die weitere Anteilverteilung unter den Verbandsgemeinden soll nach Einwohner und Gebietsfläche erfolgen. Für die AöR der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ist der sich daraus ergebende Anteil mit 7,67 Prozent im Entwurf errechnet.

Wie soll die vorgesehene Bürgerbeteiligung aussehen? Der Anteil von 10 % ist dabei überschaubar klein.
Die Bürgerbeteiligung soll über den Beitritt von Genossenschaften umgesetzt werden. Das kann über eine neu zu gründende oder eine oder mehrere bereits bestehende Energiegenossenschaften erfolgen. Eine höhere Beteiligung als 10 Prozent ist derzeit nicht vorgesehen. Die wirkliche und effizienteste Bürgerbeteiligung soll, auch in anderen Dimensionen, in den Projektgesellschaften möglich sein.
Hilfreich wäre ein Beispielrechnung für ein angenommenes Projekt, z. B. Solarpark/Windkraftanlage. Wie würden sich die Kosten/Erträge in dem neu geplanten Konstrukt verteilen?‘

Eigene Berechnungsbeispiele:
Anbei unser eigener Versuch, anhand der bisher bekannten Informationen, bei zwei Projekten eine Kosten-/Nutzenaufstellung zu errechnen.
Großprojekt mit 10.000.000 Euro Invest und einer unterstellten Rendite von 6 % (wahrscheinlich zu hoch angesetzt). Die Amortisierung würde sich bei einer niedrigeren Rendite entsprechend verlängern.

Kleinprojekt mit einem Invest von 90.000 Euro und auch hier einer unterstellten Rendite von 6 % (wahrscheinlich zu hoch angesetzt).


Fazit: Vorteile einer Beteiligung auf Basis der bekannten Informationen und Rahmenbedingungen sehen wir für uns als Ortsgemeinde keine.
Eine Beispielrechnung ist derzeit schwierig, weil der Gesellschafts- und Konsortialvertrag im Bereich der Kreis-GmbH sich noch in der Vorbereitung befindet und noch nicht mit allen Beteiligten ausgehandelt sind.
Die dargestellten Berechnungsbeispiele beinhalten Fehler in der Verteilung. Darüber hinaus ist, durch die unterschiedliche Anteilsverteilung innerhalb der Kreis-GmbH, der AöR und u. U. durch die Gründung besonderer Projektgesellschaften eine Erlösverteilung auf einen Blick schwierig.

Das Hauptziel der Gesellschaft soll aber auch sein, wenigstens einen Teil der Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben. Bei letzteren verbleiben i. d. R. nur Pachtzahlungen, sofern die Gemeinde Eigentümern eines betroffenen Grundstück ist.
Abschließend ist noch herauszustellen, dass es sich bei dem Zusammenschluss für dieses sicherlich sehr schwierige und komplexe Geschäftsfeld letztendlich auch um eine Solidargemeinschaft handelt, von dem alle partizipieren sollen. Sie ist deshalb auch überwiegend als Planungsgesellschaft tätig.
Die eigentlichen Investitionen und langfristigen Renditen sollen, natürlich auch unter Einbeziehung der Kreis-GmbH, in den Projektgesellschaften getätigt und erzielt werden. Darin können sich Gemeinden auch, sofern ihre Finanzkraft es zulässt, direkt beteiligen.

Der Rat diskutierte eingehend über den Sachverhalt und stellte Fachbereichsleiter Michael Runkel Fragen.

Der Ortsgemeinderat Weitefeld beschloss, sich an der AöR zu beteiligen und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung und der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zu.

Kauf eines weiteren Kühlschranks Dorfgemeinschaftshaus

Während der vergangenen Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus war aufgefallen, dass ein weiterer Kühlschrank benötigt wird. Dieser soll im Büffetraum aufgestellt werden und direkt für Mieter nutzbar sein, die beispielsweise keine Küchennutzung benötigen. Des Weiteren bietet das Gerät zusätzlich die Möglichkeit nach Schließung der Küche trotzdem Speisen kalt zu stellen.

Die Vorsitzende hatte bei verschiedenen Firmen Kosten für die Lieferung eines Gastronomiekühlschrankes angefragt. Der Preis für die Anschaffung eines Neugerätes liegt bei ca. 1.800 - 2.150 € brutto.

Gemäß Vergaberechtlicher Vereinfachungen in Rheinland-Pfalz dürfen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis zu einem geschätzten Auftragswert – ohne Umsatzsteuer – von 3.000 Euro ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.

Der Ortsgemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis und ermächtigte die Vorsitzende einen weiteren Kühlschrank für das Dorfgemeinschaftshaus zu bestellen.

Sven Stühn verlies kurz den Raum und war bei der Abstimmung zu Top 5 nicht anwesend. Anschließend betrat er den Sitzungssaal wieder.

Mitteilungen

Die Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

  • Die Vermietung des DGH läuft ab sofort über den Hausmeister René Zaun-Baumgarten.
  • Am Samstag den 18.11. findet im Wald in Weitefeld ein Fotoshooting für Werbezwecke statt. Es wird ein Kameramann dabei sein und eine Fotografin, außerdem über den Tag verteilt einige Hunde mit ihren Haltern.

Anfragen

Die Vorsitzende Anja Röcher beantwortete die ungeklärten Anfragen aus der Sitzung vom 10.10.2023 wie folgt:

Leaderprojekt Oberdreisbach:
Wann ist hier mit einem Fortschritt zu rechnen? Die Fitnessgeräte haben wir schon vor Monaten ausgewählt und den Kauf beschlossen? Wann geht es hier weiter und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?Aufgrund vielfältiger anderweitiger Aufgabenstellungen sowie länger anhaltendem Personalausfalls war es dem FB Bauen und Umwelt leider nicht möglich das Projekt in dem entsprechenden Zeitfenster, das mit der Förderung in LEADER einherging, zu realisieren. Mit Schreiben vom 25.10.2023 wurde der Fördermittelgeber entsprechend informiert, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass die Ortsgemeinde Weitefeld weiter an dem Projekt festhält und es auch umsetzen möchte. Der ursprüngliche Förderbescheid wurde im Juni dieses Jahres widerrufen, weshalb im Rahmen des derzeit laufenden Förderaufrufes ein neuer Projektsteckbrief eingereicht werden soll. Hierzu haben auch bereits Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und LAG stattgefunden. Das Projekt wird dann, eine erneute Förderung vorausgesetzt, innerhalb der kommenden zwei Jahre zur Umsetzung kommen. Der Rat wird entsprechend informiert.

Bebauungsplan Sonnenweg - Steingarten
Nach Beschluss vom 10.11.22 sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Wo stehen wir hier? Was ist noch offen für eine Umsetzung? Bisher ist das Thema im Rat nicht mehr angesprochen/aufgeführt worden.

Aufgrund der personellen Situation im Fachbereich ist es momentan leider nicht möglich das Bauleitplanverfahren weiter zu führen. Die zuständige Sachbearbeiterin, mit deren Rückkehr aus der Elternzeit stufenweise ab Oktober gerechnet wurde, möchte eine neue Stelle antreten, und hat um ihre Versetzung gebeten.

Die Sachbearbeitungsstelle der Bauleitplanung wurde bereits mehrfach, auch schon vor Eintritt in die Elternzeit der jetzigen Sachbearbeiterin, ausgeschrieben. Bisher leider ohne Erfolg. Eine weitere Ausschreibung wird kurzfristig erfolgen. Sobald das Tätigkeitsfeld neu besetzt ist, werden die begonnenen Verfahren weitergeführt.

Teilausbau Kirchweg
Hier hatte der Rat im März 23 drüber beschlossen. Danach sollte der Ausbau in diesem Jahr erfolgen. Bisher ist hierzu anscheinend nichts passiert. Gleiche Frage: Wann kommen hier voran? Wie ist der Stand zu den Ausschreibungen? Bei einem Ortstermin in Weitefeld wurde sich darauf verständigt die Ausschreibung für den Teilausbau auf Winter 2023 / Frühling 2024 zu verschieben. Die Ausführung der Maßnahme soll dann im Frühling/Sommer 2024 erfolgen.

Instandsetzung Feldwege nach Arbeiten an Hochspannungstrassen.
Bis wann ist hier mit den Ausbesserungen/Instandsetzungen zu rechnen?
Am 07.10.23 wurde oberhalb der Firma Muhr&Bender mit den Arbeiten begonnen, der hintere Bereich ist allerdings noch nicht angepackt worden.

Die Arbeiten sind mit unterschiedlichen Amprionmitarbeitern und Supunternehmen besprochen und zwischenzeitlich erledigt worden.

Weitere Anfragen erfolgen durch Ratsmitglied Dirk Langenbach (FWG-Fraktion).

Er erkundigte sich zum einen über die Nutzung des Sportplatzes, welcher mittlerweile genutzt wird.

Anja Röchter teilte mit, dass die Nutzungsvereinbarung von Karl-Heinz Keßler verfasst und in der Ratssitzung im Dezember vorgestellt werde. Beigeordneter Sven Stühn ergänzte, dass eine Schulung durch den Hersteller bezüglich des Umgangs und zur Platzpflege erfolgt sei.

Des Weiteren merkt Dirk Langenbach an, dass die Straßenlampe im Industriegebiet „Auf der Schinning“ defekt sei und fragte an, ob dies bekannt sei und gemeldet wurde.

Die Vorsitzende antwortete, dass der Schaden bekannt sei und bereits gemeldet wurde.

Ebenfalls erfragte Ratsmitglied Dirk Langenbach einen aktuellen Stand zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ und wollte wissen, welche Aufgaben auf die Ortsgemeinden zukommen und wann die Ortsgemeinden von der Verbandsgemeinde eingebunden und informiert werden.

Anja Röcher wollte diese Frage an die Verwaltung weitergeben. Die Antwort seitens der Verwaltung wurde der Niederschrift beigefügt.

Des Weiteren erkundigte sich Ratsmitglied Mark Tischmeier, ob an der Betzdorfer Straße eine Reparatur möglich sei bis die Komplettsanierung durchgeführt werde.

Vorsitzende Anja Röcher gab die Information von Karl-Heinz Keßler weiter, dass der Ausbau neu geplant werden müsse. Andrea Ebener teilte mit, dass Sie den LBM erneut anschreiben und auf den Zustand der Straße hinweisen werde.

Ratsmitglied Robin Köbeler teilte mit, dass auf der Ecke Sonnenweg / Im Steingarten Schäden im Asphalt vorhanden seien.

Anja Röcher wird dies dem Bauhof melden.

Einwohnerfragen

Eine Einwohnerin erkundigte sich, ob die Beetpflege am Dorfplatz Oberdreisbach bereits in Auftrag gegeben wurde.

Die Vorsitzende Anja Röcher teilte mit, dass die Firma Hebel am 14.11.2023 beauftragt wurde und die Arbeiten in Kürze beginnen sollen.

Weitere Einwohnerfragen gibt es nicht.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Beratung und Beschlussfassung zur Raumakustik des ISEK Dorfgemeinschaftshauses, Auftragsvergaben, Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie den Anfragen.