Sitzungsbericht

Sitzungsbericht des Stadtrats Daaden vom 17.09.2025

Bebauungspläne zentrales Thema

Zuwendungen für die Kita „Sonnenstrahl“ in Biersdorf

Der Stadtrat stimmte der Annahme zweier Spenden für die kommunale Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“ in Biersdorf zu. Eine Sachspende im Wert von 60.000 Euro für neue Spielgeräte wurde von der Else Schütz Stiftung zur Verfügung gestellt. Zudem spendete Dipl.-Ing. Oliver Schmidt einen Geldbetrag in Höhe von 400 Euro. Der Stadtrat und der Stadtbürgermeister sprach für beide Spenden ihr ausdrückliches Dank aus.

Bauleitplanung – Bebauungsplan „Jungental“

Der Stadtrat setzte sich mit den Ergebnissen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan „Jungental“ auseinander. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bewertet und flossen in die abschließende Abwägung ein. Der Bebauungsplan „Jungental“ wurde daraufhin einstimmig als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ konnte nach Durchführung der Offenlegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Satzungsbeschluss beendet werden. Somit sind die formellen städtebaulichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens nun gegeben.

Bebauungsplan „Vorn am Hahnkopf“; Vergabe von Planungsaufträgen

Der Stadtrat Daaden hatte in seiner Sitzung am 21.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorn am Hahnkopf“ zur Neuausweisung eines Wohngebietes im südöstlichen Bereich der Stadt Daaden beschlossen. Um die Aufstellung des Bebauungsplanes verwirklichen zu können, werden u.a. Planungsleistungen für die Bebauungsplanaufstellung und auch Planungsleistungen für die Erstellung der umweltbezogenen Planunterlagen erforderlich.

Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurden mehrere Büros um ein Angebot gegeben.

1.: Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Von den vier angeschriebenen Fachbüros hatten zwei Büros fristgerecht ein Honorarangebot abgegeben.

2.: Planungsleistungen zur Erstellung der umweltbezogenen Planunterlagen

Von den drei angeschriebenen Fachbüros haben zwei Büros ein Honorarangebot abgegeben.

Je nach Ausgang der Untersuchungen und Vorprüfungen, ist es möglich, dass weitergehende Untersuchungen erforderlich werden. Diese müssten sodann durch weitere Auftragsvergaben oder Nachträge vergeben werden. 

  1. Aus Sicht der Verwaltung wird die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das VSG „Westerwald“ als wahrscheinlich angesehen.
    Daher beschloss der Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die Honorarangebotserweiterung entsprechend um diese Leistungen anzufragen.
  2. Der Stadtrat beschloss, das Büro Stadt-Land-plus aus Boppard-Buchholz mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung der umweltbezogenen Planunterlagen auf der Grundlage der Honorarermittlung vom 10.09.2025 i. H. v. 37.451,09 € (brutto) zzgl. der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das VSG „Westerwald“ bis zu einer Summe i. H. v. 3.000,00 € (brutto) zu beauftragen.

Bebauungsplan „Bergstraße“; Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen

Mit Schreiben vom 29.08.2025 wurde bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bergstraße“ für das Grundstück “Bergstraße 46“ in der Gemarkung Daaden, Flur 25, Flurstück-Nr. 18/2 eingereicht.

Das bisher für gemeindliche Zwecke genutzte Gelände nebst aufstehendem Gebäude soll seitens des Vorhabenträgers zeitnah für Wohnzwecke veräußert werden. Hierfür ist jedoch die Änderung des

Bebauungsplanes „Bergstraße“ als auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan eine „Fläche für Gemeinbedarf“ vorsieht und somit eine anderweitige Nutzung (Wohnbebauung) ausschließt. Auf diesen Flächen dürfen nur sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen errichtet werden.

Kosten/Finanzierung:

Der Vorhabenträger hat im Antragsschreiben vom 29.08.2025 versichert, sämtliche Planungskosten zu tragen. Bezüglich der Übernahme sämtlicher Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Daaden abzuschließen.

Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan „Bergstraße“ im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens in der Hinsicht zu ändern, dass das Flurstück 18/2 in der Flur 25 (Bergstraße 46) von bisher „Fläche für Gemeinbedarf“ in zukünftig „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ umgewandelt wird. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (Zuständigkeit Verbandsgemeinde) ist ebenfalls erforderlich.

Bauunterhaltungsmaßnahme: Gebäude an der Bushaltestelle „Saynische Straße“

Das bestehende Bushaltehäuschen „Saynische Straße“ ist stark verunreinigt und weist erhebliche Mängel auf. Es ist seit längerer Zeit Ziel von wiederholten Beschmierungen, Graffiti und Verschmutzungen, die durch unerwünschtes Klientel verursacht werden. Dieses beeinträchtigt das Ortsbild erheblich. Die Nutzung des Wartebereichs ist dadurch eingeschränkt, was auch den Mehrwert für die Fahrgäste deutlich mindert.

Für das weitere Vorgehen standen drei Varianten zur Diskussion:

1.)        Sanierung des Gebäudes
            Kosten: ca. 2.500 – 3.500 Euro

2.)        Abriss des bestehenden Gebäudes (ohne Ersatzneubau)

            Kosten: ca. 2.000 – 2.500 Euro

3.)        Abriss des bestehenden Gebäudes (mit Ersatzneubau)

            Kosten: ca. 5.000 – 7.000 Euro

Der Stadtrat verständigte sich einstimmig darauf, dass das Gebäude gem. der Variante 2 ersatzlos abgerissen werden soll.

Tourismus-Projekt „Naherholungsgebiet Hüllwald“
Anfrage der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion hatte mit Schreiben vom 21.07.2025, bei der Verwaltung eingegangen am 28.07.2025, um Auskunft über den Sachstand des LEADER-Projektes „Hüllwald“ gebeten.

Der Stadtbürgermeister beantwortete die Anfragen der FDP wie folgt:

Der Stadtrat hatte am 12.10.2022 beschlossen, dieses Areal im Rahmen des vorgelegten Forsteinrichtungswerks für zehn Jahre unter Schutz zu stellen. Nach Beschlussfassung wurden seinerzeit aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen erste Rückbaumaßnahmen (Entfernung von Lehrtafeln, Aufhängung von Hinweisschildern) durchgeführt.

Das Schreiben der FDP-Fraktion sowie eine Kartierung des Forstamts Altenkirchen über den Nutzungsverzicht sind der Sitzung als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Förster Herr Matthias Grohs hat zwecks einer Fragestellung zu einem anderen Thema am 28.06.2025 per Mail den Vorsitzenden nochmal über die Wichtigkeit der Verkehrssicherungspflicht informiert. Für die Öffentlichkeit soll augenscheinlich erkennbar werden, dass dieses Gebiet derzeit unter Schutz steht. Darum soll demnächst ein weiterer Rückbau von Mobiliar, welches derzeit zum Verweilen einlädt, erfolgen.

Das erwähnte LEADER-Projekt beinhaltete eine reine Konzepterstellung für das Naherholungsgebiet Hüllwald mit möglichen Konzeptionsvorschlägen. Für den Bereich „Waldlehrpfad“ sind aus zuvor genannten Gründen keine Vorschläge entwickelt worden.

Für das Doppelhaushaltsjahr 2025/2026 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 36.000 Euro eingestellt, diese sollen für weitere Planungskosten zur Umsetzung erster Maßnahmen am Wanderparkplatz dienen.

Zunächst möchte der Stadtbürgermeister über die Verwaltung in Erfahrung bringen, ob die Umsetzung von Maßnahmen auf Basis des Konzeptes eventuell durch weitere Zuwendungen gefördert werden könnte. Ein erster Kontakt mit dem LEADER-Regionalmanagement wurde schon hergestellt. Ob weitere Förderprogramme in Betracht kommen wird derzeit geprüft.

Nach Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten soll dem Stadtrat, beratend über den Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen, eine ausgearbeitete Vorgehensweise zum Beschluss vorgelegt werden. Dieser wird dann Grundlage das Projekt weiter voranzutreiben, um ggf. Zuwendungen zu beantragen sowie Angebote für entsprechende Planungsleistungen einzuholen. Eine Beratung im Ausschuss ist für die kommende Sitzung am 27.10.2025 vorgesehen.

Die Spende der Volksbank Daaden soll gemäß dem Haushaltsplan in 2026 als Baukostenzuschuss eingesetzt werden.

Der Stadtrat nahm die zuvor genannten Informationen zur Kenntnis.

Im nichtöffentlichen Teil befasst sich der Stadtrat noch mit mehreren Bau- und Grundstücksangelegenheiten.