Aus der jüngsten Sitzung
Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftige sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Forstwirtschaftsplan 2025
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Haubergsgenossenschaft Schutzbach für das Haushaltsjahr 2025 wurde vorgetragen.
Der Plan sieht einen Verkauf von 33 fm Holz vor.
Der Entwurf sieht einen Ertrag aus Holzverkäufen in Höhe von 1.694 Euro vor.
Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 4.205 Euro gegenüber.
Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2025 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 2.511 Euro zu rechnen.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung.
Festlegung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B
Der Rat hatte Ende des vergangenen Jahres eine Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern ab dem Jahr 2025 erlassen. Hintergrund war die Grundsteuerreform und die damit verbundene Neubewertung der Grundstücke. Dabei sollte nach der Empfehlung der Bundesregierung die Aufkommensneutralität beachtet werden, wonach die Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuern so festgelegen sollten, dass weder Minder- noch Mehreinnahmen zu den bisherigen Veranlagungen entstehen.
Durch die Neubewertung ergab sich bei vielen Gemeinden, wegen der unterschiedlichen Bewertungsmethoden, eine Schieflage zwischen den Wohn- und Nichtwohngrundstücken, die zu Mindereinnahmen geführt hätte, wenn nicht der Hebesatz gegenüber den bisherigen Festlegungen angehoben worden wäre.
Bei der Ortsgemeinde Schutzbach hätte dieser Effekt, bei Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes für die Grundsteuer B von 465 v. H., zu Mindereinnahmen von rd. 19.000 Euro geführt. Der Ortsgemeinderat hatte deshalb, den Hebesatz auf 704 v. H. angehoben, um annähernd das gleiche Aufkommen wie bisher zu erreichen.
Bereits zum Ende des letzten Jahres hatte die Landesregierung angekündigt, ein Grundsteuerhebesatzgesetz zu verabschieden, das es den Gemeinden ermöglichen sollte, die Hebesätze für die Grundsteuer B innerhalb von Grundstücksgruppen zu differenzieren. Der Ortsgemeinderat hatte deshalb im Zusammenhang mit der Hebesatzsatzung beschlossen, die Hebesätze erneut zu beraten, wenn weitere Informationen zur Möglichkeit der Differenzierung vorliegen.
Der Landtag hat Ende Februar das angekündigte Grundsteuerhebesatzgesetz beschlossen, was nun den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, für Wohngrundstücke und für Nichtwohngrundstücke festzulegen.
Die Einführung einer Hebesatzdifferenzierung für die Grundsteuer B hat das Ziel, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Dabei sollen auch Anreize geschaffen und soziale Effekte erzielt werden.
Unter die im Gesetz festgelegten Grundstücksgruppen fallen folgende Grundstücksarten:
Nichtwohngrundstücke
- Teileigentum (kein Wohnzweck)
- Geschäftsgrundstück
- gemischt genutztes Grundstück
- sonstiges bebautes Grundstück
Unbebaute Grundstücke
- unbebautes Wohngrundstück
- unbebautes Geschäftsgrundstück
Wohngrundstücke
- Einfamilienhaus
- Zweifamilienhaus
- Mietwohngrundstück
- Wohnungseigentum
Die Verwaltung hat mittlerweile die Datenlage analysiert und Ergebnisse zur möglichen Differenzierung zwischen den Grundstücksgruppen erarbeitet. Dabei wurde weiterhin der Fokus auf die Aufkommensneutralität gelegt, betrachtet ob die Spreizung des Hebesatzes nicht zu groß ist und sich im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils bewegt, aber auch die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde gewahrt bleiben. Außerdem musste der vom Land vorgegebene Nivellierungssatz als Mindesthöhe Berücksichtigung finden.
Für die Ortsgemeinde Schutzbach, ergeben sich folgende Ergebnisse:

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Grundsteuer B zu differenzieren und wie folgt in die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 aufzunehmen:
Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG auf | 650 | v. H. |
Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf | 650 | v. H. |
Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf | 1.300 | v. H. |
Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 sowie das Investitionsprogramm 2027 und 2028
Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden ausführlich beraten.
Der Ortsgemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Bühnhardt“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 Bau GB, § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB eingengangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat Schutzbach hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Bühnhardt“ im Rahmen einer 3. Änderung anzupassen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in gleicher Sitzung verzichtet.
Sachverhalt zu a):
Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Bühnhardt“ wurden in der Zeit von Montag, 18.11.2024 bis einschließlich Freitag 20.12.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf eingestellt. Ebenso wurden die Planunterlagen über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich gemacht und zu jedermanns Einsicht im Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“ der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf ausgelegt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen wurde am 15.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Während dieses Verfahrens wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit vorgetragen, sodass hier keine Beratung und Abwägung erforderlich ist.
Mit Mail vom 14.11.2024 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme möglichst in digitaler Form abzugeben.
Der Ortsgemeinderat hat sich ausführlich mit den eingegangenen Stellungnahmen befasst und über die Anregungen und Hinweisen beraten.
Sachverhalt zu b):
Weitere abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden im Verfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB nicht vorgebracht.
Die redaktionellen Änderungen aus den zuvor unter a) gefassten Einzelbeschlüssen wurden in das Satzungsexemplar eingearbeitet. Da sich hieraus keine materielle Änderung des Bebauungsplanes ergab, konnte der Ortsgemeinderat die aktualisierten Unterlagen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschließen.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geänderten
Bebauungsplan „Auf der Bühnhardt – 3. Änderung“, bestehend aus der Satzung nebst Übersichtsplan, der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mitteilungen
Der Vorsitzende erinnerte an die anstehende, öffentliche Ortsbegehung im Rahmen des Hochwasser- und Starkregen-Schutzkonzeptes am Donnerstag den 22.05.2025. Treffpunkt ist um 18 Uhr im Bürgerhaus.
Außerdem verwies er auf die Einladung zum 50-jährigen Bestehen des Kindergartens in Niederdreisbach am 24.05.2025.
Abschließend informierte er den Rat über eine Nachricht des LBM wonach mit Abschluss der Baumaßnahme an der L288 in Steineroth umgehend an der Böschungssicherung der L280 in Schutzbach gearbeitet wird. Nach jetzigem Stand wird die Straße dazu vom 28.07. - 15.08.2025 voll gesperrt. Danach werden dann auch die Ampeln entfernt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung lag nichts vor.