Sitzungsbericht

Bericht von der Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald vom 27. August 2025

Aus der Jüngesten Sitzung

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Auftragsvergabe Bauleistung; Spielplatz Birkenweg - Außenanlagen

Die Leistungen für Umgestaltung des Spielplatzes wurden öffentlich ausgeschrieben.

Auf die öffentliche Ausschreibung hin gingen bis zur Submission am 12.08.2025 zwei Angebote ein, die rechnerisch ungeprüft mit rund 358.000 € sowie 393.000 € schlossen. Der Mindestbietende lag mit 27% über der Kostenermittlung von 2024.

Dem Angebot des Mindestbietenden lagen nicht alle für die Eignungsprüfung relevanten Unterlagen bei. Da es sich um Unterlagen handelte, die bereits mit dem Angebot vorzulegen gewesen wären, wurden sie nachgefordert, allerdings nicht innerhalb der gesetzlich geregelten Nachforderungsfrist (VOB/A § 16a Abs. 4) eingereicht, sodass die Verwaltung aktuell in Zusammenarbeit mit der VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz den Mindestbietenden ausschließt.

Der Ortsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beriet über die weitere Vorgehensweise.

Er entschied die Bauleistungen erneut auszuschreiben, der Umfang der Arbeiten soll dabei identisch bleiben.

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Änderung der Gebührenordnung Grillhütte; Stellplätze Wohnmobile

Die Ortsgemeinde hat im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen an der Grillhütte Stellplätze für Camper sowie Zeltplätze zu mieten.

Um hierfür entsprechende Benutzungsgebühren in Rechnung stellen zu können ist die Nutzungs- und Hausordnung der Gemeinde Friedewald vom 07.10.1998, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 20.03.2019, um die folgenden Gebührentatbestände zu erweitern:

Benutzungs- und Hüttenordnung für die Grillhütte und das Freigelände der Ortsgemeinde Friedewald

3.8   Die Preise für die Stellplätze / Zeltplätze sind inkl. Strom und Toilettennutzung sowie Nutzung der   Feuerstelle. Restmüllentsorgung in haushaltsüblichen Mengen wird gestattet. Die Stellplätze bzw. die Anlage, die angrenzenden Wald- und Freiflächen sowie die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.

Gebührenart

Betrag
(in Euro)

Nutzung je Stellplatz*

19,50

1. + 2. Zeltplatz*

9,50

weiterer Zeltplatz*

5,00

*pro Buchungstag ab ca. 14 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag

Für Nutzer, die Stellplätze nicht über „Road Surfer“ direkt anfragen, sollen 20,50 € fällig werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die gemeindliche Nutzungs- und Hausordnung um die oben aufgeführten neuen Gebührentatbestände zu erweitern. Die neuen Gebühren treten mit deren öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ratsmitglied Matthias Becker wird sich mit dem Fachbereich 4 der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen, um die eventuelle Einrichtung eines PayPal-Kontos für die Ortsgemeinde zu besprechen.

Mitteilungen

Schutzhütte unter der Höhe

Die Schutzhütte unter der Höhe ist mittlerweile fertig gestellt und eine neu renovierte Bank aufgestellt. Zusätzlich wurde eine Mooreiche neben der Hütte gepflanzt.

Kultivierungsarbeiten in der Gemarkung

An relevanten Wegen wurden dringend erforderliche Entbuschungen und Mulscharbeiten durchgeführt.

Auf dem schrägen und nassen Grundstück zwischen Birken- und Ahornweg soll mit einem selbstfahrenden Forstmulscher ein Streifen von ca. 5 m zu den beiden Nachbargrundstücken freigeschnitten werden.

Maßnahmen im Gebäude Bei Engels

Die Komponenten zur Schallreduzierung im Gebäude sind eingetroffen und werden ab Samstag montiert.

Feuchteschäden in der Umkleidekabine

In der 1. Umkleidekabine der Sporthalle hat sich an der Wand zum WC der Innenputz im Fußbodenbereich gelöst. Mittlerweile ist die Ursache lokalisiert worden. Die Verbindung zwischen dem neu installierten Regenfallrohr und der vorhandenen Gusseisernen Erdleidung ist freigelegt, sie muss neu abgedichtet werden.

 Einwohnerfragen

Ratsmitglied Sibylle Schneider-Spies berichtet von einem Förderprogramm in NRW „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“.

Dieses Förderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte für Kultur und Begegnung in ländlichen Gebieten. 

In Bezug auf die künftige mögliche Nutzung des Gärtnerhäuschens wäre es interessant herauszufinden, ob dieses oder ein ähnliches Förderprogramm auch in RLP läuft.