Neue Beigeordneten gewählt
Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Verabschiedung des Ratsmitgliedes und Ersten Beigeordneten
Mit Schreiben vom 12.10.2025 hatte Jürgen Rupp sein Amt als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Schutzbach niedergelegt. Herrn Rupp war seit Oktober 1991 dem Ortsgemeinderat zugehörig und bereicherte die Ratstätigkeit stets mit einem breitem Wissen der Kommunalpolitik.
Ortsbürgermeister Detlef Faikus bedankte sich, ganz persönlich und im Namen der Ortsgemeinde Schutzbach, für den langjährigen engagierten Dienst, den Jürgen Rupp für seine Heimatgemeinde geleistet hat.
Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds gem. § 30 GemO
Mit Schreiben vom 12.10.2025 hat Jürgen Rupp auf sein bei der Wahl am 09.06.2024 errungenes Ratsmandat verzichtet. Am 14.10.2025 hat der Ortsbürgermeister daher Elke Zöllner als nächste noch nicht berufene Ersatzperson zum Mitglied des Ortsgemeinderats Schutzbach einberufen.
Elke Zöllner wurde von Ortsbürgermeister Detlef Faikus im Namen der Ortsgemeinde Schutzbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht (§§ 20, 21 GemO) sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 Abs. 1 GemO) verpflichtet.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Ersten Beigeordneten
Nach der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schutzbach hat die Ortsgemeinde bis zu zwei Beigeordnete. Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Wahlvorschläge
Für die Wahl des Ersten Beigeordneten wurde Stephan Dicke vorgeschlagen.
a) Wahl
Erster Wahlgang
Den Ratsmitgliedern wurde je ein für die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.
Der Vorsitzende stellte fest, dass bei der Abstimmung 7 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.
Die abgegebenen Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen.
Eine Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln erfolgte nicht.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmen: 7 Stimmen
Zahl der für ungültig erklärten Stimmen: 0 Stimmen
Zahl der Stimmenthaltungen: 0 Stimmen
Somit zu wertende und gültige Stimmen: 7 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfallen auf „Ja“ 7 Stimmen und auf „Nein“ 0 Stimmen.
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest und gab bekannt, dass Stephan Dicke zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde.
Die Wahlunterlagen wurden in einem Briefumschlag verschlossen und der Niederschrift beigefügt.
b) Aushändigung der Ernennungsurkunde
Der zum Ersten Beigeordneten gewählte Stephan Dicke wurde durch den Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Schutzbach ernannt.
c) Vereidigung und Amtseinführung
Danach vereidigte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten. Stephan Dicke wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des weiteren Beigeordneten
Nach der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schutzbach hat die Ortsgemeinde bis zu zwei Beigeordnete. Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Wahlvorschläge
Für die Wahl des weiteren Beigeordneten wurden Bernd Langenbach und Tobias Dietz vorgeschlagen.
a) Wahl
Erster Wahlgang
Den Ratsmitgliedern wurde je ein für die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.
Der Vorsitzende stellte fest, dass bei der Abstimmung 7 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.
Die abgegebenen Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen. Eine Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln erfolgte nicht.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmen: 7 Stimmen
Zahl der für ungültig erklärten Stimmen: 0 Stimmen
Zahl der Stimmenthaltungen: 0 Stimmen
Somit zu wertende und gültige Stimmen: 7 Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf Herrn Bernd Langenbach 5 Stimmen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Herrn Tobias Dietz 2 Stimmen.
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest und gab bekannt, dass Bernd Langenbach zum weiteren Beigeordneten gewählt wurde.
Die Wahlunterlagen wurden in einem Briefumschlag verschlossen und der Niederschrift beigefügt.
b) Aushändigung der Ernennungsurkunde
Der zum weiteren Beigeordneten gewählte Bernd Langenbach wurde durch den Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Schutzbach ernannt.
c) Vereidigung und Amtseinführung
Danach vereidigte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten. Bernd Langenbach wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden darüber, dass die Fallrohre am Bürgerhaus gestohlen wurden. Der Diebstahl wurde auch bereits angezeigt.
Nichtöffentliche Sitzung
In nichtöffentlicher Sitzung beschäftigte sich der Rat mit einer Finanzangelegenheit und einer Bauangelegenheit.
