Bebauungsplan "In der Buchwiese" zentrales Thema
Nach der Erledigung der Regularien stand zunächst ein Bericht des Jagdpächters auf der Tagesordnung. Dr. Grübl informierte den Rat darüber, dass ein deutliches Anwachsen der Rotwildbestände zu verzeichnen ist. Früher sei Rotwild eher Einzelwild gewesen, inzwischen beobachte man teilweise große Rudel. Viele Tiere zögen aus dem Bereich Burbach kommend zum Stegskopf. Es sei erforderlich, hier auch nachts eine Bejagung vorzunehmen, was zur Zeit nicht ohne weiteres möglich sei. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen wird sich unterstützend bei der Ausstellung einer Nachtjagderlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde einsetzen. Der Ortsbürgermeister regte außerdem eine intensivere Zusammenarbeit mit benachbarten Jagdrevieren an. Die Schwarzwild-Bestände seien geringer geworden, so Dr. Grübl weiter. Auch die Bestandsdichte an Rehwild sinke. Stark vermehrt hätten sich die Hasen, die nach Einschätzung des Jagdpächters erhebliche Schäden bei jungen Bäumen verursachen. Füchse seien relativ niedrig im Besatz, auch weil die Staupe-Krankheit die Bestände dezimiert habe. Vor diesem Hintergrund appellierte Dr. Grübl an die Hundehalter, ihre Tiere gegen die Staupe impfen zu lassen. Für Waschbären stelle Staupe keine Gefahr dar. Trotz erfolgreich aufgestellter Großfallen vermehrten sich die Waschbären deutlich. Es ist geplant, auch in der Ortslage bei hohem Aufkommen Lebendfallen aufzustellen. Die Ortsgemeinde wird dazu Fallen beschaffen und die erforderliche Genehmigung einholen. Eine sachkundige Person aus Emmerzhausen wird die Fallen kontrollieren.
Sanierung Waldweg
Der Rat hat am im Juni 2024 beschlossen, für den Ausbau bzw. die Deckeninstandsetzung eines ca. 700 m² großen Teilstücks der Gemeindestraße Waldweg (Steilstück von Struthweg bis Querkreuzung Waldweg) eine Förderung aus dem I-Stock zu beantragen. Der Antrag wurde von der Verwaltung bei der Kreisverwaltung Altenkirchen bzw. der ADD Trier eingereicht. Die Höhe der beantragten Zuwendung betrug 15.600 Euro (40 % des 30 %-igen Eigenanteils der Ortsgemeinde) bei veranschlagten Baukosten von rd. 135.000 Euro brutto. Mit Schreiben vom 24.09.2025 hat die ADD Trier nun der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die Maßnahme bei der Förderung aus dem Investitionsstock 2025 nicht berücksichtigt wurde. Begründung: „Die Alleinfinanzierung ist zumutbar.“
Die Ortsgemeinde Emmerzhausen muss nun auf dieser Grundlage erneut beraten und entscheiden, ob und in welcher Form die Straßensanierung im Bereich des Waldwegs weitergeführt werden soll.
Dazu hat zunächst am 21.10.2025 eine informelle Ortsbesichtigung (Ortsbürgermeister, Verwaltung) und Inspizierung des Zustands der Fahrbahnoberflächen stattgefunden. Hieraus ergab sich die Überlegung, den bisherigen Planbereich um die Deckeninstandsetzung der westlichen Stichstraße (ca. 300 m² Fahrbahnfläche zwischen den Bordsteinen) zu erweitern. Im Zuge einer vollständigen Deckeninstandsetzung in diesem Abschnitt würden die Verbandsgemeindewerke dort auch die vorhandene Wasserleitung einschließlich aller Hausanschlüsse erneuern sowie parallel zum vorhandenen Mischwasserkanal zusätzlich einen Regenwasserkanal (Trennsystem, sukzessive Fremdwasserbeseitigung) herstellen inkl. der zugehörigen Hausanschlüsse. Davon ausgehend, dass der Unterbau in diesem Bereich sich vergleichbar mit dem bereits untersuchten Teilstück darstellt und damit als langfristig tragfähig und nutzbar anzunehmen ist, ergeben sich daraus dann insgesamt ca. 150 m² Vollausbau (Pflasterbereich Einmündung Struthweg) und ca. 850 m² Deckensanierung (abfräsen und neue Deckschicht aufbringen) als Sanierungsfläche. Die Kosten stellen sich dann wie folgt dar (Kostenermittlung Stand 10/2024):
| Bereich | Herstellungskosten | Nebenkosten | Invest.-Kosten Straßenentwässerung | Gesamtkosten |
| Sanierungsbereich: (bisher, aus 2024) ca. 700 m² | 101.500 € | 11.700 € | 20.800 € | 135.000 € |
| Sanierungsbereich:
(neu, aus 2025) ca. 300 m² | 33.500 € | 2.800 € | 9.700 € | 45.000 € |
| Sanierungsbereich: (gesamt) ca. 1.000 m² | 135.000 € | 14.500 € | 30.500 € | 180.000 € |
Eine Erweiterung des Sanierungsbereichs auf den östlichen Straßenabschnitt des Waldwegs (ca. 450 m² Deckeninstandsetzung zwischen den Bordanlagen und stellenweise Ausbesserung der Bord- und Nebenanlagen) würde zusätzlich ca. 70.000 € kosten, darin enthalten ca. 15.500 € Investitionskosten Straßenoberflächenentwässerung).
Ob die Herstellungskosten im Rahmen der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge refinanziert werden können, hängt davon ab, ob die Maßnahme als Unterhaltungsmaßnahme oder Ausbaumaßnahme zu qualifizieren ist. Nur im Falle einer Ausbaumaßnahme, kann eine Refinanzierung im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge (Gemeindeanteil: 30 %, Anliegeranteil: 70 %) stattfinden. Aufgrund von nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sowohl im Haushalt 2025/2026 der Ortsgemeinde Emmerzhausen als auch im Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke Daaden ist eine Ausführung der Gesamtsanierung frühestens im Jahr 2027 realisierbar. Die entsprechenden Mittel (bei einer möglichen Ausführung im Jahr 2027 muss man eine erwartbare ca. 10 %-ige Preissteigerung berücksichtigen) müssen dann in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden. Der Rat beschloss nach ausführlicher Beratung, dass der Waldweg in den beschriebenen Bereichen einheitlich saniert werden soll.
Bebauungsplan „In der Buchenwiese“
Um die Realisierbarkeit und Vermarktungsfähigkeit des Neubaugebiets „In der Buchenwiese“
konkretisieren zu können, hat der Ortsgemeinderat in seiner letzten Sitzung die
Verwaltung beauftragt, weiterführende Abstimmungen durchzuführen. Es sollten folgende Punkte geklärt bzw. bei Fachbehörden erfragt werden:
- Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, ob für die unter Biotopschutz stehende
Fläche 4 ausnahmsweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. - Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, ob bestimmte Abstände zu den unter Schutz stehenden Biotopflächen einzuhalten sind.
- Abstimmung mit der Kreisverwaltung, welche Abstände im Bereich des südöstlichen
Plangebietsbereichs zur Landesstraße einzuhalten sind. - Erarbeitung einer groben Kostenschätzung (zu welchen Verkaufspreisen die entstehenden Grundstücke veräußert werden könnten und mit welchen Erschließungskosten zu rechnen ist) einschl. der Kosten für die Entwässerung des Gebietes (Hochwasserschutz, Wassernotwege)
Zu Punkt 1
Evtl. Inaussichtstellung einer Ausnahmegenehmigung, Fläche 4
Aufgrund der Kategorisierung des Erhaltungszustands als „hervorragend“, kann die Untere Naturschutzbehörde keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Zuständigkeit liegt daher bei der Oberen Naturschutzbehörde und mithin bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord). Diese (damals noch „Obere Landespflegebehörde“) hat der Ortsgemeinde bereits im Jahr 2005 im Zuge einer Ortsbesichtigung signalisiert, dass bei einem entsprechenden Antrag eine Befreiung gem. § 24 LPflG erteilt werden könnte. Dieser Antrag wurde gestellt und mit Schreiben vom 30.11.2005 grundsätzlich positiv seitens der SGD Nord beantwortet. Eine im Oktober 2025 getätigte Anfrage bei der SGD Nord kam zu dem Ergebnis, dass sich 20 Jahre später nicht mehr auf eine „Inaussichtstellung“ einer Befreiung aus dem Jahre 2005 berufen werden kann. Hintergrund ist, dass sich im Laufe der Zeit die Biotope und auch die rechtlichen Gegebenheiten markant weiterentwickelt haben und die damalige Aussage damit keine Rechtsbedeutung mehr hat.
In der E-Mail der SGD Nord vom 14.10.2025 wird daher klargestellt, dass eine aktuelle Prüfung und ein Neuantrag gem. § 30 Abs. 4 BNatSchG (= Befreiung) erforderlich sind. Im Rahmen eines Befreiungsantrages wären voraussichtlich mindestens die folgenden umfangreichen weiterführenden Untersuchungen nötig:
- Darlegung der aktuellen Gemeindeentwicklung sowie Bedarf an Wohnbauflächen
- Prüfung möglicher Alternativstandorte sowie technischer Alternativen der Ortsentwicklung
- Darlegung funktional geeigneter Ausgleichs- und Ersatzflächen
- Prüfung des Vorkommens des streng geschützten Wiesenknopf-Ameisenbläulings aufgrund des frequent vorkommenden Wiesenknopfes (Sanguisorba) auf manchen der in Rede stehenden Flächen
Zu Punkt 2
Abstandsflächen zu Biotopflächen
Nach Rücksprache mit dem Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie (BNL.baubkus GbR), gibt es keine gesetzliche Grundlage, die etwaige Abstandsflächen zu Biotopflächen regelt. Es sei aber in der weiteren Ausgestaltung durchaus denkbar, dass bestimmte Festsetzungen in die Planung aufgenommen werden, die den Schutz und die Abschirmung der Biotopflächen regeln. Denkbar seien beispielsweise Festsetzungen als öffentliche oder private Grünflächen zwischen den Baufenstern und den Biotopflächen.
Zu Punkt 3
Abstände zur Landesstraße und Möglichkeit einer Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze
Mit Schreiben vom 13.10.2025 erfolgte die Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität hinsichtlich der Fragestellungen gesetzliche Abstände betreffend. Aus der Stellungnahme gehen folgende Informationen hervor:
- Die Bauverbotszone von 20 m, gemessen vom äußeren befestigten Fahrbahnrand der
Landesstraße ist gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) einzuhalten. - Direkte Zufahrten zu der freien Strecke der L 280 sind grundsätzlich unzulässig (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 LStrG). Die verkehrliche Erschließung ist daher rückwärtig über das Gemeindestraßennetz vorzusehen, etwa durch Verlängerung der Gemeindestraße „Waldweg“.
- Dem Straßengelände der L 280 dürfen keinerlei Abwasser, auch kein gesammeltes
Oberflächenwasser zugeleitet werden. - In den Bebauungsplanfestsetzungen muss den Erfordernissen des § 1 Abs. 5 i.V.m. § 9
Abs. 1 Nr. 24 BauGB zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes Rechnung getragen werden (schalltechnische Beurteilung). - Die Ortsdurchfahrtsgrenze in Fahrtrichtung B 54 ist bei Station 3,008 (Erschließungsbereich) zutreffend festgelegt. Die geschlossene Bebauung endet im vorliegenden Fall auf Höhe der bestehenden Ortsdurchfahrtsgrenze. Der Erschließungsbereich der L 280 endet an der
Gemeindestraße „Struthweg“ entsprechend dem Ende der geschlossenen Bebauung.
Im weiteren Verlauf erfüllt die Landesstraße weder die Funktion einer mehrfachen
Verknüpfung mit dem Ortsstraßennetz noch die einer unmittelbaren Erschließung. Das
geplante Bebauungsplangebiet hat keinen Einfluss auf die Ortsdurchfahrtsgrenze. Dabei
handelt es sich um eine zukünftige Bebauung, die aktuell nicht berücksichtigt werden darf.
Eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze ist daher rechtlich nicht zulässig.
Zu Punkt 4
Wassernotwege und Erschließung
Das Planungsbüro von Weschpfennig wurde um evtl. Lösungsvorschläge gebeten. Es sollte geprüft werden, wie im Falle auftretenden Starkregens das Wasser um- oder abgeleitet werden könnte. Mit Mail vom 01.11.2025 erging die erste Beurteilung seitens des Büros von Weschpfennig. Das Planungsbüro geht nach grober Kostenkalkulation von Baukosten in Höhe von ca. 290.000 € zzgl. Nebenkosten aus. Eine Kostenschätzung zwecks Überprüfung der Vermarktungsfähigkeit der Grundstücke (Verkaufspreis Grund und Boden sowie Erschließung) wurde durch die zuständige Sachbearbeiterin Josie Betz vorgetragen. Unter Berücksichtigung aller Kosten würden sich unverhältnismäßig hohe Grundstückskaufpreise ergeben. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, aufgrund der verschiedenen Schwierigkeiten und dem daraus resultierenden hohen Kostenaufwand, das Bebauungsplanverfahren „In der Buchenwiese“ vorerst nicht weiter zu führen.
Am Ende des öffentlichen Sitzungsteils teilte Ortsbürgermeister Matthias Werther mit, dass der defekte Regeneinlauf im Waldweg repariert worden ist. Beide Wohnungen in der alten Schule sind wieder vermietet. An der Bushaltestelle soll ein Weihnachtsbaum aufgestellt werden, der Ständer ist bereits installiert. Ein zweiter Weihnachtsbaum kommt an die Kita. In der Kita wurde kürzlich die Bedarfsplanung besprochen. Die Betriebserlaubnis bleibt unverändert bestehen. Dominik Ebener hat bereits zugewachsene Gräben geöffnet, weitere Gräben folgen. Dabei sollen die Vorschläge aus dem Hochwasser- und Starkregenkonzept berücksichtigt werden. Der Rat beschäftigte sich mit umgestürzten und abgebrochenen Bäumen an verschiedenen Stellen, auch außerhalb der Ortslage; hier muss Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufgenommen werden. Wie zu vernehmen war reichen die Sackgassen-Schilder an dem Verbindung In der Ley – Schöne Aussicht nicht aus, weil immer wieder Lieferfahrzeuge den Hohlweg befahren wollen. Es sollten hier „Durchfahrt verboten“-Schilder aufgestellt werden. Ratsmitglieder fragten nach dem Planungsstand zur Neugestaltung des Bereichs vor dem Eingang zu den Mietwohnungen. Die Frage wird mit der Verbandsgemeindeverwaltung geklärt. Ratsmitglied Sven Fries wies darauf hin, dass am Glascontainer-Standort an der Hauptstraße leider wieder reichlich Müll abgeladen wor
