Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen vom 19.05.2025

Zentrales Thema Planungen zum Bebauungsplan „In der Buchenwiese“

Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst die Annahme einer Zuwendung der Volksbank Daaden eG zu Gunsten der Kindertagesstätte in Höhe von 2.000 EUR.

Festlegung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B

Der Rat hatte Ende des vergangenen Jahres eine Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern ab dem Jahr 2025 erlassen. Hintergrund war die Grundsteuerreform und die damit verbundene Neubewertung der Grundstücke. Dabei sollte nach der Empfehlung der Bundesregierung die Aufkommensneutralität beachtet werden, wonach die Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuern so festgelegen sollten, dass weder Minder- noch Mehreinnahmen zu den bisherigen Veranlagungen entstehen. Durch die Neubewertung ergab sich bei vielen Gemeinden, wegen der unterschiedlichen Bewertungsmethoden, eine Schieflage zwischen den Wohn- und Nichtwohngrundstücken, die zu Mindereinnahmen geführt hätte, wenn nicht der Hebesatz gegenüber den bisherigen Festlegungen angehoben worden wäre. Bei der Ortsgemeinde Emmerzhausen hätte dieser Effekt, bei Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes für die Grundsteuer B von 465 v. H., zu Mindereinnahmen von rd. 56.000 Euro geführt. Der Ortsgemeinderat hatte deshalb, den Hebesatz auf 653 v. H. angehoben, um annähernd das gleiche Aufkommen wie bisher zu erreichen.

Bereits zum Ende des letzten Jahres hatte die Landesregierung angekündigt, ein Grundsteuerhebesatzgesetz zu verabschieden, das es den Gemeinden ermöglichen sollte, die Hebesätze für die Grundsteuer B innerhalb von Grundstücksgruppen zu differenzieren. Der Ortsgemeinderat hatte deshalb im Zusammenhang mit der Hebesatzsatzung beschlossen, die Hebesätze erneut zu beraten, wenn weitere Informationen zur Möglichkeit der Differenzierung vorliegen. Der Landtag hat Ende Februar das angekündigte Grundsteuerhebesatzgesetz beschlossen, was nun den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, für Wohngrundstücke und für Nichtwohngrundstücke festzulegen. Die Einführung einer Hebesatzdifferenzierung für die Grundsteuer B hat das Ziel, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Dabei sollen auch Anreize geschaffen und soziale Effekte erzielt werden.

Die Verwaltung hat mittlerweile die Datenlage analysiert und Ergebnisse zur möglichen Differenzierung zwischen den Grundstücksgruppen erarbeitet. Dabei wurde weiterhin der Fokus auf die Aufkommensneutralität gelegt, betrachtet ob die Spreizung des Hebesatzes nicht zu groß ist und sich im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils bewegt, aber auch die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde gewahrt bleiben. Außerdem musste der vom Land vorgegebene Nivellierungssatz als Mindesthöhe Berücksichtigung finden.

Für die Ortsgemeinde Emmerzhausen, ergeben sich folgende Ergebnisse:


Der Ortsgemeinderat beschoss, die Hebesätze für die Grundsteuer B zu differenzieren und wie folgt in die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 aufzunehmen:

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG auf

513

v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf

513

v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf

1.026

v. H.

Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen

Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden ausführlich beraten. Michael Runkel von der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf erläuterte das Zahlenwerk und stand für Rückfragen der Ratsmitglieder zur Verfügung. Er gab auch einen Überblick über das Ergebnis des letzten Jahres. Hier ergab sich ein Überschuss in Höhe von rund 228.000 EUR. Bei der Planaufstellung ging man noch von einer Entnahme aus den Finanzmitteln in Höhe von rund 179.000 EUR aus. Die Verbesserungen sind hauptsächlich auf Einsparungen im Bereich der Personalkosten und auf Verschiebungen von Investitionen zurückzuführen. Am Jahresende verfügte die Ortsgemeinde über Finanzmittel in Höhe von 703.640 EUR.

Im Ergebnishaushalt 2025 wird mit einem Überschuss von 98.257 EUR gerechnet. Im Finanzhaushalt 2025 entsteht bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ebenfalls ein Überschuss von 162.679 EUR. Der Saldo aus Investitionstätigkeit ist in diesem Jahr negativ und beläuft sich auf -212.250 EUR, darüber hinaus verbleibt ein Fehlbetrag von -49.571, der der Rücknahme entnommen werden muss. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Im kommenden Jahr muss im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von -60.653 EUR ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt entsteht ein Überschuss von 7.219 EUR. Auch 2026 ist der Saldo aus Investitionstätigkeit negativ und beläuft sich auf -148.550 EUR. Eine Kreditaufnahme wird erneut nicht erforderlich sein. Der Ortsgemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, die mit allen Festsetzungen in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblatts veröffentlicht wird.

Planungen zum Bebauungsplan „In der Buchenwiese“

Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen hat in seiner Sitzung am 20.02.2023 beschlossen, trotz erschwerter Rahmenbedingungen grundsätzlich an dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Buchenwiese“ vom 13.12.2021 festzuhalten. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.09.2024 sollte bereits über ein Nachtragsangebot des Planungsbüros entschieden werden. Dieser Beschluss wurde jedoch vertagt, da aufgrund der vorherrschenden Problematik zunächst geklärt werden sollte, ob die Umsetzung des Plangebietes realisierbar ist und ob seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG in Aussicht gestellt werden kann. Ein Gesprächstermin sollte hier seitens der Verwaltung initiiert werden. Dieses Gespräch zwischen der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen und Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung fand am 07.05.2025 statt. Die Problematik zur Realisierung des Bebauungsplans wurde aus unterschiedlichen Gründen nochmals dargelegt. Die Untere Naturschutzbehörde hat während dieses Gesprächs bereits grundsätzlich signalisiert, dass eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt werden könnte, sofern der entsprechende notwendige Ausgleich vollumfänglich erbracht werden kann. Dies könne allerdings erst abschließend eruiert werden, wenn weitere Kartierungen durchgeführt worden seien.

Im Nachgang zu dem Gespräch vom 07.05.2025 hat die Verwaltung ein ergänzendes Honorarangebot bei dem Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie eingeholt, welches auch die zu erwartenden Mehrkosten für die Erstellung des naturschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts, der weitergehenden Artenschutzprüfung, die Prüfung potenzieller Ausgleichsflächen sowie die Erarbeitung eines Ausnahmeantrags gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde beinhaltet. Eine Kartierung des Plangebiets könnte nach Aussage des Büros noch in diesem Jahr erfolgen, sofern der Ortsgemeinderat an der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens festhält und der Nachtrag beauftragt wird.

Zusätzlich zu den bekannten Hindernissen aufgrund der vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope wurde im Gespräch zudem deutlich, dass das Plangebiet im Starkregenfall vollflächig durch Wasserströme durchzogen wird. Die Kreisverwaltung hat bereits angemerkt, dass im Falle einer Realisierung des Bebauungsplans mehrere Wassernotwege anzulegen seien, um das zufließende Wasser bereits vor dem Plangebiet umleiten zu können. Nach Aussage der Kreisverwaltung richtet sich die rechtliche Grundlage zur Abwägung der Hochwasserschutzbelange und Sturzflutbelange aktuell nach dem im BauGB normierten Gebot der „gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse“. Aktuell ergibt sich somit aus den Wasserströmen kein Verbot das Bebauungsplangebiet zu realisieren. Die potenzielle Gefährdung durch Starkregen ist jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Realisierung des Bebauungsplans gestaltet sich aufgrund der Problematik bezüglich der natur- und artenschutzrechtlichen Fragen und der daraus resultierenden Schaffung geeigneter Ausgleichsflächen als auch der möglichen Starkregenereignisse als durchaus problematisch. Zudem kann ein Gebiet, das unter Biotopschutz steht, erst nach Schaffung eines Ersatzbiotops baulich beplant werden. Es ist daher nicht abzusehen, ob nach Durchführung der Kartierung durch das Büro und der anschließenden Antragstellung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung Altenkirchen das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann.

Insgesamt ist im vorliegenden Verfahren mit deutlich höheren Kosten und Verzögerungen zu rechnen. Die Planungskosten (inkl. aller landschaftspflegerischen Leistungen, die im Rahmen der Ausnahme/Befreiung erforderlich werden) sind vollständig durch die Ortsgemeinde zu tragen. Hinzu kommen deutlich höhere Kosten für die Bereitstellung geeigneter Ausgleichsflächen, die größtenteils durch die Grundstückseigentümer im Plangebiet zu tragen sind, was eine spätere Vermarktung der Grundstücke möglicherweise erschwert. Die Verwaltung sieht die Realisierung des Bebauungsplangebiets als sehr schwierig an, weshalb zwischenzeitlich eine Schwellenwertberechnung durchgeführt wurde, um zu eruieren, ob im

Gemeindegebiet ein Tausch der Fläche mit einer anderen bebaubaren Fläche möglich wäre. Deren Ergebnis fiel allerdings negativ aus: Eine weitere Wohnflächenausweisung über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinaus ist nicht möglich. Selbst bei Flächenaufgabe der Erweiterungsfläche E4 („In der Buchenwiese“) überschreitet das Potenzial den Bedarf. Ein Flächentausch ist somit nicht möglich. Wenn der Ortsgemeinderat weiterhin an der Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Buchenwiese“ festhalten möchte, wäre im nächsten Schritt der Auftrag an das Planungsbüro zu erteilen. Bisher sind Kosten in Höhe von 5.568,91 EUR entstanden. Ein Auftrag an das Planungsbüro in Zusammenarbeit mit dem mit der Kartierung befassten Büro wurde bereits über 32.871,97 EUR erteilt. Nach umfangreicher Erläuterung des Sachverhalts durch Andrea Ebener von der Verbandsgemeindeverwaltung und eingehender Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat trotz der dargelegten Problematik und dem somit ungewissen Ausgang des Verfahrens mehrheitlich, an der Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Buchenwiese“ festzuhalten. Zudem stimmte der Ortsgemeinderat der durch das Planungsbüro angepassten Honorarkalkulation zu und erteilte den Auftrag zum erweiterten Leistungsumfang. Der Auftrag beläuft sich auf einen Gesamtbetrag brutto 14.519,19 EUR. Sofern sich im weiteren Verfahren ergeben sollte, dass eine enthaltene optionale Position (netto 720,00 EUR) ebenfalls erforderlich ist, stimmte der Ortsgemeinderat auch dieser zu.

 

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Matthias Werther informierte darüber, dass für den Bau des Daadetal-Radweges Kompensationsflächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Ein Teil der Kompensation erfolgt in Biersdorf, ein Teil entlang der Radwegestrecke zwischen der Steinches Mühle und ein weiterer Teil im Bereich der Gemarkung Emmerzhausen „Auf dem Kreuz“. Es handelt sich um die Flurstücke 81 und 84 im Flur 2, die beide im Besitz der Ortsgemeinde Emmerzhausen sind. Die Stücke sind zusammen 3.018 m² groß und eignen sich sehr gut für die Herstellung einer Streuobstwiese. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde können 30 hochstämmige Obstbäume angepflanzt werden, geplant ist eine Bepflanzung mit 20 Apfelbäumen unterschiedlicher Sorte, fünf Süßkirschen, drei Walnuss- und zwei Esskastanienbäumen. Die Kosten für Pflanzung inkl. Startdüngung, Wühlmausschutz, Dreibockgestellen, Stammschutz, Abdeckung der Baumscheibe mit Rindenmulch und die Pflege in den auf die Pflanzung folgenden drei Jahre (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) werden von der Verbandsgemeinde übernommen. Im Anschluss haben die Bäume dann eine Größe erreicht bei der mit erstem Ertrag zu rechnen ist. Die Fläche verbleibt im Besitz der Ortsgemeinde, und könnte zum Beispiel von ortsansässigen Imkern als Stellplatz genutzt werden, und auch das Obst kann natürlich geerntet und genutzt werden. Der Gestattungsvertrag zur Nutzung der Fläche wurde am 29.04.2025 geschlossen.

Weiter wurde mitgeteilt, dass vor wenigen Tagen mit einem Kostenaufwand von knapp 800 EUR die Kronenpflege des Baums auf dem Kita-Spielplatz durchgeführt wurde. Für den von der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kita erzeugten Strom wurde für den Zeitraum 28.05. bis 31.12.2024 eine Einspeisevergütung von 472,80 EUR erzielt. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wiesen Ratsmitglieder auf verschiedene Punkte hin bzw. fragten nach dem Sachstand. Dabei ging es um die Beschilderung der Verlängerung „In der Ley“ (Sackgasse), das Mähen von Flächen und die Anregung, intensiver auf den Daadetal-Radweg hinzuweisen damit weniger Radfahrer die gefährliche Landesstraße benutzen. Der Termin für die Seniorenfahrt im September wird in Kürze festgelegt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung schloss sich eine Grundstücksangelegenheit an.