Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Bericht des Grillhüttenwartes

Der Grillhüttenwart, Herr Dieter Theis, berichtete in der Sitzung über die Nutzung der Grillhütte.

Der Rat diskutierte eingehend mit Herrn Theis und Bürgermeister Stühn über die bereits seit Jahren bekannten Mängel insbesondere die Toilettenanlage und die Überdachung der Grillstelle an der Grillhütte und warum diese noch nicht behoben worden sind.

Ortsbürgermeister Keßler wies darauf hin, dass er bereits vor einem Jahr selbstständig ein ortsansässiges Unternehmen damit beauftragen wollte, allerdings das Bauamt der Verbandsgemeinde ihn daraufhin gewiesen hat, dass ein öffentliches Vergabeverfahren stattfinden und auch ein Bauantrag gestellt werden müsste und sie sich darum kümmern würden. Seitdem ist nichts mehr passiert.

Als weitere Vorgehensweise soll sich nochmal mit dem Bauamt der Verwaltung abgestimmt werden in wie weit die Ortsgemeinde selber tätig werden kann. Ansonsten soll bitte das Bauamt jetzt tätig werden, damit nächstes Jahr nicht wieder dieselben Mängel an der Grillhütte dem Rat berichtet werden.

Anpassung der Nutzungsvereinbarung zwischen der OG Weitefeld und dem TUS Weitefeld-Langenbach

In der bisherigen Fassung der Nutzungsvereinbarung vom 14.12.2023 wurde die Nutzung nicht explizit – wie seitens Ortsgemeinde gewollt und kommuniziert – nur dem TUS Weitefeld-Langenbach 19/29 e.V. übertragen.

Aus diesem Grunde erfolgt die Änderung des nachfolgenden Paragraphen:

§ 5 Benutzungsregelung, Nutzungsüberlassung an andere Vereine

Der Verein stellt in eigener Verantwortung einen Benutzerplan auf, der mit dem Ortsbürgermeister abzustimmen ist.
Nutzungsberechtigt ist der TUS Weitefeld-Langenbach und betreffende Spielgemeinschaften.

Die Nutzungsüberlassung der öffentlichen Sportanlage an andere örtliche Vereine und örtliche Institutionen sowie Schulen erfolgt in Abstimmung der Ortsgemeinde Weitefeld und dem TUS Weitefeld-Langenbach 19/29 e.V.

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Änderung / Klarstellung zu.

ISEK Dorfgemeinschaftshaus; Sachstand Raumakustik

Der Ortsgemeinderat hatte am 12.12.2023 den Ortsbürgermeister ermächtigt, die Wandabsorber des Herstellers Ecophon im Benehmen mit den Beigeordneten bis zu einem Gesamtpreis in Höhe von 13.000,00 € brutto (Material und Lohn getrennt) zu beauftragen.

Zum Zeitpunkt der Sitzung herrschte noch Unklarheit über die farbliche Ausgestaltung der Absorber.

Herr Starosta hat der Ortsgemeinde daher die verschiedenen Farbmuster zur internen Abstimmung überlassen.

Ortsbürgermeister Keßler hat der Verwaltung am 29.01.2024 das Abstimmungsergebnis der Bemusterung mitgeteilt und den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten freigegeben. Es sollen drei verschiedene Farbtöne (Cloudy Day; Volcanic Ash; Highland Fog) in einer Art Farbverlauf angebracht werden (Anhang). 

Der regionale Vertragshändler der Firma Ecophon, die Firma BAUKING, Siegen hat bei der Verwaltung am 09.02.2024 ein Angebot für die vorbeschriebene Ausführung eingereicht. Der Bruttopreis beträgt 11.438,43 € (2% Skonto/7 Tage). Der Auftrag wurde aufgrund der kurzen Preisbindungsfrist (3 Tage) sofort ausgelöst.  

Der Auftrag zur Montage der Platten wurde nach Anfrage bei zwei Firmen an die Firma Design Ausbau System, Inh. Manuel Hopf, Weitefeld zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 2.353,82 vergeben. 

Der Gesamtpreis für die fertig montierten Absorberplatten liegt damit bei 13.792,25 € brutto (13.563.48 abzgl. Skonto). Der etwas höhere Preis ist den Kleinstmengen des Farbkonzeptes geschuldet. 

Die akustisch wirksame Wandverkleidung der Firma Wünsche wurde zwischenzeitlich am 24.01.2024 montiert und mit einer Endsumme in Höhe von 11.560,00 € abgerechnet.

Der Ortsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte nachträglich der geringfügigen Überschreitung (rd. 800,00 €) des Gesamtpreises zu.

Erweiterung Tempo-30-Zone; Gartenstraße / Zum Steimel / Sonnenweg / Steingarten / Hellweg

Die bisherige Tempo-30-Zone in der Dorfmitte soll auf genannte Straßen ausgeweitet werden.

Grund ist, dass die Tempo-30-Beschilderung der Gartenstraße durch mehrere Kreuzungen aufgehoben wird. Das hat zur Folge, dass an diesen Stellen eigentlich neue Verkehrszeichen gesetzt werden müssten. Um diese Schilderflut zu minimieren, kam bei einem Ortstermin mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde der Vorschlag, eben die bisherigen Tempo-30-Zonenschilder entsprechenden zu versetzen und somit würde die Zone erweitert.

Genaue Standorte würden dann in Absprache mit dem Ordnungsamt als Fachabteilung der Verwaltung festgelegt.

Gartenstraße ab Einmündung K112 bis Einmündung Sandstraße L 286

Hellweg ab Einmündung K 112

Sonnenweg ab Einmündung Im Schloßsteinchen

Im Steingarten bis Einmündung Wirtschaftsweg

Erweiterung Zum Steimel bis Einmündung Wirtschaftsweg

Erweiterung der 30-Zone Waldweg einschließlich der Straßen Am Weitenstück und Buchenweg

Der Ortsgemeinderat stimmte nach eingehender Beratung der vorgeschlagenen Erweiterung zu, inklusive

  1. dem Vorschlag ebenfalls die Straßen Im Schloßsteinchen und Zum Erlenborn in die Tempo-30-Zonen mit aufzunehmen
  2. weitere Standorte der Schilder Tempo-30(-Zone) auf den Prüfstand zu stellen.

Neufassung Schulhofordnung / Dorfplatz

Der Ortsgemeinderat beschloss in der Sitzung vom 19.04.2016 die neue

Schulhofordnung (ausführliche Textform).

„Nutzungsregeln für den Schulhof der Grundschule Weitefeld und den Dorfplatz der Ortsgemeinde“

Der Schulhof gehört zur Grundschule und dient in erster Linie dieser öffentlichen Einrichtung. Zusammen mit dem angrenzenden Dorfplatz der Ortsgemeinde ist dieser außerdem für den Fußgänger- und Fahrradverkehr und die Freizeitgestaltung bestimmt. Zur Sicherung des öffentlichen Zweckes, zur Erreichung eines möglichst schonenden Umgangs mit der Anlage und zur Begrenzung der Nutzungsauswirkungen auf die Nachbarschaft werden folgende Regeln verbindlich vorgeschrieben:

Der Schulhof und Dorfplatz mit ihren Flächen, ihren Einrichtungen und Anpflanzung sind pfleglich zu behandeln.

Jede nicht dem Zweck des Schulhofes oder seinen Einrichtungen entsprechende Nutzung hat zu

unterbleiben.

  • Verboten sind in besonderem Maße Alkohol und Drogen jeglicher Art.
  • Das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten. Dies gilt nicht bei Notfällen und im Einzelfall im Zusammenhang mit der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung.
  • Ein längerer Aufenthalt mit Hunden ist nicht erlaubt. Das Queren des Schulhofes sowie bei

Vorführungen (z.B. Rettungshundestaffel) ist erlaubt.

  • Fußballspielen ist wegen der Gefahr für Glasscheiben und die Gebäudefassade nicht erlaubt.
  • Das „Grüne Klassenzimmer“ darf in der Regel nur zu schulischen Zwecken genutzt werden.
  • Die nicht befestigten Außenanlagen des Schulhofes dürfen bei Festen und Veranstaltungen nicht betreten werden.
  • Das Klettern auf den vorhandenen Bäumen, Hecken, Zäunen und Schutzgittern ist nicht erlaubt.
  • Abfälle sind in die vorhandenen Sammelbehälter zu entsorgen.
  • Der Schulhof darf nach 22.00 Uhr nur noch als Fußweg benutzt werden, ein längeres

Verbleiben auf dem Schulhof ist verboten.

  • Der Schulhof mit Dorfplatz wird an einigen neuralgischen Punkten videoüberwacht
  • Der Aufenthalt auf dem Schulhof ist nach Schulschluss bzw. nach der GS-Betreuung nicht mehr gestattet

Für die Schulzeiten und Nachmittagsbetreuung regelt die Schulleitung die Nutzung des Schulhofes. Hierfür gelten diese Regelungen nicht. Die Ortsgemeinde behält sich vor, im Einzelfall, vor allem im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen, diese Regelungen ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen.

Ortsgemeinde Weitefeld

Der Vorsitzende teilte mit, dass er derzeit bzgl. einer Videoüberwachung nach der Schule ab z. B. 18:00 Uhr mit der Verwaltung in Kontakt stünde und den Antrag dafür stellen möchte.

Der Ortsgemeinderat beauftragte den Ortsbürgermeister gemeinsam mit der Verbandsgemeinde den Antrag für eine mögliche Videoüberwachung abzustimmen und zu stellen, sowie neue Schilder mit den o.g. Punkten aufzustellen.

Anpassung der Benutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshaus und Turnhalle)

Aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten in den entsprechenden Gebäuden hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.06.2023 zum einen eine Aktualisierung der Benutzungs- und Hausordnung der gemeindlichen Einrichtungen beschlossen und zugleich auch die damit einhergehenden Benutzungsgebühren aktualisiert. Die letzte Gebührenanpassung hiervor datierte aus dem Jahr 2005.

Hintergrund war zudem, dass das Gemeindeprüfungsamt schon in seinem Bericht vom 14.06.2011 gefordert hatte, die Benutzungsgebühren anzupassen, um damit die Unterdeckung der Bewirtschaftung der gemeindlichen Einrichtungen zu reduzieren.

Die aktuellen Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus und die Turnhalle stellen sich wie folgt dar:

 



Dorfgemeinschaftshaus

 Gebühr

kleiner Saal

 

Benutzungsgebühren pro Tag (Einwohner)

50,00 €

Benutzungsgebühren pro Tag (Nichteinwohner)

80,00 €

Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Einwohner)

40,00 €

Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Nichteinwohner)

 75,00 €

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr

 0,00 €

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr

20,00 €

Benutzungsgebühren für nichtortsansässige Vereine

40,00 €

Nebenkostenpauschale für Vereine für alle Veranstaltungen

10,00 €

großer Saal

 

Benutzungsgebühren pro Tag (Einwohner)

100,00 €

Benutzungsgebühren pro Tag (Nichteinwohner)

150,00 €

Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Einwohner)

75,00 €

Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Nichteinwohner)

100,00 €

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr

0,00 €

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr

40,00  

Benutzungsgebühren für nichtortsansässige Vereine

80,00 €

Nebenkostenpauschale für Vereine für alle Veranstaltungen

20,00 €

Zuschlag für die Küchenbenutzung (Einwohner)

50,00 €

Zuschlag für die Küchenbenutzung (Nichteinwohner)

100,00 €

Kostenerst. f. d. Einsatz gemeindl. Personals o. beauftragte Dritte je Std. (Schadensbeheb., Reinigung etc.)

25,00 €

Kaution

400,00 €

Turnhalle

 Gebühr

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr

0,00 €

Nebenkostenpauschale für die 5 freien Benutzungen pro Tag

20,00 €

Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr (inkl. Nebenk.)

100,00 €

Zuschlag für die Küchenbenutzung / Buffetraum des Dorfgemeinschaftshauses

50,00 €

Kostenerst. f. d. Einsatz gemeindl. Personals o. beauftragte Dritte je Std. (Schadensbeheb., Reinigung etc.)

25,00 €

Nachdem nunmehr zahlreiche Vermietungen seit den Umbauarbeiten stattfanden, hat sich vereinzelt Anpassungsbedarf an der Gebührenordnung ergeben. Zusätzlich sind weitere, die Hausordnung betreffende, Diskussionspunkte aufgetreten.

Kritik ist demnach aufgekommen an der in Rechnung Stellung von Kostenerstattungen für den Einsatz gemeindlichen Personals für ortsansässige, gemeinnützige Vereine.

Das deutlich angestiegene Müllaufkommen, welches mitverantwortlich ist für den immensen Anstieg des Müllgebührenbescheides für die Turnhalle, das Dorfgemeinschaftshaus und den Bauhof um rund 1.200,00 Euro wirft die Frage auf, ob man die Nutzer der Einrichtungen nicht verpflichtet den bei Veranstaltungen entstandenen Müll auf eigene Kosten zu entsorgen.

Der Ortsbürgermeister erläuterte den weiteren Sachverhalt in der Sitzung und diskutierte eingehend mit dem Rat über die anfallenden Kosten für ortsansässige Vereine.

Der Ortsgemeinderat diskutierte über die noch anfallenden Nebenkosten für ortsansässige Vereine und ob man diese abschaffen solle oder nicht. Insbesondere wurden über die Müllgebühren und die Einweisung und das Vorortsein der Küchenfrau für die Benutzung der Küche gesprochen.

Ratsmitglied Klaus Kirchhöfer machte den Vorschlag folgenden Absatz in die Gebührenordnung mit aufzunehmen.

Ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen und Personen können auf Antrag die Nebenkosten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses reduziert oder ganz erlassen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Veranstaltung muss für jedermann zugänglich sein und das dörfliche Miteinander fördern bzw. bereichern, was letztendlich der Gemeinde und ihren Bürgern zugutekommt.
  • Sie soll nicht auf Gewinn ausgerichtet sein, bzw. soll ein eventueller Überschuss den gemeinnützigen Einrichtungen in Weitefeld zugutekommen.
  • Die Veranstalter ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind.
  • (Zitat aus der Benutzungssatzung Bürgerhaus Daaden) Die Veranstaltung keine rechtsextremen, linksextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.

Ratsmitglied Dirk Langenbach machte den Vorschlag, dass der anfallende Müll bei Veranstaltungen vom Veranstalter selbst entsorgt werden müsste und ansonsten ein Teil der Kaution einbehalten werden soll.

Da der Rat keinen Präzedenzfall schaffen möchte, soll dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben werden, damit sich vorerst nochmal untereinander getroffen und abgesprochen werden kann. Die Ratsmitglieder merken an, dass dies für diese Sitzung aufgrund der verspäteten Veröffentlichung dieser Vorlage zeitlich leider nicht möglich war.

Der Ortsgemeinderat beschloss diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben

Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2013 - 2021 und Beschlussfassung über die Entlastung

Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler sowie die Beigeordneten Anja Röcher, Sabine Knautz und Sven Stühn waren gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begaben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes. Ratsmitglied Heribert Weber übernahm stellvertretend für Ratsmitglied Klaus Hees den Vorsitz.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Weitefeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2013 - 2021 der Ortsgemeinde Weitefeld entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2013 - 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Der Ortsgemeinderat folgte daher der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellte die geprüften Jahresabschlüsse 2013 - 2021 gemäß den dem Rat vorgelegten Unterlagen fest. Die Zahlenwerke werden in Gänze an anderer Stelle amtlich bekanntgemacht.

Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

  • Es gab 92 Meldungen für Brennholzwerber, wir werden sehen ob jeder berücksichtigt werden kann oder ausgelost werden muss.
  • Die Anpflanzungen am neuen Brunnen gegenüber der Pizzeria wurden von Schüler*innen der Grundschule herausgerissen.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach (FWG-Fraktion) wollte den Sachstand zum Anbau der Kita wissen. Was hat sich seit der letzten Sitzung getan? Was konnte umgesetzt/erreicht werden? Wo gibt es Risiken?

Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass bereits der Bauantrag und auch der Förderantrag gestellt worden wären und dies gut voranginge.

Er fragte auch nach dem Dorfgemeinschaftshaus und schlug vor eine Handvoll Hochstühle zu beschaffen.

Ortsbürgermeister Keßler erklärte, dass eine Handvoll aufgrund von Platzproblemen in der Lagerung schwierig werden würden. Er denkt aber das 2-3 Hochstühle machbar wären.

Ratsmitglied Langenbach hätte gerne analog dem Bericht des Grillhüttenwarts einen Bericht des Hausmeisters und der Küchenfrau zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in der nächsten Sitzung. Dieser könnte beispielsweise enthalten wie oft und an wen (Verein/Privat) vermietet wurde, was bisher gut gelaufen ist und was noch verbessert werden kann und ob die Auflagen u.a. bzgl. Lärmschutz und Nutzungsdauer eingehalten wurden.

Der Vorsitzende stimmte dem zu und wird dies in die Wege leiten.

Einwohnerfragen

Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Vorstellung eines möglichen WEA-Projektes durch einen Investor, sowie einer Bauangelegenheit und den Mitteilungen.