Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas: Aktuell noch nichts bekannt!

Wir erhalten immer häufiger Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern. wie und wann sie den schon im Dezember 2022 angekündigten Zuschuss des Bundes für Heizöl, Pellets und Flüssiggas bekommen können. All diese Fragen können von uns leider nicht beantwortet werden. Selbst die Rahmenbedingungen zwischen Bund und Land sind verbindlich auch nach drei Monaten noch nicht geklärt.

Fest steht: In Rheinland-Pfalz ist das Sozialministerium zuständig. Die Bedingungen, wann man Hilfen erhält, stehen nicht fest. Es gibt noch keinerlei Informationen über das Antrags- und Auszahlungsverfahren. Aber es soll wohl digitale Anträge geben. Aktuell gibt es nur den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern. Ölheizungsbesitzer müssen daher auch nach drei Monaten weiterhin abwarten, wann, wo und wie der angekündigte Zuschuss beantragt werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich ggf. unmittelbar an das

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

Tel.: 030 / 18 615 – 0
E-Mail info@bmwk.bund.de  

oder das zuständige

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Tel.: 06131 / 16 0
E-Mail poststelle@mwg.rlp.de