Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 09.05.2023

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2026

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausführlich beraten.

Der Ausschuss hatte dem Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der beratenen Fassung empfohlen.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Weitefeld für die Jahre 2023 und 2024

vom _____________

Der Ortsgemeinderat hat am 09.05.2023 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden                                                                                      

  1. im Ergebnishaushalt

 

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.549.770 €

4.623.541 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.352.224 €

4.241.075 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

197.546 €

382.466 €

2.   im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

358.356 €

538.896 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.562.050 €

574.150 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.382.499 €

1.194.289 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.820.449 €

-620.139 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.462.093 €

81.243 €

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

283.893 €

86.921 €

zusammen auf

283.893 €

86.921 €

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

 

2023

2024

 

0 €

0 €

§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

 - entfällt -

§ 6
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

360

v. H.

Grundsteuer B auf

465

v. H.

Gewerbesteuer auf

380

v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

50,00

Euro

für den zweiten Hund

60,00

Euro

für jeden weiteren Hund

70,00

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

340,00

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

360,00

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

380,00

Euro

§ 7
Gebühren und Beiträge

  1. Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.

Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.

  1. Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8
Umlagen

- entfällt -

§ 9
Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

12.021.946,52

 

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

11.995.688,52

 

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

 

12.193.234,52

 

Euro.

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

 

12.575.700,52

 

Euro.

§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 Euro überschritten sind.

§ 11
Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12
Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13
Leistungszulagen

- entfällt –

§ 14
Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Generalsanierung Sportplatz Weitefeld; Sachstandsbericht

Der Rat der Ortsgemeinde Weitefeld hatte in der Sitzung am 14.03.2023 den Auftrag für die Generalsanierung an die Firma STRABAG Sportstättenbau GmbH, Lünen, vergeben.

Zwischenzeitlich hat am 25.04.2023 eine örtliche Einweisung der Baufirma vor Ort stattgefunden, bei der im Wesentlichen technische Details und der Bauablauf mit Vertretern der Ortsgemeinde, des Ingenieurbüros und des Fußballvereins abgestimmt und für die bevorstehende Ausführung geklärt wurden.

Im Anschluss daran haben sich die Beteiligten gemeinsam den Kunstrasenplatz in Neunkirchen-Salchendorf angesehen, im Hinblick auf die noch zu treffende Auswahl des Kunstrasenfabrikates.

Am 08.05.2023 fand die vorgeschriebene Untersuchung auf mögliche Kampfmittelrückstände statt. Nach Feststellung der Kampfmittelfreiheit soll nach Auskunft der Fa. STRABAG dann am 23.05.2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Antrag der FWG-Fraktion; Nutzung des Sportplatzes der Ortsgemeinde nach der Generalsanierung

Die FWG-Fraktion hatte beim Ortsbürgermeister eine Anfrage zur Nutzung des Sportplatzes der Ortsgemeinde nach der Generalsanierung gestellt. Die Anfrage wurde der Niederschrift beigefügt.

Eine Novellierung der Nutzungsordnung war und ist vorgesehen. Die neue Nutzungsordnung wird der Ortsbürgermeister in Verbindung mit der Verwaltung ausarbeiten und zu gegebener Zeit im Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorstellen.

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für die Vorschlagsliste

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern angehören.

Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Weitefeld hat mindestens drei Person vorzuschlagen.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der

anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.

Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) haben

      Frau Kerstin Kober
      Hintere Buchwiese 7
      57586 Weitefeld

      Frau Sarah Thiel
      Sonnenweg 3
      57586 Weitefeld

      Herr Andreas Klein
      Mittelstr. 41
      57586 Weitefeld

      Herr Klaus Weinbrenner
      Waldweg 8
      57586 Weitefeld

      Herr Kay Kirchhöfer
      Dreisbachtal 16
      57586 Weitefeld

      Herr Marc Hornickel
      Bergstraße 13
      57586 Weitefeld

      Herr
      Christopher Leineweber
      Mittelstraße 62
      57586 Weitefeld
       
beantragt. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Danach wählte der Ortsgemeinderat die Personen, die sich beworben zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Die Reparatur am Glockenturm Friedhof Oberdreisbach wird teurer als geplant. Bei der Reparatur des Glockenklöppels wurde festgestellt, dass auch die Befestigung des Antriebes mehr als marode ist. Dieser muss einschließlich Stromleitung aus der Friedhofshalle heraus komplett erneuert werden.

Am Radweg Richtung Sportplatz wurden zwei morsche Bäume entfernt und zusammen mit der Ortsgemeinde entsprechend neue gepflanzt.

Einwohnerfragen

Einer der anwesenden Einwohner stellte folgende Fragen:

Im Jahr 2019 wurde bereits eine schriftliche Anfrage gestellt, ob man die Verkehrsregelung in den Querstraßen „Erlenborn“ ändern kann. Was wurde daraus?

Ortsbürgermeister Keßler gab dazu an, dass die Anfrage damals an die Verbandsgemeinde weitergegeben wurde und diese keinerlei Möglichkeiten sah, an der Verkehrssituation zu verändern.

Was ist mit den Straßen im Ort (z.B. „Betzdorfer Straße“) die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden?

Karl-Heinz Keßler bestätigte die Notwendigkeit, dass diese Schäden dringend behoben werden müssen. Er wies aber darauf hin, dass es sich hier um Kreisstraßen handelt und somit der Kreis entscheidet, wann welche Sanierungsmaßnahmen angegangen werden. Entsprechende Anfragen und Anträge wurden durch die Ortsgemeinde, aber auch die durch Verwaltung mehrfach gestellt. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Betzdorfer Straße damals Einspruch gegen die vorliegenden Pläne einreichten und die ganze Sache somit ins Stocken geriet.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Generalsanierung, einer Vergabe von Ingenieurleistungen, einer Grundstücks- und einer Bauangele