Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Beschluss über das neue Forsteinrichtungswerk

Das neue Forsteinrichtungswerk (Betriebsplanung) für die nächsten zehn Jahre wurde vom Forstplanungsbüro Carsten Bender, Betzdorf aufgestellt.

Herr Bender erläuterte dem Rat das Werk.

Die Forsteinrichtung dient in der Forstwirtschaft der Betriebsregelung und ist damit ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes, die mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit im Betrieb. Darüber hinaus wird im Sinne eines Controllings der Vollzug im abgelaufenen Planungszeitraum den zugrundeliegenden Zielvorgaben gegenübergestellt.

Bei der Forsteinrichtung werden durch eine Waldinventur unter anderem Daten über Grenzen, Waldfunktionen, Bestockung und Standort gewonnen.

Anhand dieser Aufnahme werden insbesondere Hiebsätze für einen längeren Zeitraum (10 Jahre) geplant.

Die Ergebnisse werden in sogenannten Forsteinrichtungswerken niedergelegt.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Forsteinrichtungswerk für die kommenden 10 Jahre zu.

Beschlussfassung zur Teilnahme am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet und 900 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bei der Waldbewirtschaftung 12 Kriterien beachten. Die Bindefrist beträgt für die ersten 11 Kriterien 10 Jahre, für das Kriterium 12 beträgt sie 20 Jahre. Die Einhaltung der Kriterien wird über PEFC oder FSC sichergestellt. Die meisten der waldbesitzenden Kommunen sind über PEFC bereits zertifiziert.

Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Somit ist eine schnelle Entscheidung in den Gemeinden geboten. Die Forstverwaltung soll die Waldbesitzer entsprechend beraten. Der Gemeinde- und Städtebund vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist, weil die Gemeinde verpflichtet wird, bestimmte Vorgaben für die Waldbewirtschaftung über einen längeren Zeitraum einzuhalten. Dadurch sind in Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume für den Gemeindewald eingeschränkt.

Das Thema wird derzeit unterschiedlich diskutiert, zumal das Förderprogramm einen tiefgreifenden Einschnitt in die künftige Waldbewirtschaftung nach sich zieht. Darüber hinaus ist die Entscheidung zur Teilnahme am Programm individuell für jede waldbesitzende Kommune zu betrachten.

Die Revierleiter hatten das Förderprogramm noch mal in der letzten Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung vorgestellt und erläutert. Anschließend war man sich einig, dass die Revierleiter das Programm, deren Vor- und Nachteile sowie eine grobe Gegenüberstellung der zu erwartenden Förderung und der mit den Kriterien einhergehenden Kosten bzw. Risiken für jede waldbesitzende Gemeinde gesondert vorstellen und die Gremien dann eine Entscheidung über eine Antragsstellung treffen sollen.

Revierleiterin Judith Waldhans erläuterte dem Rat die Ausgangssituation.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Teilnahme an dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Sammelausschreibung Straßenausbau 2023

Die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf planen für das Jahr 2023 erneut eine
Sammelausschreibung für großflächige (ca. 50 m² und mehr) (Asphalt-) Deckensanierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche zu 100% von der jeweiligen Stadt bzw. Ortsgemeinde zu bezahlen sind (keine Ausbaumaßnahmen).

Im Jahr 2022 wurde bereits ein Teilbereich der „Gartenstraße“ erfolgreich saniert.

Für die OG Weitefeld ist die nachfolgende Fläche für das Jahr 2023 vorgesehen.

„Wiesenstraße“:
- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (4cm) auf einer Fläche von rd. 130m²
- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 25.000€ brutto

Bei einer umfangreichen und frühzeitigen Ausschreibung erhoffen sich die Verbandsgemeindewerke günstige Angebotspreise sowie eine übersichtliche Koordination und Bauüberwachung mit einem Auftragnehmer für alle Unterhaltungsmaßnahmen.

Die Planung und Ausschreibung sind für das Frühjahr 2023 vorgesehen, mit Beginn der
Bauausführung kann bei problemlosem Verlauf im Sommer/Herbst 2023 gerechnet werden.

Der Rat der OG Weitefeld beschloss:

a) die für das Jahr 2023 vorgesehene Fläche in der Sammelausschreibung Straßenbau zu
berücksichtigen.

b) die erforderlichen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 zu veranschlagen.

c) die Verbandsgemeindewerke Daaden mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.

Teilausbau Kirchweg Ausführungsbeschluss

Über die nachfolgende Problematik wurde in Sitzungen des Bauausschusses der Ortsgemeinde Weitefeld am 28.01.2020 sowie am 28.02.2023 vorberaten.

Zur Beurteilung und Einschätzung einer Veränderung der Schadstelle fand am 15.02.2023 ein erneuter Ortstermin mit Herrn Häbel, dem Ortsbürgermeister und Vertretern der Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf statt.

Die Risse in der Fahrbahn und der Setzungsbereich haben sich in den vergangenen zwei Jahren stark vergrößert, sodass eine kurzfristige Sicherungsmaßnahme notwendig sei.
Dabei werden durch den Bauhof der VG Daaden die beiden bergseitigen Bäume inklusive Einfassungen entfernt und mit Asphalt aufgefüllt. Der talseitige Bereich wird mit Absperrmaterial der Ortsgemeinde eingeengt damit der Straßenverkehr an der Schadstelle vorbeigeführt werden kann. 

In seiner Sitzung am 28.02.2023 hatte der Bauausschuss eine Ausbauvariante mit Ausführung als Engstelle favorisiert.
Dabei könnte auf einer Länge von rd. 50m die Fahrbahn von jetzt ca. 4,50m auf rd. 3,60m baulich verengt werden. Nach der RASt 06 sollen sogenannte Wohnstraßen bei einem Verkehr unter 400 Kfz / 24h ohne LKW und ÖPNV Verkehr eine Mindestfahrbahnbreite von 4,10m für den Begegnungsfall PKW-PKW aufweisen. Geringere Breiten und die Länge möglicher Einengungen hängen grundsätzlich von der Verkehrsbelastung und der Sichtbeziehung ab.

Im konkreten Fall des „Kirchweg“ ist eine Abschnittslänge der Einengung von ca. 50m möglich, da die Verkehrsbelastung bei < 70 Kfz/h zu erwarten ist und die Sichtbeziehungen gegeben sind.

Im Zuge eines Teilausbaus müsste der Boden im Bereich der Setzung bis in eine Tiefe von rd. 1,50 ausgetauscht und die talseitige Bordanlage ca. 90cm Richtung Straßenmitte versetzt werden um die Hauptverkehrslast am Böschungskopf zu verringern.Während der Ausführung der Arbeiten müssen die im Setzungsbereich vorhandenen Leitungen (Wasserleitung DN 100 PVC und Gasleitung) aus den Jahren 1994 gesichert werden. Eventuell ist eine Notversorgung erforderlich, dafür müssen noch Abstimmungsgespräche mit den entsprechenden Versorgern geführt werden.

Die zu erwartenden Kosten für diese Variante belaufen sich auf rd. 150.000€ brutto und sind kostengünstiger als eine Ausführung mit einer Winkelstützmauer (rd. 270.000€). Ebenfalls kann der talseitige Fußweg erhalten bleiben.

Die Planung und Ausschreibung sind für das Frühjahr 2023 vorgesehen, mit Beginn der
Bauausführung kann bei problemlosem Verlauf im Sommer/Herbst 2023 gerechnet werden.

Der Rat der OG Weitefeld beschloss auf Empfehlung des Bauausschusses

a) den Teilausbau Kirchweg mit Ausführung als Engstelle für das Jahr 2023 vorzusehen.
b) die erforderlichen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 zu veranschlagen.
c) die Verbandsgemeindewerke Daaden mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.

Ausstattung der Flutlichtanlage Sportplatz Weitefeld mit moderner, energie- und kostensparender LED-Technik

Die Ortsgemeinde Weitefeld beabsichtigt, im Zuge des geplanten Umbaus des Sportplatzes Weitefeld auch die „in die Jahre gekommene“ Flutlichtbeleuchtung zu erneuern und auf energiesparende und umweltfreundliche LED-Beleuchtung umzustellen.

Von einem Fachunternehmen für Sportstättenbeleuchtung wurde im Auftrag des Ortsbürgermeisters und der Verwaltung zwischenzeitlich eine Lichtberechnung für eine mögliche Umrüstung der vorhandenen 12 Leuchten (Fluter) auf LED-Technik untersucht und berechnet. Auf dem Sportplatz befinden sich zurzeit 4 intakte Flutlichtmasten, die nach Inaugenscheinnahme durch das Fachunternehmen bei einem Ortstermin erhalten bleiben und somit auch zukünftig als Masten für die neue Beleuchtung dienen können. So könnte die Beleuchtung zukünftig aussehen (Musterbilder):

Ausführung:      Umrüstung der vorhandenen 12 Fluter auf LED-Technik

Beschreibung:  Austausch der vorhandenen 12 Fluter (12 x 2.000 Watt zzgl. je 200 Watt Vorschaltgerät = ca. 26.400 Watt gesamt) gegen LED-Fluter (4x 600 Watt + 8 x 1.000 Watt = ca. 10.400 Watt)

>>> Reduzierung um ca. 16.000 Watt (ohne Dimmung), ca. 21.200 Watt (mit 50% Dimmung).

Ergebnis:         ca. 61 % Einsparung (ohne Dimmung) bzw. ca. 80% Einsparung (mit Dimmung)

bei im Mittel ca. 137 Lux Lichtleistung.

                        Blendwerte für Zuschauer und Spieler durch eingebaute Entblendungstechnik sehr gut

Keine Lichtverunreinigung in der Peripherie

„Lichtstromanteil nach oben“ (ULR-Wert) = 0,0 %, > Voraussetzung für Förderfähigkeit

Herstellungskosten brutto:                    ca. 35.500,- €

(inkl. Demontage der vorhandenen Strahler sowie Montage der neuen Strahler, Einweisung, Dimmung, Steuerungsprogrammierung, Zigbee-2-Zonen-Funksteuerung)

Zzgl. Nebenkosten (Ing.-Leistungen, Antrag, Sonstiges), ca. 15 %:        ca.  4.500,- €

Gesamtkosten brutto geschätzt:                                                        ca. 40.000,- €  

(= Ansatz für Haushaltsplan 2023/2024)

Fördermöglichkeiten:

Die Variante ist vollumfänglich förderfähig. Für diese Maßnahme ist eine Förderung aus dem Zuschussprogramm des Bundes (ZuG) mit einer Förderhöhe bis zu maximal 25 % Zuschuss auf alle förderfähigen Kosten zu erwarten.

Im Rahmen der Förderrichtline (ZuG) muss eine benutzungsgerechte Beleuchtungsregelung inkl. Dimmfunktion und Zonensteuerung (d.h. mindestens zwei Platzhälften unabhängig voneinander zu dimmen und zu schalten) eingebaut werden.

Weitere oder günstigere Fördermöglichkeiten gibt es nach Recherche der Verwaltung derzeit nicht.

Zurzeit ist mit einem Fördermittelbescheid frühestens etwa nach 6 – 8 Monaten zu rechnen.

Mit der Durchführung einer Ausschreibung der Maßnahme darf erst nach Vorlage des Fördermittelbescheides begonnen werden.

Wirtschaftlichkeit:

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Fachunternehmens ergibt bei einer angenommenen jährlichen Nutzungsdauer von ca. 500 Betriebsstunden und einem angesetzten Strompreis von 0,35 €/kwh eine Amortisierung der Umrüstung auf LED-Technik

•       ohne Dimmung:                  nach etwa 10,35 Jahren

•       mit 50% Dimmung:             nach etwa 7,7 Jahren

Bei weiter steigenden Strompreisen stellt sich die Amortisierung gfs. auch bereits deutlich früher ein.

Der Ortsgemeinderat Weitefeld

•       beschloss die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Weitefeld gemäß der Ausführung (4 x 600 Watt + 8 x 1.000 Watt LED-Fluter) auszuführen und die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2023/2024 einzustellen.

•       beauftragte die Verwaltung und den Ortsbürgermeister mit der kurzfristigen Beantragung einer Bezuschussung durch das Förderprogramm des Bundes (ZuG).

•       beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung (Beschränkte Ausschreibung nach UVgO) der erforderlichen Leistungen unmittelbar nach Vorliegen des Fördermittelbescheides in der beschriebenen Höhe.

Sollten keine oder geringere Fördermittel bewilligt werden als beantragt, berät der Ortsgemeinderat erneut über die weitere Vorgehensweise.

Mitteilungen

Die Durchführung der Jugendsammelwoche findet vom 26.04. – 05.05.2023 statt. Wenn sich Jugendgruppen zum Sammeln bereit erklären, sollen diese sich bitte bei Ortsbürgermeister Keßler melden. Die Hälfte des Sammlungserlöses erhält die sammelnde Jugendgruppe zur Unterstützung ihrer örtlichen Vereinsarbeit.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach erkundigte sich danach, ob und wie die Wald- / Flurwege nach Abschluss der Arbeiten an den Hochspannungsmasten wieder instandgesetzt werden. Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler informierte, dass er vor Maßnahmenbeginn immer von der ausführenden Firma kontaktiert werde und auch die Genehmigung zum Befahren der gemeindlichen Wirtschaftswege erteile. Auch nach Ende der Arbeiten, würden die Wege instandgesetzt, ggfls. nachgearbeitet und abgenommen. Zudem befahre er auch während der Bauarbeiten die Wege und dokumentiere mögliche Schäden.

Weiter erkundigte sich Ratsmitglied Dirk Langenbach nach der Fertigstelltung des Dorfgemeinschaftshauses. Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler gibt bekannt, dass bis Ende April alle Veranstaltungen abgesagt wurden.

Einwohnerfragen

Der erschienene Einwohner erkundigte sich nach dem Weg am Spielplatz (Alte Stroth).

Dieser sei durch die Baumaßnahmen Turnhalle sehr in Mitleidenschaft gezogen worden.

Nach Info von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler seien entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt, sodass dieser in nächster Zeit ertüchtig werden soll. Der Einwohner schlug vor, diesen Weg auf eine „Spielstraße“ (7 km/h) zu beschränken.