Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Mauden

Sitzung des Ortsgemeinderats Mauden

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Achim Reeh kam der Ortsgemeinderat Mauden am 23. März 2023 zu einer Sitzung zusammen. Zunächst stand das neue Forsteinrichtungswerk auf der Tagesordnung. Forstplaner Carsten Bender Herr Bender stellte seinen dazu ausgearbeiteten Entwurf vor. Die Forsteinrichtung dient in der Forstwirtschaft der Betriebsregelung und ist damit ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustands, die mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit im Betrieb. Darüber hinaus wird im Sinne eines Controllings der Vollzug im abgelaufenen Planungszeitraum den zugrundeliegenden Zielvorgaben gegenübergestellt. Bei der Forsteinrichtung werden durch eine Waldinventur unter anderem Daten über Grenzen, Waldfunktionen, Bestockung und Standort gewonnen. Anhand dieser Aufnahme werden insbesondere Hiebsätze für einen längeren Zeitraum (10 Jahre) geplant. Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Forsteinrichtungswerk zu.

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet und 900 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bei der Waldbewirtschaftung einige zusätzliche Kriterien beachten.  Die Revierleiter hatten das Förderprogramm in der letzten Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung vorgestellt und erläutert. Anschließend war man sich einig, dass die Revierleiter das Programm, deren Vor- und Nachteile sowie eine grobe Gegenüberstellung der zu erwartenden Förderung und der mit den Kriterien einhergehenden Kosten bzw. Risiken für jede waldbesitzende Gemeinde gesondert vorstellen und die Gremien dann eine Entscheidung über eine Antragsstellung treffen sollen. Revierleiter Matthias Grohs erläuterte dem Rat die Ausgangssituation:

  • Mögliche Förderung ohne 5%-Nutzungsverzicht (0,5 ha) bei 10-jähriger Bindung:
    82 € x 9,7 ha = 795,40 € pro Jahr
  • Mögliche Förderung mit 5%-Nutzungsverzicht (0,5 ha) bei 20-jähriger Bindung:
    97 € x 9,7 ha = 940,90 € pro Jahr

Zur Entscheidungsabwägung wurden den möglichen Fördersummen nachfolgende Risikoaspekte gegenübergestellt: In oben dargelegten Berechnungen wurden die derzeitigen Zertifizierungskosten (PEFC+) von 3 €/ ha berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Faktoren wie zusätzliche Verwaltungskosten (quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen an die Beförsterung; Dokumentationen), Sach- und Unternehmerkosten (Maßnahmenumsetzungen bspw. beim Wasserrückhalt etc.) und Wirtschaftserschwernisse. Zum Nutzungsverzicht auf 0,5 ha: Bei einem jährlichen Hiebsatz von 0,6 fm/ha und einem angenommen holzerntekostenfreien Durchschnittserlös von 60,00 €/fm verzichtet der Waldbesitzer 20 Jahre lang auf jährliche Gewinne in Höhe von etwa 18 € bzw. insg. auf etwa 360 €. Die Unwägbarkeiten und Risiken insb. im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und Schutz der Waldbesuchenden, die sich bei der Einhaltung der Kriterien ergeben, können in einer derartigen Kalkulation nicht berücksichtigt werden. Dem signifikanten Mehraufwand in der Beförsterung werden keine Anpassungen bei den Personalressourcen gegenübergestellt. Die Folge könnte mittelfristig eine merkliche Anpassung der Betriebskostenbeiträge sein, abgesehen von Auswirkungen der Arbeitsbelastung. Die Akzeptanz der Bevölkerung (Beispiel: Diskrepanz zwischen Brennholznachfrage und weiterer Totholzanreicherung) ist fraglich. Bestehende oder beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen (Landes-) Förderungen müssen beim Fördersatz berücksichtigt, d.h. „abgezogen“ werden (Bsp. Nutzungsverzicht im Zusammenhang mit der aktuellen Forsteinrichtung; „Initiierung Naturverjüngung“ oder „Jungbestandspflege“, hier: 16 €/ha Abzug).

Der Nutzungsverzicht in kommunalen Wäldern steht dem umfassenden Nachhaltigkeitsgedanken der deutschen Forstwirtschaft entgegen. Die Folge ist, dass die seit Jahrhunderten praktizierte und bewährte Integration von Wirtschaft, Ökologie und Sozialem auf der gleichen Fläche einer schleichenden Segregation weicht. Der Mangel an Rohstoff Holz wird in diesem Lande dadurch zunehmen. Die Wohlfahrtsleistungen des Waldes (frische Luft, Trinkwasser, CO2-Bindung, Sicht-/Lärm-/ Bodenschutz etc., Erholung) werden nach Abzug der genannten Kosten bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt. Der Rat sprach sich nach ausführlicher Diskussion gegen die Teilnahme an dem Bundesprogramm aus.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024

Als nächstes stand der Haushalt auf der Tagesordnung. Markus Utsch von der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf erläuterte den Ratsmitgliedern ausführlich das Zahlenwerk und beantwortete Fragen. Der Rat beschloss den Haushalt ohne Gegenstimmen.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

Im Ergebnishaushalt


2023
2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf
455.197 €
484.999 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
850.363 €
186.446 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf
- 395.166 €
298.553 €


und im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 820.723 €

313.463 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.850 €

79.350 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.000 €

155.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 13.150 €

- 75.650 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

833.873 €

- 237.813 €

Es sind keine Kredite vorgesehen. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern waren zuletzt wie folgt festgesetzt worden:

Grundsteuer A

300

v. H.

Grundsteuer B

365

v. H.

Gewerbesteuer

365

v. H.


Die Sätze für die Hundesteuer auf:

Erster Hund

60,00

Euro

Zweiter Hund

60,00

Euro

Weitere Hunde

60,00

Euro

erster gefährlicher Hund

320,00

Euro

zweiter gefährlicher Hund

320,00

Euro

weitere gefährliche Hunde

320,00

Euro

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde entwickelt sind wie folgt:

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

1.226.433,19

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.301.933,19

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

 

906.767,19

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

 

1.205.320,19

Euro.

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern angehören. Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Mauden hat mindestens eine Person vorzuschlagen. Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Der Ortsgemeinderat wählt einstimmig erneut Ilona Rosenkranz zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Sammelausschreibung Straßenbau

Die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf planen für das Jahr 2023 erneut eine
Sammelausschreibung für großflächige Deckensanierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Unterhaltungsmaßnahmen, die zu 100% von der jeweiligen Stadt bzw. Ortsgemeinde zu bezahlen sind (keine Ausbaumaßnahmen). Für die Ortsgemeinde Mauden sind nachfolgende Flächen für das Jahr 2023 gemeldet:

„In der Holl“:
- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (4 cm) auf einer Fläche von rd. 450 m² im Hocheinbau
- Schadstellen mit Asphalttragschicht erneuern

- Anpassung von Regeneinläufen und Bordanlagen
- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 50.000 € brutto

Im geplanten Sanierungsbereich „In der Holl“ befindet sich eine alte PVC-Wasserleitung der Verbandsgemeindewerke Daaden. Um einen späteren Straßenaufbruch an der neuen Asphaltdecke zu vermeiden planen die Verbandsgemeindewerke, die Wasserleitung im Ausbaubereich auf einer Länge von ca. 50 m zu erneuern. Um die dafür erforderliche Planung und Bereitstellung der Haushaltsmittel durchführen zu können müsste die Sanierungsmaßnahme im Jahr 2024 vorgesehen werden.

„Kälberbitze“:

- ca. 30 m Rissverfüllung

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 5.000 € brutto

Bei einer umfangreichen und frühzeitigen Ausschreibung erhoffen sich die Verbandsgemeindewerke günstige Angebotspreise sowie eine übersichtliche Koordination und Bauüberwachung mit einem Auftragnehmer für alle Unterhaltungsmaßnahmen. Die Planung und Ausschreibung sind für das Frühjahr 2023 vorgesehen, mit Beginn der Bauausführung kann bei problemlosem Verlauf im Sommer/Herbst 2023 gerechnet werden. Der Rat der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig,

a)       die für das Jahr 2023 vorgesehene Risssanierung „Kälberbitze“ für das Jahr 2023 vorzusehen.

b)   die Sanierungsmaßnahme „In der Holl“ für das Jahr 2024 in der Sammelausschreibung Straßenbau zu berücksichtigen

c)   die erforderlichen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 zu veranschlagen.

d)   die Verbandsgemeindewerke Daaden mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.