Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Emmerzhausen

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen

Am 20. Februar 2023 fand die 29. Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen in der laufenden Wahlperiode statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift über die Dezember-Sitzung beschloss der Rat die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 500 EUR, die die Ortsgemeinde für die Kindertagesstätte von Werner Siemon erhalten hat. Danach folgten die Mitteilungen von Ortsbürgermeister Volker Schüler. Er erinnerte daran, dass in einer zurückliegenden Sitzung von dem anwesenden Gemeindearbeiter moniert worden war, dass die zur Verfügung stehenden Arbeitsgeräte teilweise veraltet und in einem technisch nicht zufriedenstellenden Zustand sind. Hierauf erging aus dem Ratsgremium der Vorschlag, eine Inventur der Gerätschaften durchzuführen und den Vorschlägen der Gemeindearbeiter im Hinblick auf Ertüchtigung bzw. Erneuerung des Maschinenparks entgegenzukommen. Durch den Ortsbürgermeister wurden die Gemeindearbeiter daraufhin beauftragt, Vorschläge zur Beschaffung neuer Arbeitsgeräte bzw. Instandsetzung der Arbeitsgeräte darzustellen. In der letzten Bauausschusssitzung waren die Gemeindearbeiter anwesend und haben ihre Vorstellungen im Hinblick auf mögliche Beschaffungen vorgebracht. Wünschenswert wäre die Anschaffung eines Freischneiders, einer Heckenschere und einer Buxbaumschere. Ob mit Akku oder Benzin betrieben, müsste man kostenmäßig genauer prüfen. Eine Kehrmaschine, ein Balkenmäher und ein Hochentaster würden die Arbeit ebenfalls erleichtern. Zudem sollten die Gemeindearbeiter mit Arbeitskleidung (Schuhe, Hose, Jacke) ausgestattet werden. Zur Sicherung des Verkehrs ist ein mobiler Fangzaun angeraten. Der Rasenmäher wurde zunächst instandgesetzt, eine Ersatzbeschaffung wird mittelfristig trotzdem erforderlich sein. Angesprochen wurde auch die Anschaffung eines Fahrzeuges (Multicar) oder zumindest eines Anhängers für Transporte. Der Bauausschuss hat die Vorschläge der Gemeindearbeiter zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat entsprechende finanzielle Mittel in den Haushalt einzustellen. Gleichzeitig soll der Ortsbürgermeister beauftragt werden, nach Einholung entsprechender Angebote, die zuerst notwendigen Arbeitsgeräte zu beschaffen. Ortsbürgermeister Volker Schüler hat im Nachgang zur Sitzung Kontakt mit den Gemeindearbeitern aufgenommen. Hierbei wurde vereinbart, dass zunächst die Arbeitskleidung beschafft werden soll und anschließend Angebote zur Heckenpflege eingeholt werden. Hierzu werden Angebote eingeholt. Zugleich kann mitgeteilt werden, dass in der letzten Sitzung finanzielle Haushaltsmittel in Höhe von 7.000 EUR beschlossen wurden. Im Zuge einer Haushaltsvorbesprechung mit der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Mittel für die Jahre 2023 und 2024 zu halbieren, also jährlich auf 3.500 EUR. Der Ortsgemeinderat nahm die Vorschläge der Gemeindearbeiter zustimmend zur Kenntnis und empfahl, entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt vorzusehen. Dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses wurde entsprochen. Die Einstellung der Haushaltsmittel wurde bereits in der Sitzung vom 20.11.2022 beraten und beschlossen.

Geplante Einebnung von Grabstätten

Die Einebnung von Grabstätten auf dem kommunalen Friedhof wurde nach zeitlichem Ablauf der Ruhefrist von der Verwaltung angeordnet. Dies betrifft einige Grabstätten auf dem oberen Gräberfeld. Hierzu wurden die Grabstätten durch den Ortsbürgermeister vor Volkstrauertag entsprechend gekennzeichnet. Mittlerweile haben sich weitere Angehörige gemeldet zwecks vorzeitiger Einebnung von Grabstätten ihrer Angehörigen. Der Ortsbürgermeister hat eine Begehung auf dem oberen Gräberfeld durchgeführt und hierbei festgestellt, dass eine ganze Grabreihe, Feld 7 (Einzelgräber) sowie Feld 6 (Doppelgräber) bei Einverständnis der Angehörigen vorzeitig eingeebnet werden kann. Diesbezüglich hat Ortsbürgermeister Schüler Kontakt mit den Angehörigen/Erben aufgenommen und bereits einige Anträge auf vorzeitige Einebnung erhalten. Ebenso wurde durch den Ortsbürgermeister bereits Kontakt mit dem Bauhof aufgenommen, zur Info über die mögliche großflächige Einebnung. Der Ortsbürgermeister hat sich am vergangenen Dienstag mit Harald Hees vom Bauhof vor Ort getroffen, um dann einzelnen Maßnahmen zu besprechen. Somit dürfte eine Konsolidierung des oberen Gräberfelds zielführend erreicht werden. In der Regenperiode Ende Dezember/Anfang Januar kam es durch erheblichen Niederschlag teilweise zu Überflutungen der Feldwege im örtlichen Bereich. So wurde der Ortsbürgermeister am 14. Januar vom Vereinsvorstand des FC Emmerzhausen über die Überflutung des Feldwegs am Sportplatz in Kenntnis gesetzt. Eine unmittelbar danach durchgeführte Begutachtung vor Ort mit dem Gemeindearbeiter Florian Schreiber ergab die Feststellung, dass der Einlauf zum Elzbach die Wassermengen nicht mehr abführen konnte und diese somit den Feldweg unterspülten. Der Einlauf hat eine zu geringe Durchschnittsgröße. Durch den Gemeindearbeiter wurde notfallmäßig das Wasser durch eine Bohle in den Bach abgeleitet. Vermehrt treten Überflutungen durch ungereinigte Gräben oder zugeschüttete Rohre an den Feldwegen auf. Hierzu müssten die Gräben wieder freigemacht werden. Aufgrund der Vielzahl der Wegegräben rund um das Dorf erscheint es sinnvoll, die Schadensstellen zu begutachten und den Bauhof mit den erforderlichen Arbeiten (Baggerarbeiten und Abfuhr des Bodenmaterials) zu beauftragen. Diesbezüglich wurde seitens des Ortsbürgermeisters Kontakt mit Harald Hees vom Bauhof aufgenommen. Nach Erörterung der Sachlage erscheint es dem Bauhof derzeit technisch nicht möglich, die Wiesengräben aufzuarbeiten. Es wurde vorgeschlagen, ein Unternehmen mit einer Grabenfräse oder einem speziellen Bagger zu beauftragen, damit die Gräben nachhaltig freigehalten werden können. Hierzu erfolgte durch Ortsbürgermeister Volker Schüler die Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen aus Mauden. Die Möglichkeit der Grabenreinigung wurde bejaht und ein noch zu terminierender Ortstermin in der 9. oder 10. Kalenderwoche vereinbart. Im Anschluss daran kann dann ein Angebot der Firma erfolgen.

Holzvermarktung

Nach Rücksprache mit Revierleiter Mathias Grohs wird die Vermarktung bzw. Vergabe des Brennholzes für Eigenwerber auf die Ortsbürgermeister übertragen. Es wird nicht mehr so sein, dass der Förster die Vergabe regelt. Dies wird begründet mit der Überlastung der Förster wegen der zu betreuenden Waldflächen. Der Förster teilte mit, dass leider im Emmerzhäuser Gemeindewald die Bereitstellung von Polterholz für Selbstwerber sich etwas verzögern wird. Wie bereits in der letzten Ratssitzung vom Förster angekündigt, wird es für die Gemeinde Polter, frei gerückt an den Weg, in der Abteilung 1 (oberhalb Bahndamm Richtung Silbersee) geben. Als Preis pro Festmeter wurde 70 EUR vorgeschlagen, aber dies sei Sache der Gemeinde. Es wird Laubholz eingeschlagen, drei Festmeter pro Selbstwerber. Angedacht ist der Einschlag für eine Brennholzmenge von ca. 20 Poltern. Zudem besteht noch die Möglichkeit für Emmerzhäuser Bürger, Brennholzpolter vom Ersatzwald zu erwerben (Bereich Weiße Brücke). Überdies will der Förster zukünftig keine Kronenorte mehr anbieten bzw. Erwerbsscheine für diese ausstellen. Der Sachstand wurde vom Ortsbürgermeister am 24. Januar mit Haubergsvorsteher Bernd Mai telefonisch erörtert. Die Haubergsgenossenschaft Emmerzhausen hat bereits den Verkauf bzw. die Vergabe von Brennholz geregelt. Es gibt aber weitere Interessenten, die Brennholz erwerben möchten. Für die Vergabe von Brennholz seitens der Gemeinde wird es eine enge Abstimmung mit dem Hauberg geben. Mittlerweile wurde der Ortsbürgermeister durch den Revierleiter dahingehend in Kenntnis gesetzt, dass eine Bereitstellung von Brennholzpoltern aus dem Gemeindewald Abteilung 1 aktuell aufgrund der Nässe und dadurch bedingten Verzögerungen beim Holzeinschlag für das Frühjahr nicht mehr erfolgen kann. Ersatzweise bietet der Förster den Verkauf von Brennholz aus den Beständen des Ersatzwalds Stegskopf an. Es können hier Holzpolter, gemischtes Laubholz, frei gerückt am Weg, zu je drei fm pro Polter, für Selbstwerber angeboten werden. Der Preis pro fm wird 70 EUR betragen, dies entspricht dem Preis des Haubergs von 50 EUR pro Raummeter. Die Polter befinden sich im Bereich Weiße Brücke/Georg Müller-Weg und können ab jetzt angeboten werden. Eine Mitteilung zum Brennholzverkauf für Emmerzhäuser Bürger wurde bereits veranlasst. Hierbei können sich die Selbstwerber mit dem veröffentlichten Formular um den Erhalt von Brennholz bewerben. Volker Schüler wies noch einmal auf die Aktion „Saubere Umwelt“ hin, die im letzten Jahr erfolgreich für die Ortsgemeinde verlaufen ist. Etliche freiwillige Helfer säuberten hierbei die Feld- und Flurgemarkungen vom Unrat. In diesem Jahr ist die Aktion auf Samstag, 15. April 2023 terminiert. Ein Plakataushang und Veröffentlichungen werden rechtzeitig erfolgen.

Zweite Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat das Verfahren zur Zweiten Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden eingeleitet. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Flächen für Landwirtschaft“ in die Art der baulichen Nutzung „Sonderbaufläche (S)“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Nach Durchführung des Verfahrens zur Zweiten Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen. Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden. Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Deckblatt und Begründung (einschließlich Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Bestands- und Konfliktplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“, Maßnahmenplan zum Bebauungsplan, Natura 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan, Faunistische Untersuchungen zum Bebauungsplan und Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“), können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf - Fachbereich Bauen und Umwelt - während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen hier zur Verfügung. Der Ortsgemeinderat erteilt der Zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden seine Zustimmung. 

Bebauungsplan „In der Buchenwiese“

Der Ortsgemeinderat Emmerzhausen hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Buchenwiese“ gefasst. Das mit den landschaftspflegerischen Arbeiten beauftragte Büro BNL.Baubkus hat unmittelbar nach Auftragsvergabe erste Begehungen des Plangebietes durchgeführt und eine artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie eine Natura 2000-Verträglichkeitsprognose erstellt. Beide Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann und somit weitergehende Untersuchungen erforderlich werden. Darüber hinaus ist im Plangebiet ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschütztes Biotop kartiert (Nass- und Feuchtwiese). Nach Überprüfung im Rahmen einer Ortsbegehung ist die Nass- und Feuchtwiese auch tatsächlich noch vorhanden. Darüber hinaus sind weitere Biotoptypen nach § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Plangebiet enthalten. Das Büro BNL.Baubkus hat im Sommer 2022 eine weitere Begehung des Plangebietes zur Bewertung des Ist-Zustandes durchgeführt und nachfolgendes Ergebnis mitgeteilt: „Fast die gesamte Fläche fällt unter den Schutz des § 30 BNatSchG. Es liegen Nasswiesen sowie artenreiches Grünland vor. Eine einfache Überplanung mit Ausgleichskonzept gem. Eingriffsregelung nach BNatSchG in einem Regelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung ist hier also nicht möglich. Sollte die Gemeinde jedoch an der Fläche festhalten, muss eine der untenstehenden Möglichkeiten bewilligt werden:

1. Möglichkeit - Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde [Kreisverwaltung Altenkirchen]:

Der Antrag wird aber nur bewilligt, wenn der Eingriff bzw. der Verlust der Biotope gleichwertig (d.h. das gleiche Biotop entwickeln) und in einem höheren Faktor ausgeglichen werden kann (§ 30 Abs. 3 BNatSchG - Von den Verboten des Absatzes 2 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.). Das bedeutet, wenn bspw. 1.000 m² Nasswiese überplant werden, muss im gleichen Naturraum 1.000 bis 3.000 m² neue Nasswiese hergestellt werden (z.B. durch Wiedervernässung von Grünland). Gleiches gilt für die artenreiche Wiese (Extensivierung von bisher intensiv genutztem Grünland). Nur wenn das nachgewiesen ist, kann (muss aber nicht) die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme zulassen.“

Für ein Feuchtbiotop kommen nur wenige ausgewählte Flächen in Betracht. Dafür muss bereits zur Antragstellung ein Maßnahmenkonzept vorliegen, das konkrete Ausgleichsflächen vorgibt. Das Konzept muss weiterhin ein Monitoring beinhalten und die Pflegemaßnahmen der nächsten Jahre aufzeigen. 

„2. Möglichkeit - Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG:

Diese Befreiung kann unter folgenden Aspekten durch die Obere Naturschutzbehörde (SGD Nord) gewährt werden: 

Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG:

Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, […] kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.


In diesem Fall müssten also die oben beschriebenen Voraussetzungen nachgewiesen werden.“

Bezüglich der Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssten gute Alternativen für aufwertende Maßnahmen des Naturschutzes vorgelegt werden. Nur wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, ist eine Befreiung denkbar. Für die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes, insbesondere für die Suche und Bewertung geeigneter Ersatzflächen ist zeitlich eine gesamte Vegetationsperiode erforderlich. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit der Unteren/Oberen Naturschutzbehörde, die mehrere Monate beanspruchen kann. Erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung oder der Befreiung kann mit dem eigentlichen Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Ob eine Ausnahmegenehmigung oder alternativ eine Befreiung erteilt wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Auch für die Durchführung der weitergehenden Artenschutzprüfung und der Natura-2000-Vertäglichkeitsprüfung fallen zusätzliche Kosten an, die in der bisherigen Honorarkalkulation nicht enthalten sind. Die artenschutzrechtlichen Ergebnisse sind ebenfalls nicht vorhersehbar. Aufgrund der artenreichen Flächen, ist eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nicht auszuschließen. Je nach Vorkommen und Ergebnis, können auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen dazu führen, dass das Bebauungsplanverfahren zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortgeführt werden kann. Sofern der Ortsgemeinderat beschließt, an der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung festzuhalten und eine der dargelegten Möglichkeiten weiter zu verfolgen, sind erweiterte Honorarangebote für die zusätzlichen Leistungen einzuholen. Weiterhin empfiehlt sich im Vorfeld eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, die durch das Fachbüro begleitet werden sollte. Insgesamt ist im vorliegenden Verfahren mit deutlich höheren Kosten und Verzögerungen zu rechnen. Die Planungskosten (inkl. aller landschaftspflegerischen Leistungen, die im Rahmen der Ausnahme/Befreiung erforderlich werden) sind vollständig durch die Ortsgemeinde zu tragen. Hinzu kommen deutlich höhere Kosten für die Bereitstellung geeigneter Ausgleichsflächen, die größtenteils durch die Grundstückseigentümer im Plangebiet zu tragen sind, was eine spätere Vermarktung der Grundstücke ggf. erschwert. Alle weiteren Belange (z.B. Oberflächenwasser, Schallschutz) sind noch im späteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen und zu bewerten. Sofern der Ortsgemeinderat beschließt, das vorliegende Bebauungsplanaufstellungsverfahren einzustellen, könnten Alternativflächen hinsichtlich einer Baugebietsentwicklung näher geprüft werden (z.B. östlich der Wohnbebauung „Schöne Aussicht“). Zwar ist die Topographie in diesem Bereich etwas bewegter und auch eine Erschließung wäre ggf. aufwendiger, nach einer ersten Einschätzung des Büros BNL.Baubkus gestaltet sich der Bereich jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht sehr viel einfacher. Hinzu kommt, dass aufgrund der Entfernung zur L 280 keine schalltechnischen Einschränkungen zu erwarten sind. Der Ortsgemeinderat beschloss nach ausführlicher Diskussion, an dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Buchenwiese“ festzuhalten und die weiteren Schritte zu initiieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein ergänzendes Honorarangebot für eine Kosteneinschätzung einzuholen. Außerdem soll ein Orientierungsgespräch mit dem Gutachter stattfinden, um Übermittlung zusätzlicher Informationen gebeten und eine Prognose zu möglichen Kosten eingeholt werden. Der Gutachter soll außerdem zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

Brückensanierungen

Bereits im Jahr 2021 wurden die drei vorhandenen Brücken/Durchlassbauwerke im Gebiet der Ortsgemeinde Emmerzhausen von einem Fachbüro einer Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 unterzogen. Die Prüfungen schließen mit folgendem Ergebnis ab, Zustandsnoten nach RI-EBW-Prüf:

Auf der Eichwies (Zufahrt Sportplatz), Baujahr ca. 1975, Zustandsnoten 2015 und 2021: 2,5 (ausreichend)

Der Zustand der Brücke „In der Eichwies“ hat sich in den letzten nur „unwesentlich“ verändert.


Um den nach wie vor „ausreichenden“ Zustand des geschätzt ca. 40 - 50 Jahre alten Bauwerks noch längerfristig zu erhalten, sind / werden im Prüfbericht mehrere bauliche Maßnahmen empfohlen. Dafür wären kurz-bis mittelfristig (2023) und langfristig (2026) Mittel aufzuwenden.

Gartenstraße, Baujahr ca. 1962, Zustandsnoten 2012: 3,2 und 2021: 2,7 (ausreichend)

Der Zustand der Brücke „Gartenstraße“ hat sich in infolge der im Jahr 2013 durchgeführten umfangreichen Instandsetzungsarbeiten von damals „nicht ausreichenden“ in einen nunmehr „ausreichenden“ Zustand wesentlich verbessert und damit die Lebensdauer der nunmehr ca. 60 Jahre alten Brücke mit geringen finanziellen Mittel erheblich verlängert. Um diesen nun wieder „ausreichenden“ Zustand des Bauwerks noch längerfristig zu erhalten, sind/werden im Prüfbericht mehrere bauliche Maßnahmen für 2023 und 2026 empfohlen.

Ringstraße, Baujahr ca. 1952, Zustandsnoten 2012 und 2021: 3,3 (nicht ausreichend)

Der Zustand der Brücke „Im Ring“ hat sich in den letzten nur unwesentlich verändert. 2013 wurde dort aufgrund des damals bereits schlechten Zustands vorsorglich eine Begrenzung der Durchfahrt für KFZ mit max. 7,5 to Belastung (Fahrbahneinengung mit Pollern) vorgenommen. Das Bauwerk kann aufgrund seines Zustands und der schwierigen Lage nicht wirtschaftlich instandgesetzt werden. Eine nachhaltige „Sanierung“ kann hier mittelfristig nur durch einen Ersatzneubau erreicht werden. Von der Ortsgemeinde sollte auch geprüft werden, ob an dieser Stelle nicht alternativ auf eine mit KFZ/LKW befahrbare Brücke nicht dauerhaft entfallen kann. Kurz- bis mittelfristig wären hier erhebliche finanzielle Mittel einzusetzen. Um hier nun frühzeitig die notwendigen Schritte anzugehen, sollte zunächst eine Vorplanung/Konzeptplanung bei einem Fachbüro beauftragt werden, mit dem Ziel einer Variantenuntersuchung mit Kostenvergleichsberechnung für einen Ersatzneubau und Abbruch und Rückbau der Brücke mit allen Vor- und Nachteilen gegenüber zu stellen.

Auf einstimmige Empfehlung des Finanz- und Bauausschuss beschloss der Ortsgemeinderat, die Mittel für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an den Brücken „Eichwies“ und „Gartenstraße“ in den Doppelhaushalt 2023/2024 einzustellen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die notwendigen Arbeiten bis zur Höhe der im Haushaltsplan angesetzten Mittel entweder über den Bauhof der Verbandsgemeindewerke Daaden oder die zum jeweiligen Zeitpunkt von der Verbandsgemeinde beauftragten Zeitvertragsfirmen (Tiefbau oder Betoninstandsetzung) zu beauftragen und ausführen zu lassen. Außerdem sollen in den Doppelhaushalt 2023/2024 zunächst vorsorglich die geschätzten Kosten für einen Ersatzneubau der Brücke „Ringstraße“ eingestellt werden. Im Jahr 2023 soll zunächst eine Variantenuntersuchung als Vorlage für eine Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise erstellt werden. Die Verwaltung wird - in enger Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister - beauftragt, hierzu zunächst eine Preisanfrage bei fachkundigen Ingenieurbüros durchzuführen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgten weitere Mitteilungen von Ortsbürgermeister Volker Schüler. Bürgermeister Helmut Stühn informierte den Rat über die aktuelle Entwicklung in Sachen Konversion Stegskopf. Außerdem befasste sich das Gremium mit einer Bauangelegenheit und zwei Grundstücksangelegenheiten.